Der Treffpunkt Jagd – Für Jäger und Jagdhundefreunde
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23.09.2022 Wildtierschutz Deutschland e.V.
Überholtes Rechtsverständnis: Hessenjäger beanspruchen Eigentumsgarantie hinsichtlich der Bejagung von...23.09.2022 Wildtierschutz Deutschland e.V.
Überholtes Rechtsverständnis: Hessenjäger beanspruchen Eigentumsgarantie hinsichtlich der Bejagung von Feldhase und Rebhuhn
Wiesbaden (ots)
Das Hessische Umweltministerium hat kürzlich einen Entwurf zur Änderung der Landesjagdverordnung vorgelegt. Daraus geht unter anderem die Festlegung von ganzjährigen jagdlichen Schonzeiten für Feldhasen und für Rebhühner hervor. Aus gutem Grund: Die Bestände beider Tierarten sind in den letzten Jahrzehnten dramatisch zurückgegangen. Gemäß den Roten Listen [1] gelten sie als im Bestand gefährdet.
Zu erwarten war, dass der Hessische Landesjagdverband dazu auf die Barrikaden geht: Einschränkungen der Jagdzeiten für Feldhase und Rebhuhn seien nicht nur wissenschaftlich nicht begründbar (Anm.: Die Zahlen lesen sich ganz anders [2]), sondern es handele sich auch um eine verfassungsrechtlich nicht begründbare Einschränkung des Jagdrechts und des Jagdausübungsrechtes und verstoße damit gegen die Eigentumsgarantie.
Gemeinsam mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT), dem Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt), dem Deutschen Tierschutzbund, dem Landestierschutzverband Hessen und Tasso hat Wildtierschutz Deutschland nun eine rechtliche Stellungnahme [3] beim Hessischen Umweltministerium eingereicht.
www.presseportal.de/pm/133267/5328066
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