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Montag, 15 September 2014 17:56

Paragraph 11 Tierschutzgesetz und die Folgen für Jagdhundeausbilder Empfehlung

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Bei der Umsetzung des neuen Tierschutzgesetzes werden grobe handwerkliche Fehler offensichtlich

Hätten die Verfasser des § 11 des Tierschutzgesetzes eine Eignungsprüfung ablegen müssen, ob sie in der Lage sind, verständliche, vor allem umsetzbare Gesetze zu erlassen, man hätte ihnen das Recht, Gesetze auszuformulieren entzogen!!!

Genau diese Kenntnisse, ob ein Hundetrainer überhaupt in der Lage ist, einen Hund zu erziehen, sollen nun einige 1.000 Hundetrainer, Jagdhundeobleute in Kreisjägerschaften und Jagdgebrauchshundevereine, nachweisen, ansonsten droht ihnen Berufsverbot. Gibt es solch eine Eignungsprüfung auch für Gesetzesschaffende? Scheinbar noch nicht, sonst müssten sich nicht so viele Menschen mit einem neuen Gesetz herumärgern, von dem weder die Behörden (Veterinärämter, Kreisämter) noch Politiker und schon gar nicht Hundeausbilder mit jahrzehntelanger Berufserfahrung wissen, wie es umgesetzt und angewandt werden soll.

Dass es zu einer Zertifizierung des Berufes des Hundetrainer kommt, das ist so sicher wie das sprichwörtliche "Amen in der Kirche". Zu oft wurden mit Hundeschulen und selbsternannten Hundeflüsterern unbedarfte Hundehalter getäuscht. Oft war bei diesen Hundegurus nicht der Erfolg entscheidend, sondern alleine mit der  Methode wurde geworben und diese sicherte den Umsatz. Der Erfolg war dann oft eher zweitrangig.

Auf diesem Markt der Hundehalter, in dem es auf der einen Seite völlig unbedarfte Kunden gibt, entstehen auf der anderen Seite Anbieter, besser wäre sie Scharlatane zu nennen, die diese Unkenntnis schamlos ausnutzen und daraus einen wirtschaftlichen Nutzen ziehen wollen. Wenn es dann noch besonders schick ist, sich hochtraumatisierte Hunde aus südländischen Tötungsstationen aus Mitleid zuzulegen, ist das Chaos perfekt. 

Genau mit diesem Chaos wollten unsere Politiker mit der Schaffung des neuen Tierschutzgesetzes aufräumen- und haben ein neues geschaffen!!!

Nun liebe Hundeausbilder, damit müssen wir nun leben. Doch bei allem Lamentieren über das "Umsetzungschaos" bleibt uns Hundetrainern, Jagdhundeausbildern und allen, die mit unseren vierbeinigen Begleitern hauptberuflich oder im Nebenberuf zu tun haben, eine Qualifizierung in welcher Form auch immer, nicht erspart. Trotz aller Webfehler, die das Gesetz aufweist, wird die Zertifizierung auf kurz oder lang jeder Hundeausbilder nachweisen müssen, um sich von den Scharlatanen und Beutelschneidern der Branche abzuheben. 

Bildquelle: privat - Rainer Kern - Deutsches Jagdportal

Wer darf künftig den Nachwuchs ausbilden in den Vereinen? Welche Voraussetzungen müssen jagdliche Ausbilder vorweisen?

Zunächst sollten alle, die bisher Jagdhunde und Hund ausgebildet haben, keine Angst haben, dass sie nun gegen das Gesetz verstoßen, wenn sie keine Zertifizierung nachweisen können, denn ein Gesetz benötigt Übergangsfristen. An denen fehlt es zur Zeit.

Man munkelt, der Gesetzgeber hat kaum 6 Wochen nach Inkrafttreten des  Gesetzes erkannt, dass es bereits einen Markt der Hundetrainer gibt. Damit diese nicht in der Luft hängen, wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, um Übergangsfristen und Vorqualifikationen festzulegen. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe gilt es abzuwarten, um dann die notwendigen Schritte zur Qualifizierung einzuleiten.

Eines sollte aber allen klar sein: Um eine Qualifizierung, ob nebenberuflicher oder hauptberuflicher Hundetrainer, wird früher oder später niemand herumkommen, darauf sollten wir uns einstellen.

Die IHK Potsdam bietet schon seit vielen Jahren diese Qualifikation an. Hier wurden 3 Varianten der Qualifizierung ausgearbeitet:

1. Der Hundefachwirt/in IHK , der etwa der Ausbildung zum Meister entspricht.

2. Der Hundeerzieher/in und Verhaltensberater/in IHK ohne Berufserfahrung, was in etwa dem Gesellenbrief entspricht

3.  Der Hundeerzieher/in und Verhaltensberater/in IHK  mit mehrjähriger Berufserfahrung und nachweisbaren Sachkenntnissen. Hier kann sich jeder Hundetrainer "nachdiplomieren" lassen.

 >> Weitere Informationen finden Sie auf unsere Webseite unter Jagdhunde und mit einem Klick hier: § 11 Tierschutz-Gesetz 

Zum Schluss bleibt der Spruch, der bei solchen, den Markt durcheinanderwirbelnden Gesetzen Anwendung findet, der da lautet:

"Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird" 

Weidmannsheil mit besten Grüßen

DEUTSCHES JAGDPORTAL

Euer Stefan 

Gelesen 15752 mal Letzte Änderung am Samstag, 04 Oktober 2014 21:13
Stefan Fügner

Mitbegründer des Deutschen Jagdportals - mehr über Stefan unter TEAM

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7 Kommentare

  • Kommentar-Link Stefan Fügner Freitag, 19 September 2014 15:51 gepostet von Stefan Fügner

    Lieber Herr Kammerer,

    ob sich der BJV dort einen Gefallen getan hat, wage ich schwer zu bezweifeln.

    Da tragen die Jäger, allen voran die Jagdfunktionäre das grüne Abitur, die Jagdscheinprüfung, wie eine Monstranz vor sich her. Unlängst verweigerten die JGHV Funktionäre einem Hundeführer den Eintrag in die Liste der anerkannten Nachsuchenführer, weil sein Hund keine vom JGHV anerkannte Prüfung hatte!!!!!!

    Ja was denn nun, Herr Kammerer, die strengen Auflagen, die an Jäger und Hunde gestellt werden, die gelten für die Hundeobleute plötzlich nicht mehr? Wie erklären Sie die Heiligsprechung von Prüfungen gegenüber den Hunden und Jägern der Öffentlichkeit, wenn sie die amtliche Überprüfungen der Hundeobleute durch Veterinärämter ablehnen?

    Kurzfristiges Denken und Handeln hat unseren Jagd- und Jagdhundeverbänden noch nie gut getan, das sollten unsere Jagdfunktionäre eigentlich aus der jüngsten Erfahrung gelernt haben. Dieses Verhalten des BJV in Sachen Sachkundenachweis ist ein weiterer Schritt in Richtung Kompetenzverlust der Jägerschaft.

  • Kommentar-Link Heinz Kammerer Freitag, 19 September 2014 08:55 gepostet von Heinz Kammerer

    Hallo Herr Fügner,
    in Bayern hat hier der zuständige Minister auf Intervention des BJV für Klarheit gesorgt. Die Hundeausbilder des BJV bedürfen keiner Prüfung um ihr teilweise bereits Jahrzehnte erfolgreicch prktizierte Arbeit fortzusetzen. Dabei dürfen nur keine marktüblichen Entgelte für die Kurse (egal ob Verbandprüfungen oder Begleithundkurse) verlangt werden. Nur wer gewinnorientiert arbeitet muss den Qulifikationsnachweis erbringen.
    Mit gesundem Menschenverstand kann also einiges reguliert werden.

  • Kommentar-Link Manuela Kern Mittwoch, 17 September 2014 10:59 gepostet von Manuela Kern

    Hallo Herr Orbach,

    ich glaube nicht, dass es eine Rolle spielt, ob ein Ausbilder berufen wird oder ob er Richter ist. Das sagt noch lange nichts über seine Qualität aus Ausbilder. Auch das erfolgreiche Führen von Hunden ist kein Nachweis, dass man sich als Ausbilder eignet.

    Ich glaube auch nicht, dass die Ausbilder des JGV bevorzugt behandelt werden. Es geht ja letztendlich um den Tierschutz und ich kann mir nicht vorstellen, dass man einfach davon ausgeht, dass Jagdgebrauchshundeausbilder die besseren Hundeausbilder sind.

    Ich glaube, dass die wenigsten Hundeausbilder in den KJV und JGV`s die Sachkundeprüfung bestehen würden, wenn sie sich nicht darauf sehr gut vorbereiten und genau wissen, was sie sagen dürfen und was nicht. Denken Sie, dass ein „Zwangsapport“ sich mit dem Tierschutz vereinbaren lässt?

    Ich denke, es wird mit der Zeit im Sand verlaufen, genau wie mit dem Hundeführerschein. Wenn der VDH, die JGV`s und alle anderen Rassehundezuchtvereine wie z.B. der große SV sich dagegen wehren, dann bleiben die Vereine sicherlich verschont.

    Ich finde es jedoch eine Frechheit, was man mit den Hundeschulen macht die schon ewig existieren.

    Wie will denn überhaupt ein Veterinäramt beurteilen können, wer sich als Ausbilder eignet? Sitzen dort etwa die Fachleute für`s Hundewesen?

    Ich kenne persönlich 2 Ausbilder, die über eine jahrelange Berufserfahrung verfügen, sich permanent weitergebildet haben und sie bekamen eine Ablehnung, weil die renommierten Ausbilder, bei denen sie viel Geld für ihre Ausbildung gemacht haben, auch nicht über keinen Sachkundenachweis verfügen.

    Das ist doch alles ein Witz...

    Liebe Grüße, Manuela Kern

  • Kommentar-Link Stefan Fügner Mittwoch, 17 September 2014 10:47 gepostet von Stefan Fügner

    Lieber Herr Orbach,

    im Gesetz finde ich keinen Hinweis darauf, dass Lehrgangsleiter von Hundekursen der JGHV Vereine keine Zertifizierung benötigen, weil sie von Vorständen der JGHV Mitgliedsvereinen berufen wurden. Eine Ausführungsverordnung, in der die Vorstände der JGHV Vereine in den Status eines genehmigungserteilenden Behörde erhoben werden, fehlt.
    Ich glaube auch kaum, dass in der noch zu verabschiedende Ausführungsverordnung eine Freistellung der Lehrgangsleiter festgelegt wird oder Vorstände der JGHV Vereine den Status eines Veterinäramtes erhalten und Freistellungsbescheide für Mitglieder erteilen dürfen.
    Mir ist absolut unverständlich, wie ein Verband, in diesem Fall der JGHV, bei solch einer unklaren Rechtslage solche vorschnellen rechtlichen Schlüsse ziehen kann.
    Ich kann nur alle Lehrgangsleiter in den JGV und Hundeobleute in den KJS dringend davor warnen, so zu tun, als hätte sich rechtlich für sie nichts geändert. Man beachte, dass das Gesetz OHNE AUSFÜHRUNGSVERORDNUNG in Kraft ist, und die Entscheidung der Auslegung des Gesetzes alleine bei den Veterinärämtern liegt. Es ist zur Zeit alleine entscheidend, wie diese im Einzelfall entscheiden.

    Waidmannsheil

    stefan

  • Kommentar-Link Marty Verburg Mittwoch, 17 September 2014 09:13 gepostet von Marty Verburg

    Welche Lobbyisten stecken hinder dieses Gesetz? Das es
    Trittbrettfahrer gibt, ist unbestritten. Das hat man auch gesehenbei den Hundepensionen. Wir haben unsere Hundepension und Hundeschule in 1990 gegründet, nachdem ich als Hundeführer und Hundeausbilder und Hundestaffelführer bei einer der Nato-Streitkräfte (mit gehobener Dienstgrad, wobei ich nicht nur Schutzhunde ausbildete), den Dienst quittierte. Nach ca. 50 Jahre Erfahrung und qualifakationen.
    Wir waren eine der Einzigen in weitem Umkreis. Auf einmal schossen die Hundepensionen und Hundeschulen wie Pilze
    aus dem Boden, geführt von Personen, meist weiblichen
    Geschlechts, die, wie sie selbst angaben, aus einem Hobby
    ein Beruf gemacht zu haben. GERECHTE Hundeausbildung
    hat nichts mit Hobby zu tun. ES IST HARTE, AUFOPFERNDE
    ARBEIT! Ich kann, zwar ausländische, Qualifikationen nachweisen, jedoch Deutschland kennend, wird man sich
    sträuben, diese Qualifakationen an zu erkennen, obwohl wir
    eine anerkante Hundeschule, Hundepension und Prüfstelle für den Sachkundenachweis in Niedersachsen sind. Wir hatten vor dem enstsprechenden Gesetz in Niedersachsen
    in unsere Schule eine eigene Prüfungsordnung, eine eigene
    Prüfung mit Prüfungsfragen ( mit nicht betriebsangehörige, doch anerkannte Richter im Hundewesen) und eigene Unterichtsliteratur, die von der Landesregierung Nds rechtsgültig anerkannt wurden und deshalb zur Anerkennung führten. Ich meine für diese Art von Fällen sollte man den Status Quo beibehalten. Wir sind nicht der einzigen Fall. Das die IHK Potsdam qualifaktionen anbietet
    ist an sich nicht verwerflich. Jedoch, wie bei viele ähnliche
    Tätigkeiten, gibt es verschiedene Meinungen über die
    Handhabung der Tätigkeit. Ich vermute, das man die
    Hundeausbildung dadurch in eine bestimmte Richtung
    zwingen will. Die Ausbildung enes Hundes richtet sich danach, für welchen Zweck der Hund später eingesetzt
    wird (Jagdhund, Schutzhund, Drogensuchhund, Sprengstoff
    suchhund, Rettungshund, Schäferhund, Haushund usw.)
    Deshalb welche Lobby ist dahinter. Ausserdem
    sollte man auch nicht die Erfolge von SERIÖSE
    Hundeausbilder ausser Acht lassen, auch wenn sie keine
    IHK-Qualifikation haben. Hunde und deren Rassen sind nun
    mal verschieden und jeder Hund bracht seine eigene, nach
    Wesen und Rasse ausgerichtete Erziehung und Ausbildung,
    und kann nich nach Schema F erzogen oder ausgebildet
    werden. Deswegen sage ich, dass dieses Gesetz, meiner Meinung nach, schnell und unausgegoren auf dem Weg
    gebracht worden ist. Doch kennen wir in diesem Land!
    siehe PKW-Maut

  • Kommentar-Link Adina Lietz Mittwoch, 17 September 2014 07:55 gepostet von Adina Lietz

    Ist es nicht so, dass nur derjenige Hundeausbilder einen Nachweis nach § 11 erbringen muss, der diese Tätigkeit mit wirtschaftlichem Gewinn ausübt?

  • Kommentar-Link Joachim Orbach Dienstag, 16 September 2014 14:54 gepostet von Joachim Orbach

    Die Lehrgangsleiter im Jagdgebrauchshundwesen dürften meiner Meinung nach keine Probleme durch das neue Gesetz bekommen. Schließlich werden bekanntlich im Jagdgebrauchshundwesen fast ausschließlich Lehrgangsleiter eingesetzt welche selbst zuvor eine Reihe von Hunden erfolgreich ausgebildet und auf Verbandsprüfungen oder den Prüfungen der Zuchtvereine geführt haben. In vielen Fällen sind diese Lehrgangsleiter auch noch Verbandsrichter. Im Gegensatz zu den sogn. Hundeflüsterer werden Lehrgangsleiter von den Vorständen der JGHV Mitgliedsvereine berufen. Joachim Orbach

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