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Regionale Jagdnachrichten für Jäger und Freunde der Jagd...
Jäger und Freunde der Jagd in Brandenburg
Oberste Jagdbehörde handelte bereits in der Vergangenheit rechtswidrig
Oberverwaltungsgericht entscheidet: Durchführungsverordnung (DVO) zum...Oberste Jagdbehörde handelte bereits in der Vergangenheit rechtswidrig
Oberverwaltungsgericht entscheidet: Durchführungsverordnung (DVO) zum Brandenburger Jagdgesetz ist teilweise unwirksam und rechtswidrig. Gravierendes Maß an Unkenntnis der Obersten Jagdbehörde über geltendes Recht wiederholt bestätigt.
25. August 2022
(Michendorf, 25. August 2022) Bereits Anfang 2019 sorgte der Alleingang der Obersten Jagdbehörde und die Durchsetzung einer neuen Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz Brandenburg für Diskussionen. Die DVO ist, neben dem Landesjagdgesetz, eine der wichtigsten Grundlagen für die Ausübung der Jagd.
Nach einer Klage des Brandenburger Jägers Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel, vor dem zuständigen Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg, wurde die Durchführungsverordnung aus dem Jahr 2019 in Teilen für rechtswidrig und unwirksam erklärt. „Die Oberste Jagdbehörde des Landes Brandenburg stellt wiederholt ihr gravierendes Maß an Unkenntnis unter Beweis. Personelle Konsequenzen sind längst überfällig“, sagt Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg (LJV.
Das OVG entschied, dass unerfüllte Abschüsse aus dem Abschussplan (§ 4 Abs. 1Satz 7), nicht zum Abschussplan für das folgende Jagdjahr hinzugerechnet werden dürfen. Die Vorgabe, wann eine künstliche oder natürliche Verjüngung (§ 8 Abs. 1 Satz 1 und 2) keine Schutzmaßnahmen benötigt, verstößt gegen höherrangiges Recht und ist somit unwirksam. Der LJVB begrüßt die Entscheidung des OVG Berlin- Brandenburg.
ljv-brandenburg.de/oberste-jagdbehoerde-handelte-b…
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