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Regionale Jagdnachrichten für Jäger und Freunde der Jagd...
Jäger und Freunde der Jagd in Brandenburg
Brandenburgisches Umweltministerium mit Erarbeitung des Gesetzentwurfes fachlich überfordert
Zweiter Entwurf des Jagdgesetzes ist in der...Brandenburgisches Umweltministerium mit Erarbeitung des Gesetzentwurfes fachlich überfordert
Zweiter Entwurf des Jagdgesetzes ist in der Ressortabstimmung. Nach Einschätzung des Landesjagdverbandes Brandenburg ist auch dieser völlig untauglich. Er würde jahrelange Rechtsunsicherheit, Streit zwischen den Akteuren vor Ort und Behinderungen der Jagdausübung mit sich bringen.
18. Oktober 2022
(Michendorf, 18. Oktober 2022) Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) hat den zweiten Jagdgesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben. Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Bündnis90/ Die Grünen) musste seinen ersten Entwurf nach Protesten zurücknehmen und wurde beauftragt, diesen grundlegend zu überarbeiten. „Der nun vorliegende zweite Entwurf ist jedoch ebenfalls unbrauchbar. Er fokussiert allein auf forstwirtschaftliche Interessen. Belange des Artenschutzes, des Tierschutzes und der Landwirtschaft werden weiterhin ignoriert. Die seit Jahrzehnten erfolgreich gelebte Selbstverwaltung der Jagdausübung durch die Jagdgenossenschaften als Vertreter der Flächeneigentümer soll gezielt torpediert werden“, sagt Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg.
Die drastische Reduzierung der Schalenwildbestände ist das erklärte Ziel des Gesetzentwurfes. Zu diesem Zweck plant das Umweltministerium unter anderem, die willkürliche Bildung von Eigenjagdbezirken zu ermöglichen, Waldbesitzern ab 3 Hektar Grundstücksgröße neben den Jagdpächtern die eigenständige Bejagung auf ihren Grundstücken zu gestatten, die Nutzung von Kirrungen als Bejagungshilfe zu verbieten, die Dauer von Jagdpachtverhältnissen auf maximal 5 Jahre zu begrenzen und die Bejagung von Raubwild in der Nacht gänzlich zu verbieten.
ljv-brandenburg.de/brandenburgisches-umweltministe…
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