Vinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.x

Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Kitzrettung: Die richtige Kombination der Methoden

Interview: Emma Thomas
12.04.2024

LfL-Experte Stefan Thurner erforscht seit Jahren, wie Kitze vor dem Mähtod gerettet werden können. Als Landwirt im Nebenerwerb kennt er das Thema auch aus eigener Praxis.

Auf der einen Seite ärgern sich viele Waldbesitzer über Verbiss und auf der anderen Seite werden Kitze gerettet. Warum ist das Thema auch gesellschaftlich so relevant?

Ihre Frage vermengt zwei Sachverhalte in unpassender Form: Die Rehkitze flüchten bekanntlich in den ersten Wochen nicht, wenn sich Gefahr nähert. Beim Mähen der Grünland- und Feldfutterflächen mit modernen Mähwerken sind sie deshalb besonders gefährdet. Selbstverständlich ist den Bewirtschaftern auch der Tierschutz ein hohes Anliegen. Es gilt den Mähtod von Rehkitzen möglichst zu vermeiden. Die Waldbesitzer erwarten zurecht, dass alle daran mitarbeiten, der großen Verantwortung für unsere Wälder gerecht zu werden. Der Jagd und der Jägerschaft kommt eine herausragende Bedeutung beim Waldumbau in Zeiten des Klimawandels zu. Denn zu hohe Wildbestände lassen auf Dauer ausgerechnet die Baumarten verschwinden, auf die stabile Zukunftswälder so dringend angewiesen sind. Dabei geht es nicht um ökonomische Interessen, sondern schlichtweg darum, die Wälder für nachfolgende Generationen zu retten und zu erhalten. Dafür sind waldverträgliche Wildbestände eine unverzichtbare Voraussetzung. Und es geht dabei auch darum, attraktive und strukturreiche Lebensräume für das Reh und auch viele andere Wildtiere zu schaffen.

Drohnen wurden für die Kitzrettung entdeckt. Werden sie in Zukunft die Standardtechnik sein? Oder müssen wir trotzdem weiterhin die Wiesen abgehen?

Die Drohnen mit Wärmebildkamera haben sich als sehr gut geeignet für die Rehkitzrettung erwiesen. Zudem ist der technische Fortschritt in diesem Bereich enorm. Kameratechnik und auch die Flugleistung und Akkulaufzeit verbessern sich. Nicht vergessen werden darf hier auch die künstliche Intelligenz, die beim Erkennen von Rehkitzen auf dem Bild der Wärmebildkamera die Piloten bei vielen Systemen sehr gut unterstützt und zu höheren Trefferquoten führt. Drohnen mit Wärmebildkamera stellen derzeit die am häufigsten verwendete Technik dar.

Gibt es weitere Techniken?   (weiterlesen)

 

Notification
Kommentar schreiben (0 Kommentare)

Inserate von Jagdpacht- und Begehungsscheinangeboten müssen ab sofort von der Administration des Deutschen Jagdportals genehmigt werden – Mitglieder , die sich nicht an diese neue Regel halten , werden sofort gesperrt! 

Bei einer Unteren Jagdbehörde in Schleswig-Holstein wurde von einem Jäger eine Anzeige im Deutschen Jagdportal gemeldet, bei der es sich offensichtlich um eine fingierte Anzeige handelt.

Die Untere Jagdbehörde setzte das Deutsche Jagdportal dahingehend in Kenntnis, dass es dort weder einen Jagdpächter dieses Namens gibt, noch dass dort ein Begehungsschein ausgeschrieben wurde. Scheinbar handelt es sich hierbei um eine Anzeige, um Internetnutzer zu ködern und dann andere Geschäfte zu tätigen.
Mit der ständig steigenden Mitgliederzahlen in unseren regionalen Jagdgruppen häufen sich Beschwerden von Gruppenmitgliedern und anderen Jägern über zweifelhaften Anzeigen. Die ständig steigende Mitgliederzahlen unserer regionalen Jagdgruppen üben scheinbar einen magischen Reiz auf zweifelhafte Geschäftemacher aus!.

Wir vom Jagdportal haben uns nach diesem Vorfall, der nun auch die Untere Jagdbehörde beschäftigt, dazu entschlossen, alle Anzeigen von Jagdpachtangeboten und Begehungsscheinangeboten im Deutschen Jagdportal und in den Facebookgruppen des Deutschen Jagdportals vor ihrer Veröffentlichung durch die Administration genehmigen zu lassen.
Diese Genehmigungspflicht gilt für alle Regionalgruppen auf dem Jagdportal, den Regionalgruppen bei Facebook und unsere Facebookfachgruppe "Jagdrevier Verpachtungen". Anzeigen von Jagdpacht- und Begehungsscheingesuchen sind von der Genehmigungspflicht ausgeschlossen.   (weiterlesen)

Notification
Kommentar schreiben (0 Kommentare)

Tiere trampeln Bauern tot - Nach Elefanten-Eklat: Jetzt spricht Großwildjäger Klartext und rügt Grünenministerin

Sebastian Scheffel

6.04.2024

In Deutschland hat eine Debatte über Elefantenjagd begonnen. Ein Befürworter dieser Praxis, der selbst schon Elefanten gejagt hat, fordert ein Ende der Verniedlichung der Dickhäuter. Jagdreisen-Veranstalter Tim Strohmeier erklärt in einem Interview, warum die Menschen in Botswana die Elefantenjagd begrüßen.

Lässt man sich zu Tim Strohmeier durchstellen, erklingt zunächst ein Jagdhorn im Telefon. Er ist einer der Geschäftsführer von Westfalia Jagdreisen und will über eine scheinbar absurde Debatte sprechen: Botswana hat angekündigt, 20.000 Elefanten nach Deutschland zu schicken . Damit will das Land gegen verschärfte Regeln für Jagdtrophäen demonstrieren. Der 31-jährige Strohmeier bietet mit seinem Unternehmen in Mönchengladbach nicht nur Reisen für Jägerinnen und Jäger an, sondern war selbst schon bei der Elefantenjagd dabei. Im Interview berichtet er, dass die Jagd keine reine Spaßveranstaltung ist.

FOCUS online: Herr Strohmeier, auf Ihrem Instagram-Profil sieht man tote Elefanten. Warum zeigen Sie das?

Tim Strohmeier: Es gibt in Deutschland nicht viele, die solche Bilder zeigen. Als Großwildjäger wird man manchmal angefeindet. Ich zeige aber nicht nur Fotos vom toten Tier, sondern das ganze Bild: Nämlich wie die Einheimischen sich freuen, wenn ein Elefant erlegt wurde. Für sie ist die Jagd auf Elefanten überhaupt nichts Verwerfliches, wie das in Deutschland von vielen gesehen wird.

(weiterlesen)

Notification
Kommentar schreiben (0 Kommentare)

Der Legalwaffenbesitzer, der schläft, ist unzuverlässig!

Titelbild pixabay

Dies ist zusammenfassend das Ergebnis des OVG Urteils von Münster zum Thema Aufbewahrung von Waffenschrankschlüssel durch Legalwaffenbesitzer.

Seit dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht Münster zur Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln ist es bemerkenswert ruhig um das Waffengesetz. Doch der Schein trügt, die Schikanen gegen Legalwaffenbesitzer werden weitergehen.

Mit dem rechtsunbestimmten Begriff der Unzuverlässigkeit im Vollzug des Waffengesetzes ist der Gängelung des Bürgers durch Behördenmitarbeiter Tor und Tür geöffnet

Aufgabe der Parlamente beim Verabschieden von Gesetzen (Legislative) in einem funktionierenden Rechtsstaat ist es, Gesetze vor ihrer Verabschiedung möglichst klar und eindeutig auszuformulieren. Der Bürger soll verstehen, was der Gesetzgeber mit dem Gesetz bezwecken will. Vor allem aber sollen Gerichte möglichst eindeutige und gleichlautende Urteile fällen können.

Verlässt der Gesetzgeber aber diesen Grundsatz der Klarheit und baut in den Gesetzestext beliebig interpretierbare Begriffe ein oder schlimmer noch, gibt rechtsunbestimmten Begriffen die Bedeutung von Rechtsverbindlichkeit, verlässt der Gesetzgeber, wenn er diesen Fehler nicht korrigiert, zweifelsfrei die Rechtsstaatlichkeit. Dies ist beim Begriff der Unzuverlässigkeit im Waffenrecht eindeutig der Fall.

Unzuverlässigkeit -ein Begriff aus der Psychologie  (weiterlesen) 

 

Notification
Kommentar schreiben (0 Kommentare)

"Wir akzeptieren kein Nein" - Botswana droht Deutschland mit 20.000 Elefanten

2.04.2024

Das Bundesumweltministerium will gefährdete Tierarten weiter schützen und kündigt ein Einfuhrverbot von Jagdtrophäen an. Aus Verärgerung über das Gesetz droht Botswana, Deutschland 20.000 Elefanten schenken zu wollen. Denn diese strapazierten das Land, ihre Jagd sei nicht nur wirtschaftlich essenziell.

Aus Verärgerung über Gesetzespläne von Bundesumweltministerin Steffi Lemke will der afrikanische Staat Botswana 20.000 Elefanten an Deutschland abgeben. Zuvor hatte Lemke ein Einfuhrverbot von Jagdtrophäen geschützter Wildarten angekündigt. Angesichts des Verbots drohe allerdings eine massenhafte illegale Wilderei, da die Tiere ohne die Trophäenjagd keinen Wert mehr für lokale Gemeinschaften darstellten, sagte der botswanische Präsident Mokgweetsi Masisi der "Bild".

Obwohl er das Anliegen des Ministeriums, die Tiere zu schützen, grundsätzlich schätze, schade das Gesetz dem afrikanischen Land und fördere die Armut, so Masisi. Die Deutschen sollten "so mit den Tieren zusammenleben, wie ihr es uns vorzuschreiben versucht", sagte der Präsident und fügte hinzu: "Das ist kein Scherz." (weiterlesen)

Notification
Kommentar schreiben (1 Kommentar)

Namibia warf ihr Rassismus und Neokolonialismus vor

Grünen-Ministerin knickt nach Afrika-Ärger ein

Von: SEBASTIAN GEISLER
26.03.2024 - 19:09 Uhr

Es kommt Bewegung in den Trophäen-Streit: Nach schweren Vorwürfen aus Afrika gegen die Grünen („rassistische Einstellung uns gegenüber“, „Neokolonialismus“) und einem BILD-Bericht darüber hat Bundesumweltministerin Steffi Lemke (56, Grüne) nun doch ihren afrikanischen Amtskollegen Dumezdweni Mthimkhulu (Umweltminister Botswanas) in Berlin getroffen.
Im Zoff um eine von Lemke geplante Einschränkung der Einfuhr von Jagdtrophäen nach Deutschland und Europa war Mthimkhulu mit einer ganzen Delegation nach Berlin geflogen, wollte der Ministerin gegenüber argumentieren, dass Trophäenjagd Wildpopulationen schütze, statt sie zu gefährden.
Motto: Wenn Lemke nicht zu uns kommt, um uns anzuhören, kommen wir zu Lemke! Doch die Ministerin stand zunächst nicht bereit, den Afrikaner und seine Delegation zu empfangen.   (weiterlesen)

Notification
Kommentar schreiben (0 Kommentare)

Kitzrettung: Landwirtschaftsministerium fördert Drohnen auch 2024

Auch 2024 soll die Anschaffung von Drohnen für die Kitzrettung gefördert werden.
23.03.2024

Auch in diesem Jahr will der Bund die Anschaffung von Wärmebilddrohnen für die Rehkitzrettung wieder fördern.
Der Bund hat auch in diesem Jahr wieder ein Förderprogramm für Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung vorgesehen. Der Start ist laut einem Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) „zeitnah“ vorgesehen. Den Programmstart wird das BMEL auf den verschiedenen Kanälen (Presse, Internet) kommunizieren. Die genauen Förderrichtlinien sind noch nicht bekannt.

Im vergangenen Jahr waren Drohnen förderfähig, die eine Echtbildkamera mit integrierter/ kompatibler Wärmebildkamera besitzen, eine Mindestflugzeit von 20 Minuten haben und über eine Home-Return-Funktion verfügen. Die Förderquote wurde 2023 auf 60 Prozent der Investitionskosten und die maximale Förderhöhe auf 4.000 Euro pro Drohne festgelegt. Je Antragsteller wurden in 2023 i. d. R. maximal zwei Drohnen gefördert. Antragsberechtigt waren demnach bspw. eingetragene Kreisjagdvereine oder eingetragene Kitzrettungsvereine. Das Förderprogramm wurde im vergangenen Jahr wegen der hohen Nachfrage auf 4,4 Millionen Euro aufgestockt.  (weiterlesen)

Notification
Kommentar schreiben (0 Kommentare)

Pressemitteilung - 015/2024: Neue Drohnenregeln: Bauern entlasten und Rehkitze schützen

Wissing weist Erleichterungen für Drohneneinsatz in der Landwirtschaft an
20.03.2024

Drohnen kommen in der Landwirtschaft immer häufiger zum Einsatz. Besonders effektiv sind Drohnen beim Aufspüren von Rehkitzen, die sich bei der Mahd in Grünwiesen reflexartig ducken und dadurch häufig von Mähgeräten erfasst werden – oft mit tödlichem Ausgang für die Tiere und hohem Schaden für die Landwirte. Aufgrund europäischer Vorgaben war der Drohneneinsatz bisher oft nur eingeschränkt möglich. Mit einer Weisung an das Luftfahrt-Bundesamt hebt Bundesminister Dr. Volker Wissing nun Einschränkungen für die Landwirtschaft auf.

Volker Wissing:

Wir haben den Bauern versprochen, ihr Leben einfacher zu machen und unnötige Vorgaben auf den Prüfstand zu stellen. Ich halte Wort und habe deswegen praktikablere Regeln für den Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft angewiesen. Künftig können Drohnen auf deutlich mehr Agrarflächen fliegen, um Rehkitze zu schützen. Von der neuen Regel profitieren Bauern und Tiere gleichermaßen. Wir werden weiter alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Verbesserungen für unsere Landwirte zu erreichen.

Die neue Regel betrifft den Einsatz von Drohnen zur Rehkitzrettung. Bisher mussten die mit Kameras ausgestatten Drohnen nach EU-Vorgaben einen Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten einhalten. Für deutsche Landwirte ein besonderer Nachteil, da Deutschland vergleichsweise dicht besiedelt ist und die Felder häufiger an Wohn- oder Gewerbegebiete anschließen. Mit der neuen Anordnung gilt ein Mindestabstand gemäß der 1:1-Regel. Das bedeutet, dass der Mindestabstand auf 10 Meter reduziert werden kann, wenn entsprechend tief geflogen wird. Dadurch steht den Betreibern über 90 Prozent mehr Fläche für den Drohneneinsatz zur Verfügung.

Die Ausnahme gilt für den Betrieb von Drohnen, die zu landwirtschaftlichen Zwecken und Tierschutzzwecken eingesetzt werden. Sie gilt ab sofort und damit rechtzeitig vor der Frühjahrsmahd. Das BMDV setzt sich für weitere Verbesserungen beim Drohneneinsatz für Landwirte ein, z. B. zum Ausbringen von Nützlingen bei der Schädlingsbekämpfung.

Den Erlass des BMDV und die Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamts finden Sie auf www.dipul.de und www.lba.de.

 

 

Notification
Kommentar schreiben (0 Kommentare)

Warum die Jagddatenbank Nachsuchenführer von der Administration nicht mehr aktualisiert wird

Immer wieder erreichen uns Beschwerdeemails über nicht aktuelle Eintragungen in unseren Datenbank Nachsuchenführer.

Nachdem ich mal wieder völlig erfolglos am Wochenende auf der Jagdmesse Reiten, Jagen Fischen in Erfurt bei dem dort ausstellenden Schweißhundeverein diese Datenbank beworben habe und mal wieder eine "brauchen-wir-nicht-Abfuhr" erteilt bekommen habe, lag fast zeitgleich eine Beschwerdeemail im emailpostfach des Jagdportals, in der sich eine Person darüber beschwerte, dass die Datensätze der Nachsuchenführer nicht aktuell seien.

Scheinbar sind vielen Internetnutzern die Kosten von Datenbanken, sowohl deren Erstellung, als auch deren Pflege nicht bewusst, weshalb wir dem Beschwerdeführer nachfolgende email zusandte, die stellvertretend für die geamte Jägerschaft hier mit anonymisierter Anrede eingestellt wird: 

Lieber Herr W.,

zu Ihrer Beschwerde, weshalb die Datenbank "Nachsuchenführer" nicht aktualisiert wird, nehmen wir wie folgt Stellung:    (weiterlesen)

Notification
Kommentar schreiben (1 Kommentar)

Illegale Nachtzieltechnik: Jäger soll 11.250 Euro Geldstrafe zahlen

Das Amtsgericht Wittenberg hat einen Jäger wegen illegaler Zieltechnik verurteilt. Er hatte die Geräte in Fernost bestellt. Der Jäger hat Berufung eingelegt.
Alexander Losert 13.3.2024

Das Amtsgericht Wittenberg hat einen 49-jährigen Jäger zu 150 Tagessätzen á 75 Euro wegen des Besitzes von illegaler Nachtzieltechnik verurteilt. Gegen das Urteil hat der Angeklagte Berufung eingelegt, wie ein Gerichtssprecher der Redaktion mitteilt. Dem Mann aus Wittenberg, der auch einen Waffenhandel betreibt, werden zwei Verstöße gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Er soll "im Juni 2021 bei einem chinesischen Online-Händler drei Zielscheinwerfer TrustFire Tactical 210 LM erworben haben, allerdings ohne über die hierfür erforderliche Ausnahmegenehmigung zu verfügen. Bei einer Durchsuchung seiner Wohn- und Geschäftsräume im Februar 2022 sind zwei weitere, zum Verkauf angebotene Zielscheinwerfer des Typs Klarus GL1 600 LM sowie in der Werkstatt ein Laserzielgerät sichergestellt worden“, wie der Sprecher auf Nachfrage mitteilte.   (weiterlesen)

Notification
Kommentar schreiben (0 Kommentare)