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Nach Tierrechtler-Freisprüchen: Staatsanwalt legt Revision ein

Das Verfahren gegen drei Stalleindringlinge von „Animal Rights Watch“ geht nun vor dem Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt weiter.
Nach dem aufsehenerregenden Freispruch dreier Tierrechtler durch das Landgericht Magdeburg hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Zwei Männer und eine Frau von „Animal Rights Watch“ waren 2013 in einen Schweinestall eingedrungen, um Filmaufnahmen zu machen. Der Richter hatte sie in der vergangenen Woche freigesprochen – mit der Begründung, die Aktion habe das Tierwohl zum Ziel gehabt. (weiterlesen)

Prozess