Der Treffpunkt Jagd – Für Jäger und Jagdhundefreunde
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Regionale Jagdnachrichten für Jäger und Freunde der Jagd...
Jäger und Freunde der Jagd im Saarland
Liebe Jägerinnen und Jäger,
anliegend übersende ich Ihnen die Bestätigung aus dem Umweltministerium, dass wir auch jetzt jagen dürfen. Zum einen...Liebe Jägerinnen und Jäger,
anliegend übersende ich Ihnen die Bestätigung aus dem Umweltministerium, dass wir auch jetzt jagen dürfen. Zum einen allein, zum anderen sind aber auch jagdliche Vorbereitungshandlungen möglich, wie insbesondere das Kirren oder auch Wildäcker dürfen bestellt werden.
Die Oberste Jagdbehörde hat hierzu die Form eines Frage-Antwort-Papieres gewählt.
Die nachfolgenden Informationen stehen demnächst auch auf unserer Homepage zur Verfügung.
Drucken Sie sich diese aus und führen Sie diese zusammen mit dem Jagdschein mit, um Ihren "triftigen Grund" bei einer etwaigen Kontrolle einfacher glaubhaft machen zu können.
FAQ´s: Jagen in der Corona-Krise
Allgemeine Vorbemerkung:
Im Saarland gelten derzeit strenge Ausgangsbeschränkungen, aber keine ausdrückliche Ausgangssperre.
Außerdem hat der Bund eine Kontaktsperre für mehr als zwei Personen, die nicht im gleichen Haushalt wohnen, empfohlen.
Bei alledem steht der Schutz der Gesundheit von uns allen im Vordergrund. Unter Beachtung der Leitlinien des Bundes („Kontaktverbot“) und der Allgemeinverfügung der saarländischen Landesregierung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes in der aktuellen Fassung (25.03.2020), sollen möglichst alle sozialen Kontakte zu nicht im eigenen Haushalt lebenden Menschen vermieden oder auf ein absolutes Mindestmaß reduziert werden. Das gilt insbesondere für Aufenthalte außerhalb der Wohnung. Um diese im Ausnahmefall zu verlassen, müssen triftige Gründe vorliegen, die die Landesregierung im Einzelnen geregelt hat (www.saarland.de/254312.htm).
Zu diesen triftigen Gründen zählen neben Versorgungsgängen für elementare Grundbedürfnisse des täglichen Bedarfs unter anderem auch Sport und Bewegung an der frischen Luft.
Ist die Jagdausübung trotz Ausgangsbeschränkungen im Saarland erlaubt?
Es gilt die Vorgabe eines Verzichts möglichst auf alle sozialen Kontakte mit nicht im eigenen Haushalt lebenden Personen.
Die Jagd ist in verpachteten gemeinschaftlichen Jagdbezirken oder in Eigenjagdbezirken unter Beachtung tierschutzrechtlicher Grundsätze sowie der in Artikel 20 a des Grundgesetzes verankerten Verantwortung für die natürlichen Lebensgrundlagen und für die Tiere zulässig. Behördliche festgesetzte Abschusspläne müssen innerhalb eines Jagdjahres erfüllt werden. Eine Jagdausübung erfolgt insbesondere dann, wenn sie
der Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen dient,
der Regulierung der jeweiligen Art dient,
der Schadensvorbeugung oder –abwehr zugunsten der Landnutzungen, oder
dem Jagdschutz dient.
Die Jagdausübung ist also trotz der verhängten Ausgangsbeschränkungen nicht verboten.
Ist die Einzeljagd erlaubt?
Die Jagd darf nur noch in Form der Einzeljagd ausgeübt werden. Bei der Wildbergung darf sich der Jäger einer weiteren Person bedienen.
Nachsuchen, sei es nach der Einzeljagd oder aber nach Wildunfällen o.ä. sind aus tierschutzrechtlichen Gründen unbedingt notwendig. Auch bei Wildbergung und Nachsuchen sind die Hygienerichtlinien und Abstandsregeln zu beachten.
Dürfen die Kirrungen weiterhin beschickt werden?
Notwendige Vorbereitungshandlungen wie insbesondere das Kirren von Schwarzwild sind weiterhin erlaubt.
Darf der Wildacker noch bestellt werden?
Auch die Wildackerbestellung ist möglich (Projekt „Artenreiche Kulturlandschaft“), wenn sie durch einen Landwirt durchgeführt wird oder wenn sie durch einen Jäger alleine vorgenommen wird oder höchstens Personen helfen, die mit dem Jäger in häuslicher Gemeinschaft leben.
Welche Arbeiten dürfen an jagdlichen Einrichtungen durchgeführt werden?
Aus Gründen der Sicherheit sind dringend notwendige Reparaturen an Ansitzeinrichtungen möglich, wenn sie allein durchgeführt werden können, wie z.B. der Austausch von Sprossen.
Weitere Fragen?
In Zweifelfällen fragen Sie bitte die zuständige Ortspolizeibehörde, die für den Vollzug der Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zuständig ist.
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil!
Im Auftrag
(Johannes Schorr)
Geschäftsführer
Jägerheim - Lachwald 5
66793 Saarwellingen
www.saarjaeger.de
j.schorr@saarjaeger.de
06838-8647880
06838-86478844
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