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23. März 2021 Afrikanische Schweinepest
In Brandenburg gibt es derzeit drei Kernzonen, in Sachsen schließt sich eine weitere Zone mit Tierfunden an...
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23. März 2021 Afrikanische Schweinepest   In Brandenburg gibt es derzeit drei Kernzonen, in Sachsen schließt sich eine weitere Zone mit Tierfunden an. Bisher wurden fast 850 verendete Tiere positiv auf die Afrikanische Schweinepest getestet. Die Seuchenbekämpfung hat in den Regionen Priorität. Für die Landwirte kam im letzten Jahr grünes Licht, um Feldarbeiten durchzuführen zu dürfen. Das gilt bis heute. Aber viele Arbeiten wurden deutlich später als normal ausgeführt (Saat, Herbizidbehandlung). Einschränkungen gibt es im Frühjahr insofern, dass in hochwachsenden Kulturen wie Mais, Sorghumhirse, Sudangras, Sonnenblume und Winterraps Bejagungsschneisen angelegt werden müssen. Auch besteht eine Empfehlung, diese Kulturen möglichst nicht in den Kernzonen anzubauen. Die Schneisen müssen auf allen Feldern, die eine Größe von 10 Hektar überschreiten, mit einem Mindestabstand von 30 Metern zum Feldrand angelegt werden. Dabei dürfen die Schneisen den Schlag nicht durchschneiden – die Hauptkultur muss von allen vier Seiten begrenzt sein. Darüber hinaus sind mehrere Schneisen anzulegen, wobei die Ausrichtung entgegen der Saatrichtung erfolgen sollte. Die Regelungen sind mit der Beantragung der Direktzahlungen abgestimmt. Eine Selbstbegrünung ist statthaft.Die Kernzonen des Verbreitungsgebietes wurden mit einem festen Zaun begrenzt. Hieran schließt sich die weiße Zone, eine ca. fünf Kilometer breite Pufferzone um das Kerngebiet. Diese ist ebenso eingezäunt. So hofft man, die Seuche räumlich zu begrenzen. Um die Pufferzone schließt sich in einem Radius von 20 bis 25 Kilometern das sogenannte gefährdete Gebiet an, in welchem für Jäger, Landwirte und Bewohner besondere Regeln gelten. Diese stehen auf der Webseite [https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/] zum Nachlesen zur Verfügung. Problematisch sind die Regelungen vor allem für Schweinehalter, denn deren eigene Produktion aus dem gefährdeten Gebiet (z.B. Heu, Stroh, Silage, Samen) darf nicht mit Hausschweinen in Kontakt kommen.https://www.duengerfuchs.de/fachberatung/fachberater/fachberater-berlin-brandenburg/wochenbericht-12-2021/