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Dienstag, 20 April 2021 12:12

Umfrage: Jagdabgabe - wer erhebt sie, wer zahlt sie? Empfehlung

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Die Handhabung bei der Erhebung der Jagdabgabe ist in Deutschland sehr unterschiedlich. Während bereits das Land Nordrhein-Westfalen aus den verfassungsrechtlichen Bedenken Konsequenzen gezogen hat und die Jagdabgabe nicht mehr erhebt, wird sie in einigen Bundesländern weiterhin von den Ämtern im Gebührenbescheid erhoben.

Das Jagdportal recherchiert zur Zeit den Stand der Erhebungen der Jagdabgabe in den einzelnen Ländern und Kreisen bzw. kreisfreien Städten. Hierzu sind wir auf Eure Hilfe angewiesen.
Wir möchten gerne wissen, in welchen Bundesländern welche Kreise bzw. kreisfreien Städte die Jagdabgabe noch erheben und in welcher Höhe. Da viele Jäger die beim Lösen des Jagdscheins zwar  anfallenden Gebühren bezahlen, die Jagdabgabe aber nicht überweisen, würden wir gerne wissen, wie ihr es handhabt.

Schreibt einfach in die Kommentarleiste im Anhang des Artikels, den Kreis, in dem Ihr lebt, ob die Jagdabgabe noch erhoben wird, die Höhe der Jagdabgabe und ob ihr die in Rechnung gestellte Jagdabgabe bezahlt oder vom Gebührenbescheid abgezogen habt.

Wir bedanken uns schon jetzt für Euer Mitmachen.

Das Team vom Deutschen Jagdportal

25. und 26.2.2016

 

Gelesen 1732 mal Letzte Änderung am Mittwoch, 21 April 2021 11:58
Stefan Fügner

Mitbegründer des Deutschen Jagdportals - mehr über Stefan unter TEAM

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