Der Treffpunkt Jagd – Für Jäger und Jagdhundefreunde
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Mitteilung vom LRA Nürnberg
Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger, sehr geehrte Hegegemeinschaften und Jagdverbände,
das Veterinäramt des Landratsamtes...Mitteilung vom LRA Nürnberg
Sehr geehrte Jägerinnen und Jäger, sehr geehrte Hegegemeinschaften und Jagdverbände,
das Veterinäramt des Landratsamtes Nürnberger Land hat im Fleisch eines Wildschweins Trichinen gefunden. Das Wildschwein wurde am 05.08.19 in Osternohe geschossen. Der Trichinenbefall im Fleisch wurde bei der gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchung in der Trichinenuntersuchungsstelle 1 des Landratsamtes am 07.08.19 festgestellt und durch das Nationale Referenzlabor für Trichinen des Bundesinstituts für Risikobewertung quantitativ und qualitativ bestätigt. Um welche Trichinengattung es sich handelt, ist noch in Untersuchung, bemerkenswert war aber die Schwere des Befalls. Selbstverständlich wurde das Wildschwein, das sich vermutlich durch die Aufnahme von infektiösem Aas angesteckt hat, anschließend über die Tierköperbeseitigung vernichtet. Bei Trichinenproben aus dem Revier Osternohe bzw. den unmittelbar angrenzenden Revieren werden in der nächsten Zeit Einzelproben- und nicht mehr Sammelprobenansätze untersucht, um möglicherweise befallene Einzeltiere schneller identifizieren zu können. Vor diesem Hintergrund bittet das Veterinäramt Sie, bei der Anlieferung von Proben dort erlegtes Wild auf dem Wildursprungsschein, z.B. mit einer farbigen Markierung oder ähnlichem, extra kenntlich zu machen. Aufgrund der Untersuchung von Einzelprobenansätzen könnten sich die Untersuchungszeiten und damit die Freigabe des Wildfleisches für den Verzehr ggf. verlängern.
Trichinen können durch den Genuss von infektiösem, nicht ausreichend durcherhitztem oder je nach Fleischart einer entsprechenden Kältebehandlung unterzogenem Fleisch (beispielsweise Rohwürste, Schinken u. ä.), auf den Menschen übertragen werden und zu schweren Erkrankungen führen. Träger von Trichinen können neben Haus- und Wildschweinen, die als bevorzugte Fleischlieferanten für den Menschen eine besondere Rolle bei der Übertragung spielen, noch weitere fleischfressende Tiere sein. Deswegen muss das Fleisch aller für Trichinellen empfänglichen Tierarten, auch solcher wie z. B. Dachse, Marderhunde, Waschbären, Sumpfbiber (Nutria), der rechtlich vorgeschriebenen Untersuchung unterzogen werden, bevor es für den Verzehr durch den Menschen freigegeben werden kann.
Dank der Pflichtuntersuchungen empfänglicher Tierarten auf Trichinen erkranken nur selten Menschen an der sogenannten Trichinellose. Der aktuelle Trichinenfund zeigt allerdings, dass die Gefahr für den Verbraucher immer noch sehr reell ist. Aus diesem Grund und um den unbedenklichen Genuss von regionalen Wildfleisch bzw. Wildfleischprodukten zu gewährleisten, darf die Möglichkeit einer Infektion mit Trichinen nicht aus dem Bewusstsein verloren gehen. Die rechtliche Verpflichtung zur Untersuchung empfänglicher Tierarten muss weiterhin ernst genommen werden. Vor diesem Hintergrund weist das Veterinäramt des Landratsamtes Nürnberger Land auch darauf hin, dass Teile des Aufbruchs, die Reste des Zwerchfells enthalten, oder auch Innereien wie das Herz, die üblicherweise auf dem Luderplatz zurückgelassen werden, eine potenzielle Infektionsquelle für andere aasfressende Tiere darstellen.
Das Landratsamt möchte in dieser Woche in Absprache mit dem Veterinäramt mit einer nüchternen Pressemitteilung über den Fall in Osternohe berichten, weil wir unserer Informationspflicht gegenüber den Bürgern nachkommen müssen. Außerdem besteht, wenn wir den Sachstand unaufgeregt schildern und betonen, dass das Kontrollsystem gut arbeitet und man freigegebenes Fleisch weiterhin bedenkenlos essen kann, die größte Chance, dass auch die beruhigenden Aspekte an der Nachricht bei der Bevölkerung ankommen. Als Jägerinnen und Jäger ist diese Thematik für Sie von noch größerem Interesse, weshalb wir Sie hiermit besonders und vorab informieren wollten.
Bitte leiten Sie dieses Schreiben an Ihre Mitglieder weiter. Vielen Dank!
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