Der Treffpunkt Jagd – Für Jäger und Jagdhundefreunde
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Regionale Jagdnachrichten für Jäger und Freunde der Jagd...
Jäger und Freunde der Jagd in Mecklenburg-Vorpommern
Gericht bestätigt Waffenverbot für Jameler Neonazi
Tino Streif darf nicht mehr auf die Jagd gehen. Jedenfalls nicht mit einem Gewehr. Dies hat das...Gericht bestätigt Waffenverbot für Jameler Neonazi
Tino Streif darf nicht mehr auf die Jagd gehen. Jedenfalls nicht mit einem Gewehr. Dies hat das Verwaltungsgericht Schwerin in einem Urteil entschieden, das am Dienstag veröffentlicht wurde. Das Gericht begründete die Entscheidung mit der bis Januar 2015 währenden Mitgliedschaft Streifs in der NPD und seinem auch weiterhin „vielfältigen Engagement in rechtsextremen Kreisen“.
Von Martin Schöler
Veröffentlicht am 30. Juni 2022
Streif war Inhaber eines Jagdscheins und im Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hatte ihm die notwendigen Erlaubnisse dafür in der Vergangenheit erteilt. Nachdem die Waffenbehörde durch das Schweriner Innenministerium Kenntnis von Streifs politischen Umtrieben erlangte, verbot sie dem Rechtsextremisten den Besitz und den Erwerb von Waffen und Munition. Streif musste sein Gewehr und Munition abgeben. Sein Jagdschein wurde für ungültig erklärt.
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