Paragraph 11 Tierschutzgesetz und die Folgen für Jagdhundeausbilder
Liebe/r Besucher,
Bei der Umsetzung des neuen Tierschutzgesetzes werden grobe handwerkliche Fehler offensichtlich!
Hätten die Verfasser des § 11 des Tierschutzgesetzes eine Eignungsprüfung ablegen müssen, ob sie in der Lage sind, verständliche, vor allem umsetzbare Gesetze zu erlassen, man hätte ihnen das Recht, Gesetze auszuformulieren entzogen!!! Genau diese Kenntnisse, ob ein Hundetrainer überhaupt in der Lage ist, einen Hund zu erziehen, sollen nun einige 1.000 Hundetrainer, Jagdhundeobleute in Kreisjägerschaften und Jagdgebrauchshundevereine, nachweisen, ansonsten droht ihnen Berufsverbot.
Waidmannsheil mit besten Grüßen
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