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BbgWolfV: „Hoch angehalten, bislang tief abgekommen!“ Empfehlung
geschrieben von Stefan FügnerWendorff: „Der Minister hat Neuland betreten, das sich als sumpfiger Boden erwiesen hat. Die Praxis wird zeigen müssen ob der Boden trägt!“
Die Verbände des ländlichen Raums haben sich anlässlich der heute durch Minister Vogelsänger vorgestellten Version der brandenburgischen Wolfsverordnung enttäuscht gezeigt. Wenn die Verordnung beispielsweise immer noch regele, dass man Wölfe durch Steinwürfe oder Stockhiebe vertreiben könne, sie dabei aber nicht verletzen dürfe, dann ähnele das Papier einer satirischen Glosse. Die Verbände erkennen jedoch an, dass der Minister gewillt ist rechtliches Neuland zu betreten und in letzter Minute noch auf Anregungen der Praktiker eingegangen ist. Die nun neue Bestimmung, dass ein Wolf nicht mehr zweifelsfrei, sondern nur noch „mutmaßlich“ als derjenige identifiziert werden müsse, der einen Schutzzaun im Wiederholungsfall überwinde, mache trotz enormer Praxisferne des Verordnungsentwurfes deutlich, dass man zumindest nach praktikablen Lösungen suchen wolle.
Neben den vielen widersprüchlichen Regelungen bemängeln die Verbände vor allem, dass der bundesgesetzliche und EU-seitige Ermächtigungsrahmen von derart schlechter Qualität sei, dass man dem Minister insgesamt nur einen bedingten Vorwurf machen könne. „Das Neuland das der Minister mit seiner Verordnung betreten hat, ist bei Licht betrachtet sumpfiger Boden. Insofern verwundert es nicht weiter, dass er darin weitgehend stecken bleiben muss“, fasst Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes und Vorstand im Forum Natur, seinen Eindruck zusammen. Als völlig falschen Ansatz bezeichnen es die Verbände daher auch, aus Angst vor möglichen Klagen von Umweltverbänden eine weichgespülte Verordnung an den Start schicken zu wollen.
Die Verbände fordern eine konsequente Überarbeitung der übergeordneten gesetzlichen Regularien. Sowohl die Einstufung der Wölfe in die Anhänge der FFH-Richtlinie, als auch die im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten geradezu hanebüchene Umsetzung in nationales Recht, müssen dringend überarbeitet werden. Hier ist der Bund in der Pflicht. Das Zurückkehren bzw. Wiedererstarken einstmals annähernd verschwundener Tierarten von Biber, über Elch und Wisent bis hin zum Wolf, zeigt überdeutlich, dass der staatliche und verbandliche Naturschutz an ihren eigenen Erfolgen zu scheitern drohen“, so Wendorff. „Wenn Verordnungen und Gesetze die das Management von Tierarten ermöglichen sollen nicht praktikabel sind, dann untergräbt das das Vertrauen in den Gesetzgeber! Das ist heute noch kein guter Tag für das Wolfsland Brandenburg!“
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Stefan Fügner
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