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Willkommen im Jagdblog des Deutschen Jagdportals

Anzeige der Artikel nach Schlagwörtern: Jagdpächter

Was ist „Wald“?

Von der Jägerprüfung zum ersten erlegten Stück ist es oft ein langer steiniger Weg  Foto: Jagdverein Lehrprinz

Kaum ist die Jägerprüfung bestanden und hat sich die Freude über das Erreichte gelegt, stellt sich für viele Jungjäger ohne Kontakte in die Jägerschaft die Frage nach einer Jagdmöglichkeit.

Doch wie bekomme ich die Möglichkeit, das aktive Jagen zu erlernen?

Jungjäger und Jungjägerinnen, die sich  auf die Suche machen und sich auf Angebote von Begehungsscheinen von Jagdpächtern bewerben, sollten nachfolgenden Artikel aufmerksam lesen. Ich führe hier ausschließlich jagdliche Kriterien bei der Prüfung eines Begehungsscheines an. Die Würdigung der rechtlichen Grundlagen eines Begehungsscheins überlasse ich den Juristen.

Auslöser meiner Ausarbeitung sind die vielen Anrufe von verzweifelten Jungjägern, die glauben, von einem Jagdpächter übervorteilt worden zu sein. Doch nach einem längeren Gespräch relativiert sich dieser Eindruck, weil man unbedacht und ohne Prüfung das Angebot eines Begehungsscheines angenommen hat. Alleine die Schuld beim Jagdpächter zu suchen, greift aber oft zu kurz. In der Regel sind Jagdpächter und Begeher gleichmaßen voneinder enttäuscht. Deshalb hier einige Tipps an unerfahrene Jungjäger, wie man im Vorfeld das Angebot eines Begehungsscheines prüft:

 

Begehungsschein am Ort versus Intervalljagd weit abseits der Ballungsgebieten

Zunächst sind Angebote von Begehungsscheinen in Ballungsgebieten und deren Umland sehr gering und die Menge der Jungjäger ist weitaus größer, als das Angebot. Dies treibt die Preise von Begehungsscheinen in Stadtnähe in oft unerschwingliche Höhen. Auch ruft es den einen oder anderen Glücksritter auf den Plan, der mit unerfahrenen Jungjägern das große Geschäft wittert. Viele Jungjäger schätzen Anfahrt ins Revier und die Zeit für Ansitze völlig falsch ein und schnell wird das vermeintlich nahe zum Wohnort befindliche Jagdangebot zum raubenden Zeitfresser, der Partnerschaft und Familie belastet. Um hier Abhilfe zu schaffen, sollte man zur Intervalljagd greifen. Ich selbst bin viele Jahre lang immer nur zu den bewegungsaktiven Zeiten des Wildes in sehr abgelegenen Gebiete zur Jagd gefahren und habe dazu immer einige Tage Urlaub genommen, damit sich die weite Anfahrt auch lohnt. Eine Woche Jagd in einem abgelegenen Großrevier weit ab der Ballungsgebiete ohne Naherholungssuchende und ohne Jagddruck durch weitere Begeher mit tagaktivem Wild entschädigte mich immer für die lange Anreise. Auch spielt hier weit abseits der Ballungsgebiete der Hegebeitrag wenn überhaupt eine untergeordnete Rolle. Heute wohne ich über 60 km von der nächsten Autobahnauffahrt entfernt und alle, die bei mir für einige Tage in den Jagdintervalllen zur Jagd kommen, genießen die Einsamkeit der Natur mit tagaktivem Wild. Fast täglicher Wildanblick trotz mehrere Wolfsrudel garantieren den Jagderfolg.

Erfahrene Jäger nehmen lange Anfahrten in Kauf und ziehen solche Jagdgebiete den stadtnahen Revieren immer vor!

 

Wieviel Begeher verträgt ein Jagdrevier?

Diese Frage wird auf Jägerstammtischen oft und ohne ein greifbares Ergebnis stundenlang diskutiert. Auch hier ist alleine das Jagdmanagement des Jagdpächters oder seines ihn vertretenden Jagdleiters entscheidend. Als Faustformel gilt: Je größer der Anteil der jagenden Personen in einem Revier, desto konsequenter und disziplinierter ist das ausnahmslose Einhalten der Jagdruhe außerhalb der Jagdintervalle einzuhalten. Das Einhalten der Jagdruhe zwischen den Jagdintervallen gilt übrigens somit auch für den Jagdpächter!

Prüfe ich das Angebot eines Begehungsscheines, ist nicht nur die Frage nach weiteren Begehern obligatorisch, sondern vor allem die Frage nach den Jagdintervallen und der Jagdruhe.
Eine hohe Dichte von Jägern in einem Jagdrevier setzt eine sehr disziplinierte Jagdorganisation des Jagdpächters voraus, die man beim ersten Besuch auch erkennen kann. Reviere unter 500 ha verkraften kaum mehr als 1 aktiven Jäger pro angefangene 100 ha. Größerer Reviere verkraften auch größere Dichten an Jägern, wobei auch bei der Größe des Revieres gilt:
Je kleiner das Revier, desto strikter ist die Jagdruhe einzuhalten.

 

Welche realen Chancen habe ich, das freigegebene Wild zu erlegen?

Immer wieder sieht man Angebote von Begehungsscheinen, bei denen wenig zum Revier geschrieben wird, aber mit großzügigen Freigaben von verschiedenen Wildarten gelockt wird.
Jedem Jungjäger muss klar sein, dass es kein Jagdrevier gibt, auch wenn es noch so wildreich ist, in dem man einem Jäger Abschüsse garantieren kann. Selbst hohe Wilddichten sorgen nicht bei jedem Jäger für Jagderfolg. Der erfolgreiche Jäger verfügt über langjährige Erfahrung, um zu sehen, wo im Revier und zu welcher Zeit seine Chancen groß ist, Strecke zu machen. Über diese Jagdroutine verfügt in der Regel kein einziger Jungjäger. Unlängst sagte mir ein von mir ausgebildeter Jäger, dass er heute ein vielfaches an Wild sieht und erlegt, weil er Wald, Wiesen, Felder und die Natur im allgemeinen völlig anders sieht und alles wesentlich schärfer und genauer beobachtet, als er es vor seiner Jägerprüfung tat.

Der Jagderfolg hat viel mit Naturbeobachtung zu tun und weniger mit den Schießkünsten des Jägers.

Das Verhalten des Wildes im Zyklus der Jahres- Tages und Nachtzeiten zu erlernen, um die notwendige Ansprech- und Schussroutine zu erreichen, sollten beim Jungjäger ganz oben auf der Agenda stehen, aber nicht die Menge der freigegebenen Stücke.

 

Ein straffes, gut organisiertes professionelles Jagdmanagement durch den Jagdpächter oder seines ihn vertretenden Jagdleiters ist das oberste Gebot einer funktionieren Jagd.

Als allererstes vorweg: Den Begeher, der für 2.000 Euro Hegebeitrag ein 500 ha Revier tiptop in Ordnung hält und das erlegte Wild verarbeitet und vermarktet, den gab es nie, den gibt es nicht und den wird es auch nie geben!!!

Wer sich um einen kostenpflichtigen Begehungsschein bewirbt, der sollte seinen Anspruch an eine professionell organisierte Jagd auch geltend machen. Es ist die Aufgabe der Jagdleitung für eine saubere, von der Behörde abgenommenen Wildkammer zu sorgen. Die Hochsitze sollten sich in einem aus berufsgenossenschaftlicher Sicht tadellosen Zustand befinden. Ein Hundeführer, der beim Bergen und Aufbrechen hilft, ist ebenso obligatorisch, wie die Organisation einer professionellen Verarbeitung und Vermarktung des erlegten Wildes durch die Jagdleitung.
Anzeigen, in denen ein Jagdhelfer für Revierarbeiten gegen Hegebeitrag gesucht wird, der dann noch das erlegte Wild in den Kofferraum geworfen bekommt und es zahlen soll, zeigen nur, dass es in diesem Revier beim professionellen Jagdmanagement noch viel Luft nach oben gibt.

Ein Jagdpächter, der von einem Begeher mehrere 1.000 Euro Hegebeitrag fordert, muss einen kompletten professionellen Jagdservice vorweisen können, wie ich ihn bei jeder Jagdreise im Ausland angeboten bekomme.
Bei einer vor dem Abschluss des Begehungsscheines stattfindenden Revierbesichtigung ist diese Professionaltät in der Jagdleitung immer erkennbar!

Zusammenfassung: Natürlich geht man mit dem Abschluss eines kostenpflichtigen Begehungsscheines das Risiko ein, als Jungjäger von einem erfahrenen Jagdpächter übervorteilt zu werden. Auch gibt es zumindest in Ballungsgebieten und den umliegenden Landkreisen wenig Angebote und viel Nachfrager. Wer aber ein Angebot dahingehend prüft, ob das Revier durch eine professionelle Jagdorganisation geführt wird, der kann sich viel Ärger ersparen. Ansonsten kann ich immer wieder dazu raten, sich bei erfahrenen Jägern die notwendigen Rat zu holen.

Waidmannsheil

Euer

Stefan 

Mobil 0178 6141856

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Was ist „Wald“?

 

 

 

Freigegeben in Begehungsscheine

Jagdverpachtung Nordrhein-Westfalen

 

Eigentlich wollte ich gar keine Jagd pachten, aber…

So oder ähnlich beginnen meine Gespräche mit Jagdpächtern, die sich ohne ausreichende Vorkenntnisse oder Vorplanung in das Abenteuer Jagdverpachtung gestürzt haben und sich nun vor zahlreiche Probleme gestellt sehen, an die sie vor der Anpachtung nicht gedacht hatten.
Immer zahlreicher wird der Anteil der Jäger und Jägerinnen, die ohne familiären Hintergrund den Jagdschein machen. Dieser Anteil nimmt natürlich bei den jungen Jagdpächtern, die erstmalig eine Jagd pachten, ebenso kontinuierlich zu. Immer weniger können in der Jagd des Vaters/Onkels oder eines anderen Verwandten das Handwerk des Jagdpächters in jungen Jahren erlernen und diese jahrelangen Erfahrungen aus dem „Familienbetrieb“ für das spätere Leben als Jagdpächter übernehmen.

Doch die eigentlichen Ursachen, weshalb sich jagdlich unerfahrene Jäger leichtsinnig in das Abenteuer Jagdanpachtung stürzen, liegen ganz woanders:
Nach einigen Jahren des Jungjägerdaseins, dass man mit dem einen oder anderen entgeltlichen und unentgeltlichen Begehungsschein und der Teilnahme an Drückjagden überbrückt hat, stellt man fest, dass man das Jägerleben in Form eines Begehers unter der Leitung eines launischen Jagdpächters mit strengen Abschussvorgaben nicht weiter führen will. Bei oft viel zu strengen Abschussfreigaben durch den Jagdpächter bei gleichzeitig fehlender Ansprechroutine bleibt der Finger viel zu oft gerade, um Ärger zu vermeiden. Aber die wirkliche Schussroutine, die ich als erfahrener Jäger benötige, stellt sich in dieser Form des selektiven Jagens nicht ein. Diese strengen Abschussvorgaben sind häufig auch der Grund, weshalb viele hoffnungsvoll angenommenen Begehungsscheinangebote nach kurzer Zeit wieder aufgelöst werden.
Schnell sucht man dann das Heil in der eigenen Jagdpacht und drängt die Risiken durch fehlende Erfahrung in den Hintergrund.
Man will ohne Vorgaben frei und unabhängig jagen!

Wir möchten in einer losen Folge die verschiedenen Punkte, die es zu beachten gilt, wenn man sich dazu entscheidet, eine Jagd zu pachten, darstellen, um den Jungjägern, die eine Jagd erstmalig pachten wollen, einige wichtige Tipps an die Hand zu geben.

Im ersten Teil geht es um das Thema

Teil 1: Wie bewerbe ich mich um eine Jagdpacht?

Jagdgenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts:
Zunächst gilt festzuhalten, dass nur sehr wenige Genossenschaftsjagden öffentlich ausgeschrieben werden. Viele dieser Jagden sind schon seit mehreren Jagdperioden in der Hand eines Jagdpächters und selbst wenn dieser Jagdpächter aus Altersgründen ausscheidet, kommt es sehr selten zur Ausschreibung. Es findet sich dann immer am Ort oder im nahen Umfeld Jäger, die das Pachtverhältnis übernehmen. Da es sich bei den Jagdgenossenschaften um Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt, sind sie von den strengen Ausschreibungsverpflichtungen, wie sie für Kommunen gelten, befreit. Diese Befreiung ermöglicht die Vergabe unter der Hand, was wiederum dazu führt, dass die Jäger, die bei der Vergabe nicht zum Zuge gekommen sind, von Vetterleswirtschaft sprechen und die Gerüchteküche brodelt. Bei der Vergabe ohne Ausschreibung nur einer einzigen Jagd und bei gleichzeitig mehreren Bewerbern ist dieser Unfrieden unter den örtlichen Jägern fast schon vorprogrammiert.

Kommunale Eigenjagden:
Ganz anders verhält es sich bei der Vergabe von Eigenjagden, die sich in kommunaler Hand befinden bzw. bei Genossenschaftsjagden, bei denen die Kommune der größte Jagdgenosse ist. Hier fordert der Bürgermeister, streng nach den Vergaberichtlinien zu verfahren, fürchtet er die strenge Kommunalaufsicht, die Pacht- und Mietverträge immer sehr genau prüft.
Im Südwesten von Deutschland (südliches Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg) halten die Kommunen immer noch große Waldflächen im Eigentum. Hier kommen jedes Jahr große Mengen an Eigenjagden öffentlich zur Verpachtung, die auch fast alle vom Jagdportal in die Jagddatenbanken aufgenommen werden, weil wir diese Ausschreibungen begleiten bzw. diese öffentlichen Ausschreibung erfassen können.
Hier hat man es dann auch fast immer beim ersten Gespräch vor der Verpachtung mit dem Stadtförster der Stadt oder Gemeinde zu tun. Jeder, der sich auf solche Jagden mit einem hohem Anteil an kommunalen Waldflächen bewirbt, sollte klar sein, dass hier die waldbaulichen Ziele im Vordergrund stehen.

Bewerbung auf eine ausgeschriebene Genossenschaftsjagd:
Bei der Bewerbung um die Jagdpacht einer Genossenschaftsjagd kommt man um das Gespräch mit dem Jagdvorsteher nicht herum, will man sich gegenüber den anderen Bewerbern abheben. Als zukünftiger Jagdpächter ist man mit dem Tag der Anpachtung Mitglied der Gruppe der Landnutzer (Schäfer, Imker, Landwirte, Fischwirte, Förster). Auch wenn man keine Gewinnerzielungsabsicht mit dem Pachten der Jagd verfolgt, so erwirbt man mit dem Pachtvertrag das Recht, eine festgelegte Fläche nutzen zu dürfen. Mit diesem Pachtverhältnis erwirbt man Rechte und hat gegenüber den Eigentümern aber auch Pflichten, die es zu erfüllen gilt.

Hatte man seit dem Erlangen des Jagdscheins viel mit anderen Jägern zu tun und kommt zudem aus einem Beruf, in dem man es wenig oder gar nicht mit Natur zu tun hat, führt man nun erstmalig ein Gespräch mit einem Jagdvorsteher als Vertreter einer Landnutzergruppe. Der Jagdvorsteher ist in der Regel kein Jäger aber Landwirt. Er kann deshalb auch mit dem Begriff Hege, die für viele Jäger Leitfaden ihres Tuns ist, nichts anfangen. Als Jagdvorsteher ist er primär daran interessiert, einen Pächter zu finden, der das Wild, dass im gemeinschaftlichen Jagdbetrieb lebt, durch Bejagung in einem angemessenen Rahmen hält. Außerdem soll der zukünftige Jagdpächter schnell auf drohende oder bereits entstandene Schäden durch die Bejagung des Wildes reagieren. Auf die Frage, wie man Wildschaden vermeiden will, gilt es Antworten parat zu haben, damit ich als verlässlicher jagdlicher Fachmann an der Seite der Landwirte erkennbar werde.

In der Regel kommen Genossenschaftsjagden deshalb zur Ausschreibung, weil die Jagdgenossenschaft einen Pachtpreis erzielen will, der von örtlichen Jägern nicht bezahlt wird. Oft sind es aber auch unkalkulierbare Wildschäden, die die örtlichen Jäger abschrecken, ein Jagdangebot abzugeben. Grundsätzlich sollte man sich aber insbesondere über die Wildschadenssituation genau informieren, bevor man in das Gespräch mit dem Jagdvorsteher geht.
Bei der Suche nach Ausschreibungen von Jagdverpachtungen wird schnell erkennbar, dass man, begrenzt man die Jagdpacht auf einen geringen Radius um den eigenen Wohnort, kaum Chancen auf Erfolg hat. Wer ernsthaft eine Jagd pachten will und kaum bis gar keine Kontakte im familiären oder freundschaftliche Umfeld hat, kommt um das Anpachten einer Jagd auch mehrere 100 km entfernt vom eigenen Wohnort nicht herum. Und spätestens jetzt wirft sich die Frage nach einem örtlichen Stellvertreter auf, die es auch gegenüber dem Jagdvorsteher zu beantworten gilt. Ich behaupte nach meinen vielen Jahrzehnten der Erfahrung bei der Jagd, dass die Lösung dieses Stellvertreters vor Ort der Schlüssel für ein zufriedenes und stressfreies Jagen darstellt. Ohne eine vertrauensvolle Person am Ort ist eine Jagd über mehrere Jahre über größere Entfernungen vom Heimatort nicht möglich. Die Jagdgenossen wissen um diese Problematik und wer sich im Vorfeld um eine solche Person kümmert, hat große Chancen, den Zuschlag zu bekommen.
Eine weitere Frage ist die Vermeidung von Wildschäden. Oft ist es nicht nur der Pachtpreis, der örtliche Jäger abschreckt, sondern die unkalkulierbaren Risiken der Wildschadensregulierung. Viele Genossenschaftsjagden haben deshalb einen hohem Jagdwert, weil sie an ein großes zusammenhängendes Waldgebiet grenzen, von dem sie profitieren. Das Wild zieht von dort in die Genossenschaftsjagden mit hohem Feldanteil. Hohe Wildschäden sind somit vorprogrammiert. Jäger, die sich um solche Jagden bewerben, sollten sich im Vorfeld bereits mit der Wildschadensabwehr beschäftigt haben und idealerweise bereits praktische Erfahrungen in der Wildschadensabwehr bei der Bewerbung um eine Jagdpacht vorweisen können.

Fazit: Die Jagdgenossenschaften kennen den Jagdwert ihrer Jagdbögen sehr genau. Als zukünftiger Jagdpächter muss ich mich mit den Bedürfnissen der anderen Landnutzer auseinandersetzen. Wer eine attraktive Jagd pachten will, kommt um die Bewerbung auf eine Jagd auch im weiteren Umfeld nicht herum. Dem Stellvertreter vor Ort und einem  modernen Wildtiermanagement mit dem Ziel der Wildschadensabwehr kommt für eine stressfreies Jagden eine Schlüsselrolle zu.

Im Teil 2 geht es um: „Begehungsscheininhaber, Jagdgäste, Mitpächter, Jagdaufseher – ohne verlässliche Mitjäger geht es nicht“

Waidmannsheil

Euer

Stefan  

Mobil 0178 6141856

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Jagdverpachtung Nordrhein-Westfalen

Freigegeben in Jagdverpachtungen

Gebührenkatalog für Anzeigen

Wie verbindlich sind für einen Neupächter einer Hochwildjagd freiwillige Hegevereinbarungen und Abschusspläne einer Rot- oder Damwildhegegemeinschaft, zu der sein Revier gehört?

Immer wieder wird obige Frage an das Jagdportal gestellt, wenn wir eine Neuverpachtung oder eine Pachtübernahme ausschreiben und dort auf die Zugehörigkeit zu einer Hochwildhegegemeinschaft hinweisen.

Wie verbindlich sind die Beschlüsse dieser Hegegemeinschaft für den Neupächter?

Welche Konsequenzen hat der Neupächter zu befürchten, wenn er sich nicht an die Hegevereinbarungen hält, weil er z.B. Rotwild erlegt, um Wildschaden zu verhindern, obwohl die Hegegemeinschaft dem Revier kein Rotwildabschuss zubilligt?

Hierzu wünschen wir uns vom Jagdportal eine offene Diskussion in unserer Facebookgruppe "Jagdrevier Verpachtungen".

Da es zu diesem Thema sicherlich noch zahlreiche weitere Fragen gibt, suchen wir einen Autor, idealerweise einen Jagdrechtsexperten, der sich diese Themas annimmt, mit dem Ziel, diese gewonnenen Erkenntnisse in einem Artikel außerhalb von Facebook zu veröffentlichen..

Wer Interesse hat, zu diesem Thema zu publizieren, der möge sich beim Administrator des Jagdportals melden.

Waidmannsheil

Euer

Stefan Fügner

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Aktuelle Meldung auf der Homepage des Landesjagdverband Sachsen

Bei der Googlesuche nach dem Jagdpächter landete die verzweifelte Dame wie viele Hilfesuchende bei Meldungen über krankes Wild beim Jagdportal

Eigentlich hatte ich den Anruf des verzweifelten Bürgers an einem Freitagnachmittag schon lange erwartet. Heute war es dann soweit.

Nach einem kurzen „Guten Tag“ kam sofort eine Entschuldigung wegen des Anrufs am Freitagnachmittag und die Frage einer verzweifelten Dame, wer denn Jagdpächter hier in der Gemeinde x im Landkreis Bayreuth wäre. Ein Reh läge vor ihrer Tür im Vorgarten und könne sich kaum noch bewegen. Meine Handynummer auf der Eingangsseite des Jagdportals wäre nun jetzt ihre letzte Hoffnung.
Ohne sie weiter das Leid des Rehs schildern zu lassen unterbrach ich sie und bat sie, in der Gemeinde in der Liegenschaftsverwaltung anzurufen, dort wisse man, wer der Jagdpächter ist, außerdem hätte ich bereits durch einen Artikel „Wer ist der Jagdpächter in meiner Region?“ auf dem Jagdportal auf dieses ungelöste Problem hingewiesen. Ich glaubte damals, dass sich mit dem Artikel die ständigen Anrufe nach der Frage nach dem zuständigen Jagdpächter erledigen würden.
Die Dame sagte mir, sie hätte den Artikel auch gelesen, aber die dortigen Ratschläge bringen sie am Freitagnachmittag nicht weiter, auf der Gemeinde ist bis Montag früh keiner erreichbar.
Ich musste die verzweifelte Dame mit dem sterbenden Reh alleine lassen, ohne jedoch die Dame darauf hinzuweisen, dass wir vom Jagdportal schon viel unternommen haben, um dieses Problem zu lösen, sich aber bis heute niemand dafür zuständig fühlt. Ich erklärte ihr auch den Grund des ungelösten Problems:
Weil Beamte am Wochenende nicht arbeiten und weil die Jagdpächter sich weigern, ihre Reviere ins Internet zu stellen, muss das Tier wohl noch bis Montag früh leiden. So ist das halt in Deutschland:

Der vorgeschobener Datenschutz und bürgerferne Dienstzeiten sind in Deutschland heilige Güter und müssen streng geschützt werden!

Die Jäger und Jagdpächter sind schon ein ulkiges Völkchen. Da schimpfen sie über ihr grottenschlechtes Bild in der Öffentlichkeit und wenn es dann eine einmalige Chance gäbe, dass Image zu verbessern, finden sie 1.000 Ausreden, warum sie diese Chance nicht nutzen.

Ich würde schon mal gerne wissen, was mir Jäger, denen das Bild in der Öffentlichkeit nicht egal ist, raten, wenn ich solche Anrufe erhalte. Einfach immer nur den Hinweis geben, man möge das Tier einfach leiden lassen, irgendwann stirbt es von alleine und die Schuld auf die untätigen Beamten und Jagdpächter zu schieben, kann auf Dauer keine Lösung sein. Auf die  Handynummer des Jagdportals mit der 24/7 Bereitschaft werden wir vom Jagdportal nicht verzichten und sie weiter in Betrieb halten. 

Wer eine Idee hat, wie man das Problem lösen kann, der darf mir gerne eine email senden.

Dieses Beispiel der Gemeinde Schöntal in Baden-Württemberg zeigt, dass es kein Datenschutzproblem ist, sondern es sich um ein Untätigkeitsproblem handelt.

Waidmannsheil

Euer

Stefan Fügner

Aktuelle Meldung auf der Homepage des Landesjagdverband Sachsen

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Telefon 0178 6141856

Keine Frage, der Markt für Begehungsscheine ist aus der Sicht der Pächter ein Markt, bei dem das knappe Angebot den Markt bestimmt.

Nicht nur aus diesem Grunde sehe ich mich darin bestätigt, dass unter diesen Marktverhältnissen Suchende von Jagdgelegenheiten ohne Hinweis, sich an den Kosten der Jagd zu beteiligen, kaum Chancen haben.

Wir haben die  Meldungen unserer Abonnenten, die um vorzeitige Löschung (oft schon nach wenigen Wochen) ihrer Anzeige baten, ausgewertet und sind zu einem sehr eindeutigen Ergebnis gekommen:   

Anzeigen von Begehungsscheinsuchenden, in denen deutlich eine auf eine finanzielle Beteiligung hingewiesen wird, werden sehr schnell - oft von mehreren Pächtern gleichzeitig- direkt nach Onlinestellung ihres Gesuchs kontaktiert. Es zeigt aber auch, dass die Abonnements in unserem Kleinanzeigenmarkt für Jagdgelegenheiten von vielen Pächtern gelesen werde, da diese sehr öffentlichkeitsscheu sind und nicht gerne eigene Anzeigen aufgeben, schließlich sollen die Reviernachbarn nicht mitbekommen, dass sie eine finanzielle Beteiligung in ihrem Revier ansteben. Außerdem gilt zu bedenken, dass nur 15% der Jäger einen Facebookaccount haben und viele Jagdpächter deshalb nur außerhalb von Facebook unterwegs sind. 

Man muss ja nicht jedes Angebot annehmen, was dann in den Emailordner flattert, aber ein Jagdpachtsuchender, der in seiner Announce nur mit Revierarbeiten statt finanzieller Beteiligung wirbst, geht in der Masse der Suchenden unter. Es sind tatsächlich überwiegend Jagdpächter im Jagdportal unterwegs, die eine finanzielle Beteiligung für ihr Revier suchen. 

Also: Wer ernsthaft eine Jagdmöglichkeit in einer von Begehern überfüllten Region sucht, der sollte auf eine finanzielle Beteiligung an den Revierkosten hinweisen, und sei es, um überhaupt in Kontakt zu kommen.

Waidmannsheil

 

Euer

 

Stefan Fügner 

Telefon 0178 6141856

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Jäger beunruhigen Vorfälle in Dreeke Die Wölfin hat keine Skrupel

Freigegeben in Jagdverpachtungen
Sonntag, 05 Dezember 2021 18:02

Wer ist der Jagdpächter in meiner Region?

Eine gute Suchmaschinenoptimierung beim Deutschen Jagdportal mit unerwarteten Nebenwirkungen

Immer häufiger rufen hilfesuchende Bürger beim Deutschen Jagdportal an, die mit der Jagd gar nichts zu tun haben. Es sind keine Jäger, die Hilfe bei der Freischaltung Ihres Accounts in der Community der Jagdportals benötigen oder Anzeigenkunden, die eine Beratung beim Schalten einer Kleinanzeige oder beim Eintrag in die Jagddatenbank wünschen.

Eine ständig steigende Anzahl an Notrufen erreichen uns von Bürgern aus ganz Deutschland, die den für ihr Anwesen zuständigen Jagdpächter suchen. Waren es anfangs nur gelegentliche Anrufe, erreichen uns diese Anrufe mittlerweile täglich und das mehrfach.
Durch unsere Suchmaschinenoptimierung erscheint bei Google bei der Angabe der Suchphrase „Jagdpächter“ das Jagdportal auf dem ersten Platz. Das wiederum führt dazu, dass Bürger, die den Jagdpächter in ihrer Region suchen, auf dem Jagdportal landen. Dort erscheint dann auch oben unsere Mobilfunknummer, die eigentlich für Mitglieder unserer Community eingerichtet wurde, um schnelle Hilfe bei Softwareproblemen leisten zu können. Doch mittlerweile dient die Leitung als Kummerkasten von Bürgern, die verzweifelt den zuständigen Jagdpächter in ihrer Region suchen, weil sie ein Wildtier leiden sehen oder es tot im Garten liegt.

Als wir mit unserem unserem Artikel „Vorbildliches Jagdpächterverzeichnis der Gemeinde Schöntal“ auf das Problem aufmerksam machen wollten, ernteten wir aus der Jägerschaft mehr Ablehnung als Zustimmung, wollen doch viele Jagdpächter und Jäger nicht im Internet genannt werden, schon gar nicht mit einer Revierkarte. Schade, da durch eine schnelle Revierpächtersuche oft viel Tierleid erspart werden könnte, geht es bei den Anrufen oft darum, ein Wildtier von seinem Leid zu erlösen.
Alle unsere Versuche in den letzten Jahren ein flächendeckendes Verzeichnis der Jagdpächter zu erstellen, sind gescheitert.

Deshalb nun unser Hinweis an alle Bürger, die durch die Suchmaschinen bei der Suche nach dem Jagdpächter auf das Jagdportal stoßen:

Ein flächendeckendes aktuelles Jagdpächterverzeichnis existiert in Deutschland nicht. Bitte wenden Sie sich bei der Suche nach Ihrem zuständigen Jagdpächter an die Liegenschaftsverwaltung ihrer Gemeinde oder Stadt. Dem dortigen Sachbearbeiter obliegt die Verwaltung des städtischen Eigentums. Fast alle Gemeinden und Städte haben Eigentum an jagdbaren Flächen und sind dadurch Mitglied der Jagdgenossenschaften in ihrer Gemarkung und kennen nicht nur die Jagdpächter, sondern auch die Grenzen der Jagdreviere.

 

Grüße

Euer Team vom Deutschen Jagdportal

Hessen erfasst eingewanderte Arten zentral

Durch die Suchmaschinenoptimierung landen viele hilfesuchende Bürger beim Deutschen Jagdportal 

Die diesjährigen Drohneneinsätze bei der Rehkitzrettung sind in aller Munde. Das mühsame Absuchen der Wiesen hat ein Ende, mittels Drohne können viele Hektar Wiesen vor der Mahd in kürzester Zeit abgesucht werden. Die Rehkitzrettung fördert die Zusammenarbeit von Jägern und Landwirten, ist ein wichtiger Beitrag für den Tierschutz und der Beitrag der örtlichen Jäger für die jagdliche Öffentlichkeitsarbeit ist unbezahlbar. Nicht nur bei der Rehkitzsuche sind Drohnen ein überaus hilfreiches Werkzeug bei der Jagd. Es gibt viele weitere Anwendung in denen die Drohnen, mit unterschiedlichen Nutzlasten ausgestattet, dem Jagdpächter wertvolle Dienste leisten kann.

Der Blick von oben bietet viele Möglichkeiten

So fällt es mittels Drohnen und ihrem Blick von oben leicht, die vom Schwarzwild angerichteten Wildschäden im Mais frühzeitig zu erkennen und schnell  Gegenmaßnahmen zu ergreifen, bevor die Sauen größere Schäden anrichten.

Wenn die Maisjagden beim herbstllichen Maishäckseln beginnen, leistet die Drohne bei der Organisation vor der Saujagd wertvolle Dienste. Das Anstellen der Schützen  ohne vorher zu wissen, ob Sauen im Mais stecken, entfällt. Alle Sauen, die sich im Mais eingeschoben haben, können mühelos vor dem Beginn des Häckselns vom Jagdleiter bestätigt werden.

Auch bei Drückjagden im Winter können mit Wärmebildkameras unterstützte Drohnen bei der Nachsuche auf krankgeschossenes Wild dem Nachsuchenführer wervolle Dienste leisten. Wird die Drohne unmittelbar nach dem Schuss eingesetzt, sind Kontrollsuchen schnell und sicher durchzuführen. In den Wintermonaten hebt sich das kranke oder tote Stück Wild auch durch die hohen Bäume noch lange durch die Körpertemperatur vom kalten Waldboden ab und das kranke oder tote Stück Wild kann von der Wärmebildkamera problemlos erfasst werden. Die Kontrollsuche mittels Drohne gibt dem Schützen zudem die absolute Sicherheit, gefehlt zu haben. 

Drohne für die Forstwirtschaft

Bei der Beurteilung des Waldzustandes ist die Drohne, mit einer Multi-Spectral-Kamera ausgerüstet, sogar in der Lage, im Überflug den Gesundheitszustand der Bäume zu analysieren. Dabei kann mit diesem Verfahren der Chlorophyll-Gehalt oder der Wasserhaushalt der Pflanzen gemessen werden. Kranke Bäume sind schnell identifiziert. Gerade in den durch Borkenkäferbefall so in Mitleidenschaft gezogenen Wäldern kann auf diese Weise in sehr kurzer Zeit ein Gesamtbild das Waldzustandes erstellt und die kranken Bäume genau bestimmt werden.

Und nach einem Sturm ist man mit Hilfe der Drohne in der Lage, sich schnell einen Überblick über das Ausmaß des Schadens zu verschaffen und kann den Umfang und die Örtlichkeiten für Neuanpflanzungen planen.

Auf die richtige Drohne kommt es an

Jede Drohne ist unterschiedlich in Ihrer Ausstattung und ihrem Flugvermögen. Sie sollte zu den geplanten Anwendungsmöglichkeiten passen. Einige der größten Händler von unbemannten Flugsystemen sind Mitglied im BVCP und unterstützen Jagdvereine und Forstwirte bei der Wahl der optimalen Drohne und dem dazugehörigen Equipment – und auch bei der staatlichen Förderung für die Anschaffung einer Drohne. Anfragen können an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerichtet werden.

Hat man die passende Drohne gefunden, muss man noch lernen, diese sicher zu fliegen. Die Bedienung einer Drohne ist leicht zu erlernen. Allerdings muss man sich vorab über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Eigenschaften einer Drohne informieren, um sicher und gefahrlos fliegen zu können. Immerhin wird man als Copter Pilot ein Teilnehmer am Luftverkehr und sollte sich daher mit Luftrecht und den technischen Bedingungen des Fliegens vertraut machen. Eine Schulung bietet sich hier an, in der die Trainer ihre Erfahrungen weiter geben und die Grundlagenkenntnisse für das Drohnen-Fliegen vermitteln.

Alles für den Drohnenführerschein und mehr…

Beim BVCP findet man Schulungen, Workshops und Prüfungen zum Drohnenführerschein „Europäisches Fernpilotenzeugnis A2“, zu weiterführenden praktischen Kursen und Software-Schulungen für die Nachbearbeitung von Aufnahmen, unterstützt von unseren im BVCP zertifizierten Schulungspartnern – Kursangebote online und demnächst wieder auch als Präsenzkurse an vielen Standorten in ganz Deutschland! Der BVCP baut das Angebot mit Hilfe der Schulungsfirmen im Verband immer weiter aus und gewährt BVCP-Mitgliedern auf die ohnehin schon günstigen Kurse nochmals einen Rabatt.

Schulungen und Kurse für den Drohnenführerschein „Fernpilotenzeugnis A2“

Erfahrung und sicherer Umgang mit Coptern bzw. Drohnen sichern die besten Ergebnisse und lange Freude am Copter-Fliegen. Unsere vom BVCP zugelassenen Schulungspartner vermitteln hierfür umfangreiches Wissen und Können. Egal ob Basis-Kurse für Einsteiger, Aufbaukurse für Fortgeschrittenen, Spezialkurse in Form von Foto-/Video-Workshops, zu speziellen Themen wie Bildbearbeitung oder 3D-Software oder Kurse zum Europäischen Drohnenführerschein A2 – unsere Partner im BVCP bieten die perfekte Schulung für unterschiedlichste Anforderungen.

Begehungsschein Hessen

Schulungen zum EU-Fernpilotenzeugnis A2 und Ausweise EU-Kompetenznachweis im praktischen EC-Karten-Format mit vergrößertem, besser lesbaren QR-Code

 

 Welche Anforderungen werden an Fernpiloten gestellt?

Eine der wichtigsten Voraussetzung zum sicheren Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS, Unmanned Aircraft Systems) ist die Qualifikation des Fernpiloten – auch umgangssprachlich als Copter-Pilot oder Drohnen-Pilot bezeichnet.

Er muss in den Betrieb der unbemannten Luftfahrzeugsysteme umfassend eingewiesen sein sowie über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Steuerung und Navigation und der relevanten Meteorologie verfügen. Zudem sollte er über die dafür einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und über die örtliche Luftraumordnung informiert sein. Und er sollte allgemeine praktische Kenntnisse und Fertig­keiten in der Anwendung des unbemannten Luftfahrzeugsystems haben.

Die Basis ist der Europäische Drohnenführerschein in Form des Kompetenznachweises A1/A3. Er vermittelt allgemeine Kenntnisse inkl. der rechtlichen Rahmenbedingungen. Über das Portal des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) kommt man zum Online-Training und Online-Prüfung für den Kompetenznachweis A1/A3. Damit kann man außerhalb von Städten oder Ortschaften bis 25 kg schwere Drohnen fliegen, muss dabei jedoch darauf achten, dass keine nicht involvierten Personen in der Nähe sind. Eingewiesene Helfer und das eigene Team sind als involvierte Personen davon nicht betroffen.

Mehr Möglichkeiten bietet der „große Drohnenführerschein“ Fernpilotenzeugnis A2

Der Europäische Drohnenführerschein in Form des Kompetenznachweises „Fernpilotenzeugnis A2“ bestätigt weiterführende theoretische und praktische Kenntnisse. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind der Kompetenznachweis A1/A3 sowie die „Erklärung über die erfolgreiche Absolvierung des praktischen Selbststudiums zum Erwerb eine Fernpiloten-Zeugnisses für UAS in der Kategorie Offen, Unterkategorie A2“ des LBA.

Ziel ist es, dass Bewerber in der Prüfung zeigen, wie sie den Einsatz von UAS auf eine sichere und angemessene Art und Weise planen, vorbereiten, durchführen sowie nachbereiten können und durch korrekte Einschätzung der Risiken eine Gefährdung für Dritte in der Luft und am Boden ausschließen, um so Personen- wie Sachschäden zu vermeiden.

Wer Unterstützung beim praktischen Selbststudium haben bzw. Dieses gerne von einem erfahrenen Schulungsunternehmen bestätigt haben möchte, kann das eLearning mit Online-Prüfung zum Fernpilotenzeugnis A2 in Kombination mit praktischem Selbststudium unter Anleitung erfahrenen Piloten buchen – das „Rundum-sorglos-Angebot“ des BVCP für ambitionierte Fernpiloten.

Für alle, die noch mehr praktische Erfahrungen sammeln möchte, bis hin zu automatischen Missionsflügen, wie sie zur großflächigen Erfassung von Landschaften benötigt werden, bieten sich die intensiven, ganztägigen Praxiskurse an – ebenfalls in Kombination mit eLearning und Online-Prüfung zum Fernpilotenzeugnis A2.

Unsere Schulungspartner für die Vermittlung praktischer Erfahrungen und die Erlangung des Europäischen Fernpilotenzeugnis A2 verfügen über langjährig erfahrene Fernpiloten. Die Prüfung zum Fernpilotenzeugnis A2 findet bei Partner-Unternehmen statt, die vom Luftfahrt-Bundesamt als „Benannte Stelle für die Prüfung zum Fernpilotenzeugnis“ zertifiziert sind.

Links zu den Angebotes des BVCP:  Schulungsportal "Learn to fly"

Shopangebote (Ausweiskarte & mehr): https://bvcp.de/shop/

 

Bundesverband Copter Piloten e.V. – BVCP
Startplatz - Im Mediapark 5
50670 Köln

Christoph Bach
(Vorstandsvorsitzender BVCP)
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Fax +49 (0) 221 / 177 33 75-9
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Begehungsschein Hessen

 

Begehungsschein Brandenburg

Schon wenige Tage nach Onlinestellung die erste Anfrage: Eine aussagefähige Begehungsscheinbewerbung mit Bildern

 

Wer sich ernsthaft um eine Jagdmöglichkeit bemüht, keine familiäre Kontakte in die Jägerschaft hat und auch in der örtlichen Jägerschaft wenig verwurzelt ist, stößt bei der Suche nach einem Begehungsschein schnell an seine Grenzen.

Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass ohne eine langfristige, über mehrere Monate, besser über mehr als ein Jahr angelegte Strategie bleibt es eher Zufall, wenn man den passenden Jagdpächter findet.
Jäger, die auf diesen Zufall nicht setzen wollen, sollten sich überlegen, das neue Datenbankangebot des Jagdportals zu nutzen.

Laufzeit der Suchanzeige:
Wenn jetzt, Anfang des Jagdjahres die Jagdpachtausschreibungen starten, rückt auch der Termin des Beginns des neuen Jagdjahres näher. Zu diesem Termin sind überall die Jagdpachten fällig und dieser Termin weckt bei vielen Jagdpächtern den Wunsch, sich einen Begeher oder Mitpächter zum kommenden Jagdjahr zu suchen. Die Anzeigen von Jagdpächtern, die einen Begeher suchen, steigt in den ersten 3 Monaten des Jahres immer enorm an.
Viele dieser Jagdpächter durchsuchen in den nächsten Monaten die Datenbank „Begehungsschein Gesuche“ des Deutschen Jagdportals nach passenden Angeboten von Begehungsscheinsuchenden. Kurzum: Die ersten 3 Monate sind die ideale Zeit, um sich als Suchender von Jagdmöglichkeiten zu positionieren.
Deshalb haben wir für unsere neues Angebot für Begehungsscheinsuchende für das Jagdjahr 2021/22 ein sehr langfristiges angelegtes Angebot ausgearbeitet: Der von Dir an uns zugesandte Text wird von uns sofort eingestellt und bleibt bis 31.3.2022 online. 

Der Radius, der für Begehungsscheinsuchende in Frage kommt, ist sehr unterschiedlich. Deshalb schalten wir die Anzeige zweimal. Einmal in der Datenbank Begehungsschein Gesuche und einmal im Kleinanzeigenmarkt unter Jagdgelegenheit Gesuche.

Mindeststandard des Anzeigentextes:
Durch das große Angebot an Begehungsscheinsuchenden sind eilige verfasste Anzeigen ohne Bild und ohne eine aussagekräftige Bewerbung wenig erfolgreich. Da hilft dann auch die breite Streuung der Anzeige in den sozialen Medien und Foren nicht weiter. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Bewerbungen mit Bildern und ausführlichen Text und nur über einen längeren Zeitraum Erfolg haben. Allerdings sind auch wir vom Jagdportal sehr daran interessiert, dass sich unsere Datenbank von allen anderen abhebt. Wir bitten deshalb darum, dass uns eine Anzeige, die zum Erfolg geführt hat, mitgeteilt wird, damit diese über die lange Laufzeit gelöscht werden kann und unsere Datenbank immer aktuell ist.
Auch möchten wir für dieses Angebot nur aussagefähige Bewerbungen. Die Anzeige muss über nachfolgende Mindestangaben verfügen:

- Maximaler Umkreis der jagdlichen Aktivitäten, idealerweise die Angabe der infrage kommenden Landkreise
- Hegebeitrag ja/nein
- Mithilfe im Revier ja/nein
- zeitliche Verfügbarkeit
- Jagdhund ja/nein
- Bild vom Bewerber/in oder Hund
- bisherige Jagdliche Erfahrungen falls vorhanden
- Vollständige Anschrift
- Menge der Jahresjagdscheine/Jungjäger
- beruflich/familiären Verhältnissen
- Hilfe bei der Verarbeitung/Vermarktung des Wildbrets ja/nein

Die Anzeige erfolgt als sogenannte „Mehr-lesen-Anzeige“ das heißt, es ist ausreichend Platz, um Text und Fotos einzustellen. Das Bewerberprofil erhält dadurch in der Datenbank eine eigene html-Datei, die durch die mittlerweile 3.000 Zugriffe/Tag auch über die Suchmaschinen nach wenigen Tagen schnell gefunden wird. Schickt den Text mit Anschrift und Bild einfach an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ansprechpartner:
Gerne sind wir vom Jagdportal bei der Ausarbeitung der Anzeige behilflich. Auch hier wendet ihr Euch einfach an:
Stefan Fügner
email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon 0178 6141856

Bitte bedenkt auch, dass in den nächsten 3 Monaten zukünftige Jagdpächter das Jagdportal besuchen, um sich über die zahlreich zur Verpachtung anstehenden Reviere zu erkundigen. Für diese neu zu verpachtenden Reviere werden in der Regel auch neue Begeher gesucht. Auch besteht durch die lange Laufzeit die Möglichkeit, mit Gleichgesinnten in seiner Region Kontakt aufzunehmen, Informationen und Erfahrungen auszutauschen und sich zu  späteren Pächtergemeinschaften zusammenzuschließen.

Anzeigenpreis:
Für dieses Angebot eines „mehr-Lesen-Eintrages“ mit einer aussagefähigen Bewerbung mit Mindestangaben berechnen wir mit einer Laufzeit bis 31.3.2022 eine einmalige Pauschale von 39,90 Euro einschließlich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer.

Wir freuen uns auf Eure Anzeigen

 

Das Team vom Deutschen Jagdportal

Jagdreise zu gewinnen

Eine Gruppe von derzeit 5 revierlosen Jägern mit viel Freizeit in wirtschaftlich gut abgesicherten Verhältnissen möchten in Nordhessen oder südlichem Niedersachsen oder Sachsen-Anhalt ein Jagdrevier pachten.

Mitgliederprofile in der „Interessengemeinschaft der revierlosen Jäger“

Eine kleine, aber stetig wachsende Anzahl an Jägern in Deutschland möchte weder als Begeher, noch als Jagdgast im Ausland die Jagd ausüben. Sie möchten in Deutschland zur Jagd gehen. Die Pacht einer Jagd mit den üblicherweise anfallenden Revierarbeiten und Verpflichtungen eines Jagdpächters, kommt für sie jedoch nicht in Frage. Bei den Mitgliedern der Interessengemeinschaft handelt sich um finanziell unabhängige Unternehmer oder Privatiers, die ganz einfach nur in einem jagdlich interessanten Revier in Deutschland zur Jagd gehen möchten.

Professionelles Jagd- und Wildtiermanagement durch Jagdaufseher/Berufsjäger

Die im Zusammenhang mit einer Jagdpacht anfallenden Aufgaben übernimmt vor Ort ein erfahrener, kompetenter und hauptberuflich dafür tätiger Jagdaufseher/Berufsjäger, sowie ein Vertreter/Gehilfe. Dieser hat dafür zu sorgen, dass alle jagdrelevanten Vorgaben des Gesetzgebers (Tierschutz, Jagdrecht, Naturschutz, Hygiene, Abschuss) erfüllt werden. Er ist auch dafür verantwortlich, dass die Ansprüche des/der Verpächters/Verpächterin erfüllt werden.

Das Anforderungsprofil des Reviers

Die gemeinschaftliche professionell organisierte Jagd steht im Mittelpunkt der Jagd der Interessengemeinschaft. Die Lage des Reviers sollte im Zentrum Deutschlands liegen, d.h. im Raum südliches Niedersachsen, Nordhessen oder Sachsen-Anhalt. Das Revier muss eine Mindestgröße von 800 ha besitzen und wenigstens eine Hochwildart im Abschussplan aufweisen. Da die Interessengemeinschaft als Pächtergemeinschaft fungiert, kommen auch Reviere mit einer Größe von über 1.000 ha in Betracht. Auch Zusammenschlüsse von mehreren Eigenjagden oder Jagdgenossenschaften kommen in Frage.

Eine ruhige Lage ohne Fremdenverkehr und ohne zerschneidende Bundesstraße/Bundesautobahn ist Bedingung. Ebenso sollte sich im Jagdbogen oder maximal 5 km davon entfernt ein aktiver Beherbergungsbetrieb der gehobenen Gastronomie befinden.

Jagdbewirtschaftsungskonzept als Bestandteil des Jagdpachtvertrages

Um sicherzustellen, dass alle Anforderungen an ein modernes Jagd- und Wildtiermanagement erbracht werden, legt die „Interessengemeinschaft der revierlosen Jäger“ ein bereits bewährtes Jagdbewirtschaftungskonzept vor, welches den individuellen Gegebenheiten des Jagdreviers angepasst- und selbstverständlich gemeinsam mit dem Verpächter/der Verpächterin abgestimmt wird. Das Konzept ist ein wichtiger Bestandteil des Jagdpachtvertrag und wird der Bewerbung beigefügt.

Mitglied in der „Interessengemeinschaft der revierlosen Jäger“ werden

Die Nachfrage nach einer professionell gemanagten Jagd durch die Unterstützung von einem oder mehreren Jagdaufsehern/Berufsjägern wächst. Das DEUTSCHE JAGDPORTAL bringt Jäger und Jagdpächter zusammen. Wenn Sie sich generell durch dieses Konzept angesprochen fühlen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen die Gründung weiterer Interessengruppen in ganz Deutschland.

Ihr Ansprechpartner

Sie haben als Verpächter (Jagdgenossenschaft, Eigenjagdbesitzer)

ein Revier anzubieten,
suchen einen Jagdpachtnachfolger

oder Sie fühlen sich als Jäger von diesem Konzept der Jagdpacht angesprochen, dann wenden Sie sich bitte schriftlich an Herrn Stefan Fügner.

K&F Jagdportal – Kern und Fügner GbR
Hauptstr.22 (Hotel Jägerhof)
34626 Neukirchen
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine telefonischen Auskünfte erteilen. Bei ernsthaftem Interesse schreiben Sie mir bitte ein paar Zeilen bezüglich Ihres Anliegens. Ich melde mich umgehend bei Ihnen.

Waidmannsheil mit besten Grüßen
Stefan Fügner,
im Namen und Auftrag der Interessengemeinschaft der revierlosen Jäger

Jagdreise zu gewinnen

Freigegeben in Jagdverpachtungen

Die Meldung des Onlineportals „Jagderleben“, eine kleine Gemeinde in Baden-Württemberg will nur noch Jagdpachtbewerber, die bei der Bewerbung jünger als 70 Jahre alt sind, bei der Verpachtung berücksichtigen, hat zu einer großen Empörungswelle in den sozialen Medien geführt. Doch hier alleine den Tatbestand der Altersdiskriminierung zu sehen, greift viel zu kurz.

Seit Jahren wird in den Medien ein verbitterter Kampf zwischen Jägern einerseits und Waldbesitzern andererseits über die Höhe der Schalenwildbestände geführt. Während die Waldbesitzer den Abschuss der oftmals regionalen überhöhten Wildbestände fordern, malen die etablierten Jägerschaften sofort die Ausrottung der wiederkäuenden Schalenwildbestände an die Wand.
Verschärft wird diese Diskussion unter dem Aspekt der Kalamitäten in der Forstwirtschaft durch die Borkenkäferplage als Folge immer trockener Sommer. Ohne eine massive Reduktion der wiederkäuenden Schalenwildbestände auf den Käferflächen wird eine natürliche Wiederbewaldung, so die Waldbesitzer, nicht möglich sein.

Ich möchte jetzt diese völlig überflüssige Diskussion nicht weiter anfachen, sondern das Augenmerk ausschließlich auf die erstarrten Strukturen in der etablierten Jägerschaft, insbesondere auf die völlig überalterten Jagdpächter, lenken.

Wie so oft werden in schweren Krisen, und in einer solchen befindet sich die Waldwirtschaft, versäumte Veränderungen wie in einem Brennglas sichtbar.

Vorausschicken möchte ich, dass ich dieses Jahr meinen 45. Jagdschein gelöst habe, mich mittlerweile im jagdlichen Ruhestand befinde und die Jagd heute aus der Perspektive eines außenstehenden passiven Betrachters sehe.

Jagdpachtsystem und die heutigen Reviergrößen sind für ein modernes Schalenwildmanagement unbrauchbar

Die etablierte Jägerschaft, wie wir sie heute vorfinden, ist aus meiner Sicht weitestgehend beratungs- und veränderungsresistent, was sich auch in den nächsten Jahrzehnten nicht ändern wird. Ursache hierfür ist ein völlig überholtes und weitestgehend für ein modernes Wildtiermanagement im Bereich der Schalenwildbejagung unbrauchbares Jagdpachtsystem. Verschärft wurde dieses Problem in den letzten Jahrzehnten dadurch, dass ehemals große Reviere mehrfach geteilt wurden und heute oft gleich mehrere Jäger ein nur noch handtuchgroßes Reviere bejagen.

In diese kleinen Reviere mag die Bejagung von Hase, Fuchs und Fasan noch angehen, für ein effizientes, vor allem für eine moderne Schalenwildbewirtschaftung sind diese Reviere völlig unbrauchbar. Wenn solche Jagdpächter mit einem 250 ha Revier dann auch noch gegenüber einem studierten Forstwirt oder Wildbiologen von einer Schalenwildhege fabulieren, manövrieren sich diese Jagdpächter vollständig in die Gruppe der ahnungslosen Hobbyjäger.

Es fehlt ein jagd- und wildbiologisches Institut in Deutschland

In Österreich, das gerade mal 10% der Bevölkerung Deutschlands umfasst, aber ein vergleichbares Pachtsystem besitzt , gibt es ein jagd- und wildbiologisches Institut an der Universität für Bodenkultur in Wien. Dort begleitet man aufmerksam alle Veränderungen im Jagdwesen und arbeitet Lösungen für die Jägerschaft aus. Deutschland jedoch mit dem 10-fachen an Jägern, hat bis heute kein solches Institut aufzuweisen und es wird wohl auch in den nächsten Jahren kein solches Institut in Deutschland entstehen. Deutlicher kann man die Beratungsresistenz der Jägerschaft, die sich beharrlich weigert, sich ein Fachinstitut zur Seite zur stellen, kaum zum Ausdruck bringen!

Folgt man den Diskussionen in den sozialen Medien, wenn das Thema auf den Begriff Hege kommt, sträuben einem erfahrenen Jäger wie mir spätestens beim dritten Kommentar sämtliche Nackenhaare! Es hat erkennbar noch kein Jäger erkannt, dass es leichter ist, einen Pudding an die Wand zu nageln, als unter Jägern eine einvernehmliche Definition des Begriffs Hege zu finden. Auch konnte mir noch keine einziger Anhänger dieser Hegephilosophie erklären, wie man  bei einer durchschnittlichen Reviergöße von 250 ha in Deutschland Hege betreibt.

Es fehlt in den etablierten Jägerschaften, unabhängig ob man sich mit einem Jagdpächter oder mit einem Begehungsscheininhaber unterhält, fast vollständig an wissenschaftlichen Grundkenntnissen bezüglich des Schalenwildmanagements, stattdessen kaut man seit Jahrzehnten immer noch auf diesem unbestimmten Begriff der Hege herum.
Bei diesen Diskussionen wird das Fehlen eines jagd- und wildbiologischen Instituts in Deutschland allzu deutlich.

Der Jagdpächter spielt Napoleon auf 250 ha - Die Verknappung der Abschüsse als Instrument der Macht

Wenn ich mir die Abschussvorgaben der Jagdpächter, die ich in den letzten 50 Jahre kennen gelernen durfte, - und das waren sehr viele- durch den Kopf gehen lasse, so kann ich einen eindeutigen Trend erkennen:

Je kleiner das Revier, desto größer der Napoleon

Wurde das Revier über die Jahrzehnte immer an den gleichen Jäger verpachtet, entwickeln ich derart komplizierte Abschussvorgaben, die es auch einem erfahrenen Jäger wie mir unmöglich machen, die im Abschussplan vorgegebene Wildmenge zur Strecke zu bringen. Die Vorgaben machen es Jungjägern und unerfahrenen Jägern zudem unmöglich, überhaupt einen dem Jagdpächter genehmen Bock zu erlegen. Sie erlegen irgendwann nichts mehr, um den begehrten Begehungsschein nicht zu verlieren. Diese Jäger, die aus Angst um einen Fehlabschuss nichts mehr erlegen, sind die größten Unruhestifter im Revier! Der willkürliche Begriff Hege mutiert zur Abschussverhindung auf höchstem Niveau. Am Ende des Jagdjahres werden dann die Abschussmeldungen frisiert, dass sich die Balken biegen. ( Jagdvorsteher: "Die Abschussmeldungen meines Jagdpächters haben den Wahrheitsgehalt eines arabischen Frontberichtes") In solchen Revieren zieht sich der Jagdpächter willfährige Vasallen heran, jagdlich sind diese Jäger ohne Jagderfahrung völlig unbrachbar.

Womit wir ganz am Anfang des Artikels angekommen sind: Bei alten Jagdpächtern hat sich eine „Abschussverhinderungsmentalität“ eingeschlichen, mit der es unmöglich ist, angemessene und dem Waldbau zuträgliche Wildbestände zu erreichen.

Um einen Wildbestand zu erzielen, der einen Waldumbau ermöglicht, wie wir ihn dringend benötigen, müssten viele Jagdpächter von ihrem Machtinstrument der willkürlichen Freigabe abrücken und ein Abschussmanagement betreiben, das den Namen auch verdient und die Anforderungen der Waldbesitzer gerecht wird. Davon ist die Mehrheit der Jagdpächter aber noch Lichtjahre entfernt, denn die Jagdpächter werden den Machtanspruch der willkürlichen Abschussfreigabe  nicht freiwillig abgeben. Den Jagdverbänden steht hier eine Mammutaufgabe bevor, wollen sie nicht irgendwann als Verhinderer eines natürlichen Waldumbaus dastehen.
Einzig deshalb hat sich die Gemeinde in Trossingen zu dem harten Schritt des Ausschlusses von über 70 jährigen von der Vergabe der Jagdpacht entschlossen, mit der Mutmaßung der fehlenden Fitness bei über 70 Jährigen hat das nichts zu tun.

Ob die seit Jahrzehnten unter den Abschussvorgaben der alten Pächter gelittenen jungen Jäger eine Veränderung bei der Bejagung einleiten, wenn sie selbst Pächter werden, wage ich aber zu bezweifeln. Auch wenn viele jungere Jäger über die Willkür Ihres  Jagdpächter schimpfen, wer Jahrzehnte unter einem Jagdpächter alter Schule das Jagen gelernt hat, wird es genauso fortführen. Wie hat es F.W. Bernstein so schön erkannt:

„Die größten Feinde der Elche waren früher selber welche“

 

waidmannsheil

 

Euer

 

Stefan 

 

Homeschooling in USA - da steht viel Natur und Jagd auf dem Stundenplan

Freigegeben in Jagdverpachtungen
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