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Gericht bestätigt Verbot bleihaltiger Jagdmunition

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat eine Verfassungsbeschwerde zweier Jäger gegen das neue Saarländische Jagdgesetz zurückgewiesen. Sie wollten das Verbot bleihaltiger Jagdmunition zum 1. Januar 2017 verhindern.
Die Kläger argumentierten, bei dem Verbot handele es sich um eine "Knebelung" der Jäger, für die es keinen sachlichen Grund gebe. Das sieht der Verfassungsgerichtshof anders. Die Frage, ob Bleirückstände im Fleisch geschossener Tiere zu Gesundheitsgefahren für Menschen führen könnten, sei umstritten.  (Quelle: Saarländischer Rundfunk)

Gericht bestätigt Verbot bleihaltiger Jagdmunition