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Die Deutsche Wildtier Stiftung reicht die erste geröhrte Petition offiziell beim Landtag Baden-Württemberg ein

Freiheit für den Rothirsch! Über 36.000 Hirschfreunde unterstützen die erste geröhrte Petition „Freiheit für den Rothirsch“ der Deutschen Wildtier Stiftung mit ihrer Stimme. Die Petition wurde jetzt offiziell beim Landtag Baden-Württemberg eingereicht. Jede Stimme steht für eine Sekunde Hirschröhren – unterm Strich ergeben die Stimmen der Unterzeichner über zehn Stunden donnerndes Röhren!

Hintergrund der Aktion: Der Rothirsch darf in Baden-Württemberg nur in fünf gesetzlich festgelegten Rotwildbezirken existieren. Diese Gebiete umfassen etwa 4 % der Landesfläche. „Kein anderes Bundesland gibt dem Hirsch so wenig Platz zum Leben wie Baden-Württemberg“, erklärt Hilmar Freiherr von Münchhausen, Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung.

Jetzt muss der Landtag reagieren. „Der Petitionsausschuss holt nun vom Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg eine Stellungnahme ein“, so Münchhausen. „Bis zur Vorlage dieser Stellungnahme sammeln wir weiter Stimmen für den Rothirsch“, sagt Hilmar Freiherr von Münchhausen. Die bestehende baden-württembergische „Rotwildrichtlinie“ auf Basis einer völlig veralteten gesetzlichen Regelung von 1958 läuft in diesem Jahr aus. „Sie darf aus Sicht der Deutschen Wildtier Stiftung nicht verlängert werden“, fordert Münchhausen.

Klicken Sie hier: www.HilfdemHirsch.org

Eva Goris
Pressesprecherin
Telefon: 040 9707869-13
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www.DeutscheWildtierStiftung.de

Naturschule

 

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Hamburg, 23. Januar 2020. Ein Gespenst geht um in Europa - das Gespenst der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Um die Wildschweinbestände mit Blick auf die an den Grenzen Deutschlands stehende ASP zu reduzieren, sind den Jagdbehörden derzeit viele Mittel recht: Die Jagd mit Scheinwerfern oder Nachtzieltechnik sind ebenso wenig ein Tabu wie Prämien auf den Abschuss von Wildschweinen. Die oberste Jagdbehörde des Landes Brandenburg hat nun einen noch deutlich weitergehenden Vorschlag gemacht, durch den unter der Bedrohung durch die ASP allerdings nicht die Jagd auf Wildschweine intensiviert werden soll – sondern die auf Rehe und Hirsche. „Mit Begründung der ASP-Prävention möchte das grün-geführte Landwirtschaftsministerium in Potsdam die Jagdzeit auf Reh-, Rot- und Damwild um anderthalb Monate bis zum 29. Februar verlängern“, sagt Dr. Andreas Kinser, stellvertretender Leiter Natur- und Artenschutz bei der Deutschen Wildtier Stiftung. In einem Schreiben an die Jagdverbände in Brandenburg heißt es dazu lapidar, dass es „tierschutzrechtlich bedenklich“ sei, Rehe und Hirsche bei der Jagd auf Wildschweine nicht gleich mit zu erlegen, von denen es ja im Land sowieso zu viele gäbe. „Es ist schlicht unanständig, die ASP als Vorwand für eine intensivierte Jagd auf die von vielen Förstern ungeliebten Tierarten zu nutzen“, so Kinser weiter.

Mit Beginn der Setzzeit der Wildschweine etwa im Januar steigt auch die Gefahr von Fehlabschüssen führender Muttertiere, die ein Verwaisen und damit einen qualvollen Tod der Frischlinge zur Folge haben. Diese Gefahr ist gerade bei den sogenannten Drückjagden, die von der obersten Jagdbehörde im Land Brandenburg favorisiert werden, groß. Denn bei dieser Jagdart verlassen die Bachen häufig ihre gerade erst geborenen Frischlinge und kommen so einzeln und vermeintlich ohne Frischlinge vor die Schützen und werden erlegt. Die Deutsche Wildtier Stiftung empfiehlt zur ASP-Prävention dagegen in den Monaten Februar bis April vor allem die Jagd an sogenannten Kirrungen, an denen selektiv die nicht-führenden bzw. männlichen Tiere erlegt werden können. Ganz im Gegensatz zu den Vorschlägen der obersten Jagdbehörde in Brandenburg sollte aus Sicht der Deutschen Wildtier Stiftung die Jagd auf reine Pflanzenfresser wie Reh- oder Rotwild ruhen, da jeder erhöhte Energieverbrauch der Tiere automatisch zu einem erhöhten Nahrungsbedarf und damit zu erhöhten Fraßeinwirkungen an der Waldvegetation führt.

Jenifer Calvi
Pressereferentin
Deutsche Wildtier Stiftung
Christoph-Probst-Weg 4
20251 Hamburg
Tel. 040-970 78 69 14
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www.deutschewildtierstiftung.de

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Einladung zum tierischen Abendmahl

An Allerheiligen (1. November) und Totensonntag (26. November) gedenken die Menschen ihrer Verstorbenen. Sie besuchen die Friedhöfe und schmücken die Gräber mit frisch gebundenen Kränzen und Gestecken. Was viele Angehörige nicht ahnen: Frischer Grabschmuck ist für viele Wildtiere eine willkommene Einladung zum tierischen Abendmahl.

„Rehe, Füchse sowie Wildkaninchen und manchmal auch Wildschweine wissen genau, dass es auf Friedhöfen was zum futtern gibt“, sagt Eva Goris, Pressesprecherin der Deutschen Wildtier Stiftung. Rehe sind Stammgäste auf vielen Friedhöfen: „Die Feinschmecker vernaschen mit Vorliebe frische Rosenblätter, finden aber auch getrocknete Kranz-Beeren echt lecker.“ Wildgänse, Wildkaninchen und Feldhasen knabbern frisches Grün. Wenn dann auch noch Wildschweine zur Geisterstunde den Friedhof besuchen, geben sie manchem Grabschmuck den Rest: Sie wühlen zwischen Kreuzen und lockerer Graberde intensiv nach Insekten. Füchse und Waschbären dagegen interessieren sich für die Essensreste der Besucher. Sie suchen in den Abfalleimern nach weggeworfenen Nahrungsmitteln.

„Große Friedhöfe wirken vor allem in den Städten auf Wildtiere wie Naturoasen“, erklärt Eva Goris die hohe tierische Besucherfrequenz. „Denn überall sonst in der Natur wird ab November das Futter knapp.“ Statt im Wald mühsam nach Wurzeln zu scharren, geht man doch lieber ans frische Blumen-Buffet! Und da auf den meisten Friedhöfen nicht gejagt werden darf, kann das tierische Abendmahl ungestört eingenommen werden. Wer kurzfristig seine Grabpflanzen und Blumen schützen möchte, kann sie mit einem feinen Maschendrahtzaun sichern. „Oder man pflanzt Blumen und Sträucher, die Rehe & Co nicht so mögen. Zum Beispiel Hortensien statt Rosen, Lavendel statt Margeriten, Flieder- statt Himbeerbusch.“ Ein Geheimtipp, der auch funktionieren soll: „Wer die Rosenblüten mit Buttermilch einsprüht, hält die Rehe vom Knabbern ab.“

Jenifer Calvi
Pressereferentin

Deutsche Wildtier Stiftung
Christoph-Probst-Weg 4
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Tierpräparate

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Deutsche Wildtier Stiftung kritisiert: Bauvorhaben und Windkraft stehen künftig über Artenschutz

Hamburg, 23. Juni 2017. Wenn Windkraftanlagen ohne Rücksicht auf geschützte Arten wie Fledermäuse und Rotmilan errichtet werden, kommen sie unter die Räder. Denn Natur- und Artenschutz stören häufig, wenn es um wirtschaftliche Interessen geht. Mit der gestern am späten Abend beschlossenen Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes hat die Bundesregierung kurz vor der parlamentarischen Sommerpause Tatsachen geschaffen: Auf Betreiben des Bundesumweltministeriums wurde eine Neuregelung beschlossen, die bei Baumaßnahmen wie z.B. von Windkraftanlagen geltendes Gesetz zum Schutz von Arten aufweicht. Viele Arten stehen aufgrund der intensiven Landnutzung in Deutschland ohnehin schon enorm unter Druck - nun verschärft sich die Situation weiter. Tote Adler unter Windenergieanlagen, Feldhamster unter Beton eingeschlossen - in Zukunft kaum mehr ein Problem.

„Wie rücksichtlos diese Ziele verfolgt werden, zeigt die Neuregelung im Rahmen des Paragraph 44 des Bundesnaturschutzgesetzes: „Es wurde mit einem Federstrich gegen Natur- und Artenschutz entschieden“, kritisiert Professor Dr. Fritz Vahrenholt, Alleinvorstand der Deutschen Wildtier Stiftung. Fakt ist: Es ist jetzt legal, wenn z.B. durch den Betrieb von Windkraftanlagen Wildtiere getötet werden!

Besonders der neue Ausdruck der „Signifikanz“ ist problematisch. Erst ab dieser undefinierten Schwelle soll das bisherige Tötungsverbot wirken. Doch wer entscheidet, wie viele tote Tiere signifikant sind? Das geltende EU-Recht für geschützte Arten kennt diesen Begriff ebenfalls nicht.

„Im Interesse der Windkraftlobby setzen sich Bundesregierung und Bundestag mit dieser Entscheidung über das Tötungs- und Verletzungsverbot von Wildtieren hinweg“, bedauert Professor Dr. Vahrenholt. Über 25.000 Windenergieanlagen drehen mittlerweile in Deutschland ihre Rotoren. Der Raum wird knapp. Besonders im windarmen Süden Deutschlands werden die Anlagen daher zunehmend auch in Wäldern gebaut, wo der ökologische Schaden oft beträchtlich ist. Der Tod von Schwarzstorch, Wespenbussard und seltenen Fledermäusen wird nun als unvermeidbar dargestellt und damit quasi legalisiert.

„Wir können nur hoffen, dass dieser ungeheuerliche Angriff auf den Naturschutz in der nächsten Legislaturperiode wieder rückgängig gemacht wird und protestieren aufs Schärfste“, sagt Professor Dr. Fritz Vahrenholt, Alleinvorstand der Deutschen Wildtier Stiftung.

Die Änderung des Naturschutzgesetzes im Wortlaut:

„….Zudem kann auch für Vorhaben privater Träger die Ausnahmevorschrift des § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 in Anspruch genommen werden, wenn zugleich hinreichend gewichtige öffentliche Belange ihre Realisierung erfordern. Zu diesen Belangen gehört der Ausbau der Erneuerbaren Energien.“

Eva Goris
Pressesprecherin
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Hamburg, 12. Mai 2017.Die Deutsche Wildtier Stiftung feiert am kommenden Montag im Großen Festsaal des Hamburger Rathauses im Rahmen eines Senatsempfanges ihr 25jähriges Bestehen. Für den Senat spricht Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz.

Gegründet von dem Hamburger Unternehmer Haymo G. Rethwisch setzt sich die Deutsche Wildtier Stiftung seit einem Vierteljahrhundert für den Natur- und Artenschutz in Deutschland ein. „Es ist nicht gut bestellt um Natur und Wildtiere in Deutschland; die Deutsche Wildtier Stiftung handelt in zahlreichen Artenschutzprojekten und setzt dabei auf Kooperation statt Konfrontation, auf Flächenkäufe statt Blockade“ , sagt Professor Dr. Fritz Vahrenholt, Alleinvorstand der Deutschen Wildtier Stiftung. Das Portfolio an Artenschutzprojekten reicht von besonders bedrohten Arten wie dem Feldhamster und dem Schreiadler bis hin zu Arten, die wie Rothirsche oder Gämse nicht selten sind, aber in unserer Kulturlandschaft zu Konflikten führen.

Die Deutsche Wildtier Stiftung schützt nicht nur einzelne Arten, sondern schafft auf über 5.000 ha Lebensräume durch den Kauf von Wäldern und Offenland. Die Nutzung wird dort entweder ganz eingestellt oder ökologisch und wildtiergerecht gestaltet. So ist das Gut Klepelshagen in Mecklenburg-Vorpommern ein ganz besonderes Modell für ein „Wirtschaften mit der Natur“. „Der größte Artenverlust ist durch die Veränderung der Landwirtschaft erfolgt, durch Verlust von Wiesen und Weiden, Ackerrandstreifen und durch die Intensivierung der Landnutzung“, sagt der Alleinvorstand Fritz Vahrenholt.

Die Deutsche Wildtier Stiftung vergibt alle zwei Jahre den mit 50.000 Euro dotierten Forschungspreis für junge Wildbiologen. Geforscht wird auch zur Wildbiene in Hamburg und in Rheinland-Pfalz zur Wildkatze. „Denn bisher fehlen eine systematische Bestandsaufnahme der Wildbienen für die Hansestadt ebenso wie eine Untersuchung darüber, wie sich Störeinflüsse durch den Menschen auf die scheue Wildkatze auswirken“, sagt Professor Dr. Fritz Vahrenholt.

Es gibt auch Erfolge in den letzten Jahrzehnten: Die Zunahme von Kranich, Seeadler oder Uhu sind positive Beispiele. „Nun besteht jedoch die große Gefahr, dass selbst diese Erfolge wieder zunichte gemacht werden“, kritisiert Vahrenholt. „Dass der Rotmilan und der Mäusebussard, aber auch viele hochbedrohte Fledermausarten nun der Energiewende zum Opfer fallen, muss unseren Widerstand hervorrufen“, betont er. „Windkraftanlagen haben in unseren artenreichen Wäldern nichts zu suchen. Wir wehren uns mit den mittlerweile 800 Bürgerinitiativen gegen die Zerstörung wertvollen Waldhabitate“, so Professor Dr. Fritz Vahrenholt.

Umso wichtiger ist es, das Wissen um die bedrohte Natur zu vermitteln. „Die Stiftung sorgt mit dafür, dass Kinder und Jugendliche Natur nicht nur erleben – sie sollen sie lieben lernen“, sagt der Alleinvorstand. Dem Stifter Haymo G. Rethwisch war es stets ein wichtiges Anliegen, der Naturentfremdung entgegenzuwirken. Alice Rethwisch, die Ehefrau des 2014 verstorbenen Stifters, hat in Mecklenburg-Vorpommern das Schullandheim Haus Wildtierland in Gehren eröffnet. Um Natur für viele Menschen erlebbar zu machen, ist die Stiftung Mitveranstalter des Darßer NaturfilmFestivals, auf dem der deutsche NaturfilmPreis vergeben wird. Im Rahmen des Senatsempfanges zum Festakt im Rathaus wird der Siegerfilm des Jahres 2016 – „Magie der Moore“ – gezeigt.

Jenifer Calvi
Pressereferentin

Deutsche Wildtier Stiftung
Christoph-Probst-Weg 4
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