Biogasanlagen-Betreiber verliert Jagdschein wegen Gewässerverunreinigung
Ein Landwirt mit Biogasanlage wurde zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro (90 Tagessätze zu je 80 Euro) verurteilt, weil er über ein unterirdisches Rohrsystems belastetes Wasser vom Gelände seiner Anlage in einen öffentlichen Graben geleitet hatte. Wie die Nordwest Zeitung berichtet, verlor er jetzt deswegen auch seinen Jagdschein. Grund: Ab einer Verurteilung zu 60 Tagessätzen wird er standardmäßig entzogen. (weiterlesen)
Foto: Dieter Göbel