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"Die Änderung hat den Wolf-Mensch-Konflikt entschärft"

In Schweden darf ein Wolf getötet werden, wenn er im Begriff ist, Schaden an Nutztieren oder Jagdhunden zu verursachen. Das war nicht immer so. Wildökologe Fredrik Widemo von der Schwedischen Universität für Agrarwissenschaften erklärt, wie es zu der Regelung kam und warum sie die gesellschaftliche Akzeptanz beim Zusammenleben mit dem Wolf fördert.

DJV: In Deutschland hat ein holländischer Jagdgast einen Wolf erschossen, als dieser Jagdhunde attackiert hat. Zuvor hatte er versucht, den Wolf durch Rufe, Klatschen und einen Warnschuss davon abzuhalten. Dies bestätigen die Aussagen benachbarter Jagdschützen. Am Jagdhund konnten von einem Tierarzt Kratz- und Bissspuren nachgewiesen werden. Wie würden Sie in Schweden diesen Fall handhaben?

Widemo: Es wäre legal für den Hundebesitzer oder für einen anderen Jäger im selben Jagdteam, den Wolf zu töten. Die schwedische Gesetzgebung sieht in einem solchen Fall vor, den Abschuss an die Kreisverwaltung (County Administrative Board) zu melden, die den Vorfall prüft. Soweit die Kreisverwaltung keine Unregelmäßigkeiten findet, bleibt die Polizei außen vor.

Dieses Prozedere gibt es seit 2013. Welche Möglichkeiten gab es vor der Gesetzesänderung?  (weiterlesen)

Wildökologe