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Willkommen im Jagdblog des Deutschen Jagdportals

Anzeige der Artikel nach Schlagwörtern: Jagdvorsteher

Jagdverpachtung Nordrhein-Westfalen

 

Eigentlich wollte ich gar keine Jagd pachten, aber…

So oder ähnlich beginnen meine Gespräche mit Jagdpächtern, die sich ohne ausreichende Vorkenntnisse oder Vorplanung in das Abenteuer Jagdverpachtung gestürzt haben und sich nun vor zahlreiche Probleme gestellt sehen, an die sie vor der Anpachtung nicht gedacht hatten.
Immer zahlreicher wird der Anteil der Jäger und Jägerinnen, die ohne familiären Hintergrund den Jagdschein machen. Dieser Anteil nimmt natürlich bei den jungen Jagdpächtern, die erstmalig eine Jagd pachten, ebenso kontinuierlich zu. Immer weniger können in der Jagd des Vaters/Onkels oder eines anderen Verwandten das Handwerk des Jagdpächters in jungen Jahren erlernen und diese jahrelangen Erfahrungen aus dem „Familienbetrieb“ für das spätere Leben als Jagdpächter übernehmen.

Doch die eigentlichen Ursachen, weshalb sich jagdlich unerfahrene Jäger leichtsinnig in das Abenteuer Jagdanpachtung stürzen, liegen ganz woanders:
Nach einigen Jahren des Jungjägerdaseins, dass man mit dem einen oder anderen entgeltlichen und unentgeltlichen Begehungsschein und der Teilnahme an Drückjagden überbrückt hat, stellt man fest, dass man das Jägerleben in Form eines Begehers unter der Leitung eines launischen Jagdpächters mit strengen Abschussvorgaben nicht weiter führen will. Bei oft viel zu strengen Abschussfreigaben durch den Jagdpächter bei gleichzeitig fehlender Ansprechroutine bleibt der Finger viel zu oft gerade, um Ärger zu vermeiden. Aber die wirkliche Schussroutine, die ich als erfahrener Jäger benötige, stellt sich in dieser Form des selektiven Jagens nicht ein. Diese strengen Abschussvorgaben sind häufig auch der Grund, weshalb viele hoffnungsvoll angenommenen Begehungsscheinangebote nach kurzer Zeit wieder aufgelöst werden.
Schnell sucht man dann das Heil in der eigenen Jagdpacht und drängt die Risiken durch fehlende Erfahrung in den Hintergrund.
Man will ohne Vorgaben frei und unabhängig jagen!

Wir möchten in einer losen Folge die verschiedenen Punkte, die es zu beachten gilt, wenn man sich dazu entscheidet, eine Jagd zu pachten, darstellen, um den Jungjägern, die eine Jagd erstmalig pachten wollen, einige wichtige Tipps an die Hand zu geben.

Im ersten Teil geht es um das Thema

Teil 1: Wie bewerbe ich mich um eine Jagdpacht?

Jagdgenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts:
Zunächst gilt festzuhalten, dass nur sehr wenige Genossenschaftsjagden öffentlich ausgeschrieben werden. Viele dieser Jagden sind schon seit mehreren Jagdperioden in der Hand eines Jagdpächters und selbst wenn dieser Jagdpächter aus Altersgründen ausscheidet, kommt es sehr selten zur Ausschreibung. Es findet sich dann immer am Ort oder im nahen Umfeld Jäger, die das Pachtverhältnis übernehmen. Da es sich bei den Jagdgenossenschaften um Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt, sind sie von den strengen Ausschreibungsverpflichtungen, wie sie für Kommunen gelten, befreit. Diese Befreiung ermöglicht die Vergabe unter der Hand, was wiederum dazu führt, dass die Jäger, die bei der Vergabe nicht zum Zuge gekommen sind, von Vetterleswirtschaft sprechen und die Gerüchteküche brodelt. Bei der Vergabe ohne Ausschreibung nur einer einzigen Jagd und bei gleichzeitig mehreren Bewerbern ist dieser Unfrieden unter den örtlichen Jägern fast schon vorprogrammiert.

Kommunale Eigenjagden:
Ganz anders verhält es sich bei der Vergabe von Eigenjagden, die sich in kommunaler Hand befinden bzw. bei Genossenschaftsjagden, bei denen die Kommune der größte Jagdgenosse ist. Hier fordert der Bürgermeister, streng nach den Vergaberichtlinien zu verfahren, fürchtet er die strenge Kommunalaufsicht, die Pacht- und Mietverträge immer sehr genau prüft.
Im Südwesten von Deutschland (südliches Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg) halten die Kommunen immer noch große Waldflächen im Eigentum. Hier kommen jedes Jahr große Mengen an Eigenjagden öffentlich zur Verpachtung, die auch fast alle vom Jagdportal in die Jagddatenbanken aufgenommen werden, weil wir diese Ausschreibungen begleiten bzw. diese öffentlichen Ausschreibung erfassen können.
Hier hat man es dann auch fast immer beim ersten Gespräch vor der Verpachtung mit dem Stadtförster der Stadt oder Gemeinde zu tun. Jeder, der sich auf solche Jagden mit einem hohem Anteil an kommunalen Waldflächen bewirbt, sollte klar sein, dass hier die waldbaulichen Ziele im Vordergrund stehen.

Bewerbung auf eine ausgeschriebene Genossenschaftsjagd:
Bei der Bewerbung um die Jagdpacht einer Genossenschaftsjagd kommt man um das Gespräch mit dem Jagdvorsteher nicht herum, will man sich gegenüber den anderen Bewerbern abheben. Als zukünftiger Jagdpächter ist man mit dem Tag der Anpachtung Mitglied der Gruppe der Landnutzer (Schäfer, Imker, Landwirte, Fischwirte, Förster). Auch wenn man keine Gewinnerzielungsabsicht mit dem Pachten der Jagd verfolgt, so erwirbt man mit dem Pachtvertrag das Recht, eine festgelegte Fläche nutzen zu dürfen. Mit diesem Pachtverhältnis erwirbt man Rechte und hat gegenüber den Eigentümern aber auch Pflichten, die es zu erfüllen gilt.

Hatte man seit dem Erlangen des Jagdscheins viel mit anderen Jägern zu tun und kommt zudem aus einem Beruf, in dem man es wenig oder gar nicht mit Natur zu tun hat, führt man nun erstmalig ein Gespräch mit einem Jagdvorsteher als Vertreter einer Landnutzergruppe. Der Jagdvorsteher ist in der Regel kein Jäger aber Landwirt. Er kann deshalb auch mit dem Begriff Hege, die für viele Jäger Leitfaden ihres Tuns ist, nichts anfangen. Als Jagdvorsteher ist er primär daran interessiert, einen Pächter zu finden, der das Wild, dass im gemeinschaftlichen Jagdbetrieb lebt, durch Bejagung in einem angemessenen Rahmen hält. Außerdem soll der zukünftige Jagdpächter schnell auf drohende oder bereits entstandene Schäden durch die Bejagung des Wildes reagieren. Auf die Frage, wie man Wildschaden vermeiden will, gilt es Antworten parat zu haben, damit ich als verlässlicher jagdlicher Fachmann an der Seite der Landwirte erkennbar werde.

In der Regel kommen Genossenschaftsjagden deshalb zur Ausschreibung, weil die Jagdgenossenschaft einen Pachtpreis erzielen will, der von örtlichen Jägern nicht bezahlt wird. Oft sind es aber auch unkalkulierbare Wildschäden, die die örtlichen Jäger abschrecken, ein Jagdangebot abzugeben. Grundsätzlich sollte man sich aber insbesondere über die Wildschadenssituation genau informieren, bevor man in das Gespräch mit dem Jagdvorsteher geht.
Bei der Suche nach Ausschreibungen von Jagdverpachtungen wird schnell erkennbar, dass man, begrenzt man die Jagdpacht auf einen geringen Radius um den eigenen Wohnort, kaum Chancen auf Erfolg hat. Wer ernsthaft eine Jagd pachten will und kaum bis gar keine Kontakte im familiären oder freundschaftliche Umfeld hat, kommt um das Anpachten einer Jagd auch mehrere 100 km entfernt vom eigenen Wohnort nicht herum. Und spätestens jetzt wirft sich die Frage nach einem örtlichen Stellvertreter auf, die es auch gegenüber dem Jagdvorsteher zu beantworten gilt. Ich behaupte nach meinen vielen Jahrzehnten der Erfahrung bei der Jagd, dass die Lösung dieses Stellvertreters vor Ort der Schlüssel für ein zufriedenes und stressfreies Jagen darstellt. Ohne eine vertrauensvolle Person am Ort ist eine Jagd über mehrere Jahre über größere Entfernungen vom Heimatort nicht möglich. Die Jagdgenossen wissen um diese Problematik und wer sich im Vorfeld um eine solche Person kümmert, hat große Chancen, den Zuschlag zu bekommen.
Eine weitere Frage ist die Vermeidung von Wildschäden. Oft ist es nicht nur der Pachtpreis, der örtliche Jäger abschreckt, sondern die unkalkulierbaren Risiken der Wildschadensregulierung. Viele Genossenschaftsjagden haben deshalb einen hohem Jagdwert, weil sie an ein großes zusammenhängendes Waldgebiet grenzen, von dem sie profitieren. Das Wild zieht von dort in die Genossenschaftsjagden mit hohem Feldanteil. Hohe Wildschäden sind somit vorprogrammiert. Jäger, die sich um solche Jagden bewerben, sollten sich im Vorfeld bereits mit der Wildschadensabwehr beschäftigt haben und idealerweise bereits praktische Erfahrungen in der Wildschadensabwehr bei der Bewerbung um eine Jagdpacht vorweisen können.

Fazit: Die Jagdgenossenschaften kennen den Jagdwert ihrer Jagdbögen sehr genau. Als zukünftiger Jagdpächter muss ich mich mit den Bedürfnissen der anderen Landnutzer auseinandersetzen. Wer eine attraktive Jagd pachten will, kommt um die Bewerbung auf eine Jagd auch im weiteren Umfeld nicht herum. Dem Stellvertreter vor Ort und einem  modernen Wildtiermanagement mit dem Ziel der Wildschadensabwehr kommt für eine stressfreies Jagden eine Schlüsselrolle zu.

Im Teil 2 geht es um: „Begehungsscheininhaber, Jagdgäste, Mitpächter, Jagdaufseher – ohne verlässliche Mitjäger geht es nicht“

Waidmannsheil

Euer

Stefan  

Mobil 0178 6141856

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Jagdverpachtung Nordrhein-Westfalen

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Jagdverpachtung Hessen

Ein jagdliches Bewirtschaftungskonzept: Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Jagdpachtbewerbung

Als Administrator des Jagdportals jagen täglich Meldungen und Anzeigen aus dem Jagdwesen über den Bildschirm. Viele Anzeigen und fast alle Meldungen werden bearbeitet, ohne einen einzigen Kontakt zu einem Jäger oder Kunden. Da ist man dann richtig froh, wenn ein Telefonanruf den früher so selbstverständlichen persönlichen Kontakt herstellt. So auch am Montag:

Ein Jagdvorsteher aus dem südlichen Teil Deutschlands meldete sich am anderen Ende des Telefons und wünschte den Chef des Jagdportals zu sprechen. Er gab sich sichtlich Mühe , hochdeutsch zu sprechen. In der Regel ist der Grund für diesen Anruf eines Jagdvorstehers, dass er mit der Anzeigenaufgabe und der hierfür vorgesehenen Eingabemaske nicht klar kommt und einen Ansprechpartner beim Jagdportal sucht, der ihm hilft.
Doch diesmal hatte der Jagdvorsteher ein anderes Anliegen. Er wollte sich einfach nur einmal für den schnellen Service und die große Resonanz auf seine Anzeige seiner Jagdverpachtung bedanken. Doch es blieb nicht bei einem ausgesprochenen Dank. Es entwickelte sich ein sehr interessantes Gespräch über die Internetvermarktung in einem Bereich, in dem diese Vermarktung noch recht neu ist bzw. noch nicht die Bedeutung hat, wie in anderen Branchen und Bereichen.

Über die Erfahrungen eines Jagdvorstehers aus seiner erstmaligen Internetvermarktung seiner Jagdverpachtung über das Jagdportal  möchte ich berichten.

Zunächst konnte der Jagdvorsteher schon nach einigen Tagen feststellen, dass die Vermarktung im Internet nicht nur wesentlich preiswerter ist, als die Anzeige in der lokalen Presse, die parallel geschaltet war, sondern dass auch Interessenten weit über die regionalen Grenzen hinaus als Bewerber gewonnen werden konnten. Der Jagdvorsteher hatte bei allen Bewerbern genau vermerkt, ob sie über das Internet oder über die regionale Presse auf die Jagdverpachtung aufmerksam geworden waren.

Doch weit größer war mein Erstaunen über Erkenntnisse, die der Jagdvorsteher über die Art der sehr unterschiedlichen Bewerber gewonnen hatte.

Nach Aussage des Jagdvorstehers unterscheidet sich der internetaffine Jäger vom regional orientierten Jäger sehr deutlich. Während immer noch bei den regionalen Jägern das alte Bild des hegenden und den Wildbestand pflegenden Jägers vorherrscht, konnte er eindeutig bei den Bewerbern aus dem Internet den modernen Jäger mit deutlich erkennbaren Kenntnissen über die waldbaulichen Ziele der Waldbesitzer erkennen.

Ein wenig erschrocken hat mich allerdings die Erkenntnis des Jagdvorstehers, dass er entsetzt war, wie wenig vorbereitet Bewerber in die Gespräche gehen. Kaum ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft konnte eine klar ausformulierte Bewerbung als Jagdpächter vorlegen. Fast allen fehlte ein klares, für die Jagdgenossen verständliches jagdliches Bewirtschaftungskonzept. Was dann auch gleich zu einer noch erstaunlicheren Aussage des Jagdvorstehers führte:

„Der Jagdpachtpreis spielt bei der Vergabe der Jagdpacht eine eher untergeordnete Rolle“

Die Jagdgenossen wissen in der Regel sehr genau, welche Pachtpreise in ihrer Region zu erzielen sind. Auch können die Jagdgenossen den Jagdwert ihrer Jagdbögen sehr gut einschätzen. In der Regel steht der Pachtpreis schon vor der Vergabe mit geringen Abweichungen genau fest, alleine das jagdliche Bewirtschaftungskonzept gibt den Ausschlag bei der Vergabe.

Wer also ernsthaft Interesse hat, eine Jagd zu pachten, sollte im Vorfeld ein klares Bewirtschaftungskonzept erstellen, das er als Basis seiner Bewerbung den Jagdgenossen vorlegt. Der immer wieder häufig erhobene Vorwurf aus der Jägerschaft an die Jagdgenossenschaften, sie seien geldgierig und würden immer nur dem Meistbietenden den Zuschlag erteilen, mag auf die eine oder andere Jagdgenossenschaft zutreffen. Diese Jagdgenossenschaft ist aber nach diesem sehr informativen und ausführlichen Gespräch mit einem Jagdvorsteher eine absolute Ausnahme.
Für uns vom Jagdportal war dieses Gespräch der Beweis, dass wir mit unserem Service der Jagddatenbank im Jagdportal für Jagdverpächter richtig liegen.

Fazit:Jagdpachtinteressierte,die nicht aus der Region sind und im Wettbewerb zu den regionalen Bewerbern stehen, haben durch ein klares jagdliches Bewirtschaftungskonzept große Chancen, den regionalen Bewerber auszustechen.

Für alle Jungjäger, die noch nicht so recht wissen, wie solch ein jagdliches Bewirtschaftungskonzept aussieht, habe ich einen Teil des Inhaltsverzeichnis eines jagdlichen Bewirtschaftungskonzeptes am Anfang des Artikels eingestellt.

Waidmannsheil

Euer

Stefan 

Mobil 0178 614 18 56

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Jagdverpachtung Hessen

 

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Projekt

 

Was ein modernes Jagd- und Wildtiermanagementgesetz in einem Bundesland alles bewirken kann.

 

Mancher Besucher des Jagdportals reibt sich verwundert die Augen, wenn er die Deutschlandkarte der Datenbank "Jagdverpachtungen" sieht.  Viele Bundesländer weisen gar keine Jagdverpachtungen auf, in einigen Bndesländern sind es nur wenige Jagdbögen, die zur Verpachtung anstehen und das, obwohl zum Jahreswechsel eigentlich überall Jagden ausgeschrieben werden müssten.

Ganz anders Baden-Württemberg: Dort stehen, obwohl gar nicht  alle Jagdbögen der ausschreibenden Gemeinden und Städte erfasst sind, über 50 Jagden aktuell zur Verpachtung an. In Baden-Württemberg werden mittlerweile auf das Jahr gesehen mehr Jagdbögen verpachtet, als in ganz Deutschland. Fast alle Verpachtungen sind öffentliche Ausschreibungen der Kommunen oder der Forstverwaltungen, nur sehr wenige Jagdgenossenschaften sind darunter. 

Doch was macht diese Verpachtungswelle möglich? Wieso ziehen andere Bundesländer nicht nach?

Es ist mal wieder die Fähigkeit der Schwaben, Verwaltung und Professionalität zu einer Einheit zusammenfassen zu können. Andere Bundesländer haben  auf diesem Gebiet eher den Status eines Entwicklingslandes.  Am Anfang stand die Reform des Jagdrechtes und im Gegensatz zu den anderen Bundesländern heißt dieses Gesetz in Baden-Württemberg richtigerweise nicht mehr Jagdgesetz, sondern Jagd - und Wildtiermanagementgesetz. Mit diesem Gesetz wurde die oft von Jägern hochgelobte Hege der staatlichen Wildforschung und dem staatlichen Wildtiermanagement  gleichgestellt

Wörtlich heißt es im Gesetz: §  5 Wildtiermanagement, Jagd und Hege (1)

Zum Wildtiermanagement gehören alle in diesem Gesetz näher beschriebenen Tätigkeitsbereiche und Maßnahmen, die im Hinblick auf die Ziele des Gesetzes das Vorkommen, das Verhalten und die Populationsentwicklung von Wildtieren beeinflussen oder Erkenntnisse hierüber oder zum Umgang mit Wildtieren bringen. Die Steuerung des Wildtiermanagements im Rahmen dieses Gesetzes ist eine öffentliche Aufgabe. Jagd und Hege leisten wesentliche Beiträge zum Wildtiermanagement.

Zusammenfassend läßt sich sagen, dass Baden-Württemberg das einzige Bundesland ist, in dem die Hege durch den Begriff Wildtiermanagement ersetzt wurde bzw. gleichgestellt wurde und zudem eine gesellschaftliche Aufgabe ist und auf keinen Fall mehr eine alleinige Aufgabe der Jagdausübungsberechtigten.

Dazu muss man wissen, dies führt zu dieser großflächigen Ausschreibung, dass fast alle Städte und Gemeinden fast immer die größte Jagdgenossen in ihrer Gemarkung sind. Mit der Änderung des Jagdgesetzes in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz setzten sich viel Gemeinden an die Spitze ihrer örtlichen der Jagdgenossenschaft, um den im Gesetz verankerten öffentlichen Einfluss auch durchzusetzen. Im Gegensatz zu Jagdgenossenschaften, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind und somit nicht veröffentichungspflichtig sind, unterliegt jede Kommunde der Kommunalaufsicht, die in Baden-Württemberg gefürchtet ist. 

Kein Bürgermeister wagt es mehr, eine Jagd im Kungelverfahren an örtlliche Jäger  zu verpachten. Er entscheidet sich zur Öffentlichen Ausschreibung mit Klauseln, die sowohl das Regiejagdverfahren, als auch die Verpachtung an Ortsfremde ermöglicht. 

Das Jagdportal mit seiner transparenten Erfassung aller zur Verpachtung anstehender Jagdbögen zeigt die fortschrittliche Entwicklung im Bereich der Jagdverpachtung in Baden-Württemberg durch ein zeitgemäßes und vor allem modernes Jagdgesetz, das den Namen auch verdient. Es wird Zeit, dass sich auch andere Bundesländer dieses moderne Jagdgesetz zum Vorbild nehmen. 

 

Waidmannsheil

Euer

 

Stefan Fügner

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Mobil: 0178 6141856

Projekt

 

 

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