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22.02.2022
Gefährdung des Menschen reicht nicht für Wolfsabschuss
Wolfsriss in Schübelbach: Noch gilt das Verhalten als «unbedenklich». Künftig sollen...22.02.2022
Gefährdung des Menschen reicht nicht für Wolfsabschuss
Wolfsriss in Schübelbach: Noch gilt das Verhalten als «unbedenklich». Künftig sollen «Regulierungen möglich werden».
Der Riss eines Hirschkalbs von Mitte Januar in Schübelbach sorgt für Verunsicherung. Vor allem der Umstand, dass dieser Riss neben einem Bauernhof und unweit einer Wohnsiedlung stattgefunden hat. So erkundigte sich Kantonsrat Thomas Haas (SVP, Lachen) beim Schwyzer Umweltdepartement unter anderem nach den Voraussetzungen für einen Wolfsabschuss.
Forderungen gestellt
Gemäss geltender Jagdverordnung könnte der Kanton heute den Abschuss eines einzelnen Wolfes verfügen, «wenn dieser trotz zuvor ergriffener zumutbarer Herdenschutzmassnahmen einen erheblichen Schaden an Nutztieren verursacht hat», schreibt dazu Umweltdirektor Sandro Patierno.
«Das geltende Jagdgesetz sieht keinen Abschuss von Einzelwölfen vor, wenn diese dem Menschen gefährlich wurden.» Ausserdem sei gemäss Wolfskonzept des Bundesamts für Umwelt «ein Riss eines Beutetieres in Siedlungsnähe oder das Auftauchen eines Wolfes ausserhalb der Aktivitätszeit der Menschen (von 22 Uhr bis 6 Uhr) nahe von Siedlungen als unbedenkliches Verhalten zu taxieren.»
march24.ch/articles/114905-gefaehrdung-des-mensche…
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