Jägerin muss Nationalpark Kalkalpen nicht 12.000 Euro zahlen.
Revision gegen Urteil des Landesgerichts Steyr angekündigt
Steyr – Das Landesgericht Steyr hat dem Nationalpark Kalkalpen im Berufungsverfahren den Schadenersatz für den Abschuss eines Luchses aberkannt. Damit muss eine rechtskräftig verurteilte Jägerin die 12.101 Euro nicht zahlen, sagte Nationalpark-Direktor Erich Mayrhofer am Donnerstag und bestätigte damit einen Bericht der "Kronen Zeitung". Er kündigte an, gegen das Urteil in Revision zu gehen. (weiter lesen)