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Sachsenforst verschärft Rotwildbejagung im Forstbezirk Marienberg
Der Konflikt um das Rotwild im Erzgebirge zwischen dem Staatsbetrieb Sachsenforst...Sachsenforst verschärft Rotwildbejagung im Forstbezirk Marienberg
Der Konflikt um das Rotwild im Erzgebirge zwischen dem Staatsbetrieb Sachsenforst und der Jägerschaft flammt wieder auf!
Am 16.03.2023 erhielten wir im Landesjagdverband aus gut informierten Kreisen des Staatsbetrieb Sachsenforst durchgestellt, dass im Forstbezirk Marienberg bis hin zum Fichtelberg mit einer verschärften Bejagung des Rotwildes ab dem 16. April begonnen werden soll. Die Bejagung von Rotwild in Sachsen ist grundsätzlich jedoch lediglich in der Zeit vom 01.08. bis zum 31.01. erlaubt.
Weiterhin werde angestrebt, die Bejagung mit Nachtsichttechnik zuzulassen und das in Sachsen geltende Nachtjagdverbot auf Rotwild aufzuheben. Das Bundesjagdgesetz definiert in § 19 Abs. 1 Ziff. 4 die Nachtzeit auf die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang. In diesem Zeitraum ist die Jagd auf Rotwild grundsätzlich verboten.
Hier soll offenbar mit aller Gewalt außerhalb des Sächsischen Jagdgesetzes zur Durchsetzung der forstlichen Ideologie, das Waldbau vor dem Wild und seinem Lebensraum steht, durchgesetzt werden.
Offensichtlich werden hier einseitig Strategien zu Lasten unseres heimischen Rotwildes entwickelt – und das, ohne den Oberen Landes-Jagdbeirat und den erzgebirgischen Jagdbeirat im Vorfeld darüber auch nur zu informieren. Die Jagdzeit für RotwildSpießer und Schmaltiere um 3 ½ Monate vorzuziehen und zudem noch in der Brutund Setzzeit den Jagddruck zu erhöhen, ist nach unserer Auffassung in keiner Weise gesetzeskonform, geschweige denn ist die waidgerecht.
ljv-sachsen.de/ag-oeffentlichkeitsarbeit/pressemit…
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