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Schleswig-Holstein startet Anhörungsverfahren zur Aufnahme des Wolfs ins Landesjagdrecht

Schleswig-Holstein will den Wolf in Jagdrecht aufnehmen, um...
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Schleswig-Holstein startet Anhörungsverfahren zur Aufnahme des Wolfs ins LandesjagdrechtSchleswig-Holstein will den Wolf in Jagdrecht aufnehmen, um bei Problemen die Zuständigkeiten klar zu haben. Das bedeute aber nicht, dass er eine Jagdzeit bekommt.20.12.2022 Das schleswig-holsteinische Agrarministerium hat kürzlich das Anhörungsverfahrens zum Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfs in das Landesjagdrecht gestartet. Darauf hatte sich die Landesregierung im Koalitionsvertrag verständigt. Alle beteiligten Organisationen und Institutionen werden nun schriftlich informiert und haben bis zum 24. Januar 2023 die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen einzureichen.Klare Regeln beim Auftreten von Problemwölfen"Dieser Schritt dient unter anderem dazu, klare Zuständigkeiten für den Fall eines zu entnehmenden Problemwolfs zu formulieren. Klar ist aber auch: Der Schutzstatus des Wolfs wird damit nicht aufgehoben. Die Aufnahme des Wolfs ins Landesjagdrecht erfolgt mit einer ganzjährigen Schonzeit", sagte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz.Der Wolf bleibe weiterhin eine nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Art. Das Töten eines Wolfs sei somit nur unter Beachtung enggefasster Kriterien möglich, so der Minister.https://www.topagrar.com/jagd-und-wald/news/schleswig-holstein-startet-anhoerungsverfahren-zur-aufnahme-des-wolfs-ins-landesjagdrecht-13262041.html