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Willkommen im Jagdblog des Deutschen Jagdportals

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Was ist „Wald“?

Von der Jägerprüfung zum ersten erlegten Stück ist es oft ein langer steiniger Weg  Foto: Jagdverein Lehrprinz

Kaum ist die Jägerprüfung bestanden und hat sich die Freude über das Erreichte gelegt, stellt sich für viele Jungjäger ohne Kontakte in die Jägerschaft die Frage nach einer Jagdmöglichkeit.

Doch wie bekomme ich die Möglichkeit, das aktive Jagen zu erlernen?

Jungjäger und Jungjägerinnen, die sich  auf die Suche machen und sich auf Angebote von Begehungsscheinen von Jagdpächtern bewerben, sollten nachfolgenden Artikel aufmerksam lesen. Ich führe hier ausschließlich jagdliche Kriterien bei der Prüfung eines Begehungsscheines an. Die Würdigung der rechtlichen Grundlagen eines Begehungsscheins überlasse ich den Juristen.

Auslöser meiner Ausarbeitung sind die vielen Anrufe von verzweifelten Jungjägern, die glauben, von einem Jagdpächter übervorteilt worden zu sein. Doch nach einem längeren Gespräch relativiert sich dieser Eindruck, weil man unbedacht und ohne Prüfung das Angebot eines Begehungsscheines angenommen hat. Alleine die Schuld beim Jagdpächter zu suchen, greift aber oft zu kurz. In der Regel sind Jagdpächter und Begeher gleichmaßen voneinder enttäuscht. Deshalb hier einige Tipps an unerfahrene Jungjäger, wie man im Vorfeld das Angebot eines Begehungsscheines prüft:

 

Begehungsschein am Ort versus Intervalljagd weit abseits der Ballungsgebieten

Zunächst sind Angebote von Begehungsscheinen in Ballungsgebieten und deren Umland sehr gering und die Menge der Jungjäger ist weitaus größer, als das Angebot. Dies treibt die Preise von Begehungsscheinen in Stadtnähe in oft unerschwingliche Höhen. Auch ruft es den einen oder anderen Glücksritter auf den Plan, der mit unerfahrenen Jungjägern das große Geschäft wittert. Viele Jungjäger schätzen Anfahrt ins Revier und die Zeit für Ansitze völlig falsch ein und schnell wird das vermeintlich nahe zum Wohnort befindliche Jagdangebot zum raubenden Zeitfresser, der Partnerschaft und Familie belastet. Um hier Abhilfe zu schaffen, sollte man zur Intervalljagd greifen. Ich selbst bin viele Jahre lang immer nur zu den bewegungsaktiven Zeiten des Wildes in sehr abgelegenen Gebiete zur Jagd gefahren und habe dazu immer einige Tage Urlaub genommen, damit sich die weite Anfahrt auch lohnt. Eine Woche Jagd in einem abgelegenen Großrevier weit ab der Ballungsgebiete ohne Naherholungssuchende und ohne Jagddruck durch weitere Begeher mit tagaktivem Wild entschädigte mich immer für die lange Anreise. Auch spielt hier weit abseits der Ballungsgebiete der Hegebeitrag wenn überhaupt eine untergeordnete Rolle. Heute wohne ich über 60 km von der nächsten Autobahnauffahrt entfernt und alle, die bei mir für einige Tage in den Jagdintervalllen zur Jagd kommen, genießen die Einsamkeit der Natur mit tagaktivem Wild. Fast täglicher Wildanblick trotz mehrere Wolfsrudel garantieren den Jagderfolg.

Erfahrene Jäger nehmen lange Anfahrten in Kauf und ziehen solche Jagdgebiete den stadtnahen Revieren immer vor!

 

Wieviel Begeher verträgt ein Jagdrevier?

Diese Frage wird auf Jägerstammtischen oft und ohne ein greifbares Ergebnis stundenlang diskutiert. Auch hier ist alleine das Jagdmanagement des Jagdpächters oder seines ihn vertretenden Jagdleiters entscheidend. Als Faustformel gilt: Je größer der Anteil der jagenden Personen in einem Revier, desto konsequenter und disziplinierter ist das ausnahmslose Einhalten der Jagdruhe außerhalb der Jagdintervalle einzuhalten. Das Einhalten der Jagdruhe zwischen den Jagdintervallen gilt übrigens somit auch für den Jagdpächter!

Prüfe ich das Angebot eines Begehungsscheines, ist nicht nur die Frage nach weiteren Begehern obligatorisch, sondern vor allem die Frage nach den Jagdintervallen und der Jagdruhe.
Eine hohe Dichte von Jägern in einem Jagdrevier setzt eine sehr disziplinierte Jagdorganisation des Jagdpächters voraus, die man beim ersten Besuch auch erkennen kann. Reviere unter 500 ha verkraften kaum mehr als 1 aktiven Jäger pro angefangene 100 ha. Größerer Reviere verkraften auch größere Dichten an Jägern, wobei auch bei der Größe des Revieres gilt:
Je kleiner das Revier, desto strikter ist die Jagdruhe einzuhalten.

 

Welche realen Chancen habe ich, das freigegebene Wild zu erlegen?

Immer wieder sieht man Angebote von Begehungsscheinen, bei denen wenig zum Revier geschrieben wird, aber mit großzügigen Freigaben von verschiedenen Wildarten gelockt wird.
Jedem Jungjäger muss klar sein, dass es kein Jagdrevier gibt, auch wenn es noch so wildreich ist, in dem man einem Jäger Abschüsse garantieren kann. Selbst hohe Wilddichten sorgen nicht bei jedem Jäger für Jagderfolg. Der erfolgreiche Jäger verfügt über langjährige Erfahrung, um zu sehen, wo im Revier und zu welcher Zeit seine Chancen groß ist, Strecke zu machen. Über diese Jagdroutine verfügt in der Regel kein einziger Jungjäger. Unlängst sagte mir ein von mir ausgebildeter Jäger, dass er heute ein vielfaches an Wild sieht und erlegt, weil er Wald, Wiesen, Felder und die Natur im allgemeinen völlig anders sieht und alles wesentlich schärfer und genauer beobachtet, als er es vor seiner Jägerprüfung tat.

Der Jagderfolg hat viel mit Naturbeobachtung zu tun und weniger mit den Schießkünsten des Jägers.

Das Verhalten des Wildes im Zyklus der Jahres- Tages und Nachtzeiten zu erlernen, um die notwendige Ansprech- und Schussroutine zu erreichen, sollten beim Jungjäger ganz oben auf der Agenda stehen, aber nicht die Menge der freigegebenen Stücke.

 

Ein straffes, gut organisiertes professionelles Jagdmanagement durch den Jagdpächter oder seines ihn vertretenden Jagdleiters ist das oberste Gebot einer funktionieren Jagd.

Als allererstes vorweg: Den Begeher, der für 2.000 Euro Hegebeitrag ein 500 ha Revier tiptop in Ordnung hält und das erlegte Wild verarbeitet und vermarktet, den gab es nie, den gibt es nicht und den wird es auch nie geben!!!

Wer sich um einen kostenpflichtigen Begehungsschein bewirbt, der sollte seinen Anspruch an eine professionell organisierte Jagd auch geltend machen. Es ist die Aufgabe der Jagdleitung für eine saubere, von der Behörde abgenommenen Wildkammer zu sorgen. Die Hochsitze sollten sich in einem aus berufsgenossenschaftlicher Sicht tadellosen Zustand befinden. Ein Hundeführer, der beim Bergen und Aufbrechen hilft, ist ebenso obligatorisch, wie die Organisation einer professionellen Verarbeitung und Vermarktung des erlegten Wildes durch die Jagdleitung.
Anzeigen, in denen ein Jagdhelfer für Revierarbeiten gegen Hegebeitrag gesucht wird, der dann noch das erlegte Wild in den Kofferraum geworfen bekommt und es zahlen soll, zeigen nur, dass es in diesem Revier beim professionellen Jagdmanagement noch viel Luft nach oben gibt.

Ein Jagdpächter, der von einem Begeher mehrere 1.000 Euro Hegebeitrag fordert, muss einen kompletten professionellen Jagdservice vorweisen können, wie ich ihn bei jeder Jagdreise im Ausland angeboten bekomme.
Bei einer vor dem Abschluss des Begehungsscheines stattfindenden Revierbesichtigung ist diese Professionaltät in der Jagdleitung immer erkennbar!

Zusammenfassung: Natürlich geht man mit dem Abschluss eines kostenpflichtigen Begehungsscheines das Risiko ein, als Jungjäger von einem erfahrenen Jagdpächter übervorteilt zu werden. Auch gibt es zumindest in Ballungsgebieten und den umliegenden Landkreisen wenig Angebote und viel Nachfrager. Wer aber ein Angebot dahingehend prüft, ob das Revier durch eine professionelle Jagdorganisation geführt wird, der kann sich viel Ärger ersparen. Ansonsten kann ich immer wieder dazu raten, sich bei erfahrenen Jägern die notwendigen Rat zu holen.

Waidmannsheil

Euer

Stefan 

Mobil 0178 6141856

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Was ist „Wald“?

 

 

 

Freigegeben in Begehungsscheine

 

Das neue Jagdmagazin

Die neue Technik der Nachtzielgeräte wird unsere Jagd sicher radikaler verändern, als wir bisher angenommen haben. Foto: Jagden weltweit

Die Markteinführung von Wärmebildgeräten hat in nur wenigen Jahren zur flächendeckenden Nutzung dieser Technik bei Jägern geführt. Wie sehr diese Technik unser Jagen bereits jetzt verändert hat, wird vor allem beim Verhalten des Wildes erkennbar.

Zielfernrohr und Wärmebildtechnik – zwei jagdliche Innovationen mit sehr unterschiedlicher Wirkung

Als vor 100 Jahren, etwa in der Zeit der Weimarer Republik, die ersten Jäger mit aufmontierten Zielfernrohren auf die Jagd gingen, war der Aufschrei groß. Nicht wenige Jäger verweigerten die Nutzung dieses Hilfsmittels kategorisch und blieben auch bis zu ihrem Tod bei der Nutzungsverweigerung dieser neuen Zieloptik. Der Schuss über Kimme und Korn sollte dem Wild eine echte Chance bieten. Jahrzehnte war die Nutzung von Zielfernrohren verpönt und wurde als unwaidmannisch verteufelt. Nur langsam setzte sich diese Form der Zieltechnik durch. Es sollte bis weit nach dem 2. Weltkrieg dauern, bis auch der letzte Jäger dieses optische Hilfsmittel nutzte, die Kritik völlig verstummte und die Jäger auf den Schuss über Kimme und Korn beim Kugelschuss verzichteten. Doch es veränderte sich lediglich die Distanz zum Wild, ansonsten bleib alles beim Alten. Mit der Einführung der Wärmebildtechnik vor einigen Jahren ist diese innovative Zieltechnik von damals aber in keinerweise vergleichbar und auch die Veränderungen der Jagd sind weit tiefer und radikaler, als bei der Einführung von Zielfernrohren vor 100 Jahren.

Der Einsatz von Nachtsichtgeräten widerlegte die Behauptung von leeren Revieren

Dauerte die Markteinführung früher oft eine ganze Generation, liegen heute zwischen der Markteinführung eines neuen Produktes und seiner flächendeckenden Nutzung oft nur wenige Jahre. Auch bei der Einführung der Nachtsichtgeräte war das nicht anders. Als die ausschließlich dem Militär vorbehaltene Nutzung aufgehoben wurde und die Geräte frei verkäuflich wurden, entstand praktisch über Nacht ein boomender Markt, von dem selbst erfahrene Marketingexperten überrascht wurden.
Für die Jagd hatten die auf Wärme reagierenden optischen Geräte einen entscheidenden Vorteil: Selbst erfahrene Jäger waren überrascht, wie sehr das Wild in den ruhigen, vor allem jagdfreien Nachtstunden die Felder und Wiesen nutzt. Der Stammtischgrundsatz: „Es ist kein Wild mehr da, der Forst schießt alle Rehe tot“ wurde nun eindeutig flächendeckend widerlegt. Den aufmerksamen Jägern mit großer Reviererfahrung, die den Wildbestand immer nur an den zahlreichen Fährten im Wald abgelesen konnten, hatte man nicht geglaubt. Ihre Aussage, dass eine intensive Bejagung durch Freizeitjäger zu einer Beunruhigung führt und alles Wild nachtaktiv werden lässt, wurde von Freizeitjägern vehement widersprochen.
Der Kauf und die Nutzung von Nachtsichtgeräten war plötzlich jedem Jäger und Bürger erlaubt und so konnten sich vor allem viele Jagdpächter beim Abglasen der Wiesen und Felder ihres Reviers des Nachts vom Wildreichtum in ihren Revieren überzeugen.

Der Einsatz der Wärmebildtechnik als Nachtzielgeräte war die logische Schlussfolgerung

Der Jahrzehnte lang dahin dümpelnde Markt der optischen Geräte für Jäger war nach dem boomenden Markt der Nachtsichtgeräte elektrisiert. Der Markt für eine Nachtzieltechnik war schnell ausgemacht. Die notwendigen Gesetzesänderungen waren kein Hindernis, schließlich drohte die Afrikanische Schweinepest aus Polen und die kaum noch zu kontrollierenden Schwarzwildbestände ermöglichten eine Gesetzesänderung in kürzester Zeit, wie man sie eigentlich nur bei den Diätenerhöhungen unserer Politiker kennt. Auch die anfänglichen technischen Schwierigkeiten bei der Vorsatzmontage mittels Adapter waren schnell behoben.

Die unkontrollierte Nachtjagd mittels Nachtzielgeräten und das Verhalten des Wildes

Dass unser Wild extrem empfindlich auf unser Jagdverhalten reagiert, wissen erfahrene Jäger. Ein ständiges Befahren des Reviers mit dem KFZ oder womöglich das Schießen aus Demselbigen machen ein Revier auch schon vor der Einführung der Nachtzieltechnik schnell „rehfrei“. Auch das Wild lernt sehr schnell, den nach Schweiß riechenden Jogger einerseits vom nach Jagdhund und Waffenöl riechenden Jäger andererseits genau zu unterscheiden. Doch seitdem die Nachtsichttechnik und mit ihr die Jäger die Jagd faktisch 24 Stunden an 365 Tagen ausüben können, hat sich das Verhalten des Wildes radikal verändert.
Man kann heute ohne Probleme mit dem Nachtsichtgerät ein Revier vollständig abglasen ohne auch nur ein einziges Stück Wild zu sehen. Zwar haben viele wildschadengeplagte Jäger mittlerweile ihre Wildschäden fest im Griff, sie melden allerdings auch, dass ihr Revier nach der intesiven Nachtjagd auf Schwarzwild vollständig „schalenwildfrei“ ist.

Diese „24/7 Bejagung“ hat auch schon erste Auswirkungen auf den Jagdwert und die Jagdverpachtungen. Wurden früher Reviere bei einer Revierfahrt begutachtet, findet die Besichtigung des Reviers immer häufiger zusätzlich in der Nacht unter Zuhilfenahme eines Nachtsichtgerätes statt. In einem durch die Nachtjagd beunruhigten Revier findet sich beim Abglasen mittels Nachtsichtgerät kein Schalenwild mehr. Das Schalenwild verlässt großflächig diese beunruhigten Reviere. Anrufe von Jagdpachtinteressierten beim Jagdportal, die Reviere besichtigen, bestätigen diese Erfahrungen. Waren es in den letzten Jahren die Zunahme der großflächigen Monokulturen, das Überdüngen der Wiesen und das Fehlen von Feldgehölzen, die das Schalenwild in die Wälder der Landesforstbetriebe abwandern ließen, ist es jetzt die Nachtjagd in den Genossenschaftsjagden, die das weitere Absinken des Jagdwertes dieser Reviere vorantreibt. Aus gutem Grund ist deshalb die Nachtjagd mittels Nachtzieltechnik in den Staatsjagdrevieren von der Jagdleitung verboten.

Die Nachtjagd fordert ein straffes, revierübergreifendes Jagd- und Wildtiermanagement

Die Nachtjagd mittels Nachtzieltechnik hat uns Jägern in der Wildschadensabwehr weit vorangebracht. Kein Jagdpächter muss heute mehr den Wildschaden bei der Anpachtung eines Reviers als unkalkulierbares Risiko einplanen und scheuen. Mit der Nachtzieltechnik können die Sauen von den Schadflächen ferngehalten werden. Schon jetzt, kaum ein Jahr nach der Genehmigung, ist die Nachtzieltechnik in der Schwarzwildbejagung und der Kontrolle der Bestände nicht mehr wegzudenken und ein fester Bestandteil der Wildschadensabwehr. Auch werden die Waldbesitzer nicht umhin kommen, auf großen Kahlschlägen der Borkenkäferflächen wie sie zur Zeit entstehen, die Nachtjagd zu erlauben, sollten sich der Verbiss mit der herkömmlichen Bejagung nicht eindämmen lassen.
Die unkontrollierte Nachtjagd als neue Art der Bejagung unsere Schalenwildarten ist aber für die meisten Kleinreviere wie wir sie in Deutschland haben, der sichere jagdliche Tod. Wer die Nachtjagd zulässt, der muss auch großflächige Wildruhezonen einrichten, in denen sich das Wild zurückziehen kann. Allerdings sind die meisten Genossenschaftsjagden viel zu klein, um Wildruhezonen einzurichten. Ein weiterer Schritt ist die konsequente Einhaltung von Jagdintervallen mit der einzigen Ausnahme der Wildschadensabwehr. Aber auch hier sind den Genossenschaftsjagden enge Grenzen gesetzt, weil der Freizeitjäger jagen will, wenn er Zeit hat. Von engen Jagdintervallen hält der Freizeitjäger in der Regel nur wenig.

Früher oder später wird sich, sollten die Jäger weiterhin die völlig unkontrollierte Nachtjagd zulassen, ein revierübergreifendes Jagd- und Wildtiermanagement durchsetzen, weil das Wild immer mehr die durch die Nachtjagd beunruhigten Reviere meidet und sich auf die wenigen verbleibenden Restflächen zurückzieht. Eine solche Konzentration von Wild auf nur wenige Flächen macht viele Kleinreviere in der Verpachtung unatraktiv. Es macht somit jagdlich und wildbiologisch keinen Sinn und wird die Jägerschaft zum Umdenken zwingen.

Insofern wird die Nachtjagd die heutigen Jagdstrukturen in den nächsten Jahren radikaler verändern, als vielen Jägern heute lieb ist.

Waidmannsheil

Euer

Stefan

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