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Willkommen im Jagdblog des Deutschen Jagdportals

Anzeige der Artikel nach Schlagwörtern: Hege

Immer wieder flammen sie in den sozialen Medien des Internets zwischen Jägern und Förstern auf: Die ideologisch verbohrten Gegensätze von Hege und Wildtiermanagement, wobei es immer wieder überwiegend die Jäger von Genossenschaftsjagden sind, die die Förster aus den Privat- und Landesforsten des sinnlosen Reduzierens der Schalenwildbestände bezichtigen.

 

Doch ohne eine genaue, vor allem differenzierte wildbiologische Betrachtungsweise der beiden sehr unterschiedlichen Biotope, in denen diese beiden Jägergruppen zur Jagd gehen, kommt man hier nicht weiter. Viel zu unterschiedlich sind die Erfahrungen, die Förster als Waldbewirtschafter einerseits und Jäger in der Freizeit ohne Bezug zum Wald andererseits haben.

Auf einen wildbiologischen Rundgang durch zwei sehr unterschiedliche Biotope einer Genossenschaftsjagd und der Jagdfläche eines Landesforstbetriebes, die ich bei meinen täglichen Wanderungen durchstreife, möchte ich Euch heute mitnehmen.

 

Um meine notwendige Fitness auch im Alter zu erhalten und weil ich kaum einen Tag ohne meinen geliebten Wald auskomme, unternehme ich täglich 5-7 Kilometer lange Wanderungen, auch an Regentagen. Um diese überhaupt absolvieren zu können, verlasse ich schon nach 2 Kilometer die Flur der Genossenschaftsjagd, in der ich wohne und ich laufe dann viele Kilometer durch den die Gemeinde umgebenden Wald des Hessenforst.

 

Schnellen Schrittes durch die Agrarwüste

 

Jagdverpachtung Bayern

 

In dieser Agrarwüste hat kein Niederwild im Winter eine Chance zu überleben. Bis an den Weg werden die Felder bewirtschaftet, keine Deckung, keine Nahrung und somit kein Wild

 

Über die vielen Jahre meiner ausgedehnten Wanderungen habe ich mittlerweile ein sehr gutes Gespür bekommmen, wo sich das Wild im Wandel der Jahreszeit aufhält. Diese beiden direkt nebeneinander liegenden Feld– und Waldbiotope können aus wildbiologischer Sicht kaum unterschiedlicher sein. Um es vorweg zu nehmen: Von Oktober nach der Maisernte bis in den Monat Mai habe ich zu 99% der Wildanblicke bei meinen Wanderungen in den letzten 3 Jahren in den Wäldern. 

Die Flur der Genossenschaftsjagd ist in dieser Zeit faktisch wildfrei, weshalb ich auch immer schnellen Fußes den Wäldern des Hessenforstes zustrebe. Erst im April, wenn das Gras auf den Wiesen anfängt zu wachsen und sie dem Wild Deckung und Äsung versprechen, kommt wieder Leben in die Jagdflächen der Genossenschaftsjagd. Bis Oktober sieht man das Rehwild, die Maisfelder als Deckung nutzend, noch in der Feldflur, nach der Maisernte ist dann alles Wild verschwunden. Aus meiner Sicht stellt diese Agrarwüste von Oktober bis April, unserer eigentlichen Hauptjagdzeit, keinerlei Jagdwert dar. Insbesondere dann, wenn alle Flächen konventionellen bewirtschaftet werden, wird die Feldflur im Herbst und Winter in wertlose Agrarwüsten verwandelt. Das Wild wandert spätestens jetzt von der Agrarwüste in die deckungs- und äsungsreichen Naturverjüngungsflächen der Forstflächen.

 

Mein Weg zum Försterparadies

 

Jagdverpachtung Bayern

Der Unterschied kann kaum polarisierender sein: Aus der Agrarwüste des genossenschaftlichen Jagdbezirks hinein in den Wald des Hessenforst: Die gesamte Fläche besteht aus Deckung durch Naturverjüngung und Nahrung durch Pflanzenvielfalt. Hier fühlt sich unser Wild wohl. 

 

Wenn ich den Wald des Hessenforst im Steinatal zwischen Daubenmühle und Hergetsmühle erreiche, so ist es besonders jetzt im Winter wie ein Eintauchen in eine andere Welt. Hier in den Hängen des Knüllwaldes im Einzugsgebiet des Forstamtes Neukirchen ist der Waldumbau vollständig abgeschlossen. Zahlreiche sehr unterschiedliche Bäume in allen Altersklassen bilden ein für das Wild einmaliges Biotop. Die Naturverjüngung bietet beste Deckung und auf zahlreichen offenen Flächen wächst Himbeere und Brombeere, das beste Winterfutter für unser Schalenwild. Stark ausgetretene Wechsel zeigen, dass das Wild hier umerzieht. Die Brombeerbüsche sind jetzt im Januar bis Äserhöhe vollständig abgeäst, nur die oberen Triebe haben noch die saftig grünen Blätter. Wildbeobachtungen sind in meinem Försterparadies, wie ich das Gebiet zwischen den beiden Mühlen getauft habe, auf meinen Wanderungen in den Herbst und Wintermonaten an der Tagesordnung. Von leergeschossenen Wäldern der Forstbetriebe, wie oft in Jägerforen gesprochen wird, kann überhaupt nicht die Rede sein.

 

Jagdverpachtung Bayern

Die Brombeeren sind jetzt im Januar fast vollständig bis auf Äserhöhe abgeäst. (links oben).  Ein stark benutzter Wechsel zeigt, dass es genügend Wild im an das wildfreie Genossenschaftsrevier angrenzende Forstrevier gibt. (rechts)

 

Jagdverpachtung Bayern

 Naturverjüngungsflächen von  verschiedenen Baumarten, die auf 90% der Flächen vorhanden ist,  bieten dem Wild ganzjährig Schutz. Bei meinen Wanderungen steht das Wild mich beobachtend oft nur wenige Meter neben den Wegen, ohne flüchtig zu werden. Nur wenn ich stehen bleibe, zieht es in die Deckung, den laufenden Wanderer hält es aus.
 

Fazit:

 

Wer alleine die herbstlichen Strecken der Forstbetriebe als Maßstab nimmt und vor allem diese Strecken losgelöst von der Gesamtjahresstrecke einer Region betrachtet, der hat die Idee eines großflächigen überregionalen Wildtiermanagements noch nicht verstanden.

Solange die Landwirte, die oft selbst Mitglieder der Jagdgenossenschaften sind, das Entstehen von Agrarwüsten im Herbst zulassen, wird sich am Verlust des Jagdwertes der Genossenschaftsjagden nichts ändern. Viel zu groß sind die konventionell bewirtschafteten Flächen. Sie lassen dem Wild im Winter keinen Raum. Das Wild wandert dann  in die Flächen der Forstbetriebe ab und sucht dort in den Naturverjüngungen die in der Feldflur fehlende Deckung und Nahrung. Nur Jäger ohne wildbiologische Grundkenntnisse werden weiterhin Genossenschaftsjagden ohne großen Jagdwert pachten und sich wundern, warum sie dort keinen nennenswerten Strecken erzielen, diese aber auf den Forstflächen der Forstbetriebe stetig steigen.

 

Der wichtigste wildbiologische Leitsatz zur Populationsentwicklung unserer Wildarten sollten sich alle Jäger, die noch dem Begriff der Hege anhängen, verinnerlichen

Die Populationsdichte einer Wildart wird durch 2 Punkte bestimmt:

1. 365 Tage im Jahr ausreichend Nahrung

2. Ausreichend Deckung zur Aufzucht der Jungen

 (von der Ausrottung der Beutegreifer als Hegeziel ist hier keine Rede)

 

Der Waldumbau mit Naturverjüngung und Baumvielfalt fördert seit Jahren die Populationsentwicklung unseres Schalenwildes, weshalb sich dort die Strecken seit Jahren erhöhen. Die Genossenschaftsjagden mit ihren Agrarwüsten bieten dem Niederwild keine Deckung und Nahrung mehr. Der Jagdwert dieser Jagdflächen sinkt stetig.

Eine Entwicklung, für die weder Förster noch Jäger etwas können, gegenseitige Schuldzuweisungen sind deshalb völlig fehl am Platze.

 

Waidmannsheil

 

Euer

 

 

Stefan Fügner

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Telefon 0178 6141856

Jagdverpachtung Bayern

Projekt

 

Was ein modernes Jagd- und Wildtiermanagementgesetz in einem Bundesland alles bewirken kann.

 

Mancher Besucher des Jagdportals reibt sich verwundert die Augen, wenn er die Deutschlandkarte der Datenbank "Jagdverpachtungen" sieht.  Viele Bundesländer weisen gar keine Jagdverpachtungen auf, in einigen Bndesländern sind es nur wenige Jagdbögen, die zur Verpachtung anstehen und das, obwohl zum Jahreswechsel eigentlich überall Jagden ausgeschrieben werden müssten.

Ganz anders Baden-Württemberg: Dort stehen, obwohl gar nicht  alle Jagdbögen der ausschreibenden Gemeinden und Städte erfasst sind, über 50 Jagden aktuell zur Verpachtung an. In Baden-Württemberg werden mittlerweile auf das Jahr gesehen mehr Jagdbögen verpachtet, als in ganz Deutschland. Fast alle Verpachtungen sind öffentliche Ausschreibungen der Kommunen oder der Forstverwaltungen, nur sehr wenige Jagdgenossenschaften sind darunter. 

Doch was macht diese Verpachtungswelle möglich? Wieso ziehen andere Bundesländer nicht nach?

Es ist mal wieder die Fähigkeit der Schwaben, Verwaltung und Professionalität zu einer Einheit zusammenfassen zu können. Andere Bundesländer haben  auf diesem Gebiet eher den Status eines Entwicklingslandes.  Am Anfang stand die Reform des Jagdrechtes und im Gegensatz zu den anderen Bundesländern heißt dieses Gesetz in Baden-Württemberg richtigerweise nicht mehr Jagdgesetz, sondern Jagd - und Wildtiermanagementgesetz. Mit diesem Gesetz wurde die oft von Jägern hochgelobte Hege der staatlichen Wildforschung und dem staatlichen Wildtiermanagement  gleichgestellt

Wörtlich heißt es im Gesetz: §  5 Wildtiermanagement, Jagd und Hege (1)

Zum Wildtiermanagement gehören alle in diesem Gesetz näher beschriebenen Tätigkeitsbereiche und Maßnahmen, die im Hinblick auf die Ziele des Gesetzes das Vorkommen, das Verhalten und die Populationsentwicklung von Wildtieren beeinflussen oder Erkenntnisse hierüber oder zum Umgang mit Wildtieren bringen. Die Steuerung des Wildtiermanagements im Rahmen dieses Gesetzes ist eine öffentliche Aufgabe. Jagd und Hege leisten wesentliche Beiträge zum Wildtiermanagement.

Zusammenfassend läßt sich sagen, dass Baden-Württemberg das einzige Bundesland ist, in dem die Hege durch den Begriff Wildtiermanagement ersetzt wurde bzw. gleichgestellt wurde und zudem eine gesellschaftliche Aufgabe ist und auf keinen Fall mehr eine alleinige Aufgabe der Jagdausübungsberechtigten.

Dazu muss man wissen, dies führt zu dieser großflächigen Ausschreibung, dass fast alle Städte und Gemeinden fast immer die größte Jagdgenossen in ihrer Gemarkung sind. Mit der Änderung des Jagdgesetzes in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz setzten sich viel Gemeinden an die Spitze ihrer örtlichen der Jagdgenossenschaft, um den im Gesetz verankerten öffentlichen Einfluss auch durchzusetzen. Im Gegensatz zu Jagdgenossenschaften, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind und somit nicht veröffentichungspflichtig sind, unterliegt jede Kommunde der Kommunalaufsicht, die in Baden-Württemberg gefürchtet ist. 

Kein Bürgermeister wagt es mehr, eine Jagd im Kungelverfahren an örtlliche Jäger  zu verpachten. Er entscheidet sich zur Öffentlichen Ausschreibung mit Klauseln, die sowohl das Regiejagdverfahren, als auch die Verpachtung an Ortsfremde ermöglicht. 

Das Jagdportal mit seiner transparenten Erfassung aller zur Verpachtung anstehender Jagdbögen zeigt die fortschrittliche Entwicklung im Bereich der Jagdverpachtung in Baden-Württemberg durch ein zeitgemäßes und vor allem modernes Jagdgesetz, das den Namen auch verdient. Es wird Zeit, dass sich auch andere Bundesländer dieses moderne Jagdgesetz zum Vorbild nehmen. 

 

Waidmannsheil

Euer

 

Stefan Fügner

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Mobil: 0178 6141856

Projekt

 

 

Freigegeben in Jagdnachrichten

Mit großer Spannung war der Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erwartet worden. Bei manchen mit eher bangem Blick in Anbetracht der Reichweite, die das neue Gesetz auf die traditionelle Hegejagd haben könnte. Bei anderen hatte sich zuletzt Hoffnung breit gemacht, dass das BJagdG auch grundlegend an den anhaltenden Schalenwildboom angepasst würde – hatte Ministerin Julia Klöckner (CDU) die Bedeutung der Jagd für den Wald zuletzt doch wiederholt betont. Der jetzt vorliegende Entwurf ist allerdings nur ein Schrittchen in Richtung zeitgemäßer Jagd. Es wurde an wenigen Stellen, eher im kosmetischen Bereich, korrigiert. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

-  Jagd, bzw. die „Hege“ soll „eine Naturverjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen.“
-  Jagdausbildung: Künftig müssen Jagdschüler mindestens 130 Stunden Ausbildung durchlaufen. Die Inhalte der Jagdausbildung werden neu definiert und die Themen Wildschäden („Grundsätze der       Zusammenarbeit mit den Bewirtschaftern“) und Waldbau („Erfordernisse naturnaher Waldbewirtschaftung und Naturverjüngung“) stärker gewichtet.
-  Büchsenmunition: Es kommt kein Bleiverbot, sondern ein Minimierungsgebot.
-  Nachtzielgeräte werden für die Jagd auf Schwarzwild erlaubt.
-  Tellereisen und Fangeinrichtungen, in denen Greife gefangen werden könnten, werden verboten.
-  An Grünbrücken darf im Umkreis von 250 Metern nicht gejagt werden außer an wenigen Stunden bei Bewegungsjagden.
-  Abschusspläne: Behördliche Abschusspläne für Rehwild entfallen. Jäger und Verpächter bzw. Eigentümer müssen aber Mindestabschusspläne vereinbaren (längstens für drei Jahre). Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, schreibt die Behörde den Mindestabschuss vor, ggf. unter Berücksichtigung des forstlichen Verbissgutachtens.

Alle genannten Änderungen des Jagdgesetzes sind nachvollziehbar. Mit Ausnahme des aufwändigst geänderten §18, in dem Büchsenmunition mit Bleianteilen legal bleiben, obwohl in der Praxis seit Jahren hervorragende bleifreie Geschosse verwendet werden. Dass Tellereisen und Fangenrichtungen für Greife erst im Jahr 2020 verboten werden, zeigt, wie veraltet das Gesetz in weiten Teilen (immer noch) ist.

Die vehemente Forderung von Waldbesitzern, Ökologen und Förstern, das Gesetz „waldfreundlicher“ zu gestalten, wurde nur ansatzweise berücksichtigt. Zwar ist nun endlich festgelegt worden, dass in den Revieren grundsätzlich das Aufkommen von Naturverjüngung ohne Zaun funktionieren muss. Doch wirklich praktisch wird das Gesetz nur in dem Punkt der Abschusspläne für Rehe. Eigenjagdbesitzern und Verpächtern ist es nun möglich, ihre eigenen Vorstellungen vom Rehwildabschuss in ihren Revieren vorzugeben.

Mit den „Hochwild“- Arten befasst sich der Entwurf erst gar nicht. Als wären nicht gerade die meisten Rot-, Sika- und Damwildregionen waldbauliche Krisengebiete, in denen kein naturnaher Waldbau ohne Zaun möglich ist.

Positiv ist die Erweiterung der Jungjägerausbildung um die Lehrinhalte „Zusammenarbeit mit den Bewirtschaftern“, „naturnaher Waldbau und Naturverjüngung“ zu bewerten. Denn es ist erschreckend, über wie wenig Artenkenntnisse viele Jungjäger verfügen. Und Wildschäden im Wald, wie selektiver Verbiss und Entmischung, werden bis heute von kaum einem (Jung-)Jäger erkannt.

Die Erlaubnis, Nachtzieltechnik auf Schwarzwild zu verwenden ist überfällig, wird aber die Wildschweinbestände nicht reduzieren. Hierzu fehlt der Wille in vielen Revieren, in denen Wildschäden keine Rolle spielen oder von solventen Jagdpächtern – quasi als Wildfutter – aus der Portokasse bezahlt werden.

Obwohl die Jagd vor den größten Herausforderungen seit Jahrzehnten steht, wurde die Gelegenheit einer Reform verspielt, obwohl der hauseigene „Wissenschaftliche Beirat Waldpolitik“ dem Ministerium eine „grundlegende Neuausrichtung“ der Jagd angeraten hatte. Doch von einer Neuausrichtung kann keine Rede sein. Zum Beispiel wird der Begriff „Hege“ lediglich um die o.g. Naturverjüngung erweitert. Doch Jungjägern wird in der Ausbildung, wie seit Jahrzehnten, weiterhin die „Wildhege“ eingeimpft. Hier lernt der Jungjäger, wie man die Bestände "artgerecht“ bejagt, u.a., um entsprechende Trophäen zu generieren. Wie Reh- oder Hirschbestände wirksam reduziert werden, lernt der Jungjäger i.d.R. nicht.

Inhaltlich bleiben im Entwurf etliche Themen unberührt, die dringend einer Anpassung bedürfen, u.a. die Liste der jagdbaren Tierarten, die Jagdpachtdauer, Mindestgröße von Eigenjagden oder die Synchronisation der Jagdzeiten - um nur sehr wenige zu nennen. Darüber hinaus wäre es im Jahr 2020 an der Zeit, die jagdlichen Paradigmen des vergangenen Jahrhunderts zu bereinigen und Begriffe wie Hege, Hochwild, Jagdschutz, Weidgerechtigkeit oder Wildbewirtschaftung neu zu definieren. Stattdessen wird die Jagd immer noch damit begründet, dass „Störungen des biologischen Gleichgewichts“ ausgeglichen werden sollen und verharrt somit in der wissenschaftlichen Steinzeit.

Die äußerst zaghafte Novellierung macht klar, dass nachfolgende Regierungen in absehbarer Zeit das Gesetz erneut ändern müssen. Dann vielleicht endlich mit mutigen Entscheidungsträgern, die das Bundesjagdgesetz fit für die Zukunft machen. Bis dahin bleibt es den Reviereigentümern überlassen, ihre Reviere von aufgeschlossenen Jägern zielorientiert bejagen zu lassen, wie es heute schon mancherorts praktiziert wird. Zum Glück steht eine junge, engagierte Jägergeneration in den Startlöchern, die abseits überholter Traditionen bereit ist, die enormen Herausforderungen der Jagd anzugehen. Bislang hinkt das Bundesjagdgesetz mit seinem „Reförmchen“ noch weit hinterher.

Die große Jagd auf Forsthäuser

 

Die absurde behördliche Abschussplanung für Rehe entfällt, wie in NRW bereits 2015, nun bundesweit. Auch die Abschussplanung des immer noch so genannten „Hochwilds“ gehört dringend auf den Prüfstand, was im Entwurf aber nicht thematisiert wird.

 

Die Kolummne erschien erstmalig am 1.August 2020 auf der Seite Wildökologie heute 

 

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