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Willkommen im Jagdblog des Deutschen Jagdportals

Aktuelles - Deutsches Jagdportal

Aktuelles - Deutsches Jagdportal (91)

Neuigkeiten rund um die Jagd, was man hört und liest, was in der "Jagd Social Media Welt" los ist, worüber man sich freuen- oder aufregen kann/könnte laughing

Baden-Württemberg: Zehn Prozent des Waldes werden geschützt

Der Kaminbrand hatte die Holzverkleidung im Dachgeschoss entzündet 

Das Dachgeschoss wurde ein Raub der Flammen, aber auch das Büro im Erdgeschoss wurde das Büro vom Löschwasser so sehr beschädigt, dass wir einige Tage nicht posten konnten.

Am Karfreitag ereilte uns bei den Revierarbeiten der Anruf: „In Ihrem Haus brennt es!“
Ein Kaminbrand hatte das Dachgeschoss in Brand gesetzt. Als wir ankamen hatte die Feuerwehr den Brand bereits gelöscht und suchte nur noch nach Glutnestern in der Dämmung im Dachgeschoss. Doch das Feuer und das Löschwasser hatte ganze Arbeit geleistet. Das Haus war komplett unbewohnbar, durch die Geschossdecke war Löschwasser in das Büro eingedrungen und hatte die Rechner unbrauchbar gemacht.

 Glücklicherweise wurde niemand verletzt und seit heute, 2 Tage nach Ostern  sind wir wieder online und es geht wie gewohnt weiter.

Beim heutigen Abriss einer Reviereinrichtung wurde unsere momentan sehr dynamische Teuerung sichtbar.

Heute ging es alleine hinaus bei herrlichem Frühlingswetter ins Revier und ich wollte endlich eine alte Kanzel entsorgen. Neben dem Kuhfuß und schwerem Hammer sollte aber der Akkuschrauber nicht fehlen, schließlich gab es sicherlich das eine oder andere Bauteil wie Scharniere, Hochsitzfenster oder Sitzbretter noch zu retten. Da der Sitz keinen Unterbau mehr hatte und nur noch als geschlossener Erdsitz fungierte, war die Demontage alleine problemlos möglich.

Am Hochsitz angekommen stellte ich fest, dass hier ein echter Fachmann, wahrscheinlich ein Schreinermeister, einen Hochsitz gebaut hatte. Die sehr wertvollen 2,50 cm starken Nut – und Federbretter, mit denen die Hochsitzwände errichtet waren, konnten - da alle verschraubt- fast alle wiederverwendet werden.
Auch das sehr stabile Dach hatte keinen Schaden genommen und so konnte ich  es im Ganzen demontieren und es zum Abtransport an einen Baum lehnen. Nur die Dachpappe muss erneuert werden.

Doch bei der Demontage der Wände kam die eigentliche Überraschung. Der Hochsitz war vor allem deshalb so stabil, weil er am Boden, in der Mitte und am Dach mit jeweils 4 verzinkten Schwerlastwinkelverbindern verschraubt war. Ich staunte nicht schlecht, denn jeder dieser Schwerlastwinkelverbinder wies noch den Strichcode mit DM Preis auf.

Winterzeit bei Hirsch und Adler

 

Nach 2 Stunden war der Hochsitz komplett demontiert, ein fast 4 Quadratmeter großes Dach, einige Quadratmeter tadellose Nut- und Federbretter können wiederverwendet werden und 12 einwandfreie Lasteckwinkel wanderten für den nächsten Hochsitzbau in die Werkzeugkiste.

Zuhause angekommen recherchierte ich den heutigen Preis dieser Schwerlastwinkelverbinder verzinkt 90/90. Hier das Ergebnis:

Vor über 20 Jahren, solange ist die Währungsumstellung her, kosteten diese Schwerlastwinkelverbinder noch 1,17 DM, was einem Wert von 0,60 Euro entsprach. Bei einem namhaften Baumarkt erhält man diese Schwerlastwinkelverbinder für sage und schreibe 1,10 Euro.
Einen soliden Handwerksmeister, der einen solch stabilen Hochsitz errichten kann, sucht man heute wahrscheinlich vergebens, und wenn man ihn dann gefunden hat, wird er kaum die Zeit haben, eine solch stabile Hochsitzeinrichtung zu erstellen.

Winterzeit bei Hirsch und Adler

 

Die sehr dynamische Preisentwicklung in unseren Baumärkten haben aber auch ihren Vorteil: Es wird wohl wieder mehr darauf geachtet, alte Baustoffe der hohen Kosten wegen, wiederzuverwerten, denn die Löhne und Gehälter halten mit der Inflation nicht ansatzweise Schritt. Insofern hat die dynamische Preisentwicklung der heutigen Zeit auch etwas Gutes.

Für mich haben sich die 2 Stunden Abrissarbeit einer Reviereinrichtung bei den heutigen Baumarktpreisen auf jeden Fall gelohnt!

Waidmannsheil

Euer

Stefan

Mobil 0178 6141856

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Winterzeit bei Hirsch und Adler

Aktuelle Meldung auf der Homepage des Landesjagdverband Sachsen

Bei der Googlesuche nach dem Jagdpächter landete die verzweifelte Dame wie viele Hilfesuchende bei Meldungen über krankes Wild beim Jagdportal

Eigentlich hatte ich den Anruf des verzweifelten Bürgers an einem Freitagnachmittag schon lange erwartet. Heute war es dann soweit.

Nach einem kurzen „Guten Tag“ kam sofort eine Entschuldigung wegen des Anrufs am Freitagnachmittag und die Frage einer verzweifelten Dame, wer denn Jagdpächter hier in der Gemeinde x im Landkreis Bayreuth wäre. Ein Reh läge vor ihrer Tür im Vorgarten und könne sich kaum noch bewegen. Meine Handynummer auf der Eingangsseite des Jagdportals wäre nun jetzt ihre letzte Hoffnung.
Ohne sie weiter das Leid des Rehs schildern zu lassen unterbrach ich sie und bat sie, in der Gemeinde in der Liegenschaftsverwaltung anzurufen, dort wisse man, wer der Jagdpächter ist, außerdem hätte ich bereits durch einen Artikel „Wer ist der Jagdpächter in meiner Region?“ auf dem Jagdportal auf dieses ungelöste Problem hingewiesen. Ich glaubte damals, dass sich mit dem Artikel die ständigen Anrufe nach der Frage nach dem zuständigen Jagdpächter erledigen würden.
Die Dame sagte mir, sie hätte den Artikel auch gelesen, aber die dortigen Ratschläge bringen sie am Freitagnachmittag nicht weiter, auf der Gemeinde ist bis Montag früh keiner erreichbar.
Ich musste die verzweifelte Dame mit dem sterbenden Reh alleine lassen, ohne jedoch die Dame darauf hinzuweisen, dass wir vom Jagdportal schon viel unternommen haben, um dieses Problem zu lösen, sich aber bis heute niemand dafür zuständig fühlt. Ich erklärte ihr auch den Grund des ungelösten Problems:
Weil Beamte am Wochenende nicht arbeiten und weil die Jagdpächter sich weigern, ihre Reviere ins Internet zu stellen, muss das Tier wohl noch bis Montag früh leiden. So ist das halt in Deutschland:

Der vorgeschobener Datenschutz und bürgerferne Dienstzeiten sind in Deutschland heilige Güter und müssen streng geschützt werden!

Die Jäger und Jagdpächter sind schon ein ulkiges Völkchen. Da schimpfen sie über ihr grottenschlechtes Bild in der Öffentlichkeit und wenn es dann eine einmalige Chance gäbe, dass Image zu verbessern, finden sie 1.000 Ausreden, warum sie diese Chance nicht nutzen.

Ich würde schon mal gerne wissen, was mir Jäger, denen das Bild in der Öffentlichkeit nicht egal ist, raten, wenn ich solche Anrufe erhalte. Einfach immer nur den Hinweis geben, man möge das Tier einfach leiden lassen, irgendwann stirbt es von alleine und die Schuld auf die untätigen Beamten und Jagdpächter zu schieben, kann auf Dauer keine Lösung sein. Auf die  Handynummer des Jagdportals mit der 24/7 Bereitschaft werden wir vom Jagdportal nicht verzichten und sie weiter in Betrieb halten. 

Wer eine Idee hat, wie man das Problem lösen kann, der darf mir gerne eine email senden.

Dieses Beispiel der Gemeinde Schöntal in Baden-Württemberg zeigt, dass es kein Datenschutzproblem ist, sondern es sich um ein Untätigkeitsproblem handelt.

Waidmannsheil

Euer

Stefan Fügner

Aktuelle Meldung auf der Homepage des Landesjagdverband Sachsen

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Telefon 0178 6141856

Immer wieder flammen sie in den sozialen Medien des Internets zwischen Jägern und Förstern auf: Die ideologisch verbohrten Gegensätze von Hege und Wildtiermanagement, wobei es immer wieder überwiegend die Jäger von Genossenschaftsjagden sind, die die Förster aus den Privat- und Landesforsten des sinnlosen Reduzierens der Schalenwildbestände bezichtigen.

 

Doch ohne eine genaue, vor allem differenzierte wildbiologische Betrachtungsweise der beiden sehr unterschiedlichen Biotope, in denen diese beiden Jägergruppen zur Jagd gehen, kommt man hier nicht weiter. Viel zu unterschiedlich sind die Erfahrungen, die Förster als Waldbewirtschafter einerseits und Jäger in der Freizeit ohne Bezug zum Wald andererseits haben.

Auf einen wildbiologischen Rundgang durch zwei sehr unterschiedliche Biotope einer Genossenschaftsjagd und der Jagdfläche eines Landesforstbetriebes, die ich bei meinen täglichen Wanderungen durchstreife, möchte ich Euch heute mitnehmen.

 

Um meine notwendige Fitness auch im Alter zu erhalten und weil ich kaum einen Tag ohne meinen geliebten Wald auskomme, unternehme ich täglich 5-7 Kilometer lange Wanderungen, auch an Regentagen. Um diese überhaupt absolvieren zu können, verlasse ich schon nach 2 Kilometer die Flur der Genossenschaftsjagd, in der ich wohne und ich laufe dann viele Kilometer durch den die Gemeinde umgebenden Wald des Hessenforst.

 

Schnellen Schrittes durch die Agrarwüste

 

Jagdverpachtung Bayern

 

In dieser Agrarwüste hat kein Niederwild im Winter eine Chance zu überleben. Bis an den Weg werden die Felder bewirtschaftet, keine Deckung, keine Nahrung und somit kein Wild

 

Über die vielen Jahre meiner ausgedehnten Wanderungen habe ich mittlerweile ein sehr gutes Gespür bekommmen, wo sich das Wild im Wandel der Jahreszeit aufhält. Diese beiden direkt nebeneinander liegenden Feld– und Waldbiotope können aus wildbiologischer Sicht kaum unterschiedlicher sein. Um es vorweg zu nehmen: Von Oktober nach der Maisernte bis in den Monat Mai habe ich zu 99% der Wildanblicke bei meinen Wanderungen in den letzten 3 Jahren in den Wäldern. 

Die Flur der Genossenschaftsjagd ist in dieser Zeit faktisch wildfrei, weshalb ich auch immer schnellen Fußes den Wäldern des Hessenforstes zustrebe. Erst im April, wenn das Gras auf den Wiesen anfängt zu wachsen und sie dem Wild Deckung und Äsung versprechen, kommt wieder Leben in die Jagdflächen der Genossenschaftsjagd. Bis Oktober sieht man das Rehwild, die Maisfelder als Deckung nutzend, noch in der Feldflur, nach der Maisernte ist dann alles Wild verschwunden. Aus meiner Sicht stellt diese Agrarwüste von Oktober bis April, unserer eigentlichen Hauptjagdzeit, keinerlei Jagdwert dar. Insbesondere dann, wenn alle Flächen konventionellen bewirtschaftet werden, wird die Feldflur im Herbst und Winter in wertlose Agrarwüsten verwandelt. Das Wild wandert spätestens jetzt von der Agrarwüste in die deckungs- und äsungsreichen Naturverjüngungsflächen der Forstflächen.

 

Mein Weg zum Försterparadies

 

Jagdverpachtung Bayern

Der Unterschied kann kaum polarisierender sein: Aus der Agrarwüste des genossenschaftlichen Jagdbezirks hinein in den Wald des Hessenforst: Die gesamte Fläche besteht aus Deckung durch Naturverjüngung und Nahrung durch Pflanzenvielfalt. Hier fühlt sich unser Wild wohl. 

 

Wenn ich den Wald des Hessenforst im Steinatal zwischen Daubenmühle und Hergetsmühle erreiche, so ist es besonders jetzt im Winter wie ein Eintauchen in eine andere Welt. Hier in den Hängen des Knüllwaldes im Einzugsgebiet des Forstamtes Neukirchen ist der Waldumbau vollständig abgeschlossen. Zahlreiche sehr unterschiedliche Bäume in allen Altersklassen bilden ein für das Wild einmaliges Biotop. Die Naturverjüngung bietet beste Deckung und auf zahlreichen offenen Flächen wächst Himbeere und Brombeere, das beste Winterfutter für unser Schalenwild. Stark ausgetretene Wechsel zeigen, dass das Wild hier umerzieht. Die Brombeerbüsche sind jetzt im Januar bis Äserhöhe vollständig abgeäst, nur die oberen Triebe haben noch die saftig grünen Blätter. Wildbeobachtungen sind in meinem Försterparadies, wie ich das Gebiet zwischen den beiden Mühlen getauft habe, auf meinen Wanderungen in den Herbst und Wintermonaten an der Tagesordnung. Von leergeschossenen Wäldern der Forstbetriebe, wie oft in Jägerforen gesprochen wird, kann überhaupt nicht die Rede sein.

 

Jagdverpachtung Bayern

Die Brombeeren sind jetzt im Januar fast vollständig bis auf Äserhöhe abgeäst. (links oben).  Ein stark benutzter Wechsel zeigt, dass es genügend Wild im an das wildfreie Genossenschaftsrevier angrenzende Forstrevier gibt. (rechts)

 

Jagdverpachtung Bayern

 Naturverjüngungsflächen von  verschiedenen Baumarten, die auf 90% der Flächen vorhanden ist,  bieten dem Wild ganzjährig Schutz. Bei meinen Wanderungen steht das Wild mich beobachtend oft nur wenige Meter neben den Wegen, ohne flüchtig zu werden. Nur wenn ich stehen bleibe, zieht es in die Deckung, den laufenden Wanderer hält es aus.
 

Fazit:

 

Wer alleine die herbstlichen Strecken der Forstbetriebe als Maßstab nimmt und vor allem diese Strecken losgelöst von der Gesamtjahresstrecke einer Region betrachtet, der hat die Idee eines großflächigen überregionalen Wildtiermanagements noch nicht verstanden.

Solange die Landwirte, die oft selbst Mitglieder der Jagdgenossenschaften sind, das Entstehen von Agrarwüsten im Herbst zulassen, wird sich am Verlust des Jagdwertes der Genossenschaftsjagden nichts ändern. Viel zu groß sind die konventionell bewirtschafteten Flächen. Sie lassen dem Wild im Winter keinen Raum. Das Wild wandert dann  in die Flächen der Forstbetriebe ab und sucht dort in den Naturverjüngungen die in der Feldflur fehlende Deckung und Nahrung. Nur Jäger ohne wildbiologische Grundkenntnisse werden weiterhin Genossenschaftsjagden ohne großen Jagdwert pachten und sich wundern, warum sie dort keinen nennenswerten Strecken erzielen, diese aber auf den Forstflächen der Forstbetriebe stetig steigen.

 

Der wichtigste wildbiologische Leitsatz zur Populationsentwicklung unserer Wildarten sollten sich alle Jäger, die noch dem Begriff der Hege anhängen, verinnerlichen

Die Populationsdichte einer Wildart wird durch 2 Punkte bestimmt:

1. 365 Tage im Jahr ausreichend Nahrung

2. Ausreichend Deckung zur Aufzucht der Jungen

 (von der Ausrottung der Beutegreifer als Hegeziel ist hier keine Rede)

 

Der Waldumbau mit Naturverjüngung und Baumvielfalt fördert seit Jahren die Populationsentwicklung unseres Schalenwildes, weshalb sich dort die Strecken seit Jahren erhöhen. Die Genossenschaftsjagden mit ihren Agrarwüsten bieten dem Niederwild keine Deckung und Nahrung mehr. Der Jagdwert dieser Jagdflächen sinkt stetig.

Eine Entwicklung, für die weder Förster noch Jäger etwas können, gegenseitige Schuldzuweisungen sind deshalb völlig fehl am Platze.

 

Waidmannsheil

 

Euer

 

 

Stefan Fügner

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Telefon 0178 6141856

Jagdverpachtung Bayern

Das Deutsche Jagdportal und der Jagdverein Lehrprinz e.V. organisieren mit Beginn des nächsten Jagdjahres regionale Jungjägerstammtische auf Kreisebene, um revierlose Jägerinnen und Jäger, sowie Jungjägerinnen und Jungjäger mit Pächtern und Jagdleitern zusammenzuführen.

Seit der Einführung unserer Regionalgruppen bei Facebook vor 2 Jahren sind diese zu beachtlicher Größe herangewachsen. Wir vom Jagdportal versorgen diese Regionalgruppen fast täglich mit Jagdnachrichten aus der Region. Doch auch immer mehr Jungjägerinnen, Jungjäger und revierlose Jägerinnen und Jäger nutzen die Gruppen, um in der Region jagdliche Kontakte zu knüpfen. Insbesondere revierlose Jäger, die in ihrer Region nicht fest verwurzelt sind, tun sich bei der Suche nach eine Jagdmöglichkeit schwer und suchen alternative Wege der Kontaktsuche. Unsere regionalen Facebookgruppen haben sich für diese jungen Jäger als feste Institution etabliert. 

Diese regionalen Facebookgruppen, von denen mehrere mittlerweile über 3.000 Mitglieder aufweisen, sollen als Netzwerk zur Organisation von Jägerstammtischen auf Kreisebene fungieren und wir wollen ihre Funktion als lokale Jagdvermittlung weiter ausbauen. Hier werden dann die Termine der Stammtische und die Gaststätten, in denen der Stammtisch stattfindet, eingestellt. Das Jagdportal übernimmt die Akquise der Besucher außerhalb von Facebook, die Einladung der Obleute der Kreisjägerschaften,  Förster und Jagdpächter sofern wir sie kennen oder sie bei uns im Jagdportal als Mitglieder geführt werden. Lediglich die örtliche Organisation des Stammtisches mit der Gaststätte und die Terminierung obliegt dem Stammtischbeauftragten, alles andere übernimmt das Jagdportal.

Über diese Stammtische sollen dann die Kontakte aus den sozialen Medien vertieft werden und aus den virtuellen Kontakten ganz reelle Jagdfreundschaften und natürlich konkrete Jagdmöglichkeiten hervorgehen.

Wir vom Jagdportal steuern diese regionalen Aktivitäten und sorgen für Informationen, die dann auf den Stammtischen diskutiert werden. Wir wollen die bestehenden sozialen Kontakte in den regionalen Gruppen mit der realen Jagd auf Kreisebene enger verzahnen und so ein schnelleres Heranführen von Jungjägern und revierlosen Jägern an die Jagd ermöglichen. Die Teilnahen an den Stammtischen verpflichtet zu nichts, niemand wird  durch eine Vereinsmitgliedschaft gebunden, alles geschieht auf freiwilliger Basis. Auch die Jägerstammtischbeaufragten gehen gegenüber dem Jagdverein Lehrprinz e.V und dem Jagdportal keinerlei  verpflichtungen ein. 

Der von uns gesuchte Jägerstammtischbeauftragte soll uns bei der Organisation von diesen Jungjägerstammtischen auf Kreisebene mit der praktischen Organisation unterstützen.

Über diese regionalen jagdlichen Kontakte dieser Stammtische soll sich dann ein Netzwerk entwickeln, das es Jungjägerinnen und Jungjägern ermöglicht, auch ohne lange Suche die ersten Kontakte zur Jagd in der Region aufzubauen.

Im 2.Schritt werden wir dann vom Jagdportal für die Stammtische eine eigene Datenbank einrichten, damit neue Jägerinnen und Jäger den Stammtisch in ihrer Region finden.

Und natürlich werden wir den Stammtisch, der nicht nur die meisten Besucher hat, sondern durch Originalität, eigene weitere Veranstaltungen und Erfolg bei der Vermittlung von Jagdgelegenheiten sich besonders hervortut, am Ende eines jeden Jagdjahres auszeichnen.

Wenn Du Dich von unserer Idee, eines Stammtisches in Deiner Region aufzubauen, angesprochen fühlst, würden wir uns freuen, wenn Du Dich bei uns melden würdest.

Wir werden Dich und Deine regionalen Aktivitäten zur Förderung des Jungjägernachwuchses nach Kräften unterstützen.

Wir freuen uns auf Deine email.

Das Team vom Deutschen Jagdportal

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Brandstiftungen und schwere Beschädigungen an Hochsitzen

 

Sonntag, 05 Dezember 2021 18:02

Wer ist der Jagdpächter in meiner Region?

geschrieben von

Eine gute Suchmaschinenoptimierung beim Deutschen Jagdportal mit unerwarteten Nebenwirkungen

Immer häufiger rufen hilfesuchende Bürger beim Deutschen Jagdportal an, die mit der Jagd gar nichts zu tun haben. Es sind keine Jäger, die Hilfe bei der Freischaltung Ihres Accounts in der Community der Jagdportals benötigen oder Anzeigenkunden, die eine Beratung beim Schalten einer Kleinanzeige oder beim Eintrag in die Jagddatenbank wünschen.

Eine ständig steigende Anzahl an Notrufen erreichen uns von Bürgern aus ganz Deutschland, die den für ihr Anwesen zuständigen Jagdpächter suchen. Waren es anfangs nur gelegentliche Anrufe, erreichen uns diese Anrufe mittlerweile täglich und das mehrfach.
Durch unsere Suchmaschinenoptimierung erscheint bei Google bei der Angabe der Suchphrase „Jagdpächter“ das Jagdportal auf dem ersten Platz. Das wiederum führt dazu, dass Bürger, die den Jagdpächter in ihrer Region suchen, auf dem Jagdportal landen. Dort erscheint dann auch oben unsere Mobilfunknummer, die eigentlich für Mitglieder unserer Community eingerichtet wurde, um schnelle Hilfe bei Softwareproblemen leisten zu können. Doch mittlerweile dient die Leitung als Kummerkasten von Bürgern, die verzweifelt den zuständigen Jagdpächter in ihrer Region suchen, weil sie ein Wildtier leiden sehen oder es tot im Garten liegt.

Als wir mit unserem unserem Artikel „Vorbildliches Jagdpächterverzeichnis der Gemeinde Schöntal“ auf das Problem aufmerksam machen wollten, ernteten wir aus der Jägerschaft mehr Ablehnung als Zustimmung, wollen doch viele Jagdpächter und Jäger nicht im Internet genannt werden, schon gar nicht mit einer Revierkarte. Schade, da durch eine schnelle Revierpächtersuche oft viel Tierleid erspart werden könnte, geht es bei den Anrufen oft darum, ein Wildtier von seinem Leid zu erlösen.
Alle unsere Versuche in den letzten Jahren ein flächendeckendes Verzeichnis der Jagdpächter zu erstellen, sind gescheitert.

Deshalb nun unser Hinweis an alle Bürger, die durch die Suchmaschinen bei der Suche nach dem Jagdpächter auf das Jagdportal stoßen:

Ein flächendeckendes aktuelles Jagdpächterverzeichnis existiert in Deutschland nicht. Bitte wenden Sie sich bei der Suche nach Ihrem zuständigen Jagdpächter an die Liegenschaftsverwaltung ihrer Gemeinde oder Stadt. Dem dortigen Sachbearbeiter obliegt die Verwaltung des städtischen Eigentums. Fast alle Gemeinden und Städte haben Eigentum an jagdbaren Flächen und sind dadurch Mitglied der Jagdgenossenschaften in ihrer Gemarkung und kennen nicht nur die Jagdpächter, sondern auch die Grenzen der Jagdreviere.

 

Grüße

Euer Team vom Deutschen Jagdportal

Hessen erfasst eingewanderte Arten zentral

Durch die Suchmaschinenoptimierung landen viele hilfesuchende Bürger beim Deutschen Jagdportal 
Sonntag, 28 November 2021 14:10

Jungjäger/innen gesucht!

geschrieben von

Schweden: Jäger erschießt Bär in Notwehr

We want you!  Das Deutsche Jagdportal sucht Jungjägerinnen und Jungjäger als Autoren 

Die Jungjägerbetreuung nach erfolgreicher Jägerprüfung durch Jagdschulen und durch die regionalen Jägerschaften und die Suche nach einem fähigen Lehrprinzen wird in den nächsten Monaten das Schwerpunktthema im Deutschen Jagdportal.

Keine Frage: Die Jagd liegt vor allem bei jungen Leuten im Trend. Immer mehr junge Menschen – fast 50% Frauen- streben heutzutage danach, den Jagdschein zu machen und die Jagd aktiv auszuüben.
Doch es sind heutzutage nicht nur völlig andere Gründe, die dazu führen, dass die Jagd im Trend liegt. Stand früher überwiegend die Trophäenjagd im Vordergrund, ist es heute die Landnutzung in Form der Fleischbeschaffung, das Naturerlebnis und die Geselligkeit in der Natur, das junge Leute dazu animiert, den Jagdschein machen.
Ein weiteres Phänomen des Anstiegs der Jagdscheinanwärter ist das weitestgehende Fehlen der Kontakte der Jungjägerinnen und Jungjäger in die etablierten Jägerschaften. War der Jungjäger ohne jagdlichen Anhang früher unter den Jagdscheinanwärtern die Ausnahme ist er heute eher die Regel. Dadurch nimmt die Aufgabe, dem frisch gebackenen Jungjäger über die bloße Jägerprüfungsvorbereitung hinaus eine Jagdmöglichkeit zu besorgen, für Jagdschulen und Jägerschaften einen immer größeren Raum ein, soll die Integration des jungen Nachwuchses gelingen. Vielen Jungjägerinnen und Jungjägern werden diese Hürden bei der Suche nach einer Jagdmöglichkeit erst nach der Jägerprüfung bewusst. Ohne Kontakt in die regionale Jägerschaft ist aber der Einstieg in das aktives Jagen kaum möglich.

Wir vom Deutschen Jagdportal und vom Jagdverein Lehrprinz e.V. wollen uns in den nächsten Monaten diesem Thema intensiv widmen. Da die Jagd sehr stark regional strukturiert ist und die erfolgreiche Suche nach einer Jagdmöglichkeit nur über die regionale Jägerschaft möglich ist, stellen wir nachfolgende Fragen in unseren regionalen Jagdgruppen zur Diskussion.

Wann habt Ihr angefangen, Euch um eine aktive Jagdmöglichkeit zu kümmern, vor, während oder erst nach der bestandenen Jägerprüfung?

An wen habt Ihr Euch mit der Frage nach einer Jagdmöglichkeit in Eurer Region gewandt?

Bietet Eure Jagdschule ein Alumni Netzwerk an, in dem Ihr Euch über Erfahrungen bei der Suche nach einer Jagdmöglichkeit austauschen könnt?

Wurde Euch in der Jagdschule der Kreisjägerschaft oder der gewerblichen Jagdschule bei der Suche nach einer Jagdmöglichkeit geholfen?

Welche Vorgehensweise würdet Ihr Jungjägerinnen und Jungjägern ohne jagdliche Kontakte in die etablierte Jägerschaft raten, wenn Ihr nach einer erfolgreichen Suche gefragt werdet?

Welche Ideen habt Ihr, die den veränderten Anforderungen an Jägerschaften und Jagdschulen bezüglich der Suche nach Jagdgelegenheiten für Jungjäger ohne Kontakte in die Jägerschaft gerecht werden?

Dies ist nur eine kleine Auswahl an Fragen, die uns zu dem Thema bewegen. Wir hoffen durch weitere interessante Fragen und Beiträge eine offene Diskussion zu diesem Thema anzustoßen.

Wir vom Deutschen Jagdportal und vom Jagdverein Lehrprinz e.V. wollen in den nächsten Schritten Jungjägern und Jungjägerinnen mit ihren Erfahrungen bei der Suche nach den ersten Jagdmöglichkeiten zu Wort kommen lassen und bieten den Jungjägerinnen, Jungjägern und Jagdscheinanwärtern auf dem Jagdblog des Deutschen Jagdportals eine Plattform, auf der sie in einem Artikel ihre Erfahrungen schildern. Wir würden freuen uns, Eure Artikel zu diesem Themengebiet, das vielen Jungjägerinnen und Jungjägern auf den Nägeln brennt, zu veröffentlichen.

 

Waidmannsheil

 

Stefan Fügner
Administrator des Deutschen Jagdportals
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Mobil 0178 6141856

Mit 20 Regionalgruppen mit über 15.000 Mitgliedern (die größte Gruppe ist Österreich mit über 3.000 Mitgliedern) und der Facebookgruppe Jagdrevier Verpachtung mit über 21.000 Mitgliedern ist das Jagdportal bei Facebook gut aufgestellt. Jedem Jäger können wir, ganz auf die individuellen Wünsche zugeschnitten, schnell und täglich aktuell Informationen rund um die Jagd liefern.

Da in diesen Gruppen die regionale Information und die Suche nach Jagdmöglichkeiten m Vordergrund steht, blieb bisher wenig Raum für Diskussionen zum Thema Jagd.

Deshalb haben wir die Facebooksgruppe "Die Jagdhütte“ neben diesen Infogruppen gegründet und werden diese ab sofort mit aktuellen  -vor allem diskussionswürdigen- Artikeln zum Thema Jagd versorgen. Auch Mitglieder können nach Herzenslust Artikel und Beiträge zum Thema Jagd einstellen.

In dieser Gruppe darf alles diskutiert und eingestellt werden, was Ihr auf dem Herzen habt.

Aber:
Bitte haltet Euch an die Regeln, die uns von Facebook vorgegeben werden. Zum Nachlesen, hier der Link auf Facebook.

Bitte keine Werbung, wer sich nicht daran hält, dessen Eintrag wird gelöscht und er wird ohne Vorwarnung gesperrt. Werbung gehört in den Kleinanzeigenmarkt des Deutschen Jagdportals.

Bitte keine anstößigen Erlegerfotos, auch hier wird von uns sofort gelöscht.

 

In diesem Sinne wünsche ich Euch viel Spaß bei den zukünftigen Diskussionen in der „Jagdhütte“ des Deutschen Jagdportals

Waidmannsheil

 

Euer

 

Stefan

Ehemaliger BUND-Landesvorsitzender tritt aus BUND aus

 

 

Immer wieder erreichen das Jagdportal Telefonanrufe von verweifelten Verkehrsteilnehmern,  die ein Stück Wild angefahren haben. Sie suchen nach dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten. Durch die hohe Internetpräsenz des Jagdportals landen die Hilfesuchenden immer bei uns. Leider gibt es nur sehr wenige Jagdpächterverzeichnisse der Gemeinden und Städte. Wir raten den Hilfesuchenden immer dazu, sich bei der Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde zu melden und sich dort die Telefonnummer des Jagdpächters geben zu lassen - immer vorausgesetzt, das Rathaus ist besetzt und der Hilfesuchende weiß, in welchem Revier er den Wildunfall verursacht hat. Im Zeitalter des Internets und eines sehr strengen Tierschutzes eigentlich ein unhaltbarer Zustand!

Doch es gibt auch vorbildliche Kommunen.

Die Gemeinde Schöntal im baden-württembergischen Hohenlohekreis stellt auf ihrer Homepage eine Übersicht über alle Jagdbezirke, deren Pächter und die dazugehörige Revierkarten online. Man fragt sich, warum im Zeitalter der Digitalisierung nicht auch andere Gemeinden diesem Vorbild folgen und diese Übersicht online stellen. 

Das Jagdpächterverzeichnis mit den jeweiligen Jagdpächtern der Gemeinde Schöntal im  baden-Württembergischen Landkreis Hohenlohe

Wir vom Deutschen Jagdportal stehen bereit und würden solche übersichtlichen Verzeichnisse mit einer bundesweiten Datenbank unterstützen, damit bei Wildunfällen schnell der zuständige Jagdpächter ermittelt werden kann.

Waidmannsheil

 

Euer

 

Stefan 

 

 

 

 

Verbandsklagerecht: Tierrechtler schließen sich zusammen

Revierkarte aus dem Jagdpächterverzeichnis der Gemeinde Schöntal

 

Katamaran soll Müll aus dem Meer fischen

Die Jagdabgabe wird bei jeder Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines zusätzlich zu der dafür bestimmten Gebühr, wenn auch nicht in allen Bundesländern, erhoben. Sie ist im jeweiligen Landesjagdgesetz geregelt und soll überwiegend generell für Zwecke der Forschung, der Wildschadensverhütung und der Wildhege verwendet werden. Die Höhe ist unterschiedlich geregelt.

1. Rechtsnatur

Die Jagdabgabe ist keine Verwaltungsgebühr, weil sie in aller Regel ausdrücklich neben der Gebühr für den Jagdschein erhoben wird. Sie ist auch keine Benutzungsgebühr, weil sie nicht als Entgelt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verwaltung oder einer öffentlichen Einrichtung dient. Sie wird in aller Regel der Höhe nach völlig unabhängig von irgendwelchen Kosten oder notwendigen Aufwendungen berechnet. Sie ist aber auch kein Beitrag - dazu beispielhaft VG Münster Urteil vom 27.04.2011 - 3 K 1885/10.
Tatsächlich ist sie eine sogenannte „Sonderabgabe“ und wird damit ähnlich einer Steuer „voraussetzungslos“ erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hat sehr genau definiert, wann, wofür und von wem eine derartige Sonderabgabe nur erfordert werden darf. Der Gesetzgeber muss dabei einen Sachzweck verfolgen, der über die bloße Mittelbeschaffung hinausgeht, und es darf nur eine homogene Gruppe mit der Zahlung belegt werden, die in einer spezifischen Sachnähe zu diesem Zweck steht und der deshalb eine besondere Finanzierungsverantwortung übertragen werden kann – so wegweisend BVerfG, Beschluss vom 16.9.2009 - 2 BvR 852/07 -, BVerfGE 124, 235 = NVwZ 2010, 35 = juris, Rdn. 20 f. m. w. N.

2. Landesgesetze

Das bedeutet, dass zunächst einmal jede der wesentlich voneinander abweichenden landesgesetzlichen Regelungen darauf untersucht werden muss, ob sie den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt. Die Gesetze weichen insoweit stark voneinander ab. In Brandenburg z. B. regelt § 23 des Landesjagdgesetzes die Zwecke, für die die Jagdabgabe verwendet werden soll, sehr präzise. Das gilt auch für Schleswig-Holstein.
Dagegen heißt es zum Beispiel in § 22 des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz nur, dass die Jagdabgabe zur Förderung des Jagdwesens nach den Zielen des Landesjagdgesetzes, insbesondere zur Förderung der jagdbezogenen wissenschaftlichen Forschung und der Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Verhütung von Wildschäden dienen soll.
Wenn immer der Zweck nur sehr allgemein gehalten ist, ist die Regelung nicht verfassungsgemäß, weil sie eben nicht erkennen lässt, für welchen konkreten Sachzweck im Interesse der homogenen Gruppe „Jäger“ diese Abgabe erhoben werden soll. Etwas schwieriger wird es, wenn der Zweck der Jagdabgabe sehr präzise und spezifisch auf die Interessen der Jäger abgestimmt ist.
Nach überwiegender Meinung in der Literatur und einigen Urteilen müsste also für jedes Bundesland notfalls der Verwaltungsrechtsweg beschritten werden, wenn festgestellt werden soll, ob eine Jagdabgabe in allen Einzelheiten den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird. Verwaltungsklagen sind teuer und langwierig und die Kosten übersteigen bei weitem den Betrag der Jagdabgabe. Das macht derartige Prozesse nur sinnvoll, wenn der jeweilige Landesjagdverband sie betreibt oder unterstützt.

3. Rechtsprechung

Gerichtsurteile sind bislang nicht besonders zahlreich und weichen, wie leider immer, voneinander ab. Das OVG Münster hat in einer mündlichen Verhandlung ganz erhebliche Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Regelung in Nordrhein-Westfalen geäußert und in einer Protokollnotiz niedergelegt. Daraufhin wurden die Bescheide aufgehoben und die Jagdabgabe wird nicht mehr erhoben – der Rechtsstreit hatte sich erledigt, ohne dass es zu einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts gekommen wäre.
Das OVG Koblenz hat demgegenüber mit Urteil vom 15.2.2017 die Klage eines Jagdpächters abgewiesen und die Ansicht vertreten, die Jagdabgabe in Rheinland-Pfalz begegne keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (8 A 10578/16.​OVG).

4. Die Jagdabgabe ist gegenwärtig bundesweit verfassungswidrig.

Nach unserem Dafürhalten kommt es für die gegenwärtige Rechtspraxis in allen Bundesländern, die eine Jagdabgabe erheben, auf die landesrechtlichen Einzelregelungen gar nicht an. Es gibt nämlich ein länderübergreifendes Argument gegen die Jagdabgabe, auf welches schon Hans-Jürgen Thies, einer der kompetentesten Jagdrechtler in Deutschland, in einem Interview zur Haltung des OVG Münster zutreffend hingewiesen hat. Er ist der richtigen Meinung, dass eine Jagdabgabe, die nur den Jägern auferlegt wird, verfassungswidrig ist. Wir teilen seine Meinung vollumfänglich und zitieren ihn deshalb wie folgt (Fundstelle: https://www.natuerlich-jagd.de/blog/experteninterview-zur-jagdabgabe-in-nrw.html):
Auch die Grundeigentümer als Inhaber des Jagdrechtes und die Jagdgenossenschaften, die das Jagdausübungsrecht in der Regel durch Verpachtung nutzen, sind gleichermaßen in der Verantwortung für das Jagdwesen, ohne bisher jedoch zur Jagdabgabe herangezogen zu werden. Die Wildtier- und Biotophege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, um die sich nicht nur die Jäger und Landwirte, sondern auch die Allgemeinheit kümmern muss. Auch die Wildschadensverhütung ist nicht allein die Aufgabe der Jäger, sondern da sind ebenfalls die Landbewirtschafter mit in der Pflicht. Die Arbeit der Wildforschungsstelle ist in wesentlichen Teilen hoheitlicher Art und erfolgt im allgemeinen Landesinteresse. Sie muss deshalb aus Steuermitteln und eben nicht allein von den Jagdscheininhabern finanziert werden.
Ohnehin handelt es sich bei den abgabepflichtigen Jagdscheininhabern um keine homogene Gruppe mit Interessengleichlauf. Neben den aktiven Jägern gibt es viele, die den Jagdschein als Waffenbesitzer, Sportschütze, Jagdhundebesitzer, Jagdhornbläser oder Falkner gelöst haben und somit eine ganz unterschiedliche Interessenslage haben. Die Jagdabgabe verstößt, soweit sie nur von den Jägern erhoben wird, gegen das Prinzip der Abgabengerechtigkeit und gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Was nämlich häufig, insbesondere von den Gerichten, übersehen wird, ist, dass die Jagd ja nicht nur darin besteht, wild lebenden Tieren (Wild) nachzustellen, sie zu fangen, zu töten und sich anzueignen, sondern in erster Linie darin, Wild zu hegen – § 1 Abs. 1 BJagdG. Noch besser drückt es §1 des Landesjagdgesetzes Brandenburg aus:
Wild ist ein wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur. Es ist als unverzichtbarer Teil der natürlichen Umwelt in seinem Beziehungsgefüge zu bewahren. Der Schutz des jagdbaren Wildes und seiner Lebensräume ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Die Hege des Wildes als Kulturgut in der vom Menschen geschaffenen Kulturlandschaft ist in der Tat eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und damit auch eine Pflicht aller, die von Thies zitiert werden. Wenn die Kosten dafür – selbst wenn sie in verfassungsgemäßer Weise ordentlich nach Sachzweck und Sachzusammenhang gesetzlich definiert werden – ausschließlich den Jägern auferlegt werden, dann verstößt das gegen den Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 GG.

Fazit

Da in allen in Frage kommenden Bundesländern die Jagdabgabe ausschließlich die Jäger trifft, ist sie in ihrer gegenwärtigen Durchführung verfassungswidrig.


Liepe, den 26.04.2021

Dr. Wolfgang Lipps

JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz GmbH
Geschäftsführer: Dr. Wolfgang Lipps
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