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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Inserate von Jagdpacht- und Begehungsscheinangeboten müssen ab sofort von der Administration des Deutschen Jagdportals genehmigt werden – Mitglieder , die sich nicht an diese neue Regel halten , werden sofort gesperrt! 

Bei einer Unteren Jagdbehörde in Schleswig-Holstein wurde von einem Jäger eine Anzeige im Deutschen Jagdportal gemeldet, bei der es sich offensichtlich um eine fingierte Anzeige handelt.

Die Untere Jagdbehörde setzte das Deutsche Jagdportal dahingehend in Kenntnis, dass es dort weder einen Jagdpächter dieses Namens gibt, noch dass dort ein Begehungsschein ausgeschrieben wurde. Scheinbar handelt es sich hierbei um eine Anzeige, um Internetnutzer zu ködern und dann andere Geschäfte zu tätigen.
Mit der ständig steigenden Mitgliederzahlen in unseren regionalen Jagdgruppen häufen sich Beschwerden von Gruppenmitgliedern und anderen Jägern über zweifelhaften Anzeigen. Die ständig steigende Mitgliederzahlen unserer regionalen Jagdgruppen üben scheinbar einen magischen Reiz auf zweifelhafte Geschäftemacher aus!.

Wir vom Jagdportal haben uns nach diesem Vorfall, der nun auch die Untere Jagdbehörde beschäftigt, dazu entschlossen, alle Anzeigen von Jagdpachtangeboten und Begehungsscheinangeboten im Deutschen Jagdportal und in den Facebookgruppen des Deutschen Jagdportals vor ihrer Veröffentlichung durch die Administration genehmigen zu lassen.
Diese Genehmigungspflicht gilt für alle Regionalgruppen auf dem Jagdportal, den Regionalgruppen bei Facebook und unsere Facebookfachgruppe "Jagdrevier Verpachtungen". Anzeigen von Jagdpacht- und Begehungsscheingesuchen sind von der Genehmigungspflicht ausgeschlossen.   (weiterlesen)

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