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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Erste Verurteilung eines Greifvogel-Vergifters

Erstmals wurde in der Schweiz ein Taubenzüchter wegen vorsätzlicher Vergiftung und Tötung eines Greifvogels verurteilt. Als Köder setzte er eine sogenannte „Kamikaze-Taube“ ein. BirdLife Schweiz erhofft sich vom Urteil eine Signalwirkung.
Das Vergiften von Greifvögeln ist eine Straftat, die mit Gefängnis und Busse bestraft wird. Dies ist dem Urteil des Bezirksgerichts Dielsdorf zu entnehmen, welches einen angeklagten Taubenzüchter zu 11 Monaten bedingt und 4’000 Franken Busse verurteilt hat. Der Verurteilte hatte im letzten Herbst einen Habicht mit einer mit Gift bestrichenen Taube getötet (naturschutz.ch berichtete). Zum Schutz seiner hochgezüchteten Tauben wollte er die Zahl der Greifvögel, wie Habicht und Wanderfalke, dezimieren.  (Quelle: Naturschutz.ch)

Erste Verurteilung eines Greifvogel-Vergifters

Foto: Wikipedia