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Was ist Mediation / Jagdmediation?

Der Begriff Mediation steht für Schlichtung und den Mediator bezeichnet man umgangssprachlich als den Schlichter.

Die Mediation als außergerichtliche Schlichtung kommt aus dem angelsächsischen Raum, wo in einigen Rechtsgebieten die Mediation schon über 50% der gerichtlichen Auseinandersetzungen klärt.

Der Grund, weshalb angelsächsische Gesellschaften die Mediation als Alternative zu staatlichen Gerichten wählen, liegt in einer weit weniger gesetzlich geregelten Gesellschaft. Somit haben Richter dort bei ihrer Entscheidung weit mehr Spielraum, als bei uns in Deutschland.

Um sich aber nicht von der Beliebigkeit einer richterlichen Entscheidung abhängig zu machen, wählt man in den angelsächsischen Staaten immer häufiger den Weg der Mediation als Alternative zum regulären Gerichtsverfahren.

Warum Jagdmediation?

Ein Grundsatz unter Jägern lautet: "Willst Du mit einem guten Freund Streit bekommen, so pachte mit ihm eine Jagd".

Durch diese Aussage wird klar, dass die vertragliche Ausgestaltung von Jagdgemeinschaften eine Menge Sprengstoff enthalten kann, der sich aber erst bei der Ausübung der Jagd entlädt.

Besonderheiten der Jagdausübung über mehrer Jahre des Zusammenjagens sind nicht immer alle vertraglich vereinbar.

Dass gerichtliche Auseinandersetzungen wenig sinnvoll und vor allem in den wenigsten Fällen wirtschaftlichen Erfolg nach sich ziehen, habe ich bereits unter dem Thema Kalkulation von Gerichtserfahren nachgewiesen.

Da zudem viele Gerichte in Deutschland mittlerweile eine Vergleichsquote bei gerichtlichen Auseinandersetzungen von 80 % erreicht haben, erfolgt in Deutschland die Schlichtung häufig bereits, jedoch zu hohen Gerichtskosten.

Völlig unabhängig von den wirtschaftlichen Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung wiegt das lebenslange Zerwürfnis der streitenden Parteien viel schwerer. Oft sind selbst die Kinder von den zerstrittenen Parteien betroffen, ohne überhaupt zu wissen, was der ursprüngliche Grund der Auseinandersetzung war.

Allein dieser Aspekt sollte alle Jäger dazu bewegen, eine alternative Streitschlichtung außerhalb der Gericht zu suchen, damit man sich bei aller Meinungsverschiedenheiten, die es immer wieder geben wird, auch danach bei späteren Treibjagden, bei denen man ich begegnet, noch in die Augen schauen kann.

Wo findet Jagdmediation Anwendung?

Zwar liegen mir keinerlei Auswertungen seitens der Gerichte vor, wie häufig und auf welchen Gebieten sich Jäger vor Gericht streiten, aber da Grundlage einer Streitigkeit in der Regel bestehende Verträge sind, kann man die Jagdmedation auf 3 Gebiete beschränken:

1. Schlichtung zwischen 2 oder mehreren Jägern, die gemeinsam eine Jagd gepachtet haben.

2. Schlichtung zwischen einem Begehungsscheininhaber und einem oder mehreren Jagdpächtern des Jagdbogens, für den der Begehungsschein ausgestellt wurde.

3. Schlichtung zwischen dem/den Jagdpächter(n) und einer Jagdgenossenschaft, mit der ein Pachtvertrag abgeschlossen wurde.

Oft lassen sich durch Zusatzvereinbarungen oder gegenseitige Aufhebungsvereinbarungen Lösungen erzielen, die ein gerichtliche Auseinandersetzung obsolet werden lassen.

Wer kann als Mediator dienen?

Grundsätzlich muss ein Mediator von beiden streitenden Parteien als kompetente Autorität anerkannt werden. Es sind weniger juristische oder jagdliche Fachkenntnisse notwendig, sondern es sind Erfahrungen und Kompetenzen in der zielorientierten Lösungssuche und Einfühlungsvermögen gefragt.

Der Mediator darf nicht aus dem familiären oder freundschaftlichen Umfeld kommen, idealerweise auch nicht aus der unmittelbaren Umgebung der Parteien, sondern sollte aus einem von beiden Seiten bisher unbekannten Personenkreis stammen.

Was kostet eine Mediation?

Die meisten Mediatoren betreiben Mediation im Nebenberuf und kommen aus den Bereichen Psychologie und der Kommunikationswissenschaften. Auch gibt es zahlreiche Rechtsanwälte, die Mediation als zusätzliche Beratung anbieten.

Als Kosten sind die Stundensätze eines Freiberufler zugrunde zu legen, wobei zu berücksichtigen ist, dass schon nach einem einstündiges Gespräch mit den Parteien erkennbar werden muss, ob eine außergerichtliche Einigung erreichbar ist, oder ob eine friedliche Lösung in weiter Ferne liegt.

 

Waidmannsheil

Euer

Stefan

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