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NABU: Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht kontraproduktiv
28. April 2024
Der NABU hält eine Aufnahme des Wolfs in das hessische Jagdrecht für eine...NABU: Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht kontraproduktiv
28. April 2024
Der NABU hält eine Aufnahme des Wolfs in das hessische Jagdrecht für eine „kontraproduktive Scheinlösung, die niemandem hilft“, so der NABU-Landesvorsitzende Maik Sommerhage.
Damit werde den Weidetierhaltern eine Sicherheit vorgetäuscht, die es draußen vor Ort nicht gebe. Wenn dadurch Herdenschutzmaßnahmen unterlassen werden, komme es durch neu zuwandernde Wölfe immer wieder zu Nutztierrissen. „Was wir brauchen, sind faktenbasierte Lösungen, wie sie auch vom Bundesamt für Naturschutz empfohlen werden. Der einzige nachhaltige Schutz vor Wolfsübergriffen sind ausreichend hohe und unter Strom stehende Zäune oder Herdenschutzhunde“, so Sommerhage. Da der Wolf weiterhin streng geschützt sei, werde die Aufnahme des Wolfs ins hessische Jagdrecht an der rechtlichen Lage auch nichts ändern.
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