Willkommen im Jagdblog des Deutschen Jagdportals
Anzeige der Artikel nach Schlagwörtern: Mitpacht
Inserate von Jagdpacht- und Begehungsscheinangeboten müssen ab sofort von der Administration des Deutschen Jagdportals genehmigt werden – Mitglieder , die sich nicht an diese neue Regel halten , werden sofort gesperrt!
Bei einer Unteren Jagdbehörde in Schleswig-Holstein wurde von einem Jäger eine Anzeige im Deutschen Jagdportal gemeldet, bei der es sich offensichtlich um eine fingierte Anzeige handelt.
Die Untere Jagdbehörde setzte das Deutsche Jagdportal dahingehend in Kenntnis, dass es dort weder einen Jagdpächter dieses Namens gibt, noch dass dort ein Begehungsschein ausgeschrieben wurde. Scheinbar handelt es sich hierbei um eine Anzeige, um Internetnutzer zu ködern und dann andere Geschäfte zu tätigen.
Mit der ständig steigenden Mitgliederzahlen in unseren regionalen Jagdgruppen häufen sich Beschwerden von Gruppenmitgliedern und anderen Jägern über zweifelhaften Anzeigen. Die ständig steigende Mitgliederzahlen unserer regionalen Jagdgruppen üben scheinbar einen magischen Reiz auf zweifelhafte Geschäftemacher aus!.
Wir vom Jagdportal haben uns nach diesem Vorfall, der nun auch die Untere Jagdbehörde beschäftigt, dazu entschlossen, alle Anzeigen von Jagdpachtangeboten und Begehungsscheinangeboten im Deutschen Jagdportal und in den Facebookgruppen des Deutschen Jagdportals vor ihrer Veröffentlichung durch die Administration genehmigen zu lassen.
Diese Genehmigungspflicht gilt für alle Regionalgruppen auf dem Jagdportal, den Regionalgruppen bei Facebook und unsere Facebookfachgruppe "Jagdrevier Verpachtungen". Anzeigen von Jagdpacht- und Begehungsscheingesuchen sind von der Genehmigungspflicht ausgeschlossen.
Alle Inserenten, die eine Jagdpacht oder einen Begehungsschein im Jagdportal anbieten möchten, egal ob entgeltlich oder unentgeltlich, oder gegen Hegebeitrag oder nur gegen Revierarbeiten, müssen ab sofort die Anzeige mit vollständiger Anschrift mit dem gesamten Text einschließlich Emailadresse und Mobilfunknummer formlos beim Deutschen Jagdportal unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anmelden.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dass der Inserent anonymisiert wird und nur die Mobilfunknummer und die Emailadresse angegeben werden kann. Auch kann eine eigene Emailadresse speziell für die Anzeige beim Jagdportal gebucht werden. Wir vom Jagdportal aber möchten immer wissen, wer sich hinter einer Anzeige verbirgt.
Das Einstellen von Jagdpacht- und Begehungsscheinangeboten in unseren Gruppen auf dem Jagdportal und bei Facebook ohne unsere Genehmigung zieht ab sofort die lebenslange Sperrung in allen Gruppen nach sich.
Durch die hohe Kompetenz, die sich das Deutsche Jagdportal beim Anbieten von Jagdmöglichkeiten im Internet erworben hat und weil wir unsere Seriösität bewahren möchten, haben wir uns zu diesem radikalen Schritt entschlossen, aber es blieb uns keine ander Wahl. Wir bitten um Euer Verständnis.
Waidmannsheil
Eure Administration vom Deutschen Jagdportal