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Richter halten Landesjagdgesetz für verfassungswidrig

Verwaltungsgericht hat Bedenken gegen Schießnachweis-Regelung – Schlappe für Landesregierung
Arnsberg/Dortmund (LJV NRW). Das umstrittene nordrhein-westfälische Landesjagdgesetz gerät unter wachsenden juristischen Druck. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hält das im Frühjahr 2015 verabschiedete Gesetz in einem wesentlichen Punkt für verfassungswidrig und legt es nach seinem am Freitag (3. Juni) mitgeteilten Beschluss dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor (Az. 8 K 3614/15). Dort sind mit Unterstützung des Landesjagdverbandes zuvor bereits zwei Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz eingelegt worden. „Durch den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts wird die Rechtsposition des Landesjagdverbandes durch unabhängige Richter eindrucksvoll bestätigt“, sagte LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg. „Die nordrhein-westfälische Landesregierung und ihre Landtagsmehrheit sind dabei, die Kette ihrer Verfassungsverstöße um das Jagdrecht zu verlängern.“ (Quelle: LJV NRW)