Klärung der Verfassungswidrigkeit der Jagdabgabe geht in die nächste Runde.
Nachdem der Gebührenbescheid der Unteren Jagdbehörde um die Jagdabgabe gekürzt wurde und das Landratsamt Schwalm-Eder nicht bereit ist, einen geänderten Bebührenbescheid zu erstellen, wurde Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht in Kassel eingereicht.
https://www.deutsches-jagdportal.de/portal/index.php/blog/item/371-jagdabgabe-klage-in-hessen-gegen-die-jagdabgabe-beim-verwaltungsgericht-kassel-eingereicht