Der Treffpunkt Jagd – Für Jäger und Jagdhundefreunde
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Seewis
26.07.2022
Wilderer verurteilt
Beim Fall des Jägers, der vor eineinhalb Jahren zwei nicht jagdbare Kronenhirsche geschossen hat, wurde...Seewis
26.07.2022
Wilderer verurteilt
Beim Fall des Jägers, der vor eineinhalb Jahren zwei nicht jagdbare Kronenhirsche geschossen hat, wurde kürzlich das Urteil der Staatsanwaltschaft Graubünden bekannt gegeben. Das zeigt eine Recherche des Bündner Tagblatts.
Wie die Zeitung schreibt, wurde der 41-jährige Seewiser zu einer Geldstrafe von mehreren tausend Franken verurteilt, weil er gegen das Jagd- und Waffengesetz verstossen hat. Zudem muss er sein Jagdpatent für mehrere Jahre abgeben und einen Wertersatz für die unerlaubt geschossenen Wildtiere leisten. Seine Trophäen wurden zudem eingezogen. Das Strafmass ist dem Jäger Anfang Juni mittels Strafbefehl mitgeteilt worden. Es ist rechtskräftig. Im Herbst 2020 wurde der Wilderer beim Abtransport von zwei nicht jagdbaren Kronenhirschen erwischt. Er hatte die Abschüsse nicht in die Abschussliste eingetragen. Im Verlauf der polizeilichen Ermittlungen gab der Jäger zu, weitere Tiere gewildert zu haben. Zwischen 2015 und 2020 seien so unberechtigt und ausserhalb der Jagdzeit sieben weitere Tiere erlegt worden, nämlich zwei weitere Hirschstiere, vier Rehböcke und einen Gamsbock.
www.vilan24.ch/articles/144393-wilderer-verurteilt
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