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Willkommen im Jagdblog des Deutschen Jagdportals

Anzeige der Artikel nach Schlagwörtern: Ausschreibung

Projekt

 

Was ein modernes Jagd- und Wildtiermanagementgesetz in einem Bundesland alles bewirken kann.

 

Mancher Besucher des Jagdportals reibt sich verwundert die Augen, wenn er die Deutschlandkarte der Datenbank "Jagdverpachtungen" sieht.  Viele Bundesländer weisen gar keine Jagdverpachtungen auf, in einigen Bndesländern sind es nur wenige Jagdbögen, die zur Verpachtung anstehen und das, obwohl zum Jahreswechsel eigentlich überall Jagden ausgeschrieben werden müssten.

Ganz anders Baden-Württemberg: Dort stehen, obwohl gar nicht  alle Jagdbögen der ausschreibenden Gemeinden und Städte erfasst sind, über 50 Jagden aktuell zur Verpachtung an. In Baden-Württemberg werden mittlerweile auf das Jahr gesehen mehr Jagdbögen verpachtet, als in ganz Deutschland. Fast alle Verpachtungen sind öffentliche Ausschreibungen der Kommunen oder der Forstverwaltungen, nur sehr wenige Jagdgenossenschaften sind darunter. 

Doch was macht diese Verpachtungswelle möglich? Wieso ziehen andere Bundesländer nicht nach?

Es ist mal wieder die Fähigkeit der Schwaben, Verwaltung und Professionalität zu einer Einheit zusammenfassen zu können. Andere Bundesländer haben  auf diesem Gebiet eher den Status eines Entwicklingslandes.  Am Anfang stand die Reform des Jagdrechtes und im Gegensatz zu den anderen Bundesländern heißt dieses Gesetz in Baden-Württemberg richtigerweise nicht mehr Jagdgesetz, sondern Jagd - und Wildtiermanagementgesetz. Mit diesem Gesetz wurde die oft von Jägern hochgelobte Hege der staatlichen Wildforschung und dem staatlichen Wildtiermanagement  gleichgestellt

Wörtlich heißt es im Gesetz: §  5 Wildtiermanagement, Jagd und Hege (1)

Zum Wildtiermanagement gehören alle in diesem Gesetz näher beschriebenen Tätigkeitsbereiche und Maßnahmen, die im Hinblick auf die Ziele des Gesetzes das Vorkommen, das Verhalten und die Populationsentwicklung von Wildtieren beeinflussen oder Erkenntnisse hierüber oder zum Umgang mit Wildtieren bringen. Die Steuerung des Wildtiermanagements im Rahmen dieses Gesetzes ist eine öffentliche Aufgabe. Jagd und Hege leisten wesentliche Beiträge zum Wildtiermanagement.

Zusammenfassend läßt sich sagen, dass Baden-Württemberg das einzige Bundesland ist, in dem die Hege durch den Begriff Wildtiermanagement ersetzt wurde bzw. gleichgestellt wurde und zudem eine gesellschaftliche Aufgabe ist und auf keinen Fall mehr eine alleinige Aufgabe der Jagdausübungsberechtigten.

Dazu muss man wissen, dies führt zu dieser großflächigen Ausschreibung, dass fast alle Städte und Gemeinden fast immer die größte Jagdgenossen in ihrer Gemarkung sind. Mit der Änderung des Jagdgesetzes in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz setzten sich viel Gemeinden an die Spitze ihrer örtlichen der Jagdgenossenschaft, um den im Gesetz verankerten öffentlichen Einfluss auch durchzusetzen. Im Gegensatz zu Jagdgenossenschaften, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind und somit nicht veröffentichungspflichtig sind, unterliegt jede Kommunde der Kommunalaufsicht, die in Baden-Württemberg gefürchtet ist. 

Kein Bürgermeister wagt es mehr, eine Jagd im Kungelverfahren an örtlliche Jäger  zu verpachten. Er entscheidet sich zur Öffentlichen Ausschreibung mit Klauseln, die sowohl das Regiejagdverfahren, als auch die Verpachtung an Ortsfremde ermöglicht. 

Das Jagdportal mit seiner transparenten Erfassung aller zur Verpachtung anstehender Jagdbögen zeigt die fortschrittliche Entwicklung im Bereich der Jagdverpachtung in Baden-Württemberg durch ein zeitgemäßes und vor allem modernes Jagdgesetz, das den Namen auch verdient. Es wird Zeit, dass sich auch andere Bundesländer dieses moderne Jagdgesetz zum Vorbild nehmen. 

 

Waidmannsheil

Euer

 

Stefan Fügner

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Mobil: 0178 6141856

Projekt

 

 

Freigegeben in Jagdnachrichten

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Wir möchten den von uns verursachten und nicht weiter reduzierbaren CO2-Fußabdruck zumindest teilweise durch ein Waldprojekt kompensieren. Geplant ist eine finanzielle Unterstützung über einen Forsteinrichtungszeitraum von 10 Jahren bei der Bewirtschaftung eines Dauerwaldes oder dem Umbau eines Altersklassenwaldes unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte. Der Wald oder der Teil eines Waldes sollte eine Größe von 50ha - 100ha haben und im Umkreis von nicht mehr als 100km eines unserer deutschen Standorte (München, Frankfurt, Düsseldorf oder Berlin) liegen. Das Projekt soll von unserem Forstexperten begleitet werden, um sicherzustellen, dass tatsächlich eine bestimmte CO2-Bindung erreicht werden kann. Außerdem möchten wir unseren Mitarbeitern nach Abstimmung mit dem Waldbesitzer die Möglichkeit geben, an forstlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen aktiv mitzuwirken.“

 

Weitere Informationen erhalten Waldbesitzer unter:  Dr. Thomas Paul, Mobil 0173 3127670, email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

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Bei Fragen und Wünschen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Waidmannsheil mit besten Grüßen

Stefan Fügner
Geschäftsführer


Kontakt:

Tel.:    +49 (0) 33458 64247 
Mobil: +49 (0) 178 6141856
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