Das ändert sich beim Bundeswaldgesetz
Mit der Novelle des Bundeswaldgesetzes sollen Bewirtschafter kleiner Waldflächen zukünftig stärker unterstützt werden. Außerdem wird das Gesetz mit dem Kartellrecht in Einklang gebracht.
Das Bundeswaldgesetz soll durch die Novellierung, sprich mit der Begrenzung auf die der Holzvermarktung vorgelagerten waldbaulichen Maßnahmen, mit dem Kartellrecht in Einklang gebracht werden. Anlass für den Gesetzentwurf war ein Kartellverfahren gegen das Land Baden-Württemberg