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Willkommen im Jagdblog des Deutschen Jagdportals

Anzeige der Artikel nach Schlagwörtern: Sachkundenachweise nach Paragraph 11

Bei der Umsetzung des neuen Tierschutzgesetzes werden grobe handwerkliche Fehler offensichtlich

Hätten die Verfasser des § 11 des Tierschutzgesetzes eine Eignungsprüfung ablegen müssen, ob sie in der Lage sind, verständliche, vor allem umsetzbare Gesetze zu erlassen, man hätte ihnen das Recht, Gesetze auszuformulieren entzogen!!!

Genau diese Kenntnisse, ob ein Hundetrainer überhaupt in der Lage ist, einen Hund zu erziehen, sollen nun einige 1.000 Hundetrainer, Jagdhundeobleute in Kreisjägerschaften und Jagdgebrauchshundevereine, nachweisen, ansonsten droht ihnen Berufsverbot. Gibt es solch eine Eignungsprüfung auch für Gesetzesschaffende? Scheinbar noch nicht, sonst müssten sich nicht so viele Menschen mit einem neuen Gesetz herumärgern, von dem weder die Behörden (Veterinärämter, Kreisämter) noch Politiker und schon gar nicht Hundeausbilder mit jahrzehntelanger Berufserfahrung wissen, wie es umgesetzt und angewandt werden soll.

Dass es zu einer Zertifizierung des Berufes des Hundetrainer kommt, das ist so sicher wie das sprichwörtliche "Amen in der Kirche". Zu oft wurden mit Hundeschulen und selbsternannten Hundeflüsterern unbedarfte Hundehalter getäuscht. Oft war bei diesen Hundegurus nicht der Erfolg entscheidend, sondern alleine mit der  Methode wurde geworben und diese sicherte den Umsatz. Der Erfolg war dann oft eher zweitrangig.

Auf diesem Markt der Hundehalter, in dem es auf der einen Seite völlig unbedarfte Kunden gibt, entstehen auf der anderen Seite Anbieter, besser wäre sie Scharlatane zu nennen, die diese Unkenntnis schamlos ausnutzen und daraus einen wirtschaftlichen Nutzen ziehen wollen. Wenn es dann noch besonders schick ist, sich hochtraumatisierte Hunde aus südländischen Tötungsstationen aus Mitleid zuzulegen, ist das Chaos perfekt. 

Genau mit diesem Chaos wollten unsere Politiker mit der Schaffung des neuen Tierschutzgesetzes aufräumen- und haben ein neues geschaffen!!!

Nun liebe Hundeausbilder, damit müssen wir nun leben. Doch bei allem Lamentieren über das "Umsetzungschaos" bleibt uns Hundetrainern, Jagdhundeausbildern und allen, die mit unseren vierbeinigen Begleitern hauptberuflich oder im Nebenberuf zu tun haben, eine Qualifizierung in welcher Form auch immer, nicht erspart. Trotz aller Webfehler, die das Gesetz aufweist, wird die Zertifizierung auf kurz oder lang jeder Hundeausbilder nachweisen müssen, um sich von den Scharlatanen und Beutelschneidern der Branche abzuheben. 

Bildquelle: privat - Rainer Kern - Deutsches Jagdportal

Wer darf künftig den Nachwuchs ausbilden in den Vereinen? Welche Voraussetzungen müssen jagdliche Ausbilder vorweisen?

Zunächst sollten alle, die bisher Jagdhunde und Hund ausgebildet haben, keine Angst haben, dass sie nun gegen das Gesetz verstoßen, wenn sie keine Zertifizierung nachweisen können, denn ein Gesetz benötigt Übergangsfristen. An denen fehlt es zur Zeit.

Man munkelt, der Gesetzgeber hat kaum 6 Wochen nach Inkrafttreten des  Gesetzes erkannt, dass es bereits einen Markt der Hundetrainer gibt. Damit diese nicht in der Luft hängen, wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, um Übergangsfristen und Vorqualifikationen festzulegen. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe gilt es abzuwarten, um dann die notwendigen Schritte zur Qualifizierung einzuleiten.

Eines sollte aber allen klar sein: Um eine Qualifizierung, ob nebenberuflicher oder hauptberuflicher Hundetrainer, wird früher oder später niemand herumkommen, darauf sollten wir uns einstellen.

Die IHK Potsdam bietet schon seit vielen Jahren diese Qualifikation an. Hier wurden 3 Varianten der Qualifizierung ausgearbeitet:

1. Der Hundefachwirt/in IHK , der etwa der Ausbildung zum Meister entspricht.

2. Der Hundeerzieher/in und Verhaltensberater/in IHK ohne Berufserfahrung, was in etwa dem Gesellenbrief entspricht

3.  Der Hundeerzieher/in und Verhaltensberater/in IHK  mit mehrjähriger Berufserfahrung und nachweisbaren Sachkenntnissen. Hier kann sich jeder Hundetrainer "nachdiplomieren" lassen.

 >> Weitere Informationen finden Sie auf unsere Webseite unter Jagdhunde und mit einem Klick hier: § 11 Tierschutz-Gesetz 

Zum Schluss bleibt der Spruch, der bei solchen, den Markt durcheinanderwirbelnden Gesetzen Anwendung findet, der da lautet:

"Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird" 

Weidmannsheil mit besten Grüßen

DEUTSCHES JAGDPORTAL

Euer Stefan 

Freigegeben in Jagdhundeausbildung