Vinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.x

Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Äußerungen in sozialen Netzwerken

Auch Äußerungen in sozialen Netzwerken können den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis begründen. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Bayern.
Zu den Aussagen (auszugsweise)
„Der Antragsteller hat mehrfach auf seinem Facebook-Profil dazu aufgefordert, sich zu bewaffnen. Der Zusammenhang, in den diese „Aufrufe“ gestellt sind, lässt die Schlussfolgerung zu, dass der Antragsteller eine Verteidigung mit der (Schuss -)Waffe ohne Ansehung der konkreten Situation befürwortet. Denn er nahm mehrfach Medienberichte über Straftaten zum Anlass, allgemein zur Bewaffnung aufzufordern. Hinzu kommt die auf die Zuwanderung von Flüchtlingen bezogene Äußerung des Antragstellers: „Lasst sie kommen, kein Problem.“ (Quelle: Jagdrecht konkret)