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Willkommen im Jagdblog des Deutschen Jagdportals

Stefan Fügner

Stefan Fügner

Mitbegründer des Deutschen Jagdportals - mehr über Stefan unter TEAM

Bei einer Unteren Jagdbehörde in Schleswig-Holstein wurde von einem Jäger eine Anzeige im Deutschen Jagdportal gemeldet, bei der es sich offensichtlich um eine fingierte Anzeige handelt.

Die Untere Jagdbehörde setzte das Deutsche Jagdportal dahingehend in Kenntnis, dass es dort weder einen Jagdpächter dieses Namens gibt, noch dass dort ein Begehungsschein ausgeschrieben wurde. Scheinbar handelt es sich hierbei um eine Anzeige, um Internetnutzer zu ködern und dann andere Geschäfte zu tätigen.
Mit der ständig steigenden Mitgliederzahlen in unseren regionalen Jagdgruppen häufen sich Beschwerden von Gruppenmitgliedern und anderen Jägern über zweifelhaften Anzeigen. Die ständig steigende Mitgliederzahlen unserer regionalen Jagdgruppen üben scheinbar einen magischen Reiz auf zweifelhafte Geschäftemacher aus!.

Wir vom Jagdportal haben uns nach diesem Vorfall, der nun auch die Untere Jagdbehörde beschäftigt, dazu entschlossen, alle Anzeigen von Jagdpachtangeboten und Begehungsscheinangeboten im Deutschen Jagdportal und in den Facebookgruppen des Deutschen Jagdportals vor ihrer Veröffentlichung durch die Administration genehmigen zu lassen.
Diese Genehmigungspflicht gilt für alle Regionalgruppen auf dem Jagdportal, den Regionalgruppen bei Facebook und unsere Facebookfachgruppe "Jagdrevier Verpachtungen". Anzeigen von Jagdpacht- und Begehungsscheingesuchen sind von der Genehmigungspflicht ausgeschlossen. 

Alle Inserenten, die eine Jagdpacht oder einen Begehungsschein im Jagdportal anbieten möchten, egal ob entgeltlich oder unentgeltlich, oder gegen Hegebeitrag oder nur gegen Revierarbeiten, müssen ab sofort die Anzeige mit vollständiger Anschrift mit dem gesamten Text einschließlich Emailadresse und Mobilfunknummer formlos beim Deutschen Jagdportal unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anmelden.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dass der Inserent anonymisiert wird und nur die Mobilfunknummer und die Emailadresse angegeben werden kann. Auch kann eine eigene Emailadresse speziell für die Anzeige beim Jagdportal gebucht werden. Wir vom Jagdportal aber möchten immer wissen, wer sich hinter einer Anzeige verbirgt.

Das Einstellen von Jagdpacht- und Begehungsscheinangeboten in unseren Gruppen auf dem Jagdportal und bei Facebook ohne unsere Genehmigung zieht ab sofort die  lebenslange Sperrung in allen Gruppen nach sich.

Durch die hohe Kompetenz, die sich das Deutsche Jagdportal beim Anbieten von Jagdmöglichkeiten im Internet erworben hat und weil wir unsere Seriösität bewahren möchten, haben wir uns zu diesem radikalen Schritt entschlossen, aber es blieb uns keine ander Wahl. Wir bitten um Euer Verständnis.

Waidmannsheil

Eure Administration vom Deutschen Jagdportal

 

Welpen aus Reagenzglas

Titelbild pixabay


Dies ist zusammenfassend das Ergebnis des OVG Urteils von Münster zum Thema Aufbewahrung von Waffenschrankschlüssel durch Legalwaffenbesitzer.

Seit dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht Münster zur Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln ist es bemerkenswert ruhig um das Waffengesetz. Doch der Schein trügt, die Schikanen gegen Legalwaffenbesitzer werden weitergehen.

Mit dem rechtsunbestimmten Begriff der Unzuverlässigkeit im Vollzug des Waffengesetzes ist der Gängelung des Bürgers durch Behördenmitarbeiter Tor und Tür geöffnet

Aufgabe der Parlamente beim Verabschieden von Gesetzen (Legislative) in einem funktionierenden Rechtsstaat ist es, Gesetze vor ihrer Verabschiedung möglichst klar und eindeutig auszuformulieren. Der Bürger soll verstehen, was der Gesetzgeber mit dem Gesetz bezwecken will. Vor allem aber sollen Gerichte möglichst eindeutige und gleichlautende Urteile fällen können.

Verlässt der Gesetzgeber aber diesen Grundsatz der Klarheit und baut in den Gesetzestext beliebig interpretierbare Begriffe ein oder schlimmer noch, gibt rechtsunbestimmten Begriffen die Bedeutung von Rechtsverbindlichkeit, verlässt der Gesetzgeber, wenn er diesen Fehler nicht korrigiert, zweifelsfrei die Rechtsstaatlichkeit. Dies ist beim Begriff der Unzuverlässigkeit im Waffenrecht eindeutig der Fall.

Unzuverlässigkeit -ein Begriff aus der Psychologie

Der Begriff Unzuverlässigkeit gehört in den Bereich der Psychologie und Psychoanalyse und darf bestenfalls in einem psychologischen Gutachten bei Gericht verwendet werden.

Weder ein Verwaltungangestellter einer Waffenbehörde noch der Richter eines Verwaltungsgerichts besitzt die Profession, über die Zuverlässigkeit/Unzuverlässigkeit eines Bürgers zu entscheiden. Verwaltungsangestellte oder Juristen, der beim Vollzug des Waffengesetzes mit der Begriff der Unzuverlässigkeit Entscheidungen fällen, maßen sich hier psychologische Fähigkeiten an, die sie schlichtweg nicht besitzen!

Warum arbeitet der Gesetzgeber beim Vollzug des Waffengesetzes mit dem rechtsunbestimmten Begriff der Unzuverlässigkeit?

Nun erfährt der erfahrene Jurist bei obiger Ausführung zum Begriff der Rechtsunbestimmtheit in Gesetzestexten nicht wirklich etwas Neues.

Jeder Rechtshistoriker weiß aber, dass es insbesondere Staaten mit einer eher wagen Vorstellung eines funktionierenden Rechtsstaats sind, die gerne schwammige Begriffe in die Gesetze einbauen, um eine maximale Verunsicherung bei Bürgern, Rechtsbeiständen und Richtern zu erzeugen. Diese Unsicherheit erzeugt dann eine fortwährende , vor allem aber gewollte Angst beim Bürger, weil das Fehlverhalten, das man ja vermeiden will, nicht konkret im Vorfeld erkennbar und vorhersehbar ist. Diese fortwährende Angst vor Fehlern aber macht den Bürger zum verunsicheren, aber gewollten Untertan, genau so wie ihn der Obrigkeitsstaat will. Dem in ständiger Angst gehaltene Legalwaffenbesitzer, der nie weiß, ob er etwas falsch gemacht hat, soll der Besitz von Waffen verleidet werden und somit den Privatwaffenbesitz langfristig beenden.

Das Urteil vom OVG Münster ist nur ein Meilenstein auf dem Weg zur Entwaffnung der Legalwaffenbesitzer

Wer glaubt, dass mit dem Kauf eines Waffenschrankes mit Zahlenschloss alle Unsicherheiten bei der Aufbewahrung von Waffen seit dem OVG Urteil ausgeräumt wurden, der irrt gewaltig. Die nächsten Gängelungen der Legalwaffenbesitzer sind nur eine Frage der Zeit, denn auch der PIN Code eines Waffenschrankes muss irgendwo aufbewahrt werden und wenn dabei Unbefugte in den Besitz des Kodes kommen und die Waffenbehörde erfährt davon, steht der nächste mehrjährige Prozess vor den Verwaltungsgerichten mit vielen Tausend Euro Kosten bevor.

Doch die Behörden haben noch viele andere Folterinstrumente für den Bürger mit Waffen auf ihrer Liste, von denen der Legalwaffenbesitzer noch gar nichts weiß. Wie entscheidet eigentlich eine Waffenbehörde, wenn sie Kenntnis davon bekommt, dass der Legalwaffenbesitzer das seit einigen Tagen völlig legale Cannabis konsumiert?

Die Frage, ob legaler Cannabisbesitz und Waffenbesitz aus Sicht der Waffenbehörden vereinbar ist oder nicht, wird irgendwann vor einem obersten Verwaltungsgericht geklärt werden müssen. Solange aber kein eindeutiges Urteil vorliegt, wird diese Entscheidung jede einzelne Waffenbehörde völlig willkürlich selbst entscheiden und die Waffenbesitzkarte einziehen oder auch nicht.

Diese Liste der Folterinstrumente der bürgerlichen Gängelung durch Waffenbehörden lässt sich unendlich fortsetzen.

Zur Zeit läuft ein Prozess, in dem der Behördenmitarbeiter einer Waffenbehörde vom häufigen Alkohlkonsum eines Legalwaffenbesitzers erfuhr und vorsorglich erst einmal die Waffenbesitzkarte und den Jagdschein einzog. Nur das beherzte Vorgehen durch ein Eilverfahren seines Anwalts setzte den Beschluss außer Vollzug. Die Behörde hatte keinerlei Beweis für den hohen Alkohlkonsums des Waffenbesitzers, der Entzug der Erlaubnis erfolgte ausschließlich willkürlich  auf Mutmaßungen des Behördenmitarbeiters. Allerdings hat das Eilverfahren nur eine aufschiebende Wirkung. Der Prozess, in dem es um den Fortbestand einer Waffenerlaubnis eines trinkfreudigen Jägers geht, steht noch bevor.

Es gilt hier weiterhin daraufhin zu weisen, dass fast der gesamte Waffenentzug in Deutschland auf Basis der behördlichen Beurteilung der Unzuverlässigkeit erfolgt. Nur im ganz selten Fall liegt beim Legalwaffenbesitzer eine Straftat vor, bzw. wird gegen ihn strafrechtlich ermittelt. Es ist fast immer die Unzuverlässigkeit, die von der Behörde ins Feld geführt wird und zum Entzug der waffenrechtliche Erlaubnis führt. Zwar kann gegen den Beschluss der Waffenbehörde Widerspuch eingelegt werden, aufschiebende Wirkung hat er keine.

Auf jeden Fall aber steht der Entzug der Waffenerlaubnis, ein jahrelanger kostenintensiver Prozess (mehrere 1.000 Euro)  vor völlig überlasteten Verwaltungsgerichten (4 - 6 Jahre) an, den die meisten Jäger gar nicht erst aufnehmen und im Vorfeld resignieren.

Das Schweigen der Verbände

Ist in Deutschland ein neues Gesetz in Planung, werden alle Verbände, deren Mitglieder mit dem neuen Gesetz zu tun haben werden, angehört.

Dies war sicherlich auch bei den letzten Waffenrechtsverschärfungen der Fall. Und natürlich saßen die Verbandsfunktionäre der Legalwaffenbesitzer mit am Tisch, als man im Gesetz diese Behördenallmacht an die Waffenbehörden übergab. Man will den Funktionären zu Gute halten, dass man damals hoffte, dass alles nicht so schlimm wird, wie es Waffenrechtsexperten prophezeiten.
Dieser erste Fehler wäre ja noch verzeihbar, dass man aber nun in den Verbandsspitzen ernsthaft glaubt, man könne auch diese skandalöse Tyrannei von Legalwaffenbesitzern durch die Waffenbehörden nach dem „Drei-Affen-Prinzip“aussitzen, zeigt mal wieder, wie weit die Verbandsfunktionäre von der Realität entfernt sind. Auch soll man den Mitgliedern nicht erzählen, man wüßte nicht, was da zur Zeit in den Waffenbehörden und bei den Legalwaffenbesitzern ablauft!

Eines alleine ist klar: Solange das Gesetz nicht geändert wird, hält die Tyrannei einzelner Mitarbeiter von Waffenbehörden gegen Legalwaffenbesitzer an!

Im ersten Schritt müssen kompetente, im Verbandswesen versierte Funktionäre eingesetzt werden, um zu retten, was noch zu retten ist. Es geht beim Vollzug des Waffengesetzes schon lange nicht mehr um die Sicherheit der Bürger , sondern alleine um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates und den Fortbestands des Rechts des Bürgers auf privaten Waffenbesitz.

Ohne ein beherztes Eingreifen der Verbände der Legalwaffenbesitzer in den momentanen Vollzug des Waffenbesetzes im Bereich der Unzuverlässigkeit wird es früher oder später keinen Legalwaffenbesitz des Bürgers mehr geben. Kein Bürger ist bereit, sich einem Behördenterror auszusetzen, nur um zur Jagd gehen zu können. Die vollständige Entwaffnung der Bürger durch den Legalwaffenbesitzer selbst wäre dann die Folge. Wenn wir aber irgendwann keine Legalwaffenbesitzer mehr haben, die sich von Behörden gängeln lassen, brauchen wir aber auch keine Verbände mehr, die die Interessen der Legalwaffenbesitzer vertreten.

Waidmannsheil

Euer

Stefan

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Immer wieder erreichen uns Beschwerdeemails über nicht aktuelle Eintragungen in unseren Datenbank Nachsuchenführer.

Nachdem ich mal wieder völlig erfolglos am Wochenende auf der Jagdmesse Reiten, Jagen Fischen in Erfurt bei dem dort ausstellenden Schweißhundeverein diese Datenbank beworben habe und mal wieder eine "brauchen-wir-nicht-Abfuhr" erteilt bekommen habe, lag fast zeitgleich eine Beschwerdeemail im emailpostfach des Jagdportals, in der sich eine Person darüber beschwerte, dass die Datensätze der Nachsuchenführer nicht aktuell seien.

Scheinbar sind vielen Internetnutzern die Kosten von Datenbanken, sowohl deren Erstellung, als auch deren Pflege nicht bewusst, weshalb wir dem Beschwerdeführer nachfolgende email zusandte, die stellvertretend für die geamte Jägerschaft hier mit anonymisierter Anrede eingestellt wird:

 

Lieber Herr W.,

zu Ihrer Beschwerde, weshalb die Datenbank "Nachsuchenführer" nicht aktualisiert wird, nehmen wir wie folgt Stellung:

die Datenbank "Nachsuchenführer" ist Teil der Jagddatenbank des Deutsche Jagdportals. Die Softwareentwicklung der Jagddatenbank im Deuschen Jagdportal hat vor 8 Jahren sehr viel Geld gekostet. Die Jagd- und Jagdhundeverbände hatten an der Entwicklung dieser Jagddatenbank weder Interesse, noch wollten sich die Jagd- und Jagdhundeverbände an der Finanzierung beteiligen.

Danach wurden vom Jagdportal zahlreiche Nachsuchenführer eingetragen. (Screenshot im Anhang) Auch die Kosten dieser über 1.000 Eintragungen in der Datenbank "Nachsuchenführer" wurden alleine vom Deutschen Jagdportal getragen. Durch diese Arbeit des Deutschen Jagdportals steht diese Datenbank "Nachsuchenführer" seit 8 Jahren unangefochten auf dem ersten Platz der ersten Seite auf der Googlesuchmaschine, wenn man die Suchphrase "Nachsuchenführer" eingibt . (Screenshot im Anhang)

Die unzählbar vielen Arbeitstunden und die horrenden Gelder, die der Aufbau und die Pflege aller Jagddatenbanken und auch der Datenbank "Nachsuchenführer" verschlungen haben, haben seitens der Jagd- und Jagdhundeverbände keinerlei Reaktionen hervorgerufen. Von einer finanziellen Unterstützung mal ganz zu schweigen. Der kostenpflichtige "mehr lesen Eintrag" wurde kein einziges mal gewünscht

Auch wir vom Jagdportal müssen als steuerzahlendes Unternehmen immer die Kosten und Erlöse im Blick haben.

Die weitere Datenpflege der Datenbank "Nachsuchenführer" ergibt aus betriebswirtschaftlicher Hinsicht für das Deutsche Jagdportal keinerlei Sinn, weshalb wir die Aktualisierung der Datenbanken "Nachsuchenführer" eingetellt haben, lediglich Löschungwünsche im Todesfall werden zeithah durchgeführt.

Erst vorgestern führte ich auf der erfurter Jagdmesse Jaggen Reiten Fischen dem dort vertretenen Schweißhundeverein die Datenbank und das Googleranking vor. Auch dort wurde seitens des Standpersonals kein Interesse signalisiert.

Für eine ständig aktualisierte Nachsuchenführerdatenbank gibt es erkennbar innerhalb der Jägerschaft keinerlei Interesse.

Wir wünschen Ihnen als Schweißhundeführer trotzdem weiterhin

Suchenheil

Ihr

Stefan Fügner (seit über 50 Jahren Jagdhundeführer)

 

Frischling aus Kanal gerettet

Frischling aus Kanal gerettet

 

Die sichere Aufbewahrung von Waffen ist ein fundamentaler Aspekt der Jagd. Für Jäger ist es nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein Zeichen von Verantwortungsbewusstsein und Respekt gegenüber der Gesellschaft. Ein angemessener Waffenschrank schützt vor unbefugtem Zugriff, minimiert Risiken und stellt sicher, dass Waffen und Munition unter sicheren Bedingungen gelagert werden. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Leitfaden, wie Jäger den richtigen Waffenschrank auswählen.

Was ist ein Waffenschrank?

Ein Waffenschrank ist ein speziell konstruierter Behälter, der für die sichere Aufbewahrung von Waffen verwendet wird. Er besteht in der Regel aus robustem, schwerem Stahl, verfügt über eine starke Verriegelung und ist häufig mit verschiedenen Sicherheitssystemen ausgestattet. Ziel eines Waffenschranks ist es, den unbefugten Zugriff, Diebstahl oder Missbrauch von Waffen zu verhindern, indem er einen sicheren und gesetzeskonformen Aufbewahrungsort bietet.

Wann brauche ich einen Waffenschrank?

Ein Waffenschrank wird benötigt, sobald man in Deutschland Schusswaffen besitzt oder erwerben möchte. Schusswaffen, für die man einen Waffenschrank benötigt, werden im Waffengesetz (WaffG) wie folgt definiert:

“Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.”

Dazu gehören also auch alle Lang- und Kurzwaffen, wie beispielsweise Revolver, Pistolen und Flinten, die im jagdlichen Kontext verwendet werden.

Gesetzliche Anforderungen an Waffenschränke in Deutschland

In Deutschland regeln das Waffengesetz (WaffG) und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) die Aufbewahrung von Waffen. Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2017 gelten nur noch Waffenschränke mit einem Widerstandsgrad nach DIN EN 1143-1 als rechtskonform. Waffenschränke, die nach den älteren VDMA 24992-Normen zertifiziert sind, sind nur noch dann zulässig, wenn sie vor dem 06. Juli 2017 erworben wurden.

Die Zertifizierung Ihres Waffenschranks befindet sich in der Innenseite der Waffenschranktür. Diese Plakette, wie auch die Rechnung, fungieren als Nachweis für die zuständige Behörde, dass der Waffenschrank gesetzeskonform ist.

Gut zu wissen: Die Kontrolle Ihres Waffenschranks erfolgt durch die zuständige Behörde direkt bei Ihnen zu Hause. Allerdings wird diese Kontrolle meist im Vorhinein angekündigt. Sie sind bei der Kontrolle aber verpflichtet, den befugten Personen Zutritt zu ihrem Waffenschrank zu gewähren.

Widerstandsklassen und Zertifizierungen verstehen

Die Widerstandsklassen eines Waffenschranks, definiert durch die Norm DIN EN 1143-1, sind entscheidend für den Schutz der darin gelagerten Waffen. Die Klassen N/0 und 1 bieten unterschiedliche Sicherheitsgrade:

 

Fotofallen auf Rheinmetall-Gelände ergiebig: Alle vier bis fünf Tage Wolfsbilder

Zulässige Waffenaufbewahrung (© bremertresor.de)

Auch in Tresoren mit einem Widerstandsgrad von 1 bis 5 dürfen unbegrenzt Waffen und Munition gelagert werden. Je höher dabei der Widerstandsgrad, desto sicherer ist der jeweilige Waffenschrank gegen Einbruchsversuche.

Die korrekte Klasse muss basierend auf der Anzahl und Art der Waffen, die ein Jäger besitzt oder zu erwerben plant, gewählt werden.

Kriterien zur Auswahl des richtigen Waffenschrankes

Die Auswahl des richtigen Waffenschrankes hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Die Größe des Schranks sollte entsprechend der Anzahl und Art der zu lagernden Waffen gewählt werden. Ein zu kleiner Schrank kann schnell an seine Grenzen stoßen, während ein zu großer unnötigen Raum beansprucht.

Die Innenausstattung ist ebenfalls von großer Bedeutung. Einige Schränke bieten beispielsweise spezielle Halterungen für Kurzwaffen. Darüber hinaus ist auch die Munitionsaufbewahrung gesetzlich geregelt. Nach der neuen Regelung, die ein Sicherheitsbehältnis nach EN 1143-1 voraussetzt, ist es nun möglich, Munition und Waffen gemeinsam in einem Waffenschrank zu lagern. Daher sollte ausreichend Platz für die Munition eingeplant werden. Als Alternative kann die Munition auch separat in einem Munitionsschrank untergebracht werden, der weniger strenge Sicherheitskriterien erfüllen muss.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Feuerschutz. Obwohl dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, kann ein feuerfester Waffenschrank zusätzlichen Schutz bieten und erleichtert die Versicherung des Inhalts. Besonders empfehlenswert ist ein Feuerschutz in Gebieten mit höherem Brandrisiko. Die Prüfung des Feuerschutzes kann nach der EN 1047 Norm 60 oder 120 Minuten betragen. Oder 30 Minuten nach der EN 15659 Norm.

Die Wahl des Materials und die Verarbeitungsqualität des Schranks sind ebenfalls entscheidend, da sie die Langlebigkeit und Sicherheit des Schranks beeinflussen. Letztlich sollten Jäger auch überlegen, ob zusätzliche Sicherheitsfeatures wie Alarmeinrichtungen oder Verankerungsmöglichkeiten für sie relevant sind. Der Gesetzgeber empfiehlt eine Verankerung bis 200 kg. Lokale Waffenbehörden können jedoch individuelle Vorschriften festlegen, weshalb sich eine genauere Recherche zu diesem Thema empfiehlt.

Verschiedene Schlosssysteme und ihre Vor- und Nachteile

Bei der Wahl des Schlosssystems für einen Waffenschrank gibt es mehrere Optionen:

    ● Schlösser mit Schlüssel,
    ● Zahlenschlösser und
    ● biometrische Schlösser.

Schlösser mit Schlüssel sind traditionell und einfach in der Handhabung, erfordern jedoch eine sorgfältige Aufbewahrung des Schlüssels. Laut der aktuellen Regelung der OVG Münster vom 30.08.2023, muss der Schlüssel eines Waffenschranks in einem Behältnis aufbewahrt werden, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards zur Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht. Also beispielsweise in einem weiteren Waffenschrank oder einem Wertschutzschrank.

Zahlenschlösser bieten eine schlüssellose Sicherheit, erfordern aber das Merken einer Zahlenkombination. Biometrische Schlösser bieten höchste Sicherheit durch Fingerabdruck- oder Iris-Scans, können aber anfällig für technische Störungen sein und sind in der Regel teurer.

Hier gibt es kein richtig oder falsch: Die Wahl des Schlosses sollte auf persönlichen Präferenzen, dem gewünschten Sicherheitsniveau und dem Budget basieren.

Tipps zur Platzierung und Installation des Waffenschranks

Die richtige Platzierung des Waffenschranks ist entscheidend. Der Waffenschrank muss innerhalb des Hauses oder der Wohnung aufgestellt werden.

Er sollte in einem schwer einsehbaren Bereich platziert werden, der zwar einen schnell und unkomplizierten Zugriff für den berechtigten Nutzer ermöglicht, aber für Unbefugte dennoch schwer zu erreichen ist.

Die Polizei empfiehlt außerdem eine Verankerung des Schranks im Boden oder an der Wand. Dies erhöht die Sicherheit erheblich, besonders bei leichteren Modellen unter 1000 kg. Es ist wichtig, dass der Schrank stabil und nicht leicht umzustoßen oder zu bewegen ist und somit vor einer Mitnahme gesichert ist.

Fazit

Die Auswahl des richtigen Waffenschranks sollte basierend auf gesetzlichen Anforderungen, individuellen Bedürfnissen und der Art der zu lagernden Waffen getroffen werden. Dabei sind Faktoren wie Widerstandsklassen, Schlosssysteme, Größe und Zusatzausstattungen sorgfältig abzuwägen. Es ist dabei ratsam, in einen hochwertigen, zertifizierten Waffenschrank zu investieren, der langfristige Sicherheit und Zuverlässigkeit gewährleistet.

Bremer Tresor GmbH
Konsul-Smidt-Str. 24
28217 Bremen

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https://www.bremertresor.de/

DEUTSCHLAND

Fotofallen auf Rheinmetall-Gelände ergiebig: Alle vier bis fünf Tage Wolfsbilder

Im Jagdportal wurde lange darüber nachgedacht, den tendenziell linkslastigen WDR Artikel „Umstrittene Burschenschaft auf Jagd & Hund in Dortmund“ zu verlinken, weil hier mal wieder versucht wird, durch Verknüpfung mit konservativen gesellschaftlichen Gruppen eine Ausgrenzung von Andersdenkenden, - in diesem Falle der Jäger -  pauschal  herbeizuführen. Der WDR als bekennendes linkes Medium will die Jägerschaft in eine rechte Ecke drücken, in die man bereits alle Verbindungen pauschal gedrückt hat. Der WDR Artikel ist also nur ein weiterer Baustein der vielen Mainstreammedien, die Gesellschaft zu spalten.

Aber das Jagdportal hat mit diesem linkslastigen Artikel bewußt diese Diskussion herbeigeführt, damit Jäger und Verbindungsstudenten endlich aufhören, sich in der öffentlichen Diskussion wegzuducken. Mit der fehlenden Offenheit und einem fehlenden Bekenntnis zur Mitgliedchaft geraten beide Gruppen seit Jahrzehnten  immer mehr in die Defensive, was aber genau das  Ziel der linken Mainstreammedien ist. Die vielen Kommentare auf Facebook haben gezeigt, dass diese Offenheit möglich ist. 

Bezeichnend aber ist, dass niemand in den Diskussionen die Frage stellte, weshalb die Deutsche Burschenschaft auf der Jagd und Hund einen Stand hatte.

Warum war die Deutsche Burschenschaft auf der Messe Jagd und Hund 2024 in Dortmund?

Mit den Förstern und den Landwirten stellen die Verbindungsstudenten (Cösener und Weinheimer Corps, Burschenschaften, Landsmannschaften mit den Turnerschaften, Sängerschaften, Wingolf, CV und  KV Verbindungen, Jagdverbindungen) die größte Gruppe innerhalb der Jägerschaft. Diese drei Gruppen kennen innerhalb ihrer jeweiligen Gesellschaften keine Ausgrenzung wie wir sie zur Zeit in unserer Gesellschaft erleben. Nicht nur bei den Landwirten und Förstern, auch bei den Verbindungen findet jeder Jungjäger als Student eine Jagdmöglichkeit bzw. hat in der Regel innerhalb der Verbindung lebenslang genügend Kontakte , um zur Jagd gehen zu können.

Man lässt kein Mitglied innerhalb der Gemeinschaft hängen. In Zeiten von Jungjägerschwemme und vielen fragwürdigen sozialen Medien eine echte Alternative.

Deshalb heißen Verbindungen nun mal Verbindungen.

Eine einzelne Verbindung kann mit ihren jagenden Mitgliedern, (in der Regel gehen 10- 20 % der Mitglieder einer Verbindung zur Jagd) problemlos die Schützen einer ganzen Gesellschaftjagd, ob Drückjagd oder Treibjagd, abdecken. Wenn Du sie einlädst, dann kommen die auch alle!!!

Bereits vor 11 Jahren berichtete der Adminstrator des Deutschen Jagdportals über eine Ansitzjagd seiner Verbindung in Brandenburg:

 

Rhenanenjagd einst und jetzt

Es gibt in Deutschland zwei Institutionen, deren Mitglieder sich zum bedingungslosen Lebensbundprinzip bekennen. Das sind:

1. die Ehe
2. die studentischen Verbindungen

Während die Mitglieder unter Punkt 1 sich dem Zeitgeist, (anglizistisch "mainstream") angebiedert haben und das Lebensbundprinzip dort weitestgehend aufgekündigt wurde, lebt dieses Ideal der lebenslangen Verbundenheit in den studentischen Verbindungen bis heute fort.

Und dies obwohl die Ideale, nach denen Verbindungen leben, von nicht wenigen Teilen der Bevölkerung als überholt und anachronistisch angesehen werden.
Einem ehemaligen Studenten, der über 30 Jahre nach dem Studium wieder Kontakt zu seinen Kommilitonen sucht, um ein Ehemaligentreffen zu organisieren, wird es wahrscheinlich schwer fallen, ein solches zu organisieren, da er sich, wenn überhaupt nur noch an deren Vornamen erinnert. Die Organisation eines Ehemaligetreffen nach mehreren Jahrzehnten wird er aber trotz Internet und Facebook schnell aufgeben müssen.

Ein Mitglied einer studentischen Verbindung benötigt für diese Idee exakt einen einzige email und einen einzigen Klick in das Verzeichnis seiner Mitglieder!
Dies ist beim Corps Rhenania zu Darmstadt nicht anders und als ich per email die Idee kund tat, einer bereits im Jahre 1987 ins Leben gerufene Rhenanenjagd neu zu beleben, kamen schon kurze Zeit darauf die Rückemails mit dem Vermerk: "Ich bin dabei!"
Bedenken hatte ich bei der Idee einer Neuauflage einer Rhenanenjagd schon, schließlich liegt Ostbrandenburg nun wirklich nicht zentral in Deutschland und war für keinen einzigen der jagenden Corpsbrüder gut erreichbar.

Und so machten sich sich nicht weniger als 8 Corpsbrüder auf eine mehrere hundert 100 Kilometer lange Reise ins abgelegene Niederoderbruch, um an einer mehrtägigen Sauansitzjagd bei Vollmond und herrlichem Winterwetter teilzunehmen, um die Idee einer Rhenanenjagd aus dem Jahre 1987 wieder zu beleben.

Hier nun einige Bilder von der Rhenanenjagd einst (1987) und jetzt (2013):

https://jagdblog.blogspot.com/2013/02/rhenanenjagd-einst-und-jetzt.html

 

Jagdverpachtung Baden-Württemberg

Mittwoch, 31 Januar 2024 11:18

Eventhighlight auf Gut Pronstorf

Die wahrscheinlich größte Jäger-Party Deutschlands

Jägersilvester auf Gut Pronstorf

Im April heißt es alljährlich „Halali“ zu Beginn der Jagdsaison. Anlass genug für uns einzuladen und mit allen Freunden der Jagd ausgelassen zu feiern. In waidmännischem Rahmen wird gegessen und gefeiert. Höhepunkt stellt wie immer die festliche Location und die große Tombola dar. Hier ist für jeden etwas dabei, ob beim Miteinander am Tisch, auf der Tanzfläche oder bei den vielen Angeboten rund um den Jagdjahreswechsel. Besonders erfreut uns der Kontakt zu anderen Jägerinnen und Jägern aus ganz Deutschland und den Landesgrenzen hinaus. Viele gemeinschaftliche Jagden und Treffen sind in der Vergangenheit entstanden, genau das soll auch der Mittelpunkt der Veranstaltung sein, sich Offline zu vernetzen.

Feiert, tanzt und habt Spaß in der Grube Fotobox oder dem Schiesskino vom Jägermagazin!

Das Deutsche Jagdportal hat für euch auch eine kleine Überraschung, mit dem Rabatt-Code DeutschesJagdportal10 bekommt Ihr 10% Rabatt auf eure Tickets.

Die Tickets könnt Ihr unter www.greenactivity.de buchen.

P.S.: mit dem Jägersilvesterticket habt ihr auch kostenlosen Zugang zur Messe „Outdoor – jagd & natur“ in den Holstenhallen Neumünster an allen Tagen. Der Landesjagdverband SH & Danmarks Jaegerforbund richten diese gemeinsam mit anderen Verbänden aus

Wir sehen uns auf Gut Pronstorf am 6.4.2024 ?

Euer Event Team von Greenactivity

Idaho: Puma mit grotesker Abnormität erlegt

 

Justitia hat gesprochen: Das

Seit vielen Jahren nun trainiere ich mit Haltern von Jagdhunden die absolute Ruhe, zuerst in reizarmer und später auch unter extrem stressigen Situationen. Ich folge hier dem Grundsatz erfolgreicher Psychologen, die da lautet, dass nur eine mühsame aber konsequente Konfrontationstherapie den vollen Erfolg bringt.

Reize versus Gehorsam

Der größte Gegner bei der Arbeit am Gehorsam des Jagdhundehalters sind sämtliche Reize in allen ihren Formen und Stärken, die auf den Hund einströmen. Insbesondere Jagdhunde erliegen ihnen, was wohl auch in der Natur des Jagdhundes liegt, welcher Jäger wünscht sich schon eine Schlaftablette beim Jagen an seiner Seite.

„Zuhause ist er ja so lieb und ruhig und dann kommt er auch, wenn ich rufe, aber wenn wir in der Natur oder in der Stadt unterwegs sind, ist der Hund wie ausgewechselt und nicht mehr zu bändigen.“

Als sich nach einigen Wochen Ruhetraining bei der Halterin zweier Jagdhunde deutlich sichtbare Verbesserungen beim Gehorsam auch bei stärkeren Reizen zeigte, ging es zu einem Kurzurlaub in ein Hundehotel in Österreich und hier sollte der 2. Termin des Ruhetrainings stattfinden.

Die Akteure

Mit vier Hunden, einem Deutsch Drahthaar, der bis zu seinem 6. Lebensjahr nur  eine 200 ha Jagd und einen 5 m² großen Zwinger kannte und noch nie ein Haus betreten hatte, einer pathologisch hyperaktiven ungarischen Drahthaarhündin, einer extrem hibbeligen Setter Hündin und einer fortwährend kläffenden Dackeldame fuhren wir in die steierische Ramsau am Dachstein ins Hotel Almfrieden.

Der Trainingsort, das Hotel Almfrieden in Ramsau am Dachstein/Steiermark

Ich war sehr erstaunt, dass die dort sehr zahlreich anwesenden Hunde und ihre Halter sehr diszipliniert waren und das Zusammenleben in diesem Hundehotel völlig störungsfrei ablief. Fast alle Gäste brachten ihren Hund mit in den Speiseraum. Auch wurde erkennbar, dass Hyperaktivität wohl bei Jagdhunden in Nichtjägerhänden wesentlich häufiger vorkommt, als bei allen anderen Hunderassen.
Die täglichen Frühstücke und Abendessen fanden alle im schon legendären Jagdzimmer des Hotels statt und es herrschte eine bei Hundehaltern eher ungewöhnliche Ruhe. War das Liegen neben oder unter dem Kneipentisch anfangs für die 4 Hunde noch ungewöhnlich, stellte sich bereits am 2. Tag die gewünschte Gelassenheit bei allen 4 Hunden ein. Selbst der Dackel unterließ es, die im Raum erscheinende Hunde mit seinem Kläffen zu begrüßen.

Wir waren auch in dem Hundehotel mit den vier ruhig vor dem Tisch liegenden Hunden eine echte Sensation, was dazu führte, dass die Hunde als Motiv für Handyfotografien herhalten mussten. Dem Hotel Almfrieden danken wir für die herzliche und freundliche Aufnahme. Es ist wirklich ein Hundehotel, das den Namen auch verdient!
Für mich war der Aufenthalt in diesem Hundehotel ein weiterer Schritt, das Ruhetraining  extrem hibbeliger Hunde noch zu verbessern.

Waidmannsheil

Euer

Stefan

Mobil 0178 6141856

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Der Vorsitzende des Jagdverein Lehrprinz e.V., Stefan Fügner, nimmt Stellung zum Artikel von Klaus Dammann-Tamke  "Jägerboom in der Kritik: Wo sollen all die jungen Jäger nur hin? 

Zunächst einmal sollten alle Jäger froh sein, dass ein Jagdfunktionär das Thema Jungjägerschwemme und -ausbildung überhaupt anspricht. Dieses Thema der praktischen Jungjägerausbildung nach der Jägerprüfung rückt erst jetzt durch die sprunghaft angestiegenen Jungjägerzahlen in den Mittelpunkt der Diskussion, obwohl die Problematik fehlender praktischer Ausbildung schon seit vielen Jahren existiert und von den Verbänden in der Regel vollständig ignoriert wird.

Als Vorsitzender des Jagdverein Lehrprinz e.V., der nun seit 15 Jahren Jungjäger in der praktischen Jagd ausbildet, möchte ich zu dem Artikel des Herrn Klaus Dammann-Tamke und zu den Kommentaren zu diesem Artikel in den verschiedenen sozialen Medien Stellung nehmen.

Das soziale Milieu der Jungjäger heute

Die genauere Untersuchung der Herkunft der Jungjäger, die den Boom der letzten Jahre auslösen zeigt, dass fast alle Jungjäger, die den Zuwachs ausmachen, häufig  keinerlei familiären Hintergrund zur Jagd haben. Nur wenige Jungjäger  können auf eine Verwandtschaft mit Jagdmöglichkeit zurückgreifen, was die Problematik der fehlenden praktischen Ausbildung massiv verstärkt. Das Problem ist also nicht neu, es wird nur durch den Zuwachs massiv verschärft. Zudem kommen viele Jungjäger heute auch verstärkt aus dem städtischen Milieu weil es sie raus in die Natur zieht. Ein lokales Netzwerk, das es ihnen ermöglichen könnte regional jagdlich Fuß zu fassen, fehlt ihnen gänzlich. Bereits vor 10 Jahren, am 21.10.2013 hatte ich auf diese sehr unterschiedlichen Milieus (jagdlich/gesamtgesellschaftlich) in dem Artikel Jagd- und Naturschutzverbände- Eine gesellschaftliche Milieustudie hingewiesen, der auch in der drauffolgenden Woche in der Printausgabe des Jagdmagazins Pirsch veröffentlicht wurde.

Junger Jäger blickt suchend in die Ferne

Die praktische Jungjägerausbildung und die Jägerschaften

Fast die gesamte praktische Jungjägerausbildung nach bestandener Jägerprüfung wird durch ein verwandtschaftliches Netzwerk aus Eltern, Onkeln, Opas und anderen Verwandten und Freunden erbracht. Hier kann der Jungjäger auf der Basis der verwandtschaftlichen oder freundschaftlichen Verbundenheit das Waidwerk in deren Revieren erlernen.

Die praktische Jungjägerausbildung nach der Jägerprüfung folgt eben nicht, wie oft an Jägerstammtischen erzählt, durch Mitglieder der Jägerschaften. Dort werden beitragszahlende Mitglieder und ehrenamtliche Helfer gesucht, eine strukturierte praktische, vor allem professionelle Ausbildung zum erfahrenen Jäger bietet meines Wissens bis heute keine Jägerschaft an. Gerne lasse ich mich diesbezüglich mit Freude eines besseren belehren... Alle Jungjäger, die wir über den Jagdverein Lehrprinz in der Vergangenheit ausgebildet haben, berichteten uns von ihren erfolglosen Versuchen, über Hegeringe oder Jägerschaften den Einstieg ins aktive Jagen zu schaffen. Wenn sich dort eine Möglichkeit ergibt, so steht diese nur regional verwurzelten Jungjägern offen, der Jungjäger ohne regionale Kontakte geht leer aus.

Aus meiner Sicht fehlt es hier den Jägerschaften einerseits am wirkliche Willen, routinierte Jäger auszubilden und vor allem aber fehlt es an den Möglichkeiten der praktischen Ausbildung, weil geeignete Reviere fehlen. Die regelmäßige Teilnahme an Hegeringstammtischen und Mitgliederversammlungen ohne konkrete Jagdmöglichkeiten mit endlosen Diskussionen um Hege und Weidgerechtigkeit ohne praktische Jagdausbildung erhöht den Frust. Die Jungjäger wenden sich irgendwann von den Jägerschaften ab und suchen ihr Heil außerhalb der Jagdverbände.

>> Befindest Du dich in der Übersicht der Artikel, dann klicke unten auf "weiterlesen" um den gesamten Beitrag zu lesen.

Initiative startet Volksbegehren gegen Windkraftanlagen Foto: Wikipedia

Die unversöhnlichen Positionen zwischen Wolfsbefürwortern und Wolfsgegnern haben ihre Ursachen nicht nur in der Naturentfremdung der Städter. Auf dem Land hat sich eine weitestgehend verantwortungsvolle Einstellung zu Besitz und Eigentum erhalten, die in der Stadt weitestgehend verschwunden ist.

Seit 14 Jahren lebe ich nun auf dem Land und seit einigen Jahren lebe ich in einer Gegend, die einen „Abgeschiedenheitsrekord“ in Deutschland hält: Egal, in welche Richtung ich fahre, es sind deutlich über 60 Kilometer bis zur nächsten Autobahnauffahrt. Mehr Landleben geht nicht!
Und natürlich ist hier der Wolf allgegenwärtig. Wenn der letzte Spaziergang am späten Abend mit den Hunden durchs Dorf gemacht wird, kommen sie an die Leine. Nicht wegen des Wolfes, aber das Damwild verbringt die Nächte am liebten im Dorf, weil es dort (noch) vor den Wolfsrudeln, die es hier gleich mehrfach gibt, sicher ist und hier des Nachts einige Stunden in Ruhe äsen kann.

War ich vor einiger Zeit noch der Meinung, dass es vor allem die Naturentfremdung der Städter ist, die für das Propagieren des uneingeschränkten Schutzes der Wölfe ursächlich verantwortlich ist, bin ich seit einiger Zeit ganz anderer Meinung.

Regelmäßig besuche ich meine Mutter in ihrem Altersruhesitz in Potsdam. Fährt man von dort nur einige Haltestellen Richtung Berlin, wird einem die Verwahrlosung unserer Großstädte offensichtlich. Die fortschreitende Verschmutzung der öffentlichen Flächen ist allgegenwärtig. Vor allem die aus Sicht eines Provinzbürgers völlige Gleichgültigkeit der Städter an diesen Zuständen und der damit einhergehende dynamische Verfall der urbanen Flächen hat eine beängstigende Dynamik erreicht!

Da werden die Gleiskörper des ÖPNV Schienenverkehrs als öffentliche Urinale benutzt, was das Nutzen der U Bahn wegen der damit verbundenen Gerüche oft unerträglich macht.
Parkanlagen und öffentliche Plätze sind übersät von Unrat und Abfällen aller Art. Selbst der fast tägliche Einsatz der Stadtreinigung kann der Vermüllung nicht entgegenwirken. Und natürlich Graffiti allerorten. Kaum eine Hausfassade oder ein öffentliches Gebäude, das nicht mit Farbe verschmiert ist. Das Entfernen hat man erkennbar schon vor vielen Jahren aufgegeben.

Diese fortwährende , aber kontinuierliche Verwahrlosung unserer Städte wird wohl nur demjenigen bewusst, der in unregelmäßigen Abständen aus der abgelegenen Provinz in die Großstadt fährt. Der in der Stadt wohnende Bürger hat sich erkennbar weitestgehend der Verantwortung für Eigentum, egal ob privat oder öffentlich, entzogen. Der Zerstörung von Eigentum schaut er tatenlos zu und ist durch den erkennbar weit fortgeschrittenen Verfall des öffentlichen Eigentum völlig abgestumpft. Die Pflege und Erhaltung des Eigentums spielt erkennbar  beim Städter , wenn überhaupt, nur noch eine untergeordnete Rolle. 

Dieser moderne Städter der heutigen Zeit hat erkennbar jeden Bezug zu Besitz und Eigentum  verloren.

Doch was hat diese fortgeschrittene Verwahrlosung von öffentlichem Eigentum in den Städten mit der unversöhnlichen Wolfsdiskussion zu tun?

Auffällig ist in der Diskussion um die Wiederansiedlung des Wolfes die völlige Gleichgültigkeit der Wolfsbefürworter gegenüber den Schäden am Eigentum der Landbevölkerung, die der Wolf anrichtet. Die Weidetiere sind Eigentum eines Weidetierhalters. Die Koppel, die mit einem meterhohen Zaun eingefasst werden soll, ist seit Jahrhunderten Eigentum der Nachfahren eines Bauern aus dem Dorf, der sie entweder verpachtet oder selbt nutzt. Um Schäden am Eigentum  zu verhindern, fordert der Wolfsbefürworter den Geschädigten auf, gefälligst Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Übergriffe zu verhindern. Hat er selber kein Geld, so soll doch gefälligst der Staat mit Beihilfen dem Weidetierhalter unter die Arme greifen. Allerdings mit entsprechend aufwendig zu stellenden Anträgen bei irgend einer überforderten Behörde.

Der Stadtbürger, der den Verfall unseres Eigentums in der Stadt weitestgehend tatenlos zusieht, versteht den Landbewohner mit seinem eigenen Resthof oder des selbst genutzen Eigenheims überhaupt nicht, weil er in der Regel nie selbst Eigentum besaß und er somit auch nicht die Sorge um das selbstgenutzte Eigentum kennt.
Auf dem Land wohnen noch große Teile der Bevölkerung im selbstgenutzten Eigenheim. Zudem hat man sich durch Kleinvieh einen kleinen Nebenverdienst geschaffen oder man hat zumindest teilweise den Status des Selbstversorgers erreicht. Kleine Restflächen, die aus der Nutzung durch landwirtschaftliche Großbetriebe fallen, werden dazu genutzt, Weidetierhaltung im kleinen Rahmen zu betreiben.

Das alles ist sehr eng mit der verantwortlichen Nutzung von Besitz und Eigentum verbunden, was der urbane Mensch in dieser Form nicht (mehr) kennt.

Der umsorgende Staat hat sich, ganz im Gegenteil zur Stadt, auf dem Land weitestgehend zurückgezogen. Über Jahrzehnte hat man die Landbevölkerung mit den vielen strukturellen Veränderungen alleine gelassen. Wer kein Auto hat, der muss sich selbst organisieren, einen ÖPNV gibt es nicht mehr. Wer zu wenig verdient, der kann sich durch Nebeneinkünfte als Weidetierhalter etwas dazuverdienen und die Dorfbewohner mit Produkten aus eigener Herstellung versorgen. Ohne diese  Selbstorganisation der Bewohner in den Dörfern geht hier oft gar nichts mehr. Ein wichtiger Teil der Vorteile des Landlebens gegenüber dem Stadtleben ist die Selbstversorgung mit selbst erzeugten Lebenmitteln wie Obst, Gemüse, sowie Klein- und Weidevieh.

Für den Dorfmenschen ist die Selbstversorgung mit Vieh und selbst angebautem Obst und Gemüse eine echte Lebensalternative zum Leben in der Stadt und genau dieses Leben sieht die Landbevölkerung nun durch die Wiederansiedlung des Wolfes in Gefahr und das mit Recht!

Neben der schon fast naiv wirkenden Naturentfremdung vieler Städter ist aus meiner Sicht die Verständnislosigkeit vieler Wolfsbefürworter gegenüber den Landbewohnern, die sich in der Verantwortung beim Umgang mit den Flächen und dem Vieh sehen, der wesentliche Grund für die unüberwindbaren Gräben zwischen Befürwortern und Gegnern der Wolfsansiedlung. Dorfbewohner, die die Restflächen zur Weidetierhaltung für den Eigenbedarf nutzen, sehen sich durch den überzogenen Wolfsschutz massiv bedroht. Es ist der völlig andere, vor allem verantwortungsvolle Umgang mit Besitz und Eigentum, der beim Städter auf Unverständnis stößt.

Auch beim Punkt „Verantwortung für Besitz und Eigentum“ haben sich die Bürger in den Großstädten und auf dem Land sehr weit auseinandergelebt. Die Menschen auf dem Land wollen keine Flächen, die von den Bewohnern der Verwahrlosung preis gegeben werden. Die Wolfsbefürworter aus den Städten sind hier alles andere als ein gutes Beispiel.

 

Waidmannsheil

Euer

Stefan

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