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Katamaran soll Müll aus dem Meer fischen

Die Jagdabgabe wird bei jeder Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines zusätzlich zu der dafür bestimmten Gebühr, wenn auch nicht in allen Bundesländern, erhoben. Sie ist im jeweiligen Landesjagdgesetz geregelt und soll überwiegend generell für Zwecke der Forschung, der Wildschadensverhütung und der Wildhege verwendet werden. Die Höhe ist unterschiedlich geregelt.

1. Rechtsnatur

Die Jagdabgabe ist keine Verwaltungsgebühr, weil sie in aller Regel ausdrücklich neben der Gebühr für den Jagdschein erhoben wird. Sie ist auch keine Benutzungsgebühr, weil sie nicht als Entgelt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verwaltung oder einer öffentlichen Einrichtung dient. Sie wird in aller Regel der Höhe nach völlig unabhängig von irgendwelchen Kosten oder notwendigen Aufwendungen berechnet. Sie ist aber auch kein Beitrag - dazu beispielhaft VG Münster Urteil vom 27.04.2011 - 3 K 1885/10.
Tatsächlich ist sie eine sogenannte „Sonderabgabe“ und wird damit ähnlich einer Steuer „voraussetzungslos“ erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hat sehr genau definiert, wann, wofür und von wem eine derartige Sonderabgabe nur erfordert werden darf. Der Gesetzgeber muss dabei einen Sachzweck verfolgen, der über die bloße Mittelbeschaffung hinausgeht, und es darf nur eine homogene Gruppe mit der Zahlung belegt werden, die in einer spezifischen Sachnähe zu diesem Zweck steht und der deshalb eine besondere Finanzierungsverantwortung übertragen werden kann – so wegweisend BVerfG, Beschluss vom 16.9.2009 - 2 BvR 852/07 -, BVerfGE 124, 235 = NVwZ 2010, 35 = juris, Rdn. 20 f. m. w. N.

2. Landesgesetze

Das bedeutet, dass zunächst einmal jede der wesentlich voneinander abweichenden landesgesetzlichen Regelungen darauf untersucht werden muss, ob sie den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt. Die Gesetze weichen insoweit stark voneinander ab. In Brandenburg z. B. regelt § 23 des Landesjagdgesetzes die Zwecke, für die die Jagdabgabe verwendet werden soll, sehr präzise. Das gilt auch für Schleswig-Holstein.
Dagegen heißt es zum Beispiel in § 22 des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz nur, dass die Jagdabgabe zur Förderung des Jagdwesens nach den Zielen des Landesjagdgesetzes, insbesondere zur Förderung der jagdbezogenen wissenschaftlichen Forschung und der Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Verhütung von Wildschäden dienen soll.
Wenn immer der Zweck nur sehr allgemein gehalten ist, ist die Regelung nicht verfassungsgemäß, weil sie eben nicht erkennen lässt, für welchen konkreten Sachzweck im Interesse der homogenen Gruppe „Jäger“ diese Abgabe erhoben werden soll. Etwas schwieriger wird es, wenn der Zweck der Jagdabgabe sehr präzise und spezifisch auf die Interessen der Jäger abgestimmt ist.
Nach überwiegender Meinung in der Literatur und einigen Urteilen müsste also für jedes Bundesland notfalls der Verwaltungsrechtsweg beschritten werden, wenn festgestellt werden soll, ob eine Jagdabgabe in allen Einzelheiten den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird. Verwaltungsklagen sind teuer und langwierig und die Kosten übersteigen bei weitem den Betrag der Jagdabgabe. Das macht derartige Prozesse nur sinnvoll, wenn der jeweilige Landesjagdverband sie betreibt oder unterstützt.

3. Rechtsprechung

Gerichtsurteile sind bislang nicht besonders zahlreich und weichen, wie leider immer, voneinander ab. Das OVG Münster hat in einer mündlichen Verhandlung ganz erhebliche Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Regelung in Nordrhein-Westfalen geäußert und in einer Protokollnotiz niedergelegt. Daraufhin wurden die Bescheide aufgehoben und die Jagdabgabe wird nicht mehr erhoben – der Rechtsstreit hatte sich erledigt, ohne dass es zu einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts gekommen wäre.
Das OVG Koblenz hat demgegenüber mit Urteil vom 15.2.2017 die Klage eines Jagdpächters abgewiesen und die Ansicht vertreten, die Jagdabgabe in Rheinland-Pfalz begegne keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (8 A 10578/16.​OVG).

4. Die Jagdabgabe ist gegenwärtig bundesweit verfassungswidrig.

Nach unserem Dafürhalten kommt es für die gegenwärtige Rechtspraxis in allen Bundesländern, die eine Jagdabgabe erheben, auf die landesrechtlichen Einzelregelungen gar nicht an. Es gibt nämlich ein länderübergreifendes Argument gegen die Jagdabgabe, auf welches schon Hans-Jürgen Thies, einer der kompetentesten Jagdrechtler in Deutschland, in einem Interview zur Haltung des OVG Münster zutreffend hingewiesen hat. Er ist der richtigen Meinung, dass eine Jagdabgabe, die nur den Jägern auferlegt wird, verfassungswidrig ist. Wir teilen seine Meinung vollumfänglich und zitieren ihn deshalb wie folgt (Fundstelle: https://www.natuerlich-jagd.de/blog/experteninterview-zur-jagdabgabe-in-nrw.html):
Auch die Grundeigentümer als Inhaber des Jagdrechtes und die Jagdgenossenschaften, die das Jagdausübungsrecht in der Regel durch Verpachtung nutzen, sind gleichermaßen in der Verantwortung für das Jagdwesen, ohne bisher jedoch zur Jagdabgabe herangezogen zu werden. Die Wildtier- und Biotophege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, um die sich nicht nur die Jäger und Landwirte, sondern auch die Allgemeinheit kümmern muss. Auch die Wildschadensverhütung ist nicht allein die Aufgabe der Jäger, sondern da sind ebenfalls die Landbewirtschafter mit in der Pflicht. Die Arbeit der Wildforschungsstelle ist in wesentlichen Teilen hoheitlicher Art und erfolgt im allgemeinen Landesinteresse. Sie muss deshalb aus Steuermitteln und eben nicht allein von den Jagdscheininhabern finanziert werden.
Ohnehin handelt es sich bei den abgabepflichtigen Jagdscheininhabern um keine homogene Gruppe mit Interessengleichlauf. Neben den aktiven Jägern gibt es viele, die den Jagdschein als Waffenbesitzer, Sportschütze, Jagdhundebesitzer, Jagdhornbläser oder Falkner gelöst haben und somit eine ganz unterschiedliche Interessenslage haben. Die Jagdabgabe verstößt, soweit sie nur von den Jägern erhoben wird, gegen das Prinzip der Abgabengerechtigkeit und gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Was nämlich häufig, insbesondere von den Gerichten, übersehen wird, ist, dass die Jagd ja nicht nur darin besteht, wild lebenden Tieren (Wild) nachzustellen, sie zu fangen, zu töten und sich anzueignen, sondern in erster Linie darin, Wild zu hegen – § 1 Abs. 1 BJagdG. Noch besser drückt es §1 des Landesjagdgesetzes Brandenburg aus:
Wild ist ein wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur. Es ist als unverzichtbarer Teil der natürlichen Umwelt in seinem Beziehungsgefüge zu bewahren. Der Schutz des jagdbaren Wildes und seiner Lebensräume ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Die Hege des Wildes als Kulturgut in der vom Menschen geschaffenen Kulturlandschaft ist in der Tat eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und damit auch eine Pflicht aller, die von Thies zitiert werden. Wenn die Kosten dafür – selbst wenn sie in verfassungsgemäßer Weise ordentlich nach Sachzweck und Sachzusammenhang gesetzlich definiert werden – ausschließlich den Jägern auferlegt werden, dann verstößt das gegen den Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 GG.

Fazit

Da in allen in Frage kommenden Bundesländern die Jagdabgabe ausschließlich die Jäger trifft, ist sie in ihrer gegenwärtigen Durchführung verfassungswidrig.


Liepe, den 26.04.2021

Dr. Wolfgang Lipps

JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz GmbH
Geschäftsführer: Dr. Wolfgang Lipps
Neue Parsteiner Strasse – Vorwerk 1
16248 Liepe
email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
https://juni-consult.de

Katamaran soll Müll aus dem Meer fischen

Die Handhabung bei der Erhebung der Jagdabgabe ist in Deutschland sehr unterschiedlich. Während bereits das Land Nordrhein-Westfalen aus den verfassungsrechtlichen Bedenken Konsequenzen gezogen hat und die Jagdabgabe nicht mehr erhebt, wird sie in einigen Bundesländern weiterhin von den Ämtern im Gebührenbescheid erhoben.

Das Jagdportal recherchiert zur Zeit den Stand der Erhebungen der Jagdabgabe in den einzelnen Ländern und Kreisen bzw. kreisfreien Städten. Hierzu sind wir auf Eure Hilfe angewiesen.
Wir möchten gerne wissen, in welchen Bundesländern welche Kreise bzw. kreisfreien Städte die Jagdabgabe noch erheben und in welcher Höhe. Da viele Jäger die beim Lösen des Jagdscheins zwar  anfallenden Gebühren bezahlen, die Jagdabgabe aber nicht überweisen, würden wir gerne wissen, wie ihr es handhabt.

Schreibt einfach in die Kommentarleiste im Anhang des Artikels, den Kreis, in dem Ihr lebt, ob die Jagdabgabe noch erhoben wird, die Höhe der Jagdabgabe und ob ihr die in Rechnung gestellte Jagdabgabe bezahlt oder vom Gebührenbescheid abgezogen habt.

Wir bedanken uns schon jetzt für Euer Mitmachen.

Das Team vom Deutschen Jagdportal

25. und 26.2.2016

 

Schlagwörter
Freitag, 11 September 2020 10:58

Nordrhein-Westfalen: Thema Jagdabgabe...

von Michael Sommer 

Betreff: Meine Mitgliedschaft im LJV NRW

Sehr geehrter Vorstand der Kreisjägerschaft,

die aktuellen Entwicklungen innerhalb des LJV und in der Kreisjägerschaft beobachte ich mit Argwohn, Unverständnis und leider inzwischen auch großem Kopfschütteln:

Die Aufweichung des Schießnachweises halte ich für fachlich falsch, zudem ein völlig falsches Signal an die kritische, nichtjagende Öffentlichkeit.
Die Ermöglichung von Bewegungsjagden innerhalb der Aufzuchtzeit ist m. E. ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und steht im klaren Widerspruch zu unserem Anliegen, einen gesunden, artenreichen und angepassten Wildbestand zu hegen und zu pflegen. Sämtliche Bemühungen der Jägerschaft, die Öffentlichkeit für die nötige Ruhe in den Revieren zu sensibilisieren werden durch diese Änderung der gesetzlichen Möglichkeiten, die der LJV zudem noch pressewirksam als Erfolg darstellt, konterkariert.

Nun werden sich die Kreisjägerschaften zwangsläufig mit einer satten Beitragserhöhung befassen müssen. Mit dem ebenso "gefeierten" Wegfall der Jagdabgabe aller (!) in NRW den Jagdschein Lösenden, stehen nun diverse Projekte und Einrichtungen vor einer ungewissen, finanziellen Zukunft, vermutlich sogar vor dem Aus. Um dieses zu verhindern, sollen nun die Mitglieder des LJV zur Kasse gebeten werden.

M. E. stellt sich die Frage, warum das Präsidium nicht vor (!) dem weitreichenden Schritt dieser Streichung der Jagdabgabe durch eine Expertengruppe hat klären lassen, wie hoch der Anteil der Gelder ist, die nicht in Jägerprojekte fließt, bzw. wie die Projekte und Einrichtungen der Jägerschaft den bis dato finanziert werden.

Nach meinem Kenntnisstand hat man diese Expertengruppe erst nach dem weitreichenden Schritt eingerichtet und mit großem Schrecken festgestellt, wie gering der Anteil des Geldes war, der eben nicht in jagdliche Belange zurückgeflossen ist, bzw. wie abhängig die Projekte der Jägerschaft von der Jagdabgabe tatsächlich sind.

Für mich persönlich sind diese Entwicklungen und Entscheidungen, die mich als aktiven Jäger in der täglichen Arbeit im Revier und mit der Öffentlichkeit direkt betreffen, die mich beim regelmäßigen Besuch auf dem Schießstand betreffen und die mich als Mitglied in 2 Kreisjägerschaften als Beitragszahler zukünftig betreffen werden, äußerst fragwürdig, so dass ich, wie viele andere Mitglieder der Jägerschaften auch, über einen Austritt aus dem LJV nachdenke.

Ich sehe in diesen Bemühungen, Passagen aus dem derzeit gültigen Jagdgesetz wieder zu kippen, eine rein ideologische Motivation des Präsidiums, dieses unter dem "verhassten" Umweltminister Remmel entstandene Jagdgesetz mit allen Mitteln wieder umzudrehen. Auch wenn es m. E. gute und fachlich richtige, gesellschaftlich anerkannte Passagen trägt, und sich die Jägerschaft am Ende, wie oben dargestellt, ins eigene Fleisch schneiden wird...

Ich stelle hiermit den Antrag, vor der vermutlich folgenden Abstimmung bzgl. einer Beitragserhöhung, die Ergebnisse der Expertengruppe den Mitgliedern des LJV / der KJS vorzustellen.
Wie hoch waren die Einnahmen der Jagdabgabe in NRW in den letzten 5 (10) Jahren?

Wie hoch war der Anteil hiervon, der nicht in Jägerprojekte und Einrichtungen der Jägerschaften geflossen ist?
 
Welche Projekte wurden aus der Jagdabgabe unterstützt, die nicht im jagdlichen Kontext zu betrachten sind?

Wie hoch ist die derzeitige Rücklage aus der Jagdabgabe, auf die u. a. der LJV noch zurückgreifen kann?

Ich bitte darum, diese Fragen öffentlich, d. h. im Kreise der Jägerschaft zu beantworten.

Ich denke, es ist nur legitim, sich als Mitglied des LJV vor solch weitreichenden Entscheidungen ein möglichst genaues Bild über die Hintergründe solcher Entwicklungen zu verschaffen.

Mir fehlt aktuell tatsächlich die Einbindung der Mitglieder in derartige Entscheidungen, es sieht für mich sehr stark nach einem ideologisch motivierten Alleingang des Präsidiums aus, leider...

Mit waidmännischem Gruß

M. Sommer

 

Hier die Antwort des LJV...

Sehr geehrter Herr Sommer,

die Forderung „Jägergeld in Jägerhand“ ist seitens des LJV in den letzten Jahren im Zusammenhang mit den Jagdrechtsänderungen aufgestellt worden, um ein Mitsprachrecht und Einblick bei der Mittelvergabe für diejenigen zu ermöglichen, die die Jagdabgabe auch zahlten. Zuletzt wurde im Rahmen der Volksinitiative dem Wunsch nach einer rechtskonformen und transparenten Jagdabgabegestaltung durch über 117.000 Unterschriften Ausdruck verliehen. Beides war früher gar nicht gegeben. Die einzige offizielle Aufstellung, die es zur Jagdabagbe gab war die einer Kleinen Anfrage: https://kleineanfragen.de/nordrhein-westfalen/17/3388-welche-massnahmen-werden-durch-einnahmen-aus-der-jagdabgabe-gefoerdert .

Ein klare Aufstellung war auch in dem in den letzten Jahren der Jagdabgabe informierten Landesjagdbeirat nicht zu erhalten, der darüber hinaus auch der Verschwiegenheit verpflichtet wurde, wodurch eine Transparenz nach außen nach wie vor nicht möglich gewesen ist. Einzig konnten über den Landesjagdbeirat die Förderung von nicht dem Jagdwesen dienlichen Projekten verschiedenster Organisationen mit großer Anstrengungen eben noch verhindert werden.

Da sich aber nun das Land NRW gegen eine weitere Erhebung der Jagdabgabe ausgesprochen hat, besteht mit der Einführung des Jagdbeitrags auch die Möglichkeit, die lange geforderte Transparenz in die Tat umzusetzen.

Wenn Sie mit der „Expertenkommission“ die Arbeitsgruppe meinen, die die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zur Einführung des Jagdbeitrags geprüft hat, so sind ihre Ergebnisse in den Entwurf einer Änderung der LJV-Satzung eingeflossen. Diese befindet sich derzeit in der Prüfung durch das zuständige Finanzamt und wird nach erfolgter Abstimmung mit diesem zur Vorbereitung der LJV.-Mitgliederversammlung für alle Mitglieder im RWJ veröffentlicht werden.

Ich hoffe Ihnen Ihre Fragen hiermit beantworten zu können. Weitere Informationen zum Jagdbeitrag finden Sie auch unter: https://www.ljv-nrw.de/inhalt/ljv/jagdbeitrag/jagdbeitrag/5_7931.html

Mit freundlichen Grüßen


Christian Junge


Macht Euch die Arbeit und schaut in die Tabelle der o. g. kleinen Anfrage, dann dürfte eigentlich niemand ernsthaft die Forderung "Jägergeld in Jägerhände" ernsthaft unterstützen... Ein Drittel der in NRW den Jagdschein-Lösenden sind bis dato kein LJV Mitglied, diese Beträge fehlen nun tatsächlich und vor Allem den Jägerprojekten!

Die immer wieder genannten Vergünstigungen Dank LJV MItgliedschaft? Beim Autokauf krieg ich diese Rabatte aber mal sicher, auch ohne LJV Ausweis. Der RWJ... Naja, wir erhalten ja noch nicht einmal mehr die Infos aus anderen Regierungsbezirken... Der Nährwert dieses Heftes ist auch eher gering. Vergünstigungen beim Schießstandbesuch? Nach meinem Kenntnisstand ist das noch in keinster Weise mit den Schießstandbetreibern abgestimmt und keiner weiß, wie das konkret laufen soll... Bleiben die Fortbildungsprogramme des LJV. Noch Fragen? Wichtig ist, dass der GF des LJV satte 180.000 € (!!) Jahresgehalt bekommt, plus Spesen , Fahrzeug, usw. . Ja, nun bin auch ich sprachlos... Ich empfinde dieses Spielchen unseres Verbandes als schlichte Schweinerei und werte das Vorgehen, die Abstimmung beim Landesjägertag trotz Corona-bedingter Ausfälle der Kreisjägerschaftsversammlungen und damit einhergehender, mangelhafter Information der Mitglieder als taktisches Kalkül und als weitere "Sauerei"!

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Forstkontor Sommer GmbH
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Freigegeben in Jagdnachrichten

Aus dem Wegfall des Zwangsbeitrages für alle Jäger wird eine saftige Beitragserhöhung für LJV Mitglieder

Man muss sich das Video des Jägerpräsidenten Müller-Schallenberg schon mehrmals anhören, um zu verstehen, was die Abschaffung der Jagdabgabe durch die Landesregierung von NRW für die einzelnen Jäger bedeutet. In das unverständliche Kauderwelsch des Präsidenten ohne klare Zahlen und Fakten wollen wir ein wenig Klarheit bringen.

Seit vielen Jahren pfeifen es die Spatzen von den Dächern: Die bisherige bundesweit durch die Unteren Jagdbehörden erhobene Jagdabgabe ist verfassungswidrig. Seit einiger Zeit wird sie von den Behörden nicht mehr erhoben, sehr zum Ärger der Landesjagdverbände, schließlich wurde mit ihr verbandsinterne Projekte, wie Hundeprüfungen, Verbandsnachrichten, Schießstandinvestitionen und Jagdhornbläser finanziert. Durch die Nichterhebung ergibt sich eine nicht unerhebliches Finanzierungslücke, das es nun zu schließen gilt.

Diese Jagdabgabe war im doppelten Sinne für die Jagdverbände praktisch: Man konnte durch diese behördlichen Zwangsbeiträge, - was anderes ist eine Abgabe nicht -, zahlreiche interne Projekte des Verbandes finanzieren, ohne die eigenen Mitgliedsbeiträge dazu heranzuziehen. Zum anderen konnten Jäger, die gar kein Mitglied der Jagdverbände waren, zur Finanzierung verbandsinterner Projekte mit herangezogen werden.

Im Grunde genommen war die Jagdabgabe nichts anderes, als eine verdeckte Zwangsmitgliedschaft für alle Jäger zur Finanzierung der Jagdverbände durch die Hintertür.

Dass diese faktische Zwangsmitgliedschaft in einer modernen Gesellschaft immer mehr Gegner auf den Plan ruft, war abzusehen, rümpfen Gerichte immer wieder die Nase bei solchen Zwangsfinanzierungsmodellen von Verbänden. Über alternative Finanzierungsmöglichkeiten der Jagdabgabe hatte man sich aber niemals Gedanken gemacht. Man forderte in den Landesjagdverbänden auch nicht die Abschaffung dieser Zwangsabgabe sondern lediglich eine Gesetzesänderung durch die Politik, um eine rechtssichere Erhebung Derselbigen sicher zu stellen. Dieser Forderung folgte die Politik nicht.

Der Präsident des LJV Nordrhein-Westfalen, Ralph Müller-Schallenberg und auch andere LJV sind mit der Nichtbeitreibung durch das Land in einer erheblichen Klemme. Bei 45 Euro Jagdabgabe/Jahr x 87.000 Jäger in NRW fehlen 3,9 Millionen Euro jährlich.

Diese Lücke müssen nun die 64.000 LJV Mitglieder alleine schließen, ohne dass die Nichtmitglieder wie früher als Mitfinanzierer herangezogen werden können. Insofern ist die Behauptung des Präsidenten, für die LJV Mitglieder ändere sich bei der Gegenfinanzierung der Jagdabgabe nichts, falsch, denn 23.000 Nichtmitglieder x 45 Euro Jagdabgabe = 1.025.000 Euro fehlen im jährlichen Haushalt des LJV und diese Summe muss nun von den LJV Mitgliedern zusätzlich und alleine geschultert werden.

Ob Teile eines Verbandes nun über eine Abgabe oder einen Beitrag finanziert wird, ist völlig unerheblich. Solche Verbandssubventionen in Form von staatlichen Abgaben stehen der heute so oft geforderten Transparenz diametral entgegen.
Die Jagdverbände haben sich mit Hilfe der Jagdabgabe über Jahrzehnte hochdefizitäre Bereiche geschaffen, die nur durch eine Subventionierung durch die Jagdabgabe fortbestehen konnten.
Das Wegfallen der Jagdabgabe wäre eine einmalige Chance gewesen, die Finanzierung defizitäre Bereiche wie Schießstände, Verbandsblätter und das Hundewesen zumindest einer Prüfung unter effizienten Gesichtspunkten zu unterziehen. Diese Prüfung unterblieb.
Auch Verbände müssen sich im Zeitalter des Internets und der Digitalisierung neu positionieren. Dass sich die auch Jagdverbände effizientere Strukturen geben müssen, weiß man schon lange, allerdings passiert ist in den letzten Jahren leider nichts oder nicht viel. Das Jagdmagazin Pirsch und das heiße Eisen "Reform der Jagdverbände" Pirsch 3/2013

Mit der Änderung der staatlichen Jagdabgabe in einen verbandsinternen Jagdbeitrag werden nun überholte, ineffiziente und überteuerte Strukturen fortgeschrieben. Eine dringende Reform, die eine langfristige Finanzierung der Jagdverbände sicher stellen würde,  wurde - mal wieder - vertan.

Waidmansheil

Euer

Stefan

 

Tierischer Hochzeits-Boom im Januar

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