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Jagdrecht: Zehn bis fünfzehn Langwaffen – eine Zahl, die in keinem Gesetz steht

 Was das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages über die Zahl von Gewehren in Jägerhand wirklich sagt.

Roberto G. Ruscica

27. 9. 2026

Der Waffenschrank steht, wo er seit Jahren steht. Ein paar Büchsen, zwei Flinten, ein Drilling, dazu das Gewehr des Großvaters. Alles eingetragen, alles erlaubt, seit Jahren unbeanstandet. Und trotzdem wird seit dem Sommer darüber verhandelt, ob das zu viel ist. Die kurze Antwort auf die Frage in der Überschrift: Das Waffengesetz nennt für jagdliche Langwaffen keine Höchstzahl. Die lange Antwort erklärt, warum darüber gerade trotzdem verhandelt wird.

Seit Juni liegt eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vor. Titel: „Waffenrechtliches Bedürfnis und Waffenanzahl bei Jägern und Sportschützen“. Sie fordert keine Obergrenze. Sie empfiehlt keine Gesetzesänderung. Und sie legt dem Gesetzgeber am Ende trotzdem genau eine Option auf den Tisch: die zahlenmäßige Kontingentierung jagdlicher Langwaffen. Das ist kein Widerspruch. Das ist Methode.x Was das für ein Papier ist – und was nicht. (weiterlesen)

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