Hessen: Klage gegen die Jagdverordnung
Änderung der Jagdverordnung am Parlament vorbei bedeutet Aushöhlung des Jagdrechts
Jagdrecht ist von Hessischer Verfassung als Eigentumsrecht geschützt
Für Schonzeitfestlegung gibt es keine hinreichende naturschutzfachliche Begründung
Anlässlich der abstrakten Normenkontrolle gegen §§ 2 und 3 Abs. 1 HJagdV präsentierte die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag heute die von Professor Dr. Michael Brenner, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, erstellte Klageschrift: „Es gibt mehrere gute Gründe, warum es sich lohnt, Klage gegen die von der Landesregierung erlassene Jagdverordnung einzureichen: Inhaltlich sind die vorgenommenen Einschränkungen nicht erklärbar. Sie schränken das Recht auf Eigentum über die Maßen ein und sind außerdem sogar für viele Bereiche in Hessen kontraproduktiv hinsichtlich des Schutzes der Artenvielfalt. (Quelle: FDP Hessen)
Foto: Dieter Göbel