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Willkommen im Jagdblog des Deutschen Jagdportals

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NRW-Jagdfunktionär wegen illegaler Tierfallen angeklagt

Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit der Sicherheit eines Hochsitzes bestehen grundsätzlich nur gegenüber befugten Nutzern. Dazu zählen Inhaber einer Jagderlaubnis, nicht aber Dritte. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies mit heute veröffentlichtem Beschluss den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Berufungsverfahren zurück, mit dem Schadensersatzansprüche nach einem tödlichen Sturz vom Hochsitz weiterverfolgt werden sollten.

Die Kläger nehmen die Beklagten nach dem Tod ihres Lebensgefährten bzw. ihres Vaters in Anspruch. Die Beklagten sind jagdausübungsberechtigte Revierpächter des streitgegenständlichen Jagdbezirkes. Sie hatten dem Zeugen K. eine Jagderlaubnis erteilt. Der Zeuge K. befand sich im November 2020 auf dem ca. 4 m hohen Hochsitz, als auch der Verunfallte nach Kontaktaufnahme zum Zeugen K. hochstieg. Nach Beendigung des gemeinsamen Ansitzes stürzte der Lebensgefährte beim Versuch, den Hochsitz über die Leiter zu verlassen, zu Boden und verstarb. Die obere Sprosse der Leiter des Hochsitzes war in der Mitte durchgebrochen.

Die Kläger begehren Schadensersatz und Unterhalt. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Der zuständige 11. Zivilsenat des OLG teilte diese Einschätzung und hat den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Berufungsverfahren mangels Erfolgsaussicht zurückgewiesen.

Die behauptete Verletzung der Verkehrssicherungspflicht der Beklagten, für die Sicherheit des Hochsitzes zu sorgen, habe nicht gegenüber dem Verunfallten bestanden, führte der Senat aus. Grundsätzlich werde eine bestimmungswidrige Nutzung nicht von der Verkehrssicherungspflicht erfasst. Jagdpächter und Eigentümer eines Jagdhochsitzes hafteten erwachsenen Person, die den Hochsitz unbefugt besteigen und dabei zu Schaden kommen, nicht wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.

Der Hochsitz stehe im Eigentum des Jagdpächters und sei nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Er diene ausschließlich dem Jagdberechtigten und den von ihm ermächtigten Personen bei der Ausübung der Jagd. Dies bestätige auch das Hessische Waldgesetz. Demnach gelte das Recht jeder Person, den Wald zu betreten, gerade nicht für jagdbetriebliche Einrichtungen. Hier habe sich an dem Hochsitz außen auch ein entsprechendes Warnschild befunden, dass grundsätzlich das Betreten des Hochsitzes verbot („Jagdwirtschaftliche Einrichtung BETRETEN VERBOTEN“). Der Verunfallte sei damit ein Unbefugter gewesen. Er sei weder Jagdberechtigter gewesen noch sei ihm von den jagdberechtigten Beklagten die Nutzung des Hochsitzes gestattet worden.

Ob der Zeuge K. dem Lebensgefährten die Nutzung des Hochsitzes gestattet habe, könne offenbleiben. Auch dann wäre er nicht als von der Verkehrssicherungspflicht geschützter befugter Nutzer anzusehen. Nicht jeder Inhaber einer Jagderlaubnis - wie hier der Zeuge K. - sei ohne Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten befugt, Dritten die Nutzung jagdbetrieblicher Einrichtungen zu erlauben. Gegen eine solche unkontrollierbare Ausweitung der Haftung der Jagdausübungsberechtigten spreche schon, dass die Jagderlaubnis nur schriftlich erteilt werden könne. Dies solle gerade sicherstellen, dass der Kreis der geschützten befugten Nutzer für den Jagdausübungsberechtigten erkennbar und kontrollierbar bleibe.

Da die Berufung unter der Bedingung der Gewährung von Prozesskostenhilfe eingelegt worden war, ist damit das landgerichtliche Urteil rechtskräftig.x Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.x Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, Beschluss vom 9.2.2026, Az. 11 U 9/25x (vorausgehend Landgericht Limburg, Beschluss vom 22.1.2025, Az. 2 O 2/24x Die Entscheidung ist in Kürze unter www.rv.hessenrecht.hessen.de Öffnet sich in einem neuen Fenster abrufbar.

Freigegeben in Jagdnachrichten

Hundehasser in Euskirchen: Frauchen festgehalten

Den etablierten Jagdpächtern und den Regiejagdbetreibern fehlen erfahrene vor allem professionelle Jäger gleichermaßen

In den meisten Jagdbezirken ist die Verbisssituation nicht so ernst, dass man zu den Maßnahmen des Reduktionsabschusses durch einen Regiejagdbetrieb greifen muss, doch in immer mehr Revieren ist der Verbiss derart offensichtlich, dass die dortigen Jagdpächter um ihre Zukunft bangen müssen.

Die Gründe sind allerorts die gleichen und liegen zum einen in den veränderten Biotopen in unseren Revieren und zum anderen aber am Fehlen von erfahrenen Jägern und Begehern. Dies gilt für Jagdpächter gleichermaßen wie für Regiejagdbetreiber.

Den meisten Revieren fehlt bisher die Ermittlung des Jagdwerts, der überhaupt erst eine für das Revier verträgliche Wilddichte festlegt.

Die etablierte Jägerschaft, die durch die Einführung der Regiejagdbetriebe ihre Vorstellung von Hege bedroht sieht, sollte sich zuvor intensiv mit dem Begriff des Jagdwertes beschäftigen.

Viele Reviere in Deutschland lassen die von vielen Jägern gewünschte Wilddichte überhaupt nicht (mehr) zu. Die etablierte Jägerschaft sollte sich statt der Hege viel mehr mit der Schaffung von Äsungsflächen mit ausreichender Deckung beschäftigen, um dadurch erst höhere Wildbestände durch die Verbesserung des Jagdwertes zu ermöglichen.

Ursache für die Veränderung der Biotope in unseren Revieren sind die riesigen landwirtschaftlichen Flächen, die in den letzten Jahrzehnten entstanden sind und die weder ausreichend Äsung noch Deckung das Jahr über bieten. Ab einer bestimmten Größe müssten diese Großflächen bei der Berechnung der jagdbaren Fläche herausgenommen werden, da sie für das Wild über das Jahr keinerlei nutzen haben. Wenn im Herbst das Schalenwild in der Feldflur durch die Ernte in die Wälder vertrieben wird, weil Deckung und Nahrung außerhalb des Waldes fehlt, bleibt nur noch der Verbiss an den Jungpflanzen im Wald. Je weniger Wald und je größer die Agrarflächen, desto höher der ist der Verbiss an den Jungpflanzen in den wenigen angrenzenden Waldflächen.

Ausgerechnet im Februar und März, wenn das Wachstum der Embryonen, das Schieben des Gehörns, der einsetzende Haarwechsel und die zunehmende Bewegungsaktivität des Wildes nährstoffreiches Futter notwendig macht, ist die Feldflur immer noch leer. Das Schalenwild muss massiv die Jungpflanzen verbeißen, weil es schlichtweg nichts anderes findet. Man schätzt , dass 80% der Verbisses nur in diesen 2 Monaten erfolgt. Schon wenige Rehe können in Revieren ohne Deckung und Äsung in den Wäldern einen Totalschaden erzeugen. Revier mit großen Agrarflächen und wenig Wald vertragen keine Wilddichten, wie sie Jagdpächter zur Hege benötigen. Hege, wie sie von vielen Jagdpächtern betrieben wird, fordert hohe Dichten, um selektiv entnehmen zu können. In Revieren mit wenig Wald und industriell bewirtschafteten Agrarflächen ist das nicht möglich.

Eine Jägerschaft, die sich weigert, in den Revieren mit hohem Verbiss durch höhere Abschusszahlen entgegenzusteuern, werden auf kurz oder lang die Reviere verlieren, weil die mageren Pachten die hohen Schäden durch Verbiss niemals decken. Dies haben längst viele Waldbesitzer erkannt, alleine die Umsetzung der Eigenbewirtschaftung dauert länger, weil geeignete Jäger fehlen, die über ausreichende Erfahrungen und Professionalität verfügen.

Die ersten Jahre des Regiejagdbetriebs brachten viele neue Erkenntnisse, die der etablierten Jägerschaft fehlen.

Man kann in einem Rehwildrevier über mehrere Jahre den Abschuss verdreifachen, ohne das sich danach die hohe Jahresstrecke verringert. Allerdings reicht diese Verdreifachung der Abschusserhöhung auch nicht aus, damit sich an der Verbisssituation etwas gravierend ändert. Diese Erkenntnisse zeigen vor allem, wie brisant die Situation in einigen Revieren ist und dass mit den herkömmlichen Methoden der etablierten Jägerschaft der Überpopulation nicht beizukommen ist.

Die faktisch nicht vorhandene praktische Ausbildung der Jäger ist der alles begrenzende Faktor

Zwar besteht die Jägerschaft über weit mehr als 300.000 Jäger, aber die wenigsten von ihnen verfügen über eine für die Jagd notwendige praktische Jagdausbildung. Es fehlt an den einfachsten Kenntnissen über die Natur, die Auswirkungen des Wetters und zahlreicher anderer Faktoren  und das sehr unterschiedliche Verhalten des Wildes über den Jahreszeitraum, das einen häufigen Jagderfolg erst ermöglicht. 

Es fehlt vor allem aber an Ansprechroutine, die ein schnelles und sicheres Ansprechen ermöglicht und letztendlich fehlt es an Schussroutine. Insbesondere bei der Ansprech- und Schussroutine sind die größten Defizite, weil in den meisten Revieren Begeher kaum mehr als 2 Rehe erlegen dürfen bzw. können. Die strengen Abschusskriterien, die der Jagdpächter vorgibt und bei deren Nichtbefolgung der Ausschluss von der Jagd droht, können von einem unerfahrenen Jäger gar nicht erfüllt werden. Zu oft unterbleibt die Erlegung durch den unerfahrenen Jäger, weil er seine Jagdmöglichkeit nicht gefährden möchte.

Zudem muss der unerfahrene Jäger viel ansitzen, um überhaupt einmal zur Erlegung zu kommen. Wer so viele Ansitze benötigt, um Erfolg zu haben, bringt eine immense Unruhe in das Revier. Diese viele Zeit des erfolglosen Ansitzens können die meisten Freizeitjäger mit ihrem eigentlichen Beruf in der Regel überhaupt nicht erfüllen. Mit den immer heimischer werdenden Rehen potenziert sich das Problem. Der Freizeitjäger, der versucht, mit einem außerhalb der Jagd ausgeübten Beruf, Schußroutine zu erlangen, scheitert in der Regel. 

Regiejagdbetreiber und Jagdpächter verzweifeln immer häufiger an der Masse der unerfahrenen Jäger. Das Regiejagdkonzept offenbart allerdings erst das Dilemma, weil der in der etablierten Jägerschaft üblicherweise entrichtete Hegebeitrag das Problem des Regiejagdbetriebs, mehr Abschüsse zu erbringen, nicht löst.

Insofern ist eine praktische Jagdausbildung nach der Jägerprüfung, die sich an der Erlegung von Wild orientiert , dringender als je zuvor!

 

Waidmannsheil

Euer

 

Stefan 

Hundehasser in Euskirchen: Frauchen festgehalten

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Freigegeben in Jagdverpachtungen

Jagdverpachtung Bayern

Wenn die Zuverlässigkeitsüberprüfung für einen Jagdpachtvertrag zum 1. April noch nicht vorliegt, kann dies dazu führen, dass der Vertrag nicht wirksam oder nicht vollständig umsetzbar ist. In Deutschland ist es notwendig, dass der Pachtvertrag für die Jagd unter der Voraussetzung abgeschlossen wird, dass der Jagdpächter die erforderliche Zuverlässigkeit nachweist, die in der Regel durch eine Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgt.

Falls die Überprüfung bis zum vereinbarten Beginn des Pachtverhältnisses nicht abgeschlossen ist, könnten mehrere Szenarien eintreten:

Vertragliche Regelungen: Möglicherweise enthält der Jagdpachtvertrag eine Klausel, die regelt, was im Falle einer verzögerten Überprüfung passiert. In diesem Fall könnte der Vertrag eventuell aufgeschoben oder unter bestimmten Bedingungen weiterhin gültig bleiben.

Vertragsaufhebung: Wenn der Jagdpächter die Zuverlässigkeit nicht nachweist und keine Übergangsregelung im Vertrag festgelegt wurde, könnte der Vertrag nichtig oder vorübergehend ausgesetzt werden.

Verlängerung der Frist: Falls der Vertrag keine explizite Regelung enthält, könnte es auch die Möglichkeit geben, die Frist zur Vorlage der Zuverlässigkeitsüberprüfung zu verlängern, sodass der Pachtvertrag später beginnen kann.

Es ist ratsam, den Vertrag und alle relevanten Regelungen zu prüfen oder rechtlichen Rat einzuholen, um die genaue Auswirkung der Verzögerung in Bezug auf den Jagdpachtvertrag zu klären. 

 

Waidmannsheil

Euer

Stefan Fügner

Freigegeben in Jagdverpachtungen

Immer häufiger fordern Jagdgenossenschaften und kommunale Jagdverpächter ein Jagdbewirtschaftungskonzept, wenn eine Jagdverpachtung neu ausgeschrieben wird. Mit den anstehenden Jagdverpachtungen zum 1.4.2025, deren Ausschreibungen in den nächsten Monaten beginnen, sollte sich jeder, der sich um eine Jagdverpachtung bewirbt, mit der Thematik auseinandersetzen.

Das Interesse, eine Jagd zu pachten, ist unverändert hoch. Die Jungjäger, die jedes Jahr neu auf den Jagdmarkt drücken und eine Jagdmöglichkeit suchen, ist weiterhin auf Rekordniveau. Oft bitten uns Jagdgenossenschaften, die bei uns im Jagdportal Ihre Jagd ausgeschrieben haben, eine Jagdverpachtung vorzeitig offline zu nehmen, weil sie die Flut der Bewerbungen auf die Jagdverpachtung nicht mehr bearbeiten können.

Wegen dieser unverändert hohen Bewerberflut fordern seit einigen Jahren Jagdgenossenschaften immer häufiger ein Jagdkonzept bzw. ein Jagdbewirtschaftungskonzept von den Bewerbern um die Jagdpacht. Tendenziell sind es Jagdgenossenschaften mit hohem Waldanteil am gemeinschaftlichen Jagdbezirk bzw. kommunale Eigenjagdbesitzer mit fast 100 % igem Waldanteil. Dies hat seine Ursache in weit zurückliegender Veränderungen in der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen. Ohne Betrachtung dieser radikalen Veränderungen in der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung und deren Auswirkungen auf die Jagd, kann man den Druck, der auf den Waldbesitzern lastet, nicht verstehen.

In einigen genossenschaftlichen Jagdbezirken tendiert der Jagdwert der landwirtschaftlichen Flächen mittlerweile gegen Null

Mein Vater hatte noch vor 50 Jahren bei einer Jagdpacht eines genossenschaftlichen Jagdreviers mit 500 ha über 10 Landwirte mit Dutzenden von Kleinparzellen, auf denen die verschiedensten Produkte angebaut wurde. Fast alle Landwirte bauten sowohl Getreide an, als auch Futter für ihr eigenes Vieh. Diese kleinteilige Landwirtschaft ist binnen weniger Jahre vollständig verschwunden. Mittlerweile bewirtschaftet ein einziger landwirtschaftlicher Großbetrieb Flächen, die sich gleich über mehrere Dörfer erstrecken. Nicht wenige Dörfer haben gar keinen landwirtschaftlichen Betrieb mehr. Wer heute eine Jagd pachtet, hat es oft nur noch mit 2 -3 landwirtschaftlichen Großbetrieben zu tun und die Summe der Felder und Wiesen im gepachteten Jagdbezirk kann man an 2 Händen abzählen.

Diese landwirtschaftlichen Großflächen werden weiter zunehmen, weil der Trend in der Landwirtschaft der da lautet: „Wachsen oder weichen“ noch lange nicht abgeschlossen ist.

Ein Wildbiologe, der diese Flächen über das ganze Jahr einmal beobachtet, wird feststellen, dass diese Flächen außer Deckung in der 5 monatigen Vegetationsphase unserem Wild nichts zu bieten haben. Fast alle dieser Äcker sind ab Oktober riesige braune ökologisch tote Flächen. Man könnte diese Flächen auch zubetonieren und braun anstreichen, der biologische Nutzen wäre der gleiche. Diese Flächen sind wildbiologisch wertlos, ihr Jagdwert tendiert gegen null. Bei der Berechnung der jagdbare Fläche und der Jagdpacht werden diese jagdlich nutzlosen Flächen aber immer noch berechnet.

Mähdrescher, Maishäcksler und Scheibeneggen treiben das Wild im Herbst in die Wälder

Wenn die Deckung, die das Getreide und der Mais im Sommer bietet, verschwunden ist, wird unser Schalenwild in die übriggebliebenen Waldflächen getrieben. Steht dem Wild im Herbst durch Mast und Brombeeren im Wald noch genügend Äsung zur Verfügung, beginnt im Februar der massive Verbiss. Die Ricken müssen neben dem Haarwechsel das schnelle Wachstum des Embryos bewerkstelligen. Bis im Mai die Deckung in der Feldflur durch Getreide wieder vorhanden ist, kann das Schalenwild nur durch Verbiss im Wald seinen Nahrungsbedarf decken.

Der hohe Verbiss, der heute oft festgestellt wird, hat vor allem seine Ursache in der neu entstandenen industriellen Landwirtschaft und ihre gigantischen Agrarflächen ohne Jagdwert für unser Wild, wobei immer noch mit jagdlich völlig wertlosen Flächen gerechnet wird.

Die Wilddichte in Jagdbezirken mit hohem Feldanteil muss den neuen Verhältnissen anpasst werden

Wurde früher an Hand der Quote von Feld- und Waldanteil ein Jagdwert bestimmt, reicht diese Betrachtung nicht mehr aus. Zur Ermittlung der Wilddichte, die der Jagdbezirk verträgt, können die vorhandenen Feldflächen nicht mehr oder nur noch bedingt herangezogen werden, weil diese Flächen dem Wild 8 Monate nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Jagdgenossenschaften, bei denen die Waldbesitzer den hohen Verbiss rügen, müssen erkennen, dass die Monokulturen auf den Feldern das Wild in den Wald treibt. Dies führt zu einer Reduzierung des Jagdwertes des Jagdbezirkes im Ganzen. Einem Jagdbezirk mit hohem Feldanteil steht somit zur Bejagung fast nur noch die Waldflächen zur Verfügung. Dies muss sich im Preis für die Jagdpacht im Jagdpachtvertrag widerspiegeln.

Das Jagdbewirtschaftungskonzept als Leitfaden für die Zusammenarbeit von Landwirtschaft, Waldbauern und Jagdpächter

In den vielen Gesprächen mit Jagdvorstehern, die ihre Flächen verpachten wollen, ist die Regiejagd immer die ultima ratio. Auf der Wunschliste ganz oben steht immer der ortsnahe Jagdpächter mit einer hohen Kenntnis über die komplexen Zusammenhänge von Jagd, Landwirtschaft und Waldbau. Auch die Jagdvorsteher wissen, dass für eine intensive Bejagung im Wald nur gut ausgebildete Jäger eingesetzt werden können, die es eher selten gibt. Auch wissen sie, dass nach dem Erlegen von Schalenwild frei werdende Einstände binnen weniger Tage wieder durch nachrückendes Wild aufgefüllt werden. Die oben geschilderte Problematik der Wildschäden durch Verbiss und deren Reduzierung durch hohe Abschüsse sind fast allen Jagdvorstehern genau bekannt. Auch weiß man, dass diese Verbissschäden nicht wie Wildschäden in den Feldern recht einfach zu schätzen und zu begleichen sind. Nur eine enge Zusammenarbeit von Jagdgenossen, die große Waldflächen in der Jagdgenossenschaft haben, bekommen die Jagdpächter die Verbisschäden in den Griff. Bei der Reduzierung der Jagdpacht kommt man Bewerbern mit einem schlüssigen Jagdbewirtschaftungskonzept entgegen.

Die Jagdpachteinnahmen stellen für den Waldbauern nur einen unbedeutende vernachlässigbare Nebeneinkunft dar. Die Erlöse aus Holz sind in der Regel 10-20 mal höher. Jedem Jäger, der sich deshalb um die Jagdpacht auf Basis eines Jagdbewirtschaftungskonzeptes bewirbt, sollte klar sein, dass die Jagdgenossenschaft nicht daran interessiert ist, einen maximalen Pachtpreis zu erzielen, sondern man alleine den Verbiss in den Griff bekommen will. Die Jagdgenossenschaften suchen professionelle Jäger, die ihr Handwerk verstehen und mit Waldbauern über die Pachtdauer von in der Regel 10 Jahre gut zusammenarbeiten. Das Jagdbewirtschaftungskonzept kann man somit auch als Alternative zum jagdlichen Regiejagdbetrieb sehen, wenn die Professionalität erkennbar wird..

Die Begriffe „Hege und Waidgerechtigkeit“ haben im Jagdbewirtschaftungskonzept nichts zu suchen

Im Jagdbewirtschaftungskonzept sollte der Bewerber um die Jagdpacht als professionellen Jagdpächter erkennbar sein, der den vorgegebenen Abschuss erfüllen kann und die Jagd tierschutzgerecht ausübt. Die Begriffe Hege und Waidgerechtigkeit sind für Außenstehende der Jagd, was die meisten Jagdgenossen sind, wenig hilfreich und lenken vom eigentlichen Ziel einer professionellen Jagd ab.

Das Deutsche Jagdportal berät in den Monaten vor Beginn des neuen Jagdjahres zahlreiche Jagdpachtinteressierte bei der Erstellung von Jagdbewirtschaftungskonzepten bei der Bewerbung um eine Jagdpacht.

 

Bei Fragen zu dieser Tätigkeit stehe ich telefonisch zur Verfügung.

 

Waimannsheil

 

Stefan Fügner

Telefon: 0178 6141856

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Personalkarussell in Sachsen

 

 

 

 

 

 

 

 

Freigegeben in Jagdverpachtungen

Neues Jagdgesetz in der Diskussion NABU und Jäger solidarisch

Der erste Jagdschein ist gelöst, die Büchse nebst gutem Messer und Fernglas sicher im Waffenschrank erstaut und voller Hoffnung und Tatendrang stand ich da und bereit mich in die Passion und das Naturerlebnis Jagd zu stürzen. Zwei Jahre später erfolgte dann die große Ernüchterung und die Erkenntnis, wenn du willst, dass etwas getan wird musst du es wohl selbst machen.

Ich bin so etwas wie der Durchschnitt der Corona- Folgegeneration von Jungjägern und Jungjägerinnen. Mit Mitte 30 hatte ich mich daran gemacht, mir einen Lebenstraum zu erfüllen und endlich das grüne Abitur zu erlangen. Ich entschied mich gegen eines der zahlreichen Angebote kommerzieller Jagdschulen und begann meine Ausbildung bei einer Kreisjägerschaft, auch weil ich als zugezogener ehemaliger Städter hoffte, hier Kontakte und vielleicht auch das ein oder andere freundschaftliche Band zu knüpfen.
Was davon geblieben ist, ist der Jagdschein in der Tasche und mehr Fragen als vor der Jagdausbildung. Nicht weil es mir an theoretischem Wissen mangelt, sondern weil die Praxis und ein Mentor fehlt.

Ich habe das große Glück, regelmäßig in einem Revier zu Gast sein zu dürfen. Selbst eine solche Gelegenheit bleibt vielen Jungjägern verwehrt, da Ihnen die regionale Verwurzelung und die Zugehörigkeit zum „Jagd-Adel“ fehlt. Viele Jungjäger, denen es ähnlich ergeht wie mir, überlegen, die Jagd mangels Gelegenheit wieder an den Nagel zu hängen.

 Kommunikation ist der Schlüssel zum Erfolg , oder doch nicht? 

Was mir bis heute verwehrt bleibt ist der echte jagdliche Anschluss. Da sitze ich nun, allein auf dem Hochsitz und wundere mich, warum ich keinen Anblick habe und grübele wo wohl der Reinecke bleiben mag, den ich doch als Beitrag für die Niederwildhege strecken wollte. Auch der Fuchslocker, dem ich nur mit Mühe und dank YouTube Videos so etwas ähnliches wie Lockrufe entlocke, scheint nicht den ersehnten Erfolg zu zeigen.
Die Tipps des Jagdherrn per WhatsApp, nachdem wieder einmal eine Nacht ohne Weidmannsheil vorüberzieht: „Vielleicht saßt du heute am falschen Platz an.“ „Ja das ist gut möglich, mir fehlt es halt an Erfahrung“ entgegne ich, und „Mir ist übrigens am Hochsitz aufgefallen dass, da was repariert werden muss, vielleicht können wir ja zusammen los und das reparieren, ich würde ja gerne von dir etwas lernen“ tippe ich noch in der Dunkelheit, bevor ich den Heimweg antrete.

 Der Jagdherr versichert mir, er melde sich auf jeden Fall und ich fahre los, wieder versöhnt mit dem Ansitz ohne Anblick und mit der Hoffnung endlich etwas zu lernen. Eine Woche später beziehe ich wieder den gleichen Hochsitz und stelle fest, - die Arbeit ist schon getan.

 Der Punkt ist, dass zwischen mir und meinem Jagdherren scheinbar die Kommunikation nicht stimmt. Aus Dankbarkeit und auch ein wenig Angst diese rar gesäte Chance wieder zu verlieren, habe ich das Thema fehlende Ausbildung bisher nur zaghaft angesprochen, denn, ist man erst einmal in Ungnade gefallen, spricht sich dies schnell in der Region unter den Jägern herum. Mit dieser Angst bin ich nicht alleine, denn als revierloser und nicht pachtfähiger Jäger ist man auf die Gunst der Pächter angewiesen.

So geht die Zeit ins Land und Gelegenheit, um Gelegenheit etwas dazuzulernen verstreichen. Die Gesellschaftsjagden, welche in unserem Revier selten stattfinden, werden ohne uns Jungjäger abgehalten, da man nur enge Freunde und Familie dabei hatte. Ganz intim, wie der Rest der traditionellen Jagdgesellschaft derer, die sich schon seit Kindesbeinen an, kennen.

Dennoch bin ich dankbar darüber, wenigstens einen kleinen Anteil an der Kunst des Waidwerkens genießen zu dürfen und über diesen wirklich feinen Jagdherren und lieben Menschen, der mir dies ermöglicht. Denn er ist, trotz der gerade geübten Kritik einer, der mir eine Chance gegeben hat, die Jagd auszuüben und ein netter Kerl. Ein Glück, das dieser Tage selten geworden ist. Vielleicht, mit etwas mehr Geduld, werde ich dann auch irgendwann ein vollwertiges Mitglied in dieser Jagdgemeinschaft.

Netzwerken für Fortgeschrittene

Bei Hegeringversammlungen und anderen gesellschaftlichen Zusammenkünften der örtlichen Jägerschaft stand ich mangels Konversationspartner meist abseits und beobachtete das bunte Treiben. Fairerweise muss ich erwähnen, dass mir Netzwerken und Smalltalk mit Fremden noch nie besonders leichtgefallen sind und ich auch ein Typ bin, den man vielleicht erst auf den zweiten, dritten Blick so richtig zu schätzen lernt. „Man soll sich nicht aufdrängen, das schickt sich nicht“, diesen sicher wohlgemeinten Rat eines Ausbilders befolgend, bemühe ich mich freundlich zu lächeln und doch irgendwie den Abend zu genießen zu dem alle dazu gehören, nur ich eben nicht -der zugezogene Jungjäger ohne großen Namen aus einer der in Jägerkreisen bekannten Familien. Inzwischen gehe ich zu keiner dieser Veranstaltungen mehr, zumindest davon hat man scheinbar Notiz genommen, denn in diesem Jahr kam noch nicht mal mehr eine Einladung zum Kreisjägertag. Kürzlich habe ich dann mein Schicksal selbst in die Hand genommen und mich via social Media auf die Suche nach einem Lehrprinzen gemacht. Dabei habe ich einen Nerv getroffen, 20.0000 Zugriffe binnen 38 Stunden bei 40.000 Gruppenmitgliedern waren die Folge.

 Ganze 38 Kommentare brachten zwar keinen jagdlichen Mentor hervor, jedoch die Erkenntnis, dass es trotz gestiegener Anzahl an Jungjägern kaum mehr Bereitschaft gibt, sich der praktischen Ausbildung der Folgegeneration wirklich ernsthaft anzunehmen. Zwar verfolgen viele das Thema, es mangelt aber am Engagement sich am dringend nötigen Diskurs zu beteiligen. 

 Die Fronten scheinen verhärtet, Altjäger, die sich von unzuverlässigen oder gar dreisten Aspiranten enttäuscht abwenden auf der einen Seite und Jungjäger die finanziell geschröpft oder als Kirrdödel missbraucht werden oder denen gar jegliche jagdliche Erfahrung ganz verwehrt bleibt, auf der anderen Seite.

Vitamin B schaden nur dem, der keines hat

Auch Erfolgsgeschichten erreichen mich, so schreibt einer der Jungjäger, er könne sogar in zwei Revieren jagen und sei sehr zufrieden, er lerne eine Menge von seinen Jagdherren. Er habe aber auch bereits vor dem Jagdschein Freunde gehabt, welche schon Jäger seien und so einen schnellen Anschluss an die jagende Bevölkerung erreicht.

Eine andere Jägerin wiederum schrieb mir, es ist frustrierend, man habe das Gefühl nirgendwo richtig anzukommen und eine Mitstreiterin pflichtet ihr bei. Solche Nachrichten erreichen mich einige und die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen. Eine Statistik wie viele Jungjäger nach der Ausbildung ohne jagdlichen Anschluss oder Mentor bleiben findet sich nicht, jedoch zeigt eine kurze Bestandsaufnahme auf, dass dies für viele Nachwuchswaidmänner und -Frauen immer öfter zum Problem wird.

Ich spreche hier bewusst nicht von der jungen Generation Jäger, deren Nachnahme vor Ehrfurcht selbst Ausbildern fast einen Hofknicks entlocken, in der Hoffnung eine der begehrten Jagdeinladungen zu erhaschen.

 Es sind Waidmänner und -Frauen wie ich, ohne Verbindung zu den Netzwerken im ländlichen Raum oder auch Städter die nach Versprechungen der zahlreichen kommerziellen Jagdschulen, Natur erleben zu dürfen und ganz sicher jagdlichen Anschluss zu finden ernüchtert feststellen müssen -uns will hier keiner.

Nicht schon wieder einer aus dem Schnellkurs

Man kann von Crashkursen halten, was man will, auch diese haben Ihre Daseinsberechtigung. Jemand der mit der Jagd groß geworden ist und dem es nicht an Wissen und Praxis, sondern nur dem Jagdschein mangelt, die sind in solchen Kursen sicher gut aufgehoben.

Abgesehen davon ist hier ein unumkehrbarer Trend zu erkennen: Laut Statistik des Deutschen Jagdverbands ist der Anteil der Jungjäger ohne jagdliche Vorerfahrung von 2011 zu 2020 von 15 auf 26 Prozent gestiegen.

Aber gerade Absolventen ohne jagdliche Vorerfahrung und Berührungspunkte mit der Natur bedürfen eines erfahrenen Mentoren, Kommunikation ist hier das Zauberwort. Zum einen müssen unrealistische Ansprüche ausgeblendet  werden, es muss klar sein, welche Erwartungen beide Seiten aneinander haben und in Einklang gebracht werden. Zum anderen müssen relevante Inhalte verständlich und methodisch geschickt vermittelt werden, um Handlungssicherheit zu generieren. Nach so einer Lehrstunde, einem gemeinsamen Ansitz oder anderen Gelegenheiten muss es im Idealfall „Klick“ machen.

Der alte Hase weiß, warum er manche Gebiete bei der Pirsch umläuft, der junge Zauberlehrling kann nun staunend dem schweigenden Meister hinterlaufen, oder er bekommt es erklärt und kann es in Zukunft selbst. Dabei schadet es nicht, den Nachwuchs auch privat kennenzulernen und mit Ihnen in geselliger Runde das Brauchtum näher zu bringen. Obwohl oder gerade, weil er oder sie es aufgrund einer Prüfungsvorbereitung in Rekordzeit nicht besser weiß. Das ist bisweilen anstrengend und kostet Zeit und Nerven, aber jemand der schon alles kann, benötigt auch keinen Mentoren.

Jungjäger vs. Jägerschaften

Einige der Jagdverbände auf kommunaler Ebene verfolgen das Thema Ausbildung nach dem Jagdschein eher nachlässig. Bei manchen gibt es nicht einmal so etwas wie einen Jungjägerstammtisch, so auch in meiner bisherigen Kreisjägerschaft. Oft fehlt es an Pächtern, die ihr Wissen noch weitergeben oder auch mal ihr Revier außerhalb des Jagdkurses zur Verfügung stellen, um so die Fackel an die junge Generation weiterzugeben.

Weiß man zu heutigen Zeiten gerade nicht wohin mit den ganzen Jungjägern, so wird sich, wenn sich nicht bald etwas an der bisherigen Praxis ändert, das Blatt mittelfristig wieder wenden und untätige, verstaubte Jagdverbände werden sich fragen, warum denn der Nachwuchs ausbleibt. Viele der jetzt frustrierten aber weiter wissenshungrigen Jungjäger werden über kurz oder lang der Jagd den Rücken kehren und Freunden und Bekannten von der Erlangung des Jagdscheins abraten. 

Wenigstens ein Jungjägerobmann aus der Nähe hat mich angeschrieben und mich zu einem Jungjägerstammtisch eingeladen, der Zugehörige Instagram Account (endlich ein modernes Medium!) ist vielversprechend. Ob es die intensive Betreuung durch einen Lehrprinzen ersetzen kann, wird sich zeigen, ich werde die Einladung auf jeden Fall annehmen und freue mich über so viel Engagement.

Ein kleiner Apell zum Schluss

Ich möchte die Gelegenheit dazu nutzen statt eines Fazits, mit einem Aufruf zu schließen:

Liebe Jungjäger und Jungjägerinnen, lasst euch nicht entmutigen, missbraucht das in euch gesetzte Vertrauen nicht. Wenn ihr das seltene Glück habt einen Lehrprinzen gefunden zu haben, der diese Bezeichnung auch verdient, ist das wirklich Gold wert. Jagd ist kein Hobby, sondern eine Lebenseinstellung, manchmal wird es nass und kalt sein und auch mal weh tun.

Seid bescheiden aber kommuniziert eure Wünsche und Erwartungen und übt euch auch in Geduld, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit und auch mal einer Portion Selbstlosigkeit. Stellt Fragen und bietet euch an, Lernen ist manchmal eben Holschuld und keine Bringschuld des Ausbilders. So manche Einstellung und Überzeugung mag man nicht teilen, aber sie sind die Summe von über Jahre gemachten Erfahrungen.
An die alte Generation richte ich die Bitte, uns nicht den Rücken zu kehren, die Freude des geteilten Wissens nicht versiegen zu lassen und auch mal so manche Ansicht zuzulassen. Die Welt bleibt nicht stehen und auch die Jagd verändert sich weiter. Wichtig ist aber, die Fackel weiterzureichen und auch das in euch gesetzte Vertrauen mit offener und ehrlicher Kommunikation zu belohnen. Engagiert euch in der Nachwuchsförderung, aus beruflicher Erfahrung weiß ich, wieviel es einem zurückgibt seine Tipps und Tricks in der Praxis bei seinen Schützlingen beobachten zu können. Es wird Zeit und Mühe kosten, so wie auch die Pflege eures Revieres, aber es wird die Mühe am Ende wert sein.

Euer Highlandstalker

Freigegeben in Gastbeiträge

Was ist „Wald“?

Von der Jägerprüfung zum ersten erlegten Stück ist es oft ein langer steiniger Weg  Foto: Jagdverein Lehrprinz

Kaum ist die Jägerprüfung bestanden und hat sich die Freude über das Erreichte gelegt, stellt sich für viele Jungjäger ohne Kontakte in die Jägerschaft die Frage nach einer Jagdmöglichkeit.

Doch wie bekomme ich die Möglichkeit, das aktive Jagen zu erlernen?

Jungjäger und Jungjägerinnen, die sich  auf die Suche machen und sich auf Angebote von Begehungsscheinen von Jagdpächtern bewerben, sollten nachfolgenden Artikel aufmerksam lesen. Ich führe hier ausschließlich jagdliche Kriterien bei der Prüfung eines Begehungsscheines an. Die Würdigung der rechtlichen Grundlagen eines Begehungsscheins überlasse ich den Juristen.

Auslöser meiner Ausarbeitung sind die vielen Anrufe von verzweifelten Jungjägern, die glauben, von einem Jagdpächter übervorteilt worden zu sein. Doch nach einem längeren Gespräch relativiert sich dieser Eindruck, weil man unbedacht und ohne Prüfung das Angebot eines Begehungsscheines angenommen hat. Alleine die Schuld beim Jagdpächter zu suchen, greift aber oft zu kurz. In der Regel sind Jagdpächter und Begeher gleichmaßen voneinder enttäuscht. Deshalb hier einige Tipps an unerfahrene Jungjäger, wie man im Vorfeld das Angebot eines Begehungsscheines prüft:

 

Begehungsschein am Ort versus Intervalljagd weit abseits der Ballungsgebieten

Zunächst sind Angebote von Begehungsscheinen in Ballungsgebieten und deren Umland sehr gering und die Menge der Jungjäger ist weitaus größer, als das Angebot. Dies treibt die Preise von Begehungsscheinen in Stadtnähe in oft unerschwingliche Höhen. Auch ruft es den einen oder anderen Glücksritter auf den Plan, der mit unerfahrenen Jungjägern das große Geschäft wittert. Viele Jungjäger schätzen Anfahrt ins Revier und die Zeit für Ansitze völlig falsch ein und schnell wird das vermeintlich nahe zum Wohnort befindliche Jagdangebot zum raubenden Zeitfresser, der Partnerschaft und Familie belastet. Um hier Abhilfe zu schaffen, sollte man zur Intervalljagd greifen. Ich selbst bin viele Jahre lang immer nur zu den bewegungsaktiven Zeiten des Wildes in sehr abgelegenen Gebiete zur Jagd gefahren und habe dazu immer einige Tage Urlaub genommen, damit sich die weite Anfahrt auch lohnt. Eine Woche Jagd in einem abgelegenen Großrevier weit ab der Ballungsgebiete ohne Naherholungssuchende und ohne Jagddruck durch weitere Begeher mit tagaktivem Wild entschädigte mich immer für die lange Anreise. Auch spielt hier weit abseits der Ballungsgebiete der Hegebeitrag wenn überhaupt eine untergeordnete Rolle. Heute wohne ich über 60 km von der nächsten Autobahnauffahrt entfernt und alle, die bei mir für einige Tage in den Jagdintervalllen zur Jagd kommen, genießen die Einsamkeit der Natur mit tagaktivem Wild. Fast täglicher Wildanblick trotz mehrere Wolfsrudel garantieren den Jagderfolg.

Erfahrene Jäger nehmen lange Anfahrten in Kauf und ziehen solche Jagdgebiete den stadtnahen Revieren immer vor!

 

Wieviel Begeher verträgt ein Jagdrevier?

Diese Frage wird auf Jägerstammtischen oft und ohne ein greifbares Ergebnis stundenlang diskutiert. Auch hier ist alleine das Jagdmanagement des Jagdpächters oder seines ihn vertretenden Jagdleiters entscheidend. Als Faustformel gilt: Je größer der Anteil der jagenden Personen in einem Revier, desto konsequenter und disziplinierter ist das ausnahmslose Einhalten der Jagdruhe außerhalb der Jagdintervalle einzuhalten. Das Einhalten der Jagdruhe zwischen den Jagdintervallen gilt übrigens somit auch für den Jagdpächter!

Prüfe ich das Angebot eines Begehungsscheines, ist nicht nur die Frage nach weiteren Begehern obligatorisch, sondern vor allem die Frage nach den Jagdintervallen und der Jagdruhe.
Eine hohe Dichte von Jägern in einem Jagdrevier setzt eine sehr disziplinierte Jagdorganisation des Jagdpächters voraus, die man beim ersten Besuch auch erkennen kann. Reviere unter 500 ha verkraften kaum mehr als 1 aktiven Jäger pro angefangene 100 ha. Größerer Reviere verkraften auch größere Dichten an Jägern, wobei auch bei der Größe des Revieres gilt:
Je kleiner das Revier, desto strikter ist die Jagdruhe einzuhalten.

 

Welche realen Chancen habe ich, das freigegebene Wild zu erlegen?

Immer wieder sieht man Angebote von Begehungsscheinen, bei denen wenig zum Revier geschrieben wird, aber mit großzügigen Freigaben von verschiedenen Wildarten gelockt wird.
Jedem Jungjäger muss klar sein, dass es kein Jagdrevier gibt, auch wenn es noch so wildreich ist, in dem man einem Jäger Abschüsse garantieren kann. Selbst hohe Wilddichten sorgen nicht bei jedem Jäger für Jagderfolg. Der erfolgreiche Jäger verfügt über langjährige Erfahrung, um zu sehen, wo im Revier und zu welcher Zeit seine Chancen groß ist, Strecke zu machen. Über diese Jagdroutine verfügt in der Regel kein einziger Jungjäger. Unlängst sagte mir ein von mir ausgebildeter Jäger, dass er heute ein vielfaches an Wild sieht und erlegt, weil er Wald, Wiesen, Felder und die Natur im allgemeinen völlig anders sieht und alles wesentlich schärfer und genauer beobachtet, als er es vor seiner Jägerprüfung tat.

Der Jagderfolg hat viel mit Naturbeobachtung zu tun und weniger mit den Schießkünsten des Jägers.

Das Verhalten des Wildes im Zyklus der Jahres- Tages und Nachtzeiten zu erlernen, um die notwendige Ansprech- und Schussroutine zu erreichen, sollten beim Jungjäger ganz oben auf der Agenda stehen, aber nicht die Menge der freigegebenen Stücke.

 

Ein straffes, gut organisiertes professionelles Jagdmanagement durch den Jagdpächter oder seines ihn vertretenden Jagdleiters ist das oberste Gebot einer funktionieren Jagd.

Als allererstes vorweg: Den Begeher, der für 2.000 Euro Hegebeitrag ein 500 ha Revier tiptop in Ordnung hält und das erlegte Wild verarbeitet und vermarktet, den gab es nie, den gibt es nicht und den wird es auch nie geben!!!

Wer sich um einen kostenpflichtigen Begehungsschein bewirbt, der sollte seinen Anspruch an eine professionell organisierte Jagd auch geltend machen. Es ist die Aufgabe der Jagdleitung für eine saubere, von der Behörde abgenommenen Wildkammer zu sorgen. Die Hochsitze sollten sich in einem aus berufsgenossenschaftlicher Sicht tadellosen Zustand befinden. Ein Hundeführer, der beim Bergen und Aufbrechen hilft, ist ebenso obligatorisch, wie die Organisation einer professionellen Verarbeitung und Vermarktung des erlegten Wildes durch die Jagdleitung.
Anzeigen, in denen ein Jagdhelfer für Revierarbeiten gegen Hegebeitrag gesucht wird, der dann noch das erlegte Wild in den Kofferraum geworfen bekommt und es zahlen soll, zeigen nur, dass es in diesem Revier beim professionellen Jagdmanagement noch viel Luft nach oben gibt.

Ein Jagdpächter, der von einem Begeher mehrere 1.000 Euro Hegebeitrag fordert, muss einen kompletten professionellen Jagdservice vorweisen können, wie ich ihn bei jeder Jagdreise im Ausland angeboten bekomme.
Bei einer vor dem Abschluss des Begehungsscheines stattfindenden Revierbesichtigung ist diese Professionaltät in der Jagdleitung immer erkennbar!

Zusammenfassung: Natürlich geht man mit dem Abschluss eines kostenpflichtigen Begehungsscheines das Risiko ein, als Jungjäger von einem erfahrenen Jagdpächter übervorteilt zu werden. Auch gibt es zumindest in Ballungsgebieten und den umliegenden Landkreisen wenig Angebote und viel Nachfrager. Wer aber ein Angebot dahingehend prüft, ob das Revier durch eine professionelle Jagdorganisation geführt wird, der kann sich viel Ärger ersparen. Ansonsten kann ich immer wieder dazu raten, sich bei erfahrenen Jägern die notwendigen Rat zu holen.

Waidmannsheil

Euer

Stefan 

Mobil 0178 6141856

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Was ist „Wald“?

 

 

 

Freigegeben in Begehungsscheine

Jagdverpachtung Nordrhein-Westfalen

 

Eigentlich wollte ich gar keine Jagd pachten, aber…

So oder ähnlich beginnen meine Gespräche mit Jagdpächtern, die sich ohne ausreichende Vorkenntnisse oder Vorplanung in das Abenteuer Jagdverpachtung gestürzt haben und sich nun vor zahlreiche Probleme gestellt sehen, an die sie vor der Anpachtung nicht gedacht hatten.
Immer zahlreicher wird der Anteil der Jäger und Jägerinnen, die ohne familiären Hintergrund den Jagdschein machen. Dieser Anteil nimmt natürlich bei den jungen Jagdpächtern, die erstmalig eine Jagd pachten, ebenso kontinuierlich zu. Immer weniger können in der Jagd des Vaters/Onkels oder eines anderen Verwandten das Handwerk des Jagdpächters in jungen Jahren erlernen und diese jahrelangen Erfahrungen aus dem „Familienbetrieb“ für das spätere Leben als Jagdpächter übernehmen.

Doch die eigentlichen Ursachen, weshalb sich jagdlich unerfahrene Jäger leichtsinnig in das Abenteuer Jagdanpachtung stürzen, liegen ganz woanders:
Nach einigen Jahren des Jungjägerdaseins, dass man mit dem einen oder anderen entgeltlichen und unentgeltlichen Begehungsschein und der Teilnahme an Drückjagden überbrückt hat, stellt man fest, dass man das Jägerleben in Form eines Begehers unter der Leitung eines launischen Jagdpächters mit strengen Abschussvorgaben nicht weiter führen will. Bei oft viel zu strengen Abschussfreigaben durch den Jagdpächter bei gleichzeitig fehlender Ansprechroutine bleibt der Finger viel zu oft gerade, um Ärger zu vermeiden. Aber die wirkliche Schussroutine, die ich als erfahrener Jäger benötige, stellt sich in dieser Form des selektiven Jagens nicht ein. Diese strengen Abschussvorgaben sind häufig auch der Grund, weshalb viele hoffnungsvoll angenommenen Begehungsscheinangebote nach kurzer Zeit wieder aufgelöst werden.
Schnell sucht man dann das Heil in der eigenen Jagdpacht und drängt die Risiken durch fehlende Erfahrung in den Hintergrund.
Man will ohne Vorgaben frei und unabhängig jagen!

Wir möchten in einer losen Folge die verschiedenen Punkte, die es zu beachten gilt, wenn man sich dazu entscheidet, eine Jagd zu pachten, darstellen, um den Jungjägern, die eine Jagd erstmalig pachten wollen, einige wichtige Tipps an die Hand zu geben.

Im ersten Teil geht es um das Thema

Teil 1: Wie bewerbe ich mich um eine Jagdpacht?

Jagdgenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts:
Zunächst gilt festzuhalten, dass nur sehr wenige Genossenschaftsjagden öffentlich ausgeschrieben werden. Viele dieser Jagden sind schon seit mehreren Jagdperioden in der Hand eines Jagdpächters und selbst wenn dieser Jagdpächter aus Altersgründen ausscheidet, kommt es sehr selten zur Ausschreibung. Es findet sich dann immer am Ort oder im nahen Umfeld Jäger, die das Pachtverhältnis übernehmen. Da es sich bei den Jagdgenossenschaften um Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt, sind sie von den strengen Ausschreibungsverpflichtungen, wie sie für Kommunen gelten, befreit. Diese Befreiung ermöglicht die Vergabe unter der Hand, was wiederum dazu führt, dass die Jäger, die bei der Vergabe nicht zum Zuge gekommen sind, von Vetterleswirtschaft sprechen und die Gerüchteküche brodelt. Bei der Vergabe ohne Ausschreibung nur einer einzigen Jagd und bei gleichzeitig mehreren Bewerbern ist dieser Unfrieden unter den örtlichen Jägern fast schon vorprogrammiert.

Kommunale Eigenjagden:
Ganz anders verhält es sich bei der Vergabe von Eigenjagden, die sich in kommunaler Hand befinden bzw. bei Genossenschaftsjagden, bei denen die Kommune der größte Jagdgenosse ist. Hier fordert der Bürgermeister, streng nach den Vergaberichtlinien zu verfahren, fürchtet er die strenge Kommunalaufsicht, die Pacht- und Mietverträge immer sehr genau prüft.
Im Südwesten von Deutschland (südliches Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg) halten die Kommunen immer noch große Waldflächen im Eigentum. Hier kommen jedes Jahr große Mengen an Eigenjagden öffentlich zur Verpachtung, die auch fast alle vom Jagdportal in die Jagddatenbanken aufgenommen werden, weil wir diese Ausschreibungen begleiten bzw. diese öffentlichen Ausschreibung erfassen können.
Hier hat man es dann auch fast immer beim ersten Gespräch vor der Verpachtung mit dem Stadtförster der Stadt oder Gemeinde zu tun. Jeder, der sich auf solche Jagden mit einem hohem Anteil an kommunalen Waldflächen bewirbt, sollte klar sein, dass hier die waldbaulichen Ziele im Vordergrund stehen.

Bewerbung auf eine ausgeschriebene Genossenschaftsjagd:
Bei der Bewerbung um die Jagdpacht einer Genossenschaftsjagd kommt man um das Gespräch mit dem Jagdvorsteher nicht herum, will man sich gegenüber den anderen Bewerbern abheben. Als zukünftiger Jagdpächter ist man mit dem Tag der Anpachtung Mitglied der Gruppe der Landnutzer (Schäfer, Imker, Landwirte, Fischwirte, Förster). Auch wenn man keine Gewinnerzielungsabsicht mit dem Pachten der Jagd verfolgt, so erwirbt man mit dem Pachtvertrag das Recht, eine festgelegte Fläche nutzen zu dürfen. Mit diesem Pachtverhältnis erwirbt man Rechte und hat gegenüber den Eigentümern aber auch Pflichten, die es zu erfüllen gilt.

Hatte man seit dem Erlangen des Jagdscheins viel mit anderen Jägern zu tun und kommt zudem aus einem Beruf, in dem man es wenig oder gar nicht mit Natur zu tun hat, führt man nun erstmalig ein Gespräch mit einem Jagdvorsteher als Vertreter einer Landnutzergruppe. Der Jagdvorsteher ist in der Regel kein Jäger aber Landwirt. Er kann deshalb auch mit dem Begriff Hege, die für viele Jäger Leitfaden ihres Tuns ist, nichts anfangen. Als Jagdvorsteher ist er primär daran interessiert, einen Pächter zu finden, der das Wild, dass im gemeinschaftlichen Jagdbetrieb lebt, durch Bejagung in einem angemessenen Rahmen hält. Außerdem soll der zukünftige Jagdpächter schnell auf drohende oder bereits entstandene Schäden durch die Bejagung des Wildes reagieren. Auf die Frage, wie man Wildschaden vermeiden will, gilt es Antworten parat zu haben, damit ich als verlässlicher jagdlicher Fachmann an der Seite der Landwirte erkennbar werde.

In der Regel kommen Genossenschaftsjagden deshalb zur Ausschreibung, weil die Jagdgenossenschaft einen Pachtpreis erzielen will, der von örtlichen Jägern nicht bezahlt wird. Oft sind es aber auch unkalkulierbare Wildschäden, die die örtlichen Jäger abschrecken, ein Jagdangebot abzugeben. Grundsätzlich sollte man sich aber insbesondere über die Wildschadenssituation genau informieren, bevor man in das Gespräch mit dem Jagdvorsteher geht.
Bei der Suche nach Ausschreibungen von Jagdverpachtungen wird schnell erkennbar, dass man, begrenzt man die Jagdpacht auf einen geringen Radius um den eigenen Wohnort, kaum Chancen auf Erfolg hat. Wer ernsthaft eine Jagd pachten will und kaum bis gar keine Kontakte im familiären oder freundschaftliche Umfeld hat, kommt um das Anpachten einer Jagd auch mehrere 100 km entfernt vom eigenen Wohnort nicht herum. Und spätestens jetzt wirft sich die Frage nach einem örtlichen Stellvertreter auf, die es auch gegenüber dem Jagdvorsteher zu beantworten gilt. Ich behaupte nach meinen vielen Jahrzehnten der Erfahrung bei der Jagd, dass die Lösung dieses Stellvertreters vor Ort der Schlüssel für ein zufriedenes und stressfreies Jagen darstellt. Ohne eine vertrauensvolle Person am Ort ist eine Jagd über mehrere Jahre über größere Entfernungen vom Heimatort nicht möglich. Die Jagdgenossen wissen um diese Problematik und wer sich im Vorfeld um eine solche Person kümmert, hat große Chancen, den Zuschlag zu bekommen.
Eine weitere Frage ist die Vermeidung von Wildschäden. Oft ist es nicht nur der Pachtpreis, der örtliche Jäger abschreckt, sondern die unkalkulierbaren Risiken der Wildschadensregulierung. Viele Genossenschaftsjagden haben deshalb einen hohem Jagdwert, weil sie an ein großes zusammenhängendes Waldgebiet grenzen, von dem sie profitieren. Das Wild zieht von dort in die Genossenschaftsjagden mit hohem Feldanteil. Hohe Wildschäden sind somit vorprogrammiert. Jäger, die sich um solche Jagden bewerben, sollten sich im Vorfeld bereits mit der Wildschadensabwehr beschäftigt haben und idealerweise bereits praktische Erfahrungen in der Wildschadensabwehr bei der Bewerbung um eine Jagdpacht vorweisen können.

Fazit: Die Jagdgenossenschaften kennen den Jagdwert ihrer Jagdbögen sehr genau. Als zukünftiger Jagdpächter muss ich mich mit den Bedürfnissen der anderen Landnutzer auseinandersetzen. Wer eine attraktive Jagd pachten will, kommt um die Bewerbung auf eine Jagd auch im weiteren Umfeld nicht herum. Dem Stellvertreter vor Ort und einem  modernen Wildtiermanagement mit dem Ziel der Wildschadensabwehr kommt für eine stressfreies Jagden eine Schlüsselrolle zu.

Im Teil 2 geht es um: „Begehungsscheininhaber, Jagdgäste, Mitpächter, Jagdaufseher – ohne verlässliche Mitjäger geht es nicht“

Waidmannsheil

Euer

Stefan  

Mobil 0178 6141856

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Jagdverpachtung Nordrhein-Westfalen

Freigegeben in Jagdverpachtungen

Gebührenkatalog für Anzeigen

Wie verbindlich sind für einen Neupächter einer Hochwildjagd freiwillige Hegevereinbarungen und Abschusspläne einer Rot- oder Damwildhegegemeinschaft, zu der sein Revier gehört?

Immer wieder wird obige Frage an das Jagdportal gestellt, wenn wir eine Neuverpachtung oder eine Pachtübernahme ausschreiben und dort auf die Zugehörigkeit zu einer Hochwildhegegemeinschaft hinweisen.

Wie verbindlich sind die Beschlüsse dieser Hegegemeinschaft für den Neupächter?

Welche Konsequenzen hat der Neupächter zu befürchten, wenn er sich nicht an die Hegevereinbarungen hält, weil er z.B. Rotwild erlegt, um Wildschaden zu verhindern, obwohl die Hegegemeinschaft dem Revier kein Rotwildabschuss zubilligt?

Hierzu wünschen wir uns vom Jagdportal eine offene Diskussion in unserer Facebookgruppe "Jagdrevier Verpachtungen".

Da es zu diesem Thema sicherlich noch zahlreiche weitere Fragen gibt, suchen wir einen Autor, idealerweise einen Jagdrechtsexperten, der sich diese Themas annimmt, mit dem Ziel, diese gewonnenen Erkenntnisse in einem Artikel außerhalb von Facebook zu veröffentlichen..

Wer Interesse hat, zu diesem Thema zu publizieren, der möge sich beim Administrator des Jagdportals melden.

Waidmannsheil

Euer

Stefan Fügner

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Aktuelle Meldung auf der Homepage des Landesjagdverband Sachsen

Bei der Googlesuche nach dem Jagdpächter landete die verzweifelte Dame wie viele Hilfesuchende bei Meldungen über krankes Wild beim Jagdportal

Eigentlich hatte ich den Anruf des verzweifelten Bürgers an einem Freitagnachmittag schon lange erwartet. Heute war es dann soweit.

Nach einem kurzen „Guten Tag“ kam sofort eine Entschuldigung wegen des Anrufs am Freitagnachmittag und die Frage einer verzweifelten Dame, wer denn Jagdpächter hier in der Gemeinde x im Landkreis Bayreuth wäre. Ein Reh läge vor ihrer Tür im Vorgarten und könne sich kaum noch bewegen. Meine Handynummer auf der Eingangsseite des Jagdportals wäre nun jetzt ihre letzte Hoffnung.
Ohne sie weiter das Leid des Rehs schildern zu lassen unterbrach ich sie und bat sie, in der Gemeinde in der Liegenschaftsverwaltung anzurufen, dort wisse man, wer der Jagdpächter ist, außerdem hätte ich bereits durch einen Artikel „Wer ist der Jagdpächter in meiner Region?“ auf dem Jagdportal auf dieses ungelöste Problem hingewiesen. Ich glaubte damals, dass sich mit dem Artikel die ständigen Anrufe nach der Frage nach dem zuständigen Jagdpächter erledigen würden.
Die Dame sagte mir, sie hätte den Artikel auch gelesen, aber die dortigen Ratschläge bringen sie am Freitagnachmittag nicht weiter, auf der Gemeinde ist bis Montag früh keiner erreichbar.
Ich musste die verzweifelte Dame mit dem sterbenden Reh alleine lassen, ohne jedoch die Dame darauf hinzuweisen, dass wir vom Jagdportal schon viel unternommen haben, um dieses Problem zu lösen, sich aber bis heute niemand dafür zuständig fühlt. Ich erklärte ihr auch den Grund des ungelösten Problems:
Weil Beamte am Wochenende nicht arbeiten und weil die Jagdpächter sich weigern, ihre Reviere ins Internet zu stellen, muss das Tier wohl noch bis Montag früh leiden. So ist das halt in Deutschland:

Der vorgeschobener Datenschutz und bürgerferne Dienstzeiten sind in Deutschland heilige Güter und müssen streng geschützt werden!

Die Jäger und Jagdpächter sind schon ein ulkiges Völkchen. Da schimpfen sie über ihr grottenschlechtes Bild in der Öffentlichkeit und wenn es dann eine einmalige Chance gäbe, dass Image zu verbessern, finden sie 1.000 Ausreden, warum sie diese Chance nicht nutzen.

Ich würde schon mal gerne wissen, was mir Jäger, denen das Bild in der Öffentlichkeit nicht egal ist, raten, wenn ich solche Anrufe erhalte. Einfach immer nur den Hinweis geben, man möge das Tier einfach leiden lassen, irgendwann stirbt es von alleine und die Schuld auf die untätigen Beamten und Jagdpächter zu schieben, kann auf Dauer keine Lösung sein. Auf die  Handynummer des Jagdportals mit der 24/7 Bereitschaft werden wir vom Jagdportal nicht verzichten und sie weiter in Betrieb halten. 

Wer eine Idee hat, wie man das Problem lösen kann, der darf mir gerne eine email senden.

Dieses Beispiel der Gemeinde Schöntal in Baden-Württemberg zeigt, dass es kein Datenschutzproblem ist, sondern es sich um ein Untätigkeitsproblem handelt.

Waidmannsheil

Euer

Stefan Fügner

Aktuelle Meldung auf der Homepage des Landesjagdverband Sachsen

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Telefon 0178 6141856

Keine Frage, der Markt für Begehungsscheine ist aus der Sicht der Pächter ein Markt, bei dem das knappe Angebot den Markt bestimmt.

Nicht nur aus diesem Grunde sehe ich mich darin bestätigt, dass unter diesen Marktverhältnissen Suchende von Jagdgelegenheiten ohne Hinweis, sich an den Kosten der Jagd zu beteiligen, kaum Chancen haben.

Wir haben die  Meldungen unserer Abonnenten, die um vorzeitige Löschung (oft schon nach wenigen Wochen) ihrer Anzeige baten, ausgewertet und sind zu einem sehr eindeutigen Ergebnis gekommen:   

Anzeigen von Begehungsscheinsuchenden, in denen deutlich eine auf eine finanzielle Beteiligung hingewiesen wird, werden sehr schnell - oft von mehreren Pächtern gleichzeitig- direkt nach Onlinestellung ihres Gesuchs kontaktiert. Es zeigt aber auch, dass die Abonnements in unserem Kleinanzeigenmarkt für Jagdgelegenheiten von vielen Pächtern gelesen werde, da diese sehr öffentlichkeitsscheu sind und nicht gerne eigene Anzeigen aufgeben, schließlich sollen die Reviernachbarn nicht mitbekommen, dass sie eine finanzielle Beteiligung in ihrem Revier ansteben. Außerdem gilt zu bedenken, dass nur 15% der Jäger einen Facebookaccount haben und viele Jagdpächter deshalb nur außerhalb von Facebook unterwegs sind. 

Man muss ja nicht jedes Angebot annehmen, was dann in den Emailordner flattert, aber ein Jagdpachtsuchender, der in seiner Announce nur mit Revierarbeiten statt finanzieller Beteiligung wirbst, geht in der Masse der Suchenden unter. Es sind tatsächlich überwiegend Jagdpächter im Jagdportal unterwegs, die eine finanzielle Beteiligung für ihr Revier suchen. 

Also: Wer ernsthaft eine Jagdmöglichkeit in einer von Begehern überfüllten Region sucht, der sollte auf eine finanzielle Beteiligung an den Revierkosten hinweisen, und sei es, um überhaupt in Kontakt zu kommen.

Waidmannsheil

 

Euer

 

Stefan Fügner 

Telefon 0178 6141856

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Jäger beunruhigen Vorfälle in Dreeke Die Wölfin hat keine Skrupel

Freigegeben in Jagdverpachtungen
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