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Der bayerische Landwirtschaftsminister Helmut Brunner will mit allen Mitteln die Schwarzwildbestände im Freistaat reduzieren - und dafür sogar das Waffengesetz 'knacken'. 

In einer heute abgegebenen Stellungnahme des Staatsministerium heißt es, dass sämtliche Erfahrungen im Einsatz mit Nachtzielgeräten (NZG) positiv seien. Über Jahre hinweg hätten Jäger in Modellgebieten die Restlichtverstärker getestet. Das Ergebnis: praxistauglich. Auch Innenminister Joachim Herrmann hielte die Verwendung für sinnvoll. Eindrucksvoll hätte das Landeskriminalamt mit Bildern die Vorzüge dieser Technologie belegt. Obendrein könnten schwere Jagdunfälle mit diesen Hilfsmitteln verhindert werden.

Allerdings ist der Einsatz derzeit sowohl waffenrechtlich, als auch jagdrechtlich untersagt, doch Brunner will auf Ausnahmeregelungen setzen.

Denn eine Gesetzesänderung strebe man nicht an. Herrmann und Brunner wollen sich gemeinsam für die waffenrechtliche Erlaubnis beim Bundeskriminalamt einsetzen.

Jagdrechtlich könne der Landwirtschaftsminister selbst die nötigen Voraussetzungen schaffen. Abschließend heißt es: 'Der Minister will dafür sorgen, dass diese Ausnahmeregelung ab Mai beim Schwarzwild angewendet werden kann.' Wie genau das Vorhaben umgesetzt werden soll, konnte das Staatsministerium noch nicht sagen. NZG-Interessierte werden aber vermutlich einen Antrag stellen müssen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf www.nachtsichttechnik.info und unter diesem Link www.nachtsichttechnik.info/de/news/Bericht_Nachtzielgeraete_Bayern

Wolfgang Rick

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Ergebnisse der ersten deutschen Untersuchung (Praktikabilitätstest) zum Einsatz von Nachtzieltechnik zur Schwarzwildjagd

(Ein Beitrag von Wolfgang Rick - AVANCO Computer & Nachtsichttechnik)                            

Der Praktikabilitätstest wurde zwischen Januar 2012 und November 2013 erfolgreich durchgeführt. Die Grundlage für die Durchführung waren zwei Beschlüsse des Bayerischen Landtags. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 179 Sauen mit Nachtaufhellern erlegt.

Eine Auswertung durch die Teilnehmer ergab, daß davon 153 Abschüsse (85 %) nur durch den Einsatz der Nachtzieltechnik möglich waren.



Folgende zusammengefasste Ergebnisse konnten erzielt werden:

Eignung: Nachtzielgeräte und künstlichen Lichtquellen (Taschenlampen) sind grundsätzlich für die Bejagung des Schwarzwildes in der Dämmerung und Nacht unter den gegebenen Revierverhältnissen geeignet. Die Nutzung von Nachtzielgeräten hat gegenüber künstlichen Lichtquellen Vorteile.


Technik: Schwarzwild lässt sich grundsätzlich sowohl unter Einsatz von auf Gewehren montierten künstlichen Lichtquellen (Taschenlampen) als auch Nachtzielgeräten erlegen. Moderne Nachtsicht-Vorsatzgeräte mit Bildröhren neuerer Generation dürften aus jagdpraktischer und waffentechnischer Sicht am besten zu bewerten sein (Verwendung mit montiertem Zielfernrohr, kein Einschießen der Waffe nötig).

Sicherheit: Ein klarer Vorteil der getesteten Nachtzielgeräte (und künstlichen Lichtquellen) im Vergleich zu bisher legal eingesetzter Zieloptik liegt in der größeren Sicherheit beim Schießen in der Dämmerung oder Nacht.

Tierschutz: Durch den Einsatz von Nachtzielgeräten lässt sich besser ansprechen und eine bessere Trefferlage erzielen.

Wildbretverwertung: Bessere Trefferlagen sind für die Verwertbarkeit vorteilhaft.

Zeit: Die einsetzbare Zeit der Jäger, die überwiegend in der Freizeit jagen müssen, ist knapp. Die Nachtjagd lässt sich durch den Einsatz von Nachtaufhellern optimieren. 

Wildschadensverhütung: Unter Einsatz von Nachtzielgeräten und künstlichen Lichtquellen kann Wildschadensverhütung durch Abschuss auch dann betrieben werden, wenn dies trotz bemerkter Anwesenheit von Schwarzwild aufgrund der Lichtverhältnisse mit herkömmlicher Nachtjagdoptik unmöglich ist. 

Zukünftige Aufgaben:

Auf der Grundlage der in der Jagdpraxis durch die Projektteilnehmer erzielten Ergebnisse, sollten die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten eruiert werden, Nachtaufheller (Nachtsicht-Vorsatzgeräte neuerer Generation) für die tierschutzgerechte und sichere Nachtjagd auf Schwarzwild in Problemgebieten zuzulassen.  

Die politisch Verantwortlichen sind gefordert, das Thema „Nachtaufheller für die Schwarzwildjagd“ zeitnah weiterzuverfolgen, um den Beteiligten baldmöglichst ein „zusätzliches Modul“ für das Schwarzwildmanagement an die Hand zu geben, das in anderen europäischen Ländern (u.a. in mehreren Kantonen der Schweiz) bereits eingesetzt wird.

Bei der politischen Abwägung müssen neben der Wildschadensproblematik vor allem auch besondere  Allgemeinwohlinteressen (Tierseuchen, Sicherheit von Mensch und Haustier in der Nacht, Tierschutz etc.) berücksichtigt werden. 

Weitere Informationen finden Sie auch auf www.nachtsichttechnik.info und unter diesem Link www.nachtsichttechnik.info/de/news/Bericht_Nachtzielgeraete_Bayern

Wolfgang Rick

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