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Montag, 19 Juni 2017 22:07

Vom fühlenden Lebewesen zum Gegenstand – wann tritt die Verwandlung ein? Empfehlung

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Nachdenkliches über den Wolf und seine Beute von Eva Nessenius 

Für viele Wolfsfans verwandelt sich ein fühlendes Lebewesen angeblich automatisch in einen Gegenstand, wenn es vom Wolf angefallen wird. Sie nennen den Gegenstand „Beute“. Eine Beute ist eine Sache. Sie nennen das Tier dann nicht mehr bei seinem Artnamen oder seinem individuellen Namen, sondern sie nennen es „Beutetier“ oder ganz einfach „Beute“.

Sie begründen die behauptete Verwandlung in einen Gegenstand mit seiner Funktion. Kann diese Funktion ein fühlendes Lebewesen denn in einen Gegenstand verwandeln?

Wölfe verspeisen eine Beute lebend

Hier wird eine unsachliche Versachlichung eines fühlenden Wesens vorgenommen, welche mit einer nun eintretenden Funktion innerhalb des Nahrungsnetzes begründet werden soll. Dabei wird die Tatsache einfach ausgeblendet, dass das Tier sehr wohl weiterhin ein fühlendes Lebewesen ist, für das die Tierschutzgesetze gelten.

Ein Landwirt wurde zu € 4000.- Geldstrafe und Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er mit seiner Erntemaschine zwei Rehkitze überfahren hat. Er hatte vergeblich versucht, von einem Jäger Hilfe zu erhalten, der die Ricke mit den Kitzen finden und vertreiben sollte, was diesem aber in Ermangelung eines Vorstehhundes nicht gelang. Der Landwirt wollte nicht aufs Ernten verzichten, fuhr einfach los und überfuhr wissentlich beide Kitze, was er auf keinen Fall hätte tun dürfen, es war ein Verstoß gegen § 17 Abs. 1 und 2 a und b des Tierschutzgesetzes. Dieses Gesetz gilt somit auch für unsere Wildtiere.

Der Landwirt und das Gerichtsurteil:

„Irgendetwas müssen die Wölfe doch fressen, von Salat können sie sich nicht ernähren,“ sagen die Wolfsfans. Das ist wahr. Aber wie kann die Empathie des Menschen aufhören einzig und allein aufgrund einer theoretischen Um-Definition eines Lebewesens zu einem Gegenstand? Kann diese abstrakte Um-Definition das Tierschutzgesetz außer Kraft setzen? Nein, so einfach kann man es sich nicht machen. Das Leid eines Tieres, das bei lebendigem Leibe gefressen wird, kann nicht weggeredet werden, noch kann das Handeln von Personen entschuldigt werden, die solches Leid durch Befürwortung oder Mithilfe bei der Ausbreitung von Wölfen fördern. Wer Wölfe bei uns haben möchte, muss bereit sein, sich dieses Leid mit eigenen Augen anzuschauen, die Schmerzensschreie so eines Tieres auf sich wirken zu lassen, und sich dann zu überlegen, ob er das so akzeptabel findet und seinen Mitmenschen mit dieser Einstellung noch in die Augen schauen kann.

Das Wort „Beute“ benutzen viele entweder in völliger Ahnungslosigkeit oder aber als Ausrede für ihren erschreckenden Mangel an Empathie. Wenn jemand sich so ein Video mit Ton anschaut, kann er laut vor sich hin sprechen „Das ist eben jetzt Beute“, und kann versuchen, mit diesem Wortgebrauch seine Empfindungen zu unterdrücken. So kann man sich selbst belügen.

Wenn ein Landwirt seine Ernte einholen will und wissentlich zwei Rehe überfährt, sind sie keine Beute. Aber welchen Unterschied macht das denn für die Rehe? KEINEN !

Wodurch wird denn das Reh zu einem Gegenstand? Ganz einfach: Durch den Tod. Ein totes Tier hat keine Empfindungen mehr und darf als Beute verwertet werden. Ein lebendes Tier ist kein Gegenstand, sondern ein fühlendes Wesen. Es darf weder angefahren noch lebend angefressen werden. Ein Großraubtier, das seine Beutetiere nicht tötet bevor es sie frisst, ist in Gebieten, in denen Menschen leben und damit konfrontiert werden, inakzeptabel. Ausreden lasse ich nicht gelten.

Eva Nessenius

Gelesen 1763 mal Letzte Änderung am Dienstag, 20 Juni 2017 08:00
Stefan Fügner

Mitbegründer des Deutschen Jagdportals - mehr über Stefan unter TEAM

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