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Thesen der SDW Brandenburg zur Versachlichung der TESLA-Debatte

Seit Ende letzten Jahres nimmt in der politischen wie öffentlichen Debatte das Vorhaben der Firma TESLA, im brandenburgischen Grünheide eine „Gigafactory“ zur Produktion von Elektroautomobilen errichten zu wollen, einen breiten und emotional intonierten Raum ein. Da die Umsetzung dieses Vor-habens mit der notwendigen Rodung nicht unbedeutender Waldflächen verbunden ist, sind essenzielle Fragen des Schutzes unserer heimischen Wälder berührt.
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wurde das Bauvorhaben in mehrere planerische Phasen unterteilt. Während der ersten Phase, welche bis Ende Februar 2020 andauern soll, ist die Rodung eines Wald-gebietes mit einer Ausdehnung von etwa 94 Hektar geplant. Das Waldgebiet ist nahezu ausschließlich von der Baumart Kiefer geprägt und weist daher eine vergleichsweise geringe Artenvielfalt auf. Bei Ab-schluss der letzten planerischen Phase soll der Waldbestand um weitere 60 Hektar gerodet werden. Der Autobauer stellt in Aussicht, die durch das geplante Bauvorhaben entstehenden Beeinträchtigungen der Natur um ein Dreifaches über der nach §15 Bundesnaturschutzgesetz vorgeschriebenen Gesetz-gebung zu kompensieren.
Die SDW Brandenburg betrachtet es mit Sorge, dass insbesondere in jüngster Zeit politische Stimmen laut geworden sind, die die Frage der notwendigen Kompensation geplanter Waldrodungen missbrau-chen, um insgesamt und aus offenbar anderweitig gelagerten Motiven Stimmung gegen das geplante Vorhaben zu machen. Die SDW lehnt diese Instrumentalisierung des berechtigten Schutzansatzes für unsere Wälder ab und ruft zu einer Versachlichung der Debatte auf. Zweifelsfrei kann der leider nicht vermeidbare Waldverlust real ausgeglichen werden.
Als Reaktion auf das geplante Vorhaben hat sich zudem jüngst eine mit hoher waldbaulicher Kompetenz ausgestattete Initiative gegründet, welche in Aussicht stellt, Flächen zur Kompensation in unmittelbar räumlicher Nähe zu dem geplanten Werksgelände zur Verfügung stellen zu können. Sie ist darüber hinaus in der Lage, die administrativen und technischen Voraussetzungen für die Wiederaufforstung zu leisten und erklärt sich bereit, alle damit verbundenen Aufgaben zu übernehmen. Vor diesem Hinter-grund reduzieren sich aus Sicht des brandenburgischen Landesverbandes der SDW die Bedenken nicht auf die Frage nach dem „ob“, sondern auf die Frage nach dem „wie“.
Konkret heißt das: Die SDW Brandenburg fordert TESLA auf, Kompensationsleistungen gänzlich in Projekte zur Neuaufforstung artenreicher und klimastabiler Mischbestände einfließen zu las-sen. In dem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass Waldbesitzer nur dann unterstützt werden soll-ten, wenn mithilfe der Maßnahmen künftig arten- und strukturreichere Mischwälder erzielt werden kön-nen. Vor diesem Hintergrund formuliert die SDW Brandenburg die nachfolgenden 10 Thesen für die weitere Begleitung des Vorhabens:

1) Bei den zur Rodung in den verschiedenen Phasen des Bauvorhabens anstehenden Waldflä-chen handelt es sich weitgehend um Kiefernreinbestockungen jüngerer und mittlerer Altersklas-sen, die ausnahmslos realkompensationsfähig sind. Es sind bislang keinerlei Waldflächen oder Einzelbaumindividuen im Vorhabensgebiet bekannt, die aufgrund ihres herausgehobenen
Biotopwertes nicht ausgeglichen werden könnten, bzw. deren Werthaftigkeit die Möglichkeit für eine Realkompensation als fraglich erscheinen ließe.

2) Die SDW begrüßt es, dass die Firma TESLA unabhängig von der rechtlichen Verpflichtung zum Ausgleich des Eingriffs in die Waldbestände im Verhältnis 1:1 eine freiwillige Überkompensation im Faktor drei angekündigt hat. Da zu vermuten ist, dass der ausstehende immissionsschutzrechtliche Bescheid für das Vorhaben die gesetzliche Kompensation regeln wird, fordert die SDW zeitgleich mit der Bescheiderteilung den Abschluss eines zivilrechtlichen Vertrages, in welchem TESLA die Überkompensation verbindlich und mit einklagbarem Rechtsanspruch mit einem - vorzugsweise der Flächenagentur Brandenburg - oder aber mehreren Partnern regelt.

3) Die Kompensation der Rodungsflächen darf ausschließlich durch Begründung neuer Waldflächen oder aber durch ökologische Wertverbesserung bestehender Waldflächen vorgenommen werden. Bei der Bilanzierung der Kompensation ist daher strikt zwischen dem realen Entstehen neuen Waldes und der Wertverbesserung bestehenden Waldes in einem angemessenen Verhältnis zu unterscheiden. Die Firma TESLA hat eine solche Ausgleichsbilanzierung im Detail und flächenscharf der Öffentlichkeit gegenüber darzulegen.

4) Zweifelsfrei sind als Kompensationsleistung langfristig Waldstrukturen zu entwickeln, die sich durch eine messbar höhere Widerstandsfähigkeit auszeichnen. Gerade im Hinblick auf künftig zu erwartende Klimaereignisse ist diese Option aus forstfachlicher Sicht als eine enorme Chance für klimaangepasste Waldetablierungs-, bzw. Umbaumaßnahmen zu betrachten.
Nicht zu vergessen ist dabei das zukunftsträchtige und klimafreundliche Profil von TESLA sowie die absehbar positiven, sozioökonomischen Gesamteffekte.

5) Die SDW Brandenburg lehnt es grundsätzlich ab, dass Kompensation von Wald durch Maßnahmen realisiert wird, die normales forstliches Handeln eines Waldeigentümers
darstellen. Dazu zählen insbesondere Pflanzungen im Rahmen von Vor- oder Unterbauten, die im Rahmen mittel- oder langfristig geplanter Holzerntemaßnahmen erforderlich gewesen wären. Kompensationsmaßnahmen müssen immer eine Maßnahme darstellen, die vom Waldeigentümer im Rahmen planmäßigen forstlichen Handelns nicht vorgesehen gewesen wären und die langfristig auf eine ökologische Wertverbesserung des Bestandes abzielen.

6) Die SDW Brandenburg lehnt außerdem grundsätzlich Kompensationsmaßnahmen ab, die keinen thematischen Zusammenhang zum Schutz von Wäldern begründen oder aber auf Wälder abstellen, z. B. Bruchwälder, die keinen thematischen Zusammenhang zu den zum Ausgleich
anstehenden Waldbildern auf terrestrischen Sandstandorten erkennen lassen. Insbesondere lehnt die SDW eine Kompensation in Form von fachfremden Naturschutzprojekten ab, deren primäre Wirkung darin läge, dass finanzielle Mittel in die Haushalte von Naturschutzverbänden und/oder Stiftungen umgeschichtet werden, ohne dass es zur Realkompensation des Waldverlustes kommen würde.

7) Ferner ist sicherzustellen, dass die als Kompensation umgesetzten Maßnahmen auch über den gesetzlich vorgesehen Abnahmezeitraum von fünf Jahren hinaus weiterbegleitet werden und durch langfristige Pflege stabile Waldgesellschaften entstehen, die auf den entsprechenden Standorten klimastabile Wälder gewährleisten. Dabei ist auf eine begleitende Pflege für mindestens 30 Jahre abzustellen und die langfristige pflegerische Nutzung auf den Flächen muss gewährleistet sein. Ein aktives Pflegekonzept, welches ökologischen- und forstökonomischen Gesichtspunkten nachhaltig gerecht wird, ist konsequent und nachweisbar umzusetzen und der „Verwilderung“ der Flächen durch Sukzession vorzuziehen.

8) Die SDW Brandenburg sieht sich neben der Notwendigkeit einer politischen und juristischen Begleitung des Investitionsvorhabens von TESLA in der Pflicht, einen praktischen Beitrag dazu zu leisten, dass das insgesamt innovative und industriepolitisch für Brandenburg überaus bedeutsame Vorhaben von TESLA real verwirklicht werden kann und die zweifelsfrei bestehenden Entwicklungspotentiale für die betroffene Region um Grünheide eintreten. Aus diesem Grund ist die SDW bereit, sich auch praktisch in die Bereitstellung von „Ausgleich- und Ersatzflächen“ einzubringen und hat dazu mit regionalen Partnern das Projekt „Wald bleibt Wald für TESLA“ mitinitiiert. Im Rahmen dieses Projektes sollen unter Unterstützung der SDW, des Landesforstbetriebes Brandenburg (LFE) und der wissenschaftlichen Begleitung durch das Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde (LFE) 300 Hektar Wald als Realkompensation nachhaltig und dauerhaft entwickelt werden.

9) Unabhängig von der Betroffenheit rund um die notwendige Waldrodung und deren Ausgleich ist es nach Auffassung der SDW unzweifelhaft, dass das Thema der Bereitstellung von Wasser bzw. dessen zukünftigen Verbrauchs im Rahmen der Inbetriebnahme der Gigafactory, die eigentliche planerische Herausforderung darstellt. Die SDW geht daher davon aus, dass die langfristige Verfügbarkeit des Wasserbedarfes in enger Zusammenarbeit mit der regionalen und überregionalen Wasserwirtschaft geklärt wird. Dabei sind die noch ausstehenden wasserrechtlichen Genehmigungen insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt zu erlassen, dass es langfristig zu keinerlei Beeinflussungen des Landschaftswasserhaushaltes kommt, die zu Schäden oder Zuwachsminderungen an den Waldbeständen in den betroffenen Landkreisen führen könnten. 

10) Über Vorgenanntes hinaus ist sich die SDW Brandenburg bewusst, dass das Investitionsvorhaben von TESLA in einem ungewöhnlich kurzen - aber investitionspolitisch durch aus sinnvollem - Zeithorizont verwirklicht werden soll. Damit hat das Vorhaben auch rechtlich und planungsseitig Modellcharakter und ist gesellschaftspolitisch von besonderem Interesse. Die SDW geht gegenwärtig davon aus, dass die sich ergebenden Fragen rund um „Ausgleich- und Ersatz“ für die Eingriffe in die bestehenden Waldgesellschaften gelöst werden können. Sie lässt jedoch keinerlei Zweifel daran, dass sie gerade wegen des bestehenden Modellcharakter konsequent den Weg der Verbandklage beschreiten wird, wenn sich Bescheidung und/oder Umsetzung der Kompensation entgegen den vorgenannten Erwartungen als defizitär erweisen sollten. 


Potsdam, 26.01.2020 Beschlossen durch den Landesvorstand des SDW Landesverbandes Brandenburg.

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