Richtsätze helfen bei kleinen Wildschäden
Alle Jahre wieder, beklagen Landwirte Wildschweinschäden. Aktuelle Richtsätze lassen den Schaden leichter feststellen.
Wer kleine Schäden bis ca. 4.000 m² betroffene Fläche oder bis geschätzten 1.000 € Schadenssumme an seinen landwirtschaftlichen Kulturen infolge von Baumaßnahmen, Manövern, Verkehrsunfällen, Wildschäden und verschiedenen Umweltbelastungen, insbesondere von Immissionsschäden hat, kann sich bei der Entschädigung an den aktuellen Richtsätzen der LWK Niedersachsen orientieren. (Quelle: agrar heute)