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Willkommen im Jagdblog des Deutschen Jagdportals

Montag, 26 November 2018 15:45

Max Götzfried nimmt Stellung zur Medienkampagne von Wolfsschutz Deutschland Empfehlung

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Guten Morgen allseits,

ich bin gespannt, wie lange dieser Beitrag, der den tatsächlichen Ablauf und seine juristische Bewertung enthält, bei Ihnen stehen bleibt - schauen wir mal, ob Sie an einer wirklichen Diskussion interessiert sind. Unabhängig von Rechtsschreibfehlern liegen sie sachlich wie fachlich weit neben der Sache:

1) Ich habe niemals "einem Wolfsrudel an einem erlegten Reh vor die Füße geschossen", diese Angabe hat Ihr Sachbearbeiter völlig frei erfunden. Ich hatte ein solches, fressendes Rudel nicht einmal im Anblick, nirgends wird und wurde dies so beschrieben. Hier wurden Tatsachen bewusst wahrheitswidrig vollständig verdreht.

2) Der tatsächliche Sachverhalt ist meiner Veröffentlichung leicht zu entnehmen: EIN Wolf, der nichts mit einem Rudel oder einem Riss/einem erlegten Reh zu tun hatte, näherte sich an diesem Tag ohne besonderen Anlass urplötzlich in aggressiver Weise meiner am Fuße meines Hochsitzes angeleinten Dackelhündin. Zum abschreckenden Schutz dieser schoss ich ausdrücklich NICHT auf den Wolf, sondern in völlig ungefährlichem Winkel vor diesem in den weichen Waldboden, was auch den gewünschten Erfolg hatte: der Wolf liess von der Hündin ab und verschwand.

3) Sämtliche juristischen Ausführungen und Subsumtionen Ihrer vermeintlichen "Assessorin" -was bedeuten würde, die Dame hätte zwei Staatsexamen!- liegen weit neben jeder fachlichen Vertretbarkeit. Der Sachverhalt wurde falsch wiedergegeben, die angeführte Rechtsnorm bewusst verkürzt zitiert und die Subsumtion der dort aufgeführten Tatbestandsmerkmale offensichtlich ebenso bewusst, weil medienwirksam, falsch durchgeführt. In ihren Prüfungsarbeiten muss Ihre Assessorin besser gearbeitet haben, sonst hätte sie mit absoluter Sicherheit keines der Examen bestanden.
Ich will diesen Post nicht langatmig verjuristizieren, aber das Verbot des 44 I 2 NatG lautet richtig zitiert:
"... wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert."
Will man nicht populistisch verlautbaren, sondern nüchtern analysieren, erkennt jeder Laie sofort: Eine präventive Verteidigungshandlung, die unzweifelhaft deutlich außerhalb einer Fortpflanzungs- oder Aufzuchtszeit und ohne jegliche körperliche Beeinträchtigung eines geschützten Tieres abläuft, kann unmöglich "den Erhaltungszustand einer lokalen Population verschlechtern". Diese Annahme ist regelrecht absurd und zeugt nicht gerade von weitreichenden Naturkenntnissen.

4) Selbstverständlich hatten Sie keinerlei Erlaubnis, meine Namens- und Adressdaten eindeutig identifizierbar zu veröffentlichen, was Ihnen auch auf diesem Wege noch einmal ausdrücklich untersagt wird. Die entsprechenden strafbewährten Unterlassungserklärungen liegen Ihnen bereits vor, gleiches gilt für meine Strafanzeige gegen den Verein und seine verantwortlich Handelnden bei der Staatsanwaltschaft. Es spricht erneut nicht gerade für den juristischen Sachverstand Ihrer Assessorin, dass die Dame Ihnen offensichtlich immer noch nicht geraten hat, Ihre Veröffentlichungen zu ändern. In der gerichtlichen Bewertung wird sich die Fortdauer der Verstöße trotz Kenntnis der tatsächlichen Umstände sicher nicht zu Ihren Gunsten auswirken.

5) Generell gesprochen: Hätten Sie den Post vernünftig durchgelesen und seinen Sinn erfasst, hätten Sie ihn eher unterstützen sollen. Meine klar erkennbare Intention war es NICHT, irgendwelche Wölfe zu erschiessen oder dazu aufzurufen. Ich habe darauf hingewiesen, dass die in großen Teilen Deutschlands wie aus täglichen Handyvideos und Erfahrungsberichten leicht erkennbar inzwischen fast handzahmen Wölfe derzeit völlig falsch konditioniert sind. Diese mangelnde Scheu wird früher oder später neben den bereits bestehenden zu erheblichen weiteren Konflikten führen, gerade in Situationen wie den angesprochenen. Es ist lediglich eine Frage der Zeit, wann neben den Tausenden Nutztierrissen jährlich auch Hunde getötet werden -wie zB regelmäßig in Schweden, Rumänien oder der Türkei- oder höchstwahrscheinlich auch Menschen erheblich in Angst versetzt oder gar verletzt werden.

Sollten Sie wirklich Wolfsfreunde sein, so kann Ihnen diese Situation nicht gefallen. Sie müssten also ein Eigeninteresse daran haben, dass Konfliktsituationen IM VORFELD und PRÄVENTIV verhindert werden, OHNE dass einem Mensch, Hund oder eben auch WOLF etwas passiert. Und um nichts anderes hat mein Post gebeten.

Statt also kooperativ zusammen zu arbeiten oder einen Erfahrungsaustausch zu suchen, haben sie öffentlich totales Versagen im Begreifen tatsächlicher und juristischer Sachverhalte bewiesen und sich zivil- wie strafrechtliche, kostenintensive Schritte eingefangen. Wäre ich Mitglied Ihres Vereins, so wäre ein Tagesordnungspunkt auf der nächsten Hauptversammlung schon sicher. Spenden generieren ist Ihr gutes Recht, aber zu diesem auch moralischem Preis doch eher fraglich. Ein abgrundtiefer, für Realitäten blind machender Hass auf Jäger beispielsweise rechtfertigt nicht alles.

Gelesen 4001 mal Letzte Änderung am Montag, 26 November 2018 15:49
Stefan Fügner

Mitbegründer des Deutschen Jagdportals - mehr über Stefan unter TEAM

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