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18-Mär-2024
Warum die Jagddatenbank Nachsuchenführer von der Administration nicht mehr aktualisiert wird
Immer wieder erreichen uns Beschwerdeemails über nicht aktuelle Eintragungen in unseren Datenbank Nachsuchenführer.
Nachdem ich mal wieder völlig erfolglos am Wochenende auf der Jagdmesse Reiten, Jagen Fischen in Erfurt bei dem dort ausstellenden Schweißhundeverein diese Datenbank beworben habe und mal wieder eine "brauchen-wir-nicht-Abfuhr" erteilt bekommen habe, lag fast zeitgleich eine Beschwerdeemail im emailpostfach des Jagdportals, in der sich eine Person darüber beschwerte, dass die Datensätze der Nachsuchenführer nicht aktuell seien.
Scheinbar sind vielen Internetnutzern die Kosten von Datenbanken, sowohl deren Erstellung, als auch deren Pflege nicht bewusst, weshalb wir dem Beschwerdeführer nachfolgende email zusandte, die stellvertretend für die geamte Jägerschaft hier mit anonymisierter Anrede eingestellt wird:
Lieber Herr W.,
zu Ihrer Beschwerde, weshalb die Datenbank "Nachsuchenführer" nicht aktualisiert wird, nehmen wir wie folgt Stellung: (weiterlesen)
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16-Mär-2024
Illegale Nachtzieltechnik: Jäger soll 11.250 Euro Geldstrafe zahlen
Das Amtsgericht Wittenberg hat einen Jäger wegen illegaler Zieltechnik verurteilt. Er hatte die Geräte in Fernost bestellt. Der Jäger hat Berufung eingelegt.
Alexander Losert 13.3.2024Das Amtsgericht Wittenberg hat einen 49-jährigen Jäger zu 150 Tagessätzen á 75 Euro wegen des Besitzes von illegaler Nachtzieltechnik verurteilt. Gegen das Urteil hat der Angeklagte Berufung eingelegt, wie ein Gerichtssprecher der Redaktion mitteilt. Dem Mann aus Wittenberg, der auch einen Waffenhandel betreibt, werden zwei Verstöße gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Er soll "im Juni 2021 bei einem chinesischen Online-Händler drei Zielscheinwerfer TrustFire Tactical 210 LM erworben haben, allerdings ohne über die hierfür erforderliche Ausnahmegenehmigung zu verfügen. Bei einer Durchsuchung seiner Wohn- und Geschäftsräume im Februar 2022 sind zwei weitere, zum Verkauf angebotene Zielscheinwerfer des Typs Klarus GL1 600 LM sowie in der Werkstatt ein Laserzielgerät sichergestellt worden“, wie der Sprecher auf Nachfrage mitteilte. (weiterlesen)
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14-Mär-2024
Landesregierung gerät unter Druck - "Der größte Waffenskandal in der Geschichte der Republik"
Von
Carsten JanzZahlreiche scharfe Schusswaffen sind in Schleswig-Holstein aus Behördenhand verschwunden. Nun belegt interne Kommunikation schwerwiegende Fehler. Das bringt die Landesregierung in Erklärungsnot.
Ein Fall von in Schleswig-Holstein beim Landeskriminalamt verschwundenen Gewehren könnte sich zum handfesten Skandal ausweiten: Entgegen anderslautender Beteuerungen der Behörden belegt interne Kommunikation nun schwerwiegende Fehler. Für die Landesregierung kommt das zur Unzeit. Sie will heute im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags über den Fall informieren. Und könnte den Abgeordneten nun weitere peinliche Fragen zu beantworten haben.
Doch von vorn: Die Waffenbehörde Husum und das Landeskriminalamt von Schleswig-Holstein hatten im Jahr 2021 bei einem Waffensammler aus der Nähe von Husum hunderte Gewehre ausgeräumt. Der mittlerweile entkräftete Vorwurf: illegale Waffenherstellung. Es war das Ende einer hochspezialisierten und weltweit einmaligen Sammlung von Karabiner-98-Gewehren. Einer Waffe, die 1898 das erste Mal produziert wurde und in zwei Weltkriegen im Einsatz war.
Was trotz des kulturhistorischen Werts zunächst nach einem Routineeinsatz klingt, hat seitdem ein pikantes Nachspiel. Die meisten der Waffen wurden vernichtet. t-online berichtete aber immer wieder darüber, dass mehr als 100 der wertvollen und scharfen Schusswaffen verschwunden sind – aus der Hand der Behörden.
Behördenmitarbeiterin dokumentiert Fehler in E-Mail
Diese wehren sich gegen den Vorwurf und sagen, sie hätten alle Waffen dokumentiert und wüssten, wo sie sind und welche sie vernichtet haben. Doch t-online liegt nun interne Kommunikation der Waffenbehörde vor, die den offiziellen Stellungnahmen widerspricht. Darin räumt eine Mitarbeiterin unbewusst Fehler der Behörde ein. (weiterlesen) -
13-Mär-2024
Wildschaden – so gehen Sie richtig vor
Sebastian Bönsch, LWK Niedersachsen 12. 3.2024
Wenn Schwarzwild den eigenen Acker heimgesucht hat, ist Ärger vorprogrammiert. Die richtige Vorgehensweise hilft allen Beteiligten, einen Schaden schnell und zügig zu regulieren und am Ende weitere Schäden zu vermeiden.
Wildschäden bereiten Landwirten, aber auch Jägern und Jagdgenossenschaften immer größere Sorgen, allerdings mit unterschiedlicher Ausprägung: Landwirte fürchten zum Teil erhebliche Ernte- und Futterausfälle, Jagdgenossenschaften denken an schwierige Neuverpachtungsverhandlungen und die Jäger an hohe Wildschadenszahlungen. Vor allem aber in Revieren, in denen Wild nur selten einen Schaden auf landwirtschaftliche Flächen anrichtet, ist die Verunsicherung bei der Vorgehensweise und der Regulierung von Wildschäden auf allen Seiten groß.
Der Schaden ist da – wer ist der richtige Ansprechpartner?
Der jeweilige Jagdpächter ist grundsätzlich nicht die erste Ansprechperson, wenn es darum geht, einen Wildschaden anzumelden. Vielerorts wird er dennoch direkt vom geschädigten Landwirt direkt über einen Wildschaden informiert, mit der Bitte, den Schaden am besten mit einer Geldzahlung zu regulieren. Diese Vorgehensweise ist seit Jahrzehnten in vielen Revieren üblich und funktioniert auch in schätzungsweise über 90 Prozent aller Wildschadensfälle hervorragend. Sie ist aber nicht der offizielle Weg: Gesetzlich ist nicht der Jagdpächter eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks zum Ersatz des Wildschadens verpflichtet. Nach § 29 Bundesjagdgesetzes ist stattdessen primär die Jagdgenossenschaft der richtige Anspruchsgegner. Erst in zweiter Linie wird die Zuständigkeit bei Wildschaden über die ausgehandelten Jagdpachtverträge geregelt bzw. auf den Jagdpächter übertragen.Wildschaden erst der Gemeinde, dann der Jagdgenossenschaft melden
Um aber ein offizielles Verfahren zur Wildschadensregulierung einzuleiten, muss der Schaden immer bei der Gemeinde angemeldet werden, in der die betroffene Fläche liegt. Außerdem sollte der Geschädigte stets seine Jagdgenossenschaft kontaktieren. Für eine Regulierung empfiehlt sich für die Beteiligten auch immer in die gültigen Jagdpachtverträge einzusehen und zu schauen, welche Regelungen zum Wildschadensanspruch hier festgehalten sind.
Meldefristen unbedingt einhalten (weiterlesen)
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13-Mär-2024
Änderung des Waffenrechts: Fehlende Datengrundlage für Verschärfung
Das Bundesinnenministerium hält an seinen Plänen zur Verschärfung des Waffengesetzes fest. Doch auf welcher Datengrundlage?
Phil Kahrs 11. März 2024
Im Kampf gegen den Extremismus will Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Waffengesetz verschärfen. Der Vorstoß des Bundesinnenministeriums (BMI) Ende 2022 hatte nicht nur unter den Verbänden der Legalwaffenbesitzer wie dem Deutschen Jagdverband (DJV) und dem Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenhändler (VDB), sondern auch innerhalb der Bundesregierung für Unmut gesorgt. Größter Kritikpunkt: Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung war vereinbart worden, dass die „Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre“ evaluiert, Kontrollmöglichkeiten mit den Verbänden und Ländern effektiver ausgestaltet sowie die kriminalstatistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen verbessert werden sollen. Nichts davon war umgesetzt, als der Gesetzesentwurf vom BMI vorgelegt wurde. Nun wurden Bestrebungen zur Verschärfung im Rahmen des Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus des BMI erneut aufgegriffen. (weiterlesen)
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10-Mär-2024
Jagdpacht verloren: Welche Rechten und Pflichten gibt es?
Die Jagdpacht ist ausgelaufen: Was geschieht nun mit den Reviereinrichtungen? Darf oder muss der bisherige Revierinhaber diese abbauen und mitnehmen?
Dr. Dietrich Meyer-Ravenstein 7. März 2024
Die Mitnahme von Reviereinrichtungen, insbesondere Hochsitze, zum oder nach dem Ende der Jagdpacht richtet sich vorrangig nach vertraglichen Vereinbarungen. Nicht mit dem Boden verbundene Gegenstände (z.B. Futterautomaten, Fallen, Elektro-Wildschutzzäune, Wildbeobachtungskameras) kann der Pächter als Eigentümer bis zum Ablauf des Jagdpachtvertrages mitnehmen bzw. auch danach noch die Herausgabe (gemäß § 985 BGB) verlangen. Ebenso mit dem Boden verbundene jagdwirtschaftliche Einrichtungen (Hochsitze, Jagdhütte) sind regelmäßig nur für den Zeitraum des Jagdpachtvertrages, also nicht auf Dauer, errichtet worden. Demzufolge sind sie keine wesentlichen Bestandteile des Grundstücks, wurden also nicht (nach § 946 BGB) Eigentum des Grundeigentümers (Scheinbestandteile – § 95 BGB). Sie stehen daher weiterhin im Eigentum des Jagdpächters! Weder eine massive Bauweise noch eine lange Vertragsdauer stehen dem entgegen. Der Jagdpächter ist deshalb berechtigt, diese Einrichtungen wieder abzubauen und mitzunehmen (oder auch an seinen Nachfolger zu veräußern).
Verweigert der Grundeigentümer jedoch die Herausgabe, kann sie der Altpächter verlangen (§ 985 BGB). Dieser Anspruch verjährt erst nach 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Meist greift jedoch die kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten gem. § 548 Abs. 2 BGB ein – wenn zwischen Jagdpächter und Grundeigentümer ein pachtähnliches Rechtsverhältnis besteht. Wichtig: Ein pachtähnliches Rechtsverhältnis in puncto Jagdeinrichtungen wird nicht bereits durch den Jagdpachtvertrag begründet, da sich dieser nur auf das Jagdausübungsrecht bezieht und keinen Besitz am Grundstück vermittelt! Es entsteht dann, wenn der Jagdpächter für den Bau von mit dem Boden fest verbundenen Einrichtungen bzw. von Einrichtungen auf land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken die Zustimmung des Grundeigentümers erhält – unabhängig davon, ob der Jagdpachtvertrag im Eigenjagdbezirk mit dem Grundeigentümer oder im gemeinschaftlichen Jagdbezirk mit der Jagdgenossenschaft geschlossen wurde. (weiterlesen)
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09-Mär-2024
Faeser will Waffenrecht verschärfen – FDP lehnt Änderung ab
9.03.2024
Die Innenministerin stößt mit ihren Plänen für ein schärferes Waffenrecht bisher auf Granit bei der FDP. Der Amoklauf im Hamburg vor einem Jahr nutzt sie zum Appell an die Liberalen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat an die FDP appelliert, einer Verschärfung des Waffenrechts nicht länger im Wege zu stehen „Ich bin nicht bereit, auf weitere furchtbare Gewalttaten zu warten, bis wir handeln“, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag) vor dem Hintergrund des Amoklaufs bei den Zeugen Jehovas in Hamburg-Alsterdorf vor einem Jahr.
„Mein Entwurf für eine Reform des Waffenrechts liegt seit mehr als einem Jahr vor. Wir müssen hier dringend vorankommen“, sagte die Ministerin. Die FDP lehnt eine Änderung des Waffenrechts bisher ab und setzt stattdessen sie auf eine bessere Durchsetzung des geltenden Rechts. (weiterlesen)
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06-Mär-2024
Wie man einen Hochsitz baut | SWR Handwerkskunst
5.03.2024 Waldhausen
Armin Ehinger baut Hochsitze. Die Jägerstationen entstehen in Waldhausen bei Aalen. Das Holz dazu holt der gelernte Zimmermann und Schreinermeister aus dem Forst. Er baut sie aus Douglasien, das macht sie langlebig.Der Holzaufbau besteht aus einem Untergestell, dem sogenannten Bockgerüst und einer Kanzel. Groß genug für einen Jäger samt Jagdausrüstung beim sogenannten Ansitzen. Das konisch zulaufende Gestell besteht aus je vier Eckpfosten und Diagonalstreben. Die Kanzel baut der 44-Jährige nach alter Familientradition mit Schablonen.
Armin Ehinger ist selbst auch Jäger. Sein Wissen rund ums Jäger-Einmaleins fließt beim Bau ein. Das Wild soll den Waldhüter später weder sehen, hören noch wittern können. Deshalb stattet er die Tiny Häuser auf Stelzen unter anderem mit Fenster, Türen und Balkone aus. Und sorgt dadurch auch für ein sicheren Auf- und Abstieg. Die Hochsitze sind einfach, zweckdienlich und durchdacht. (Video ansehen)
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01-Mär-2024
Jagdpacht: Worauf sollte man bei der Wahl des Jagdreviers achten?
Mobilität und Flexibilität machen es möglich, dass sich Jagdpacht-Interessenten weit über lokale Grenzen hinweg um ein Revier bewerben. Gut, wenn sie wissen, worauf sie bei der Suche und Auswahl achten sollten.
Thomas Fuchs
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29. Februar 2024Deutschland besitzt eine Jagdfläche von vielen Millionen Hektar, die in mehrere zehntausend Jagdreviere unterteilt sind. Die Regionen der Reviere unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht: Wälder, Mittelgebirge, Moore, Wiesen, Gewässer oder Alpen. Welche Tiere (und in welcher Zahl) dort vorkommen, unterscheidet sich zum Teil deutlich voneinander.
Insofern stellt sich jedem Jäger die Frage, in welch einem Revier er jagen möchte. Lautet der erste Gedanke: „Vor der Haustür“, ist die Antwort klar. Doch vor allem Jäger, die in Städten wohnen, haben diese Möglichkeit eher nicht. Sie müssen erst ein Stück fahren, um jagen zu können. Für sie ist die Auseinandersetzung mit der Auswahl eines Reviers umso bedeutender, da Internet und Mobilität es heute ermöglichen, sich über Grenzen hinweg, um ein Revier zu bewerben.
Große Preisspanne bei der Jagdpacht (weiterlesen)
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01-Mär-2024
Video zum Urteil des OVG Münster zum Thema Aufbewahrung der Waffenschrankschlüssel
Dieses Video sollte sich jeder ansehen, der noch einen Waffenschrank mit Doppelbartschlüsseln hat! (Video ansehen)
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01-Mär-2024
Moderne Jagd in Deutschland: Wildregulierung vs. Tierschutz - Wildschweine & Rehe
Für die einen eine große Leidenschaft, für die anderen ein blutiges Hobby. Etwa 400.000 Jagdscheine zählt der Deutsche Jagdverband. Die Reportage begleitet die Instagram-Influencer „Hunter Brothers“ auf der Pirsch, besucht die bayrische Jagdkönigin in ihrem Revier und spricht mit der Tierschutzvereinigung PETA. Außerdem werden die Tücken der Jagdscheinprüfung, des „grünen Abiturs“, unter die Lupe genommen.
Die Jagd in Deutschland, einst als elitäres Brauchtum alter Männer bekannt, hat sich zu einem Hobby entwickelt, das junge Generationen anzieht und verbindet. Gerold und Paul Reilmann, bekannt als die @hunterbrothersofficial "Hunter Brothers", verkörpern diesen Wandel. Mit Mitte 20 ist die Jagd ihr Leben, ein Hobby, das sie über soziale Medien teilen und das ihnen Sponsorengelder einbringt. Doch hinter der Faszination und Polarisation der Jagd steckt mehr als nur das Erlegen von Wild.
In der Morgendämmerung Mecklenburg-Vorpommerns beginnt für die Reilmann-Brüder ein typischer Jagdtag. Sie nutzen Schalldämpfer für einen reduzierten Mündungsknall und folgen der Jägerfaustregel: "Augenwind ist gut, Nackenwind ist schlecht." Die Jagd in Deutschland unterliegt strengen Gesetzen, und nur in ausgewiesenen Jagdbezirken darf gejagt werden. Die Brüder, die in ihrem Wald jagen, zeigen Respekt für das erlegte Wild durch die traditionelle Bruchübergabe. (Video ansehen)
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29-Feb-2024
Klarstellung durch den Bundesverband Copterpiloten: Kein pauschaler Abstand von 150 m zu Menschen mit Bestandsdrohnen in A3 nötig
Die gute Nachricht, gleich vorweg… was auf der Digitalen Plattform für unbemannte Luftfahrt (dipul.de) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr leider missverständlich formuliert und daher in manchen Medien falsch dargestellt wurde, ist nun klargestellt: Rehkitzretter, die Drohnen ohne C-Zertifizierung einsetzen (auch Bestandsdrohnen genannt), müssen nicht pauschal 150 m Abstand zu Menschen halten und sind daher auch nicht gezwungen, neue C2-klassifizierte Drohnen anzuschaffen.
In Berichten wie „Neue Regeln für Kitzrettung mit Drohnen – fast alle Copter betroffen“ wurde warnend auf einzuhaltende Mindestabstand von 150 m zu Menschen für Flugeinsätze in der Unterkategorie A3 der Offenen Kategorie hingewiesen.Grund dafür war die in dipul.de vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlichte textliche Beschreibung der Begrenzungen für A3, unter die ja die Bestandsdrohnen ohne C-Klassifizierung ab 250 g Abfluggewicht fallen. Dies ist zwar in der Tabelle korrekt aufgeführt, in dem einleitenden Textabsatz zur Unterkategorie A3 war das jedoch wie folgt beschrieben worden:
"Die Unterkategorie A3 erlaubt Flüge mit Drohnen mit einem Startgewicht von bis zu 25 kg. Allerdings muss beim Betrieb in dieser Kategorie ein Sicherheitsabstand von mindestens 150 m zu allen Menschen, besiedelten Gebieten, Erholungsgebieten, Industrieanlagen usw. im Rahmen der geografischen Gebiete eingehalten werden."
Leider wurde diese Formulierung bereits von vielen Medien und z. T. auch anderen offiziellen Seiten übernommen und sorgten so für große Verunsicherung in der Community der Rehkitzretter und Landwirte. Demnach hätten nicht nur die Drohnen zu Passanten, sondern auch die Fernpiloten und die eingewiesene Flight-Crew selbst 150 m Abstand zur Drohne halten müssen, was bereits den Start und die Landung deutlich erschwert hätte.
Wir haben die Medien und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) auf die missverständlicher Formulierung aufmerksam gemacht. Die entsprechende Textstelle wurde schnell korrigiert und „Menschen“ durch „besiedelte Wohngebiete“ ersetzt, wie es auch in der EU-Verordnung festgelegt ist. Nun heißt es in der neuen Textbeschreibung bei Dipul richtigerweise:
"Die Unterkategorie A3 erlaubt Flüge mit Drohnen mit einem Startgewicht von bis zu 25 kg. Allerdings muss beim Betrieb in dieser Kategorie ein Sicherheitsabstand von mindestens 150 m zu besiedelten Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten und Erholungsgebieten im Rahmen der geografischen Gebiete eingehalten werden."
Solltet Ihr ebenfalls die ursprüngliche Formulierung auf Euren Webseiten übernommen haben, bitten wir Euch, diese entsprechend zu ändern und uns auch unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mitzuteilen, wenn Euch das auf anderen Webseiten, in Social-Media-Kanälen oder in anderen Veröffentlichungen auffällt.
Maßgeblich ist die europäische Regulierung:
Ohne C-Klassifizierung fliegt man mit seinen bisherigen Bestandsdrohnen ab 250 g Abfluggewicht in der Unterkategorie A3 der offenen Kategorie und hierfür gelten folgende horizontalen Mindestabstandsregeln zu nicht involvierten Personen (s. auch: EASA Easy Access Rules „AMC1 UAS.OPEN.040(1) Operations in subcategory A3“ auf S. 177):Mindestens 30 m Abstand:
Mindesthöhe gemäß 1:1-Regel ist zu beachten (mindestens soviel Abstand wie Flughöhe)
Mindestens den Abstand, den die Drohne bei Höchstgeschwindigkeit in 2 Sekunden zurücklegen kann (Bsp.: bei 18 m/sec. Maximalgeschwindigkeit wären das 36 m)
Wichtiger Hinweis: es gilt jeweils die Regelung mit dem größten Abstand.Übrigens: der BVCP hatte bereits im Dezember letzten Jahres in einem Treffen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) klären können, dass Naturschutzgebiete nicht grundsätzlich als Erholungsgebiete anzusehen sind und daher zu diesen kein Abstand von 150 Metern eingehalten werden muss. Wir haben darüber in unserem Artikel „Rehkitzrettung 2024 – auch mit Bestandsdrohnen“ berichtet. (weiterlesen)
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29-Feb-2024
Grünlandbewirtschaftung: Neue Regeln für Kitzrettung mit Drohnen - 50.000 Euro Bußgeld drohen
Rasso Walch, Redaktion Pirsch
28.02.2024
Seit Anfang des Jahres gelten neue Regeln für das Fliegen mit Drohnen. Bei der Kitzrettung mit Wärmebilddrohnen sind auch Landwirte und Jäger betroffen.Am 1. Januar 2024 traten mehrere Änderungen der EU-Drohnenverordnung in Kraft. Die Regelungen waren schon lange vorgesehen, aber mehrfach verschoben worden. Betroffen davon sind fast alle Drohnen und somit auch diejenigen, die zur Kitzrettung eingesetzt werden.
Grund dafür ist, dass unter anderem die Übergangsregelung für Bestandsdrohnen ausgelaufen ist. Denn seit dem 1. Januar müssen alle verkauften Drohnen einer Drohnenklasse (Risikoklassen C0 bis C4) zugeordnet und zertifiziert sein.
Copter, die älter sind und demnach noch keiner Klasse zugeordnet sind, dürfen nur noch mit entsprechenden Einschränkungen betrieben werden. (weiterlesen)
Auch interessant: Rechtsfragen zur Kitzrettung: Das müssen Landwirte beachten
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27-Feb-2024
Dresden: Kamera filmt Wilderer bei nächtlicher Jagd
27.2.2024
Seit einem Jahr gibt es auf den Feldern und in den Waldstücken im Dresdner Westen wiederholt Hinweise auf Wilderei. Dort wurde auch unweit von Häusern geschossen. Die Täter zu stellen, ist schwer. Aber ein Jagdpächter konnte illegale Schützen mit seiner Wildkamera einfangen. Die Aufnahme zeigt, wie professionell die Täter unterwegs sind.
von Madeleine Arndt und Steffen Hengst
Am rechten Rand der Aufnahme der Wildkamera kann man sie sehen: Zwei Männer sind im November gegen halb 10 Uhr abends durch einen Wald im Dresdner Westen gestreift. In ihren Händen halten sie Waffen und einen Zielstock. Einer sieht durch ein Nachtsichtgerät, wie der Jagdpächter des betroffenen Waldes bei Dresden beschreibt.
Namentlich will der Pächter nicht genannt werden. Er hatte Anzeige gegen die Wilderer erstattet und fürchtet Stress. Schließlich habe man es hier mit Kriminellen zu tun, erklärt der Jäger. Für ihn ist die Sache Neuland. Bisher hatte seine Wildkamera neben ihrer eigentlichen Bestimmung allenfalls durch den Wald springende Nudisten geknipst, fügt er hinzu.
"Wenn man weiß, dass man bewaffnete Leute im Jagdrevier hat, geht man im Dunkeln mit einem mulmigen Gefühl rein." Jagdpächter aus Dresden (weiterlesen)
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26-Feb-2024
Schlüssel zum Waffenschrank – ein kurzer Leitfaden 2024 von Jagdrechtler Dr. Wolfang Lipps
26.2.2024
Schusswaffen müssen in Waffenschränken aufbewahrt werden, die im Einzelnen im Waffenrecht genau geregelt sind.[1] Wer Anlass zu dem Verdacht gibt, dass er Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß behandelt oder nicht sorgfältig verwahrt, kann die Jagderlaubnis (den Jagdschein) verlieren [2].Das Gesetz sagt allerdings nichts dazu, wie man Schlüssel zu Waffenschränken aufbewahren muss. Klar ist jedoch: wenn unbefugte Dritte relativ leicht an den Schlüssel gelangen können, dann verlieren die Waffenschränke ihre Wirksamkeit.
OVG MünsterDas Oberverwaltungsgericht für NRW hat im August 2023 wörtlich rechtskräftig entschieden [3] (Leitsatz 2):
Die Schlüssel zu Waffen- oder Munitionsbehältnissen, sind, soweit der Waffen- oder Munitionsbesitzer die tatsächliche Gewalt über sie nicht ausübt, in Behältnissen aufzubewahren, die ihrerseits den gesetzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung der im Waffen oder Munitionsbehältnis verwahrten Waffen und Munition genügen.
Was tun?Das ist zwar „nur“ ein Urteil eines Gerichts, aber das Urteil ist in sich logisch und vertretbar. Man kann davon ausgehen, dass andere Gerichte sich dieser Rechtsauffassung anschließen werden. Deshalb sollte jeder Waffenbesitzer, insbesondere jede Jägerin und jeder Jäger, sich nach diesem Urteil richten.
Das bedeutet:Das bedeutet:
Neuen Waffenschrank mit Zahlenschloss kaufen, oderKleinen Waffenschrank (Kurzwaffenwürfel) mit Zahlenschloss für die Schlüsselaufbewahrung kaufen – beachten: gleiche Sicherheitsstufe wie Waffenschrank! OderSchloss auf Zahlenschloss umrüsten, wo das geht – beachten: entweder vom Hersteller machen lassen oder abnehmen lassen, damit die Zertifizierungsstufe nicht verloren geht!
Bis dahin aber jedenfalls immer:
Tresorschlüssel am eigenen Schlüsselring jederzeit bei sich behalten!
Was bedeutet das?
Das OVG Münster sagt ausdrücklich, dass Aufbewahrungsvorschriften natürlich nur da greifen, „soweit … die tatsächliche Gewalt (über die Waffen) nicht ausgeübt“ wird – s. Zitat oben. Das ist auch richtig. Soweit der befugte Waffeneigner den Schlüssel in der Tasche hat, kann ein Unbefugter nicht darauf zugreifen – hier gilt nichts anderes, als wenn der Befugte mit der Waffe selbst unterwegs ist! Das OVG hat sich dazu in Randziffer 64 seines Urteils ausführlich geäußert.
Problem Zweitschlüssel: entweder wie oben verwahren oder auch in der Tasche haben, allenfalls einem legalen Mitbenutzer [4] überlassen oder sonst in den Waffenschrank selbst einschließen!
Problem Zahlenschloss
Beachten: Wenn unbefugte Dritte eine wenn auch entfernte Möglichkeit haben können, die Zahl des Zahlenschlosses zu kennen oder durch Ausprobieren darauf zu kommen, wird das als fahrlässig und damit als waffenrechtliche Unzuverlässigkeit angesehen werden können. Deshalb: nicht das eigene Geburtsdatum [5] wählen oder das eines Ehepartners, oder eine ähnliche Zahl, auch nicht das umgekehrte [6] Geburtsdatum!
Kleiner Hinweis – behördliches Nachweisverlangen:
Nirgendwo ist gesetzlich vorgesehen, dass Waffenbesitzer der Behörde auf deren, auch noch fristgebundene, Aufforderung hin nachweisen müssen, dass sie die Maßnahmen zur Sicherung der Schlüssel für den Waffenschrank durchgeführt haben. Derartige Verlangen haben letzthin etliche Waffenbehörden versandt. Diese Aufforderungen halten wir für rechtswidrig und unbeachtlich – das ist allerdings verwaltungsrechtlich vielleicht streitig; denn wenn man eine derartige Aufforderung als Verwaltungsakt ansehen wollte, müsste Widerspruch eingelegt werden – allerdings innerhalb eines Jahres nach Zugang, wenn eine Rechtsmittelbelehrung fehlen sollte. Wir halten diese Aufforderungen mangels gesetzlicher Ermächtigung und im Hinblick darauf, dass es genügt, den Schlüssel ständig bei sich zu tragen, für nichtig.
Dr. Wolfgang Lipps Februar 2024 hier geht es zum vollständiger Artikel mit Fußnoten, Urteilen und Beschlüssen
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23-Feb-2024
Mega-Andrang auf Salzburger "Jagd und Fischerei"-Messe
Klickt euch durch die Bilder
23.2.2024
Die diesjährige Auflage der Messe "Hohe Jagd und Fischerei" ist am Donnerstag im Messezentrum der Stadt Salzburg angelaufen. Klickt euch durch die Bilder in den Fotoblogs.
Zum 34. Mal findet noch bis Sonntag die "Hohe Jagd und Fischerei" im Salzburger Messezentrum statt. Der Andrang ist groß, auch am Freitag waren die Parkplätze rasch voll.
Marlene Svazek eröffnet Hohe Jagd
Eröffnet wurde die Messe am Donnerstag um 10.30 Uhr von Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ). Grußworte gab es auch von Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP). Für musikalische Begleitung sorgten die Jagdhornbläser Sindelburg und der Mostviertler Jägerchor. Darüber hinaus war die Salzburger Politik stark vertreten – mit dabei waren unter anderen die Landesräte Martin Zauner und Christian Pewny (beide FPÖ) sowie der Salzburger SPÖ-Chef David Egger und Vizebürgermeister Florian Kreibich (ÖVP). (weiterlesen)
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23-Feb-2024
Verbiss bestimmen mit Weiserzäunen und Traktverfahren
Verbiss durch Wild im Wald: So arbeiten Jäger und Waldbauern zusammen
Das Traktverfahren hilft, die Verbissentwicklung in dieser Bergahorn-Naturverjüngung qualifiziert zu schätzen und anschließend die Jagd daran auszurichten. Ein Trakt sollte zwischen 40 m und 60 m lang sein.
Johann Koch 23.02.2024Passt die Jagd - oder ist die Wilddichte doch zu hoch? Jäger und Waldbauern können bestimmte Verfahren zur Beurteilung nutzen.
Miteinander reden statt übereinander, diese geflügelte Empfehlung gilt auch für die Jagd. Besonders effizient wird dieses Vorgehen, wenn man vor Augen hat, worüber man redet. Im Wald, in der Verjüngungsfläche stehend, kann niemand Verbiss hin- oder wegdiskutieren – ganz nach dem Motto: Einsicht durch Ansicht. Deshalb sollten regelmäßige Revierbegänge fester Bestandteil des Miteinanders von Waldbesitzern und Jägern sein.
Als hilfreich für kritisch-konstruktive Diskussionen haben sich das sogenannte Traktverfahren, sowie Weiserflächen zur Beurteilung der Waldverjüngungs- und Verbisssituation erwiesen. Diese Verfahren können Waldbesitzer, Jagdgenossenschaft und Jagdpächter problemlos selbst durchführen.
Weiserzäune zeigen Verjüngungspotential des Waldes (weiterlesen)
Die Entmischung außerhalb des Weiserzauns ist offensichtlich: Fichte dominiert und es sind im Vergleich zum Zaun nur wenige Laubhölzer und nur einzelne Tannen zu finden. © Fotos: Johann Koch
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22-Feb-2024
Wie werden Jagdhunde ausgebildet?
„Ein Jagdhund ist ein Familienmitglied, das zusätzlich einen Job hat“, sagt Ingrid Gatterbauer.
Die Ex-Generalsekretärin des Österreichischen Jagdgebrauchshundeverbands (ÖJGV) spricht damit vielen Jägerinnen und Jägern aus der Seele, die sich mit ihrem vertrauten Vierbeiner regelmäßig auf die Jagd begeben. Nur: Wer Job sagt, sagt auch Ausbildung. Und so sehr ein versierter Jagdhund auch Familienmitglied seines Herrchens oder Frauchens sein mag – diesen Status muss er sich, so seltsam es klingt, auch verdienen. Denn aus einer Jagdhunderasse auch einen wirklichen Jagdhund zu machen, ist ziemlich viel Arbeit. Was heißt das im Detail? Und wie kann man sich die Ausbildung eines Jagdhundes genau vorstellen?
Ab wann beginnt man mit der Jagdhunde-Ausbildung?
„So gut wie jeder Hund hat einen Jagdtrieb, außer er wurde vollkommen weggezüchtet“, sagt Gatterbauer. „Und genau dieser Jagdtrieb gehört durch den Grundgehorsam in richtige Bahnen gelenkt. Als Basis heißt das: Ein Jagdhund muss wissen, wann er beispielsweise einen Hasen jagen darf – und wann nicht.“ Spoiler: Wenn ein Hase angeschossen oder anderweitig verletzt ist – ansonsten nicht. Was auf den ersten Blick relativ einfach klingt, verlangt in der Praxis aber viel Geduld, Disziplin und Fingerspitzengefühl. (weiterlesen)
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21-Feb-2024
Bundesinnenministerium treibt Waffenrechtsverschärfung voran
Mit dem Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus nimmt Ministerin Nancy Faeser erneut das Waffengesetz zur Verschärfung ins Visier.
Phil Kahrs, 20.2.2024
Am 13. Februar stellte Bundesinnenministerin Nancy Faeser ein neues Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus vor. Der 13-Punkte-Plan hat laut Bundesinnenministerium (BMI) ein Ziel: „Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen - Instrumente der wehrhaften Demokratie nutzen“. Ministerin Faeser erklärte, „wir wollen alle Instrumente des Rechtsstaats nutzen, um unsere Demokratie zu schützen. Wir wollen rechtsextremistische Netzwerke zerschlagen, ihnen ihre Einnahmen entziehen und ihnen die Waffen wegnehmen“. Vor allem der letzte Punkt birgt dahingehend Brisanz, ob die Maßnahmen ihr Ziel treffen oder wieder nur in der Gängelung unschuldiger Legalwaffenbesitzer münden.
Gesetzesentwurf zur Waffenrechtsverschärfung lag bereits vor (weiterlesen) -
21-Feb-2024
Muss Nachtsichttechnik im Waffenschrank aufbewahrt werden?
Jäger dürfen laut Waffengesetz Umgang mit verbotener Nachtsichttechnik haben. Vorsicht ist deshalb bei der Aufbewahrung geboten.
Phil Kahrs 21.2. 2024
Der Umgang mit Vorsatzgeräten für die Nachtjagd ist in der Jägerschaft in Deutschland mittlerweile alltäglich geworden. Aus Gesprächen mit Jägern wird jedoch immer wieder deutlich, wie wenig die meisten über die rechtliche Komponente im Umgang mit den Geräten wissen. Vor allem die korrekte Aufbewahrung der Nachtsichttechnik ist ein Punkt, der bei Nichteinhaltung schnell an der Zuverlässigkeit rütteln kann.
Ausnahmen für Jäger laut Waffengesetz
Laut der Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 des Waffengesetzes (WaffG) ist der Umgang mit Nachtsichtgeräten und Nachtzielgeräten mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre), sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen, verboten. Sie zählen zu den verbotenen Waffen. Nach WaffG § 40 Absatz 3 Satz 4 gilt für Inhaber eines gültigen Jagdscheins für jagdliche Zwecke jedoch eine Ausnahme im Umgang mit Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräten für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre). (weiterlesen)