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Hundetransport im Auto: Entscheidend ist die Sicherheit

Verkehrsrecht und Straßenverkehrsordnung kennen keine speziellen Vorschriften für den Transport von Hunden im Auto. Die Vierbeiner gelten als Ladung und die muss einfach nur angemessen gesichert sein. Andernfalls droht ein Bußgeld. In einfachen Fällen sind 30 Euro fällig. Kommt es zu einer Gefährdung, kostet es das Doppelte und geht damit noch eine Sachbeschädigung einher, gibt es auch noch einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Das gilt übrigens auch für die Mitnahme von Katzen. Die Zeiten, in denen Waldi, Astor oder Hexe einfach auf Rücksitzbank, Beifahrersitz oder im Fußraum davor abgelegt wurden, sind damit vorbei.  (Quelle: Outfox)